Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...
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22.9.2000 139<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />
DE<br />
Kriterien durch den Exekutivausschuss wird <strong>der</strong> Ständige Ausschuss<br />
in einem weiteren Bericht prüfen, ob <strong>der</strong> Staat, <strong>der</strong> Kandidat<br />
für die Inkraftsetzung ist, die Kriterien erfüllt und das<br />
festgelegte Niveau erreicht.<br />
Der Ausschuss kann für jeden seiner Zuständigkeitsbereiche<br />
einer Gruppe zuständiger Experten das Mandat erteilen, für<br />
ihren spezifischen Bereich einen Bericht zu erstellen. In diesen<br />
Berichten werden sowohl die qualitativen, die quantitativen, die<br />
operationellen, die verwaltungstechnischen als auch die organisatorischen<br />
Aspekte behandelt und es müssen darin Mängel<br />
o<strong>der</strong> Schwächen festgestellt und gleichzeitig Lösungsvorschläge<br />
unterbreitet werden.<br />
2. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE<br />
Der Ausschuss wird einen detaillierten und ausführlichen<br />
Bericht erstellen und die Vorbereitung <strong>der</strong> Staaten, die Kandidaten<br />
für die Inkraftsetzung sind, in allen Bereichen, die im<br />
Beschluss SCH/Comex (93) 10 vom 14. Dezember 1993<br />
genannt werden, bewerten, sowie für die Erfüllung aller<br />
Voraussetzungen, die zur Anwendung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er <strong>Besitzstand</strong>es<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind, Sorge tragen. Die Bewertung betrifft<br />
insbeson<strong>der</strong>e die folgenden Bereiche:<br />
— Außengrenzkontrolle, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>des</strong><br />
Gemeinsamen Handbuchs,<br />
— Überwachung <strong>der</strong> Land- und <strong>der</strong> Seeaußengrenzen,<br />
— Visa, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>der</strong> Gemeinsamen Konsularischen<br />
Instruktion,<br />
— Voraussetzungen für den Reiseverkehr von Drittauslän<strong>der</strong>n,<br />
einschließlich <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung<br />
und <strong>des</strong> unrechtmäßigen Aufenthalts,<br />
— Aufenthaltstitel und Ausschreibungen zum Zwecke <strong>der</strong> Einreiseverweigerung,<br />
— polizeiliche Zusammenarbeit,<br />
— Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich im Bereich Auslieferung,<br />
— Betäubungsmittel,<br />
— SIS, insbeson<strong>der</strong>e Anwendung <strong>des</strong> SIRENE-Handbuchs,<br />
— Schutz personenbezogener Daten,<br />
— Entfernungs und Rückübernahmepolitik,<br />
— Regeln für den Personenverkehr auf Flughäfen.<br />
Einerseits wird sich <strong>der</strong> Ständige Ausschuss insbeson<strong>der</strong>e auf<br />
die folgenden Aufgaben in den Bereichen <strong>der</strong> Außengrenzen,<br />
<strong>der</strong> polizeilichen Zusammenarbeit, <strong>des</strong> SIS und <strong>der</strong> Visa stützen;<br />
an<strong>der</strong>erseits wird er eine Liste von Aufgaben erarbeiten,<br />
die für weitere Bereiche durch Experten durchzuführen sind.<br />
a) Kontrolle <strong>der</strong> Außengrenzen und <strong>der</strong> Migrationsströme,<br />
einschließlich u. a. <strong>der</strong> bilateralen und multilateralen<br />
Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie <strong>der</strong><br />
Frage <strong>der</strong> Rückübernahme<br />
Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> geographischen Gegebenheiten<br />
vor Ort und <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Grenzen, die es in dem zu besuchenden<br />
Staat gibt, können die Experten<br />
— alle Seeaußengrenzen besuchen, um vor Ort die Wirksamkeit<br />
<strong>der</strong> Überwachungsmaßnahmen sowohl auf See<br />
als auch an Land — insbeson<strong>der</strong>e bei Nacht — zu<br />
überprüfen. In großen Häfen werden sie bei <strong>der</strong><br />
Abwicklung <strong>des</strong> Personen- und Frachtverkehrs zugegen<br />
sein;<br />
— die Kontrollmaßnahmen an den Landgrenzen beobachten,<br />
mit dem Ziel, <strong>der</strong>en Wirksamkeit bei Tag und bei<br />
Nacht zu überprüfen. Sie müssen u. a. in Gesprächen<br />
mit den Kontrollbehörden Informationen zur Bekämpfung<br />
<strong>der</strong> illegalen Einwan<strong>der</strong>ung zusammenstellen;<br />
— alle Flughäfen besuchen, um dort die Anwendung <strong>der</strong><br />
<strong>Schengen</strong>er Vorschriften zu überprüfen;<br />
— ebenfalls die mit <strong>der</strong> Außengrenz- und Einwan<strong>der</strong>ungskontrolle<br />
befassten zentralen Dienststellen besuchen<br />
sowie die Verwaltungsstruktur und die Koordinierung<br />
zwischen <strong>der</strong> nationalen und <strong>der</strong> örtlichen Ebene untersuchen;<br />
— beim Besuch <strong>der</strong> Grenzübergangsstellen und <strong>der</strong> zentralen<br />
Behörde die Praxis in Bezug auf die Erteilung<br />
von Visa an <strong>der</strong> Grenze überprüfen;<br />
— beim Besuch <strong>der</strong> Grenzübergangsstellen und <strong>der</strong> zentralen<br />
Behörde die Fähigkeit prüfen, das SIS anzuwenden;<br />
— die Durchführungsmodalitäten für die Außengrenzkontrollen<br />
an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und<br />
in den dazwischenliegenden Abschnitten bewerten;<br />
— die an den Außengrenzen verfügbaren technischen Mittel,<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Bekämpfung ge- bzw.<br />
verfälschter Dokumente, bewerten;<br />
— die Überwachung <strong>der</strong> Land und Seegrenzen bewerten;