06.10.2013 Aufrufe

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

158 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

ANPASSUNGSMASSNAHMEN ZUR BESEITIGUNG VON VERKEHRSHINDERNISSEN UND AUFHEBUNG<br />

VON VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN BEI STRASSENÜBERGÄNGEN AN DEN BINNENGRENZEN<br />

Zur Vollendung <strong>des</strong> Kontrollwegfalls an den Binnengrenzen<br />

<strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>-Staaten gehört zusätzlich die Beseitigung von<br />

Hin<strong>der</strong>nissen, die den Reiseverkehr aufgrund bisheriger kontrollbedingter<br />

Einrichtungen hemmen.<br />

Die Vertragsparteien wollen <strong>des</strong>wegen umgehend damit beginnen,<br />

den schrittweisen Abbau dieser Hemmnisse einzuleiten,<br />

sobald positive Hinweise auf Realisierungsaussichten <strong>des</strong> SIS-<br />

Betriebs vorliegen.<br />

In einer ersten Stufe sind solche Maßnahmen vorgesehen, die<br />

zur Gewährleistung einer zügigen Überschreitung <strong>der</strong> Binnengrenzen<br />

beson<strong>der</strong>s erfor<strong>der</strong>lich sind und sich ohne unvertretbaren<br />

Aufwand relativ rasch realisieren lassen.<br />

Dazu müssen insbeson<strong>der</strong>e folgende Maßnahmen durchgeführt<br />

werden:<br />

— Freigabe bisher wegen <strong>der</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong> Grenzkontrollen<br />

gesperrter Fahrbahnen und -spuren, vor allem bei Autobahnübergängen.<br />

— Entfernung von Kontrollkabinen auf Mittelstreifen, um<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> mit erhöhter Geschwindigkeit vorbeifahrenden<br />

Verkehrs auszuschließen.<br />

— Demontage von Fahrbahnüberdachungen an Grenzübergängen<br />

zur Vermeidung ungünstiger Sicht- und Druckverhältnisse.<br />

— Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, wobei<br />

Beurteilungsmaßstab für eventuelle neue Geschwindigkeitsanordnungen<br />

allein die Verkehrssicherheit ist.<br />

— Technische Vorkehrungen zur Ermöglichung von Wendevorgängen<br />

auf Autobahnen und vergleichbaren Straßen für<br />

den Fall, dass Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend<br />

aus Gründen <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

nationalen Sicherheit wie<strong>der</strong> eingeführt und Einreiseverweigerungen<br />

ausgesprochen werden.<br />

Die Verwirklichung <strong>der</strong> Programme erfolgt in nationaler Verantwortung<br />

und — soweit rechtlich o<strong>der</strong> sachlich notwendig<br />

o<strong>der</strong> zweckmäßig — in gegenseitiger Absprache o<strong>der</strong> Abstimmung.<br />

Von den vorgenannten Maßnahmen <strong>der</strong> ersten Stufe sollten<br />

möglichst viele zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Inkraftsetzung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er<br />

Durchführungsübereinkommens abgeschlossen sein,<br />

zumin<strong>des</strong>t die, die ohne lange Vorbereitungszeit schnell umgesetzt<br />

werden können (z. B. die Beseitigung von Fahrbahnsperren).<br />

Die Vorbereitung <strong>der</strong> übrigen Anpassungsmaßnahmen <strong>der</strong> ersten<br />

Stufe findet nach folgendem Ablaufplan statt:<br />

1. In <strong>der</strong> Phase vom 1. Juli bis 15. September 1994 ist eine<br />

Bestandsaufnahme vorzunehmen und für jeden Grenzübergang<br />

an den Binnengrenzen aufzulisten, welche Schritte<br />

zur Realisierung <strong>der</strong>artiger Anpassungsmaßnahmen im Einzelnen<br />

ergriffen werden müssen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass an bestimmten Grenzübergängen<br />

vorläufig Einrichtungen für die polizeiliche<br />

Zusammenarbeit verbleiben sollen, so dass dort z. B.<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen <strong>der</strong> Zufahrten zu<br />

Dienststellen beibehalten werden dürften.<br />

2. Der Zeitraum vom 15. September bis 31. Oktober 1994<br />

bildet die Phase <strong>der</strong> Abstimmung zwischen den jeweiligen<br />

Nachbarstaaten. Sie haben sich während dieser Periode für<br />

jeden Grenzübergang über die zur Durchführung <strong>der</strong><br />

Anpassungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lichen Aktivitäten zu verständigen.<br />

3. Zum 31. Dezember 1994 werden die Vertragsparteien<br />

dafür Sorge tragen, dass die Planungen im Hinblick auf die<br />

Inkraftsetzung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Durchführungsübereinkommens<br />

abgeschlossen werden.<br />

Die Vertragsparteien informieren die Zentrale Gruppe jeweils<br />

zum Ende <strong>der</strong> drei Vorbereitungsabschnitte über die Erfüllung<br />

<strong>des</strong> Ablaufplans unter Beifügung detaillierter Übersichten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!