Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...
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140 22.9.2000<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />
DE<br />
— überprüfen, ob die Anzahl <strong>der</strong> Beamten den Beson<strong>der</strong>heiten<br />
<strong>der</strong> besuchten Grenzen gerecht wird, und ob das<br />
Ausbildungsniveau dieser Beamten angemessen ist,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Bereich ge- bzw. verfälschter Dokumente;<br />
— die an den besuchten Außengrenzen getroffenen Maßnahmen<br />
zur Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung<br />
und <strong>der</strong> Kriminalität im Allgemeinen überprüfen;<br />
— die gegenüber Personen, denen die Einreise an <strong>der</strong><br />
Grenze verweigert wurde, o<strong>der</strong> Personen mit unrechtmäßigem<br />
Aufenthalt verhängten Maßnahmen prüfen;<br />
— die zur Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Schleuserbanden eingesetzten<br />
Mittel prüfen;<br />
— die Zusammenarbeit mit dem/den Grenzstaat/en untersuchen.<br />
Ziel <strong>des</strong> Besuches ist es, vor Ort die Wirksamkeit <strong>der</strong> Überwachungsmaßnahmen<br />
zu prüfen und sich zu vergewissern,<br />
dass sie dem <strong>Schengen</strong>-Standard gemäß dem Übereinkommen,<br />
dem Gemeinsamen Handbuch und den einschlägigen<br />
Beschlüssen <strong>des</strong> Exekutivausschusses gerecht werden.<br />
b) Zusammenarbeit an den gemeinsamen Grenzen zu<br />
Staaten, die das Übereinkommen bereits anwenden,<br />
hauptsächlich auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> polizeilichen und justitiellen<br />
Zusammenarbeit, insbeson<strong>der</strong>e Abschluss von<br />
bilateralen Abkommen und Entsendung von Verbindungsbeamten<br />
In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong> Ständige Ausschuss<br />
beauftragt, folgende Aspekte zu prüfen:<br />
— Wirksamkeit <strong>der</strong> täglichen Zusammenarbeit in den<br />
gemeinsamen Grenzgebieten bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>des</strong><br />
Übereinkommens und <strong>der</strong> bilateralen Abkommen.<br />
— Möglichkeit und Bereitschaft, in Anwendung <strong>des</strong><br />
Durchführungsübereinkommens und <strong>der</strong> bilateralen<br />
Abkommen gemeinsame grenzüberschreitende Operationen<br />
durchzuführen und zu entwickeln.<br />
— Möglichkeit und Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit<br />
den Verbindungsbeamten einzurichten und zu entwickeln.<br />
— Wirksamkeit <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit den angrenzenden<br />
Drittstaaten unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> Kriminalität, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> Schleuserbanden.<br />
— Zugang <strong>der</strong> Polizeibeamten zu den SIS-Daten und ihre<br />
Ausbildung im Allgemeinen.<br />
— Wirksamkeit <strong>der</strong> Strukturen <strong>der</strong> Zusammenarbeit an<br />
den Grenzen.<br />
— Direkte Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen<br />
den Dienststellen <strong>des</strong> Staates, <strong>der</strong> Kandidat für die<br />
Inkraftsetzung ist, und <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>-Staaten.<br />
— Aufgebot an Mitteln und Personal, die zur Sicherheit<br />
im Grenzgebiet beitragen.<br />
c) SIS, SIRENE-Büros, Sicherung <strong>der</strong> Einrichtungen und<br />
Datenschutz<br />
In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong> Ausschuss beauftragt,<br />
folgende Aspekte zu prüfen:<br />
Technische Aspekte<br />
— Die qualitativen, quantitativen, operationellen, organisatorischen<br />
und technischen Aspekte <strong>der</strong> künftigen N.SIS.<br />
— Die technische Lösung und die Verfahren, die zur<br />
Informationsübermittlung von den nationalen Informationssystemen<br />
an das N.SIS gewählt wurden (Eingabe<br />
in das SIS ausgehend von den nationalen Systemen).<br />
— Die gewählte technische Lösung zur Bereitstellung <strong>der</strong><br />
SIS-Daten für die Nutzer vor Ort und <strong>der</strong> Datenabgleich<br />
mit dem C.SIS.<br />
— Technische Verfügbarkeit <strong>der</strong> N.SIS.<br />
Die Daten und ihre Nutzung betreffende Aspekte<br />
— Datenvolumen, zu <strong>des</strong>sen Eingabe in das SIS <strong>der</strong> Staat<br />
bereit ist.<br />
— Qualität <strong>der</strong> einzugebenden Daten (Angabe <strong>der</strong> Rubriken).<br />
— Geographischer Standort <strong>der</strong> Datenendgeräte, <strong>der</strong>en<br />
Anzahl und Zustand <strong>der</strong> Betriebsfähigkeit (Zugang zu<br />
den SIS-Daten für die Endnutzer).<br />
— Ausbildung <strong>der</strong> Beamten <strong>der</strong> Dienststellen, die die im<br />
SIS enthaltenen Daten benutzen müssen.<br />
— Interne Verfahren und Weisungen, die zur Durchführung<br />
<strong>der</strong> Ausschreibungen angewendet werden und im<br />
Trefferfall anzuwenden sind.<br />
— Nutzung <strong>der</strong> verschiedenen Ausschreibungsmöglichkeiten.<br />
— Betriebskapazität <strong>der</strong> SIRENE-Büros (Koordinierung<br />
zwischen den Dienststellen, Antwortfrist usw.).