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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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168 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<br />

vom 22. Dezember 1994<br />

bezüglich <strong>der</strong> Einführung und Anwendung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Regimes auf Verkehrsflughäfen und<br />

Landeplätzen<br />

DER EXEKUTIVAUSSCHUSS —<br />

(SCH/Com-ex (94) 17, 4. Rev.)<br />

gestützt auf Artikel 132 <strong>des</strong> Übereinkommens zur Durchführung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Übereinkommens,<br />

gestützt auf die Artikel 4 und 6 dieses Übereinkommens,<br />

nimmt das Dokument über die Einführung und Anwendung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Regimes auf Verkehrsflughäfen<br />

und Landeplätzen (SCH/I-front (94) 39, 9. Rev.) zustimmend zur Kenntnis —<br />

BESCHLIESST:<br />

Zur Einführung und Anwendung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Regimes auf Verkehrsflughäfen und Landeplätzen werden<br />

die in <strong>der</strong> Anlage aufgeführten Maßnahmen durchgeführt.<br />

Bonn, den 22. Dezember 1994<br />

Der Vorsitzende<br />

Bernd SCHMIDBAUER

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