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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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162 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

3 Unterrichtung über vorgezogene Kontrollbefreiungen vor <strong>der</strong> Inkraftsetzung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er<br />

Durchführungsübereinkommens<br />

Die Strategie <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Durchführungsübereinkommens besteht darin, die Abschaffung <strong>der</strong> Binnengrenzkontrollen<br />

an die vorherige Einführung von Ausgleichsinstrumenten zu knüpfen.<br />

Eines <strong>der</strong> wichtigsten Kompensationsmittel, das <strong>Schengen</strong>er Informationssystem, ist noch nicht verwirklicht,<br />

so dass es grundsätzlich bei <strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> Personenkontrollen an den Binnengrenzen<br />

bleiben muss.<br />

Die Vertragsparteien halten es ggf. für vertretbar, im Wege bilateraler Absprachen in einigen wenigen<br />

Fällen schon jetzt symbolisch und erprobungshalber von Binnengrenzkontrollen Abstand zu nehmen,<br />

sofern Sicherheitsbelange dadurch nicht o<strong>der</strong> nicht gravierend betroffen werden (Probeläufe).<br />

Wenn sie <strong>der</strong>artige vorgezogene Kontrollbefreiungen in Betracht ziehen, unterrichten sie darüber den<br />

Exekutivausschuss.<br />

4 Konsultation über Ersatzgrenzkontrollen<br />

Nach Artikel 2 Absatz 2 <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Durchführungsübereinkommens besteht die Pflicht zur Konsultation<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Vertragsparteien, wenn eine Vertragspartei aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung<br />

o<strong>der</strong> Sicherheit an den Binnengrenzen für einen limitierten Zeitraum nationale Grenzkontrollen<br />

durchführen will.<br />

Nach Sinn und Zweck <strong>der</strong> Regelung gilt dieses Gebot auch dann, wenn im rückwärtigen Grenzgebiet<br />

o<strong>der</strong> innerhalb bestimmter Grenzzonen Ersatzkontrollen (vgl. 1.1) stattfinden.<br />

Ist eine solche Maßnahme beabsichtigt, soll die betreffende Vertragspartei in gleicher Weise informieren<br />

wie in den Fällen, in denen Grenzkontrollen vorübergehend unmittelbar an den Binnengrenzen<br />

aufgenommen werden.

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