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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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144 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<br />

vom 23. Juni 1998<br />

bezüglich <strong>der</strong> Besenklausel zur Abdeckung <strong>des</strong> gesamten technischen <strong>Besitzstand</strong>s <strong>Schengen</strong>s<br />

DER EXEKUTIVAUSSCHUSS —<br />

(SCH/Com-ex (98) 29 rev.)<br />

gestützt auf Artikel 132 <strong>des</strong> Übereinkommens zur Durchführung <strong>des</strong> Übereinkommens von <strong>Schengen</strong>,<br />

gestützt auf die Artikel 92 und 93 dieses Übereinkommens —<br />

BESCHLIESST:<br />

Der Exekutivausschuss bestätigt, dass Absprachen, Verfahrensweisen und sonstige Regelungen für den<br />

Betrieb <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er Informationssystems in organisatorischer, operationeller, technischer und datenschutztechnischer<br />

Sicht getroffen wurden, und empfiehlt, dass diese auch nach Inkrafttreten <strong>des</strong> Vertrags<br />

von Amsterdam beibehalten werden.<br />

Ostende, den 23. Juni 1998<br />

Der Vorsitzende<br />

L. TOBBACK

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