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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 145<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

DER EXEKUTIVAUSSCHUSS —<br />

BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<br />

vom 16. September 1998<br />

bezüglich <strong>der</strong> Errichtung eines Ad-hoc-Ausschusses Griechenland<br />

(SCH/Com-ex (98) 43 rev.)<br />

gestützt auf Artikel 132 <strong>des</strong> Übereinkommens zur Durchführung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Übereinkommens,<br />

in <strong>der</strong> Erwägung, dass das Übereinkommen über den Beitritt <strong>der</strong> Griechischen Republik zum <strong>Schengen</strong>er<br />

Durchführungsübereinkommen mit Beschluss vom 7. Oktober 1997 teilweise in Kraft gesetzt worden ist —<br />

BESCHLIESST:<br />

1. Zur Überprüfung, ob Griechenland alle Voraussetzungen für die Aufhebung <strong>der</strong> Personenkontrollen an<br />

den Binnengrenzen erfüllt, wird ein Ad-hoc-Ausschuss eingesetzt. Alle Vertragsstaaten können sich an<br />

diesem Ausschuss durch Entsendung von Experten beteiligen.<br />

2. Dieser Ausschuss hat den Auftrag, Erhebungen in folgenden Bereichen vorzunehmen:<br />

— Außengrenzkontrolle, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>des</strong> Gemeinsamen Handbuches,<br />

— Überwachung <strong>der</strong> Land- und <strong>der</strong> Seeaußengrenzen,<br />

— Visa, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>der</strong> Gemeinsamen Konsularischen Instruktion,<br />

— Voraussetzungen für den Reiseverkehr von Drittauslän<strong>der</strong>n einschließlich <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen<br />

Einwan<strong>der</strong>ung und <strong>des</strong> unrechtmäßigen Aufenthaltes,<br />

— Aufenthaltstitel und Ausschreibungen zum Zwecke <strong>der</strong> Einreiseverweigerungen,<br />

— polizeiliche Zusammenarbeit,<br />

— Rechtshilfe in Strafsachen einschließlich <strong>des</strong> Bereichs Auslieferung,<br />

— Betäubungsmittel,<br />

— <strong>Schengen</strong>er Informationssystem, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>des</strong> SIRENE-Handbuches,<br />

— Schutz personenbezogener Daten,<br />

— Entfernungs- und Rückübernahmepolitik,<br />

— Regeln für den Personenverkehr auf Flughäfen.<br />

3. In den Bereichen Außengrenzkontrolle und Regeln für den Personenverkehr auf Flughäfen bewertet<br />

<strong>der</strong> Ausschuss die Ergebnisse seiner Erhebungen. In den übrigen Bereichen formuliert er Bemerkungen.

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