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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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22.9.2000 139<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Kriterien durch den Exekutivausschuss wird <strong>der</strong> Ständige Ausschuss<br />

in einem weiteren Bericht prüfen, ob <strong>der</strong> Staat, <strong>der</strong> Kandidat<br />

für die Inkraftsetzung ist, die Kriterien erfüllt und das<br />

festgelegte Niveau erreicht.<br />

Der Ausschuss kann für jeden seiner Zuständigkeitsbereiche<br />

einer Gruppe zuständiger Experten das Mandat erteilen, für<br />

ihren spezifischen Bereich einen Bericht zu erstellen. In diesen<br />

Berichten werden sowohl die qualitativen, die quantitativen, die<br />

operationellen, die verwaltungstechnischen als auch die organisatorischen<br />

Aspekte behandelt und es müssen darin Mängel<br />

o<strong>der</strong> Schwächen festgestellt und gleichzeitig Lösungsvorschläge<br />

unterbreitet werden.<br />

2. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE<br />

Der Ausschuss wird einen detaillierten und ausführlichen<br />

Bericht erstellen und die Vorbereitung <strong>der</strong> Staaten, die Kandidaten<br />

für die Inkraftsetzung sind, in allen Bereichen, die im<br />

Beschluss SCH/Comex (93) 10 vom 14. Dezember 1993<br />

genannt werden, bewerten, sowie für die Erfüllung aller<br />

Voraussetzungen, die zur Anwendung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er <strong>Besitzstand</strong>es<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, Sorge tragen. Die Bewertung betrifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e die folgenden Bereiche:<br />

— Außengrenzkontrolle, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>des</strong><br />

Gemeinsamen Handbuchs,<br />

— Überwachung <strong>der</strong> Land- und <strong>der</strong> Seeaußengrenzen,<br />

— Visa, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>der</strong> Gemeinsamen Konsularischen<br />

Instruktion,<br />

— Voraussetzungen für den Reiseverkehr von Drittauslän<strong>der</strong>n,<br />

einschließlich <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung<br />

und <strong>des</strong> unrechtmäßigen Aufenthalts,<br />

— Aufenthaltstitel und Ausschreibungen zum Zwecke <strong>der</strong> Einreiseverweigerung,<br />

— polizeiliche Zusammenarbeit,<br />

— Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich im Bereich Auslieferung,<br />

— Betäubungsmittel,<br />

— SIS, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>des</strong> SIRENE-Handbuchs,<br />

— Schutz personenbezogener Daten,<br />

— Entfernungs und Rückübernahmepolitik,<br />

— Regeln für den Personenverkehr auf Flughäfen.<br />

Einerseits wird sich <strong>der</strong> Ständige Ausschuss insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

die folgenden Aufgaben in den Bereichen <strong>der</strong> Außengrenzen,<br />

<strong>der</strong> polizeilichen Zusammenarbeit, <strong>des</strong> SIS und <strong>der</strong> Visa stützen;<br />

an<strong>der</strong>erseits wird er eine Liste von Aufgaben erarbeiten,<br />

die für weitere Bereiche durch Experten durchzuführen sind.<br />

a) Kontrolle <strong>der</strong> Außengrenzen und <strong>der</strong> Migrationsströme,<br />

einschließlich u. a. <strong>der</strong> bilateralen und multilateralen<br />

Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie <strong>der</strong><br />

Frage <strong>der</strong> Rückübernahme<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> geographischen Gegebenheiten<br />

vor Ort und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Grenzen, die es in dem zu besuchenden<br />

Staat gibt, können die Experten<br />

— alle Seeaußengrenzen besuchen, um vor Ort die Wirksamkeit<br />

<strong>der</strong> Überwachungsmaßnahmen sowohl auf See<br />

als auch an Land — insbeson<strong>der</strong>e bei Nacht — zu<br />

überprüfen. In großen Häfen werden sie bei <strong>der</strong><br />

Abwicklung <strong>des</strong> Personen- und Frachtverkehrs zugegen<br />

sein;<br />

— die Kontrollmaßnahmen an den Landgrenzen beobachten,<br />

mit dem Ziel, <strong>der</strong>en Wirksamkeit bei Tag und bei<br />

Nacht zu überprüfen. Sie müssen u. a. in Gesprächen<br />

mit den Kontrollbehörden Informationen zur Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung zusammenstellen;<br />

— alle Flughäfen besuchen, um dort die Anwendung <strong>der</strong><br />

<strong>Schengen</strong>er Vorschriften zu überprüfen;<br />

— ebenfalls die mit <strong>der</strong> Außengrenz- und Einwan<strong>der</strong>ungskontrolle<br />

befassten zentralen Dienststellen besuchen<br />

sowie die Verwaltungsstruktur und die Koordinierung<br />

zwischen <strong>der</strong> nationalen und <strong>der</strong> örtlichen Ebene untersuchen;<br />

— beim Besuch <strong>der</strong> Grenzübergangsstellen und <strong>der</strong> zentralen<br />

Behörde die Praxis in Bezug auf die Erteilung<br />

von Visa an <strong>der</strong> Grenze überprüfen;<br />

— beim Besuch <strong>der</strong> Grenzübergangsstellen und <strong>der</strong> zentralen<br />

Behörde die Fähigkeit prüfen, das SIS anzuwenden;<br />

— die Durchführungsmodalitäten für die Außengrenzkontrollen<br />

an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und<br />

in den dazwischenliegenden Abschnitten bewerten;<br />

— die an den Außengrenzen verfügbaren technischen Mittel,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Bekämpfung ge- bzw.<br />

verfälschter Dokumente, bewerten;<br />

— die Überwachung <strong>der</strong> Land und Seegrenzen bewerten;

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