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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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140 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

— überprüfen, ob die Anzahl <strong>der</strong> Beamten den Beson<strong>der</strong>heiten<br />

<strong>der</strong> besuchten Grenzen gerecht wird, und ob das<br />

Ausbildungsniveau dieser Beamten angemessen ist,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich ge- bzw. verfälschter Dokumente;<br />

— die an den besuchten Außengrenzen getroffenen Maßnahmen<br />

zur Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>der</strong> Kriminalität im Allgemeinen überprüfen;<br />

— die gegenüber Personen, denen die Einreise an <strong>der</strong><br />

Grenze verweigert wurde, o<strong>der</strong> Personen mit unrechtmäßigem<br />

Aufenthalt verhängten Maßnahmen prüfen;<br />

— die zur Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Schleuserbanden eingesetzten<br />

Mittel prüfen;<br />

— die Zusammenarbeit mit dem/den Grenzstaat/en untersuchen.<br />

Ziel <strong>des</strong> Besuches ist es, vor Ort die Wirksamkeit <strong>der</strong> Überwachungsmaßnahmen<br />

zu prüfen und sich zu vergewissern,<br />

dass sie dem <strong>Schengen</strong>-Standard gemäß dem Übereinkommen,<br />

dem Gemeinsamen Handbuch und den einschlägigen<br />

Beschlüssen <strong>des</strong> Exekutivausschusses gerecht werden.<br />

b) Zusammenarbeit an den gemeinsamen Grenzen zu<br />

Staaten, die das Übereinkommen bereits anwenden,<br />

hauptsächlich auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> polizeilichen und justitiellen<br />

Zusammenarbeit, insbeson<strong>der</strong>e Abschluss von<br />

bilateralen Abkommen und Entsendung von Verbindungsbeamten<br />

In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong> Ständige Ausschuss<br />

beauftragt, folgende Aspekte zu prüfen:<br />

— Wirksamkeit <strong>der</strong> täglichen Zusammenarbeit in den<br />

gemeinsamen Grenzgebieten bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>des</strong><br />

Übereinkommens und <strong>der</strong> bilateralen Abkommen.<br />

— Möglichkeit und Bereitschaft, in Anwendung <strong>des</strong><br />

Durchführungsübereinkommens und <strong>der</strong> bilateralen<br />

Abkommen gemeinsame grenzüberschreitende Operationen<br />

durchzuführen und zu entwickeln.<br />

— Möglichkeit und Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit<br />

den Verbindungsbeamten einzurichten und zu entwickeln.<br />

— Wirksamkeit <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit den angrenzenden<br />

Drittstaaten unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Kriminalität, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Schleuserbanden.<br />

— Zugang <strong>der</strong> Polizeibeamten zu den SIS-Daten und ihre<br />

Ausbildung im Allgemeinen.<br />

— Wirksamkeit <strong>der</strong> Strukturen <strong>der</strong> Zusammenarbeit an<br />

den Grenzen.<br />

— Direkte Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen<br />

den Dienststellen <strong>des</strong> Staates, <strong>der</strong> Kandidat für die<br />

Inkraftsetzung ist, und <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>-Staaten.<br />

— Aufgebot an Mitteln und Personal, die zur Sicherheit<br />

im Grenzgebiet beitragen.<br />

c) SIS, SIRENE-Büros, Sicherung <strong>der</strong> Einrichtungen und<br />

Datenschutz<br />

In diesem Zusammenhang wird <strong>der</strong> Ausschuss beauftragt,<br />

folgende Aspekte zu prüfen:<br />

Technische Aspekte<br />

— Die qualitativen, quantitativen, operationellen, organisatorischen<br />

und technischen Aspekte <strong>der</strong> künftigen N.SIS.<br />

— Die technische Lösung und die Verfahren, die zur<br />

Informationsübermittlung von den nationalen Informationssystemen<br />

an das N.SIS gewählt wurden (Eingabe<br />

in das SIS ausgehend von den nationalen Systemen).<br />

— Die gewählte technische Lösung zur Bereitstellung <strong>der</strong><br />

SIS-Daten für die Nutzer vor Ort und <strong>der</strong> Datenabgleich<br />

mit dem C.SIS.<br />

— Technische Verfügbarkeit <strong>der</strong> N.SIS.<br />

Die Daten und ihre Nutzung betreffende Aspekte<br />

— Datenvolumen, zu <strong>des</strong>sen Eingabe in das SIS <strong>der</strong> Staat<br />

bereit ist.<br />

— Qualität <strong>der</strong> einzugebenden Daten (Angabe <strong>der</strong> Rubriken).<br />

— Geographischer Standort <strong>der</strong> Datenendgeräte, <strong>der</strong>en<br />

Anzahl und Zustand <strong>der</strong> Betriebsfähigkeit (Zugang zu<br />

den SIS-Daten für die Endnutzer).<br />

— Ausbildung <strong>der</strong> Beamten <strong>der</strong> Dienststellen, die die im<br />

SIS enthaltenen Daten benutzen müssen.<br />

— Interne Verfahren und Weisungen, die zur Durchführung<br />

<strong>der</strong> Ausschreibungen angewendet werden und im<br />

Trefferfall anzuwenden sind.<br />

— Nutzung <strong>der</strong> verschiedenen Ausschreibungsmöglichkeiten.<br />

— Betriebskapazität <strong>der</strong> SIRENE-Büros (Koordinierung<br />

zwischen den Dienststellen, Antwortfrist usw.).

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