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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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132 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Der Exekutivausschuss beauftragt die ständige Follow-up-<br />

Struktur, in <strong>der</strong> Anfangsphase die Anwendung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>er<br />

Regelwerkes beson<strong>der</strong>s aufmerksam zu beobachten,<br />

auftretende technische Schwierigkeiten zu identifizieren, zu<br />

analysieren und schnell zu lösen und — falls erfor<strong>der</strong>lich<br />

— Maßnahmen zur wirksameren Anwendung <strong>des</strong> Durchführungsübereinkommens<br />

zu ergreifen.<br />

Der Exekutivausschuss beauftragt den Vorsitz, ab dem<br />

1. Januar 1995 die Arbeiten dieser Follow-up-Struktur vorzubereiten<br />

und insbeson<strong>der</strong>e darauf zu achten, dass die<br />

Arbeitsgruppen auftretende Schwierigkeiten aufzeigen und<br />

schnell Lösungen erarbeiten.<br />

Die Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Follow-up-Struktur tagen in <strong>der</strong><br />

dreimonatigen Anfangsphase <strong>der</strong> Anwendung regelmäßig<br />

so oft wie erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wenn dringliche Entscheidungen in Einzelfällen getroffen<br />

werden müssen, kann die Zentrale Gruppe kurzfristig in<br />

begrenzter Zusammensetzung als Follow-up-Ausschuss<br />

zusammentreten. Sie besteht aus den Delegationsleitern <strong>der</strong><br />

Vertragsstaaten o<strong>der</strong> einem jeweils von diesen benannten<br />

hohen Beamten unterstützt von Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgruppen,<br />

die zur Lösung auftreten<strong>der</strong> Schwierigkeiten herangezogen<br />

werden müssen.<br />

Auf Ersuchen einer Vertragspartei befasst sich die Zentrale<br />

Gruppe auch mit einer generellen Analyse auftreten<strong>der</strong><br />

Schwierigkeiten und macht hierzu unter Einschaltung <strong>der</strong><br />

Arbeits- und Untergruppen Lösungsvorschläge.<br />

Kommt eine Einigung in <strong>der</strong> Zentralen Gruppe nicht<br />

zustande, wird <strong>der</strong> Exekutivausschuss mit <strong>der</strong> Angelegenheit<br />

befasst. Dabei ist den betroffenen Vertragsparteien<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Schlussfolgerungen<br />

zu geben.<br />

Jede Vertragspartei kann die Zentrale Gruppe auch um eine<br />

Bewertung von Sachverhalten ersuchen, die nur in ihrem<br />

Hoheitsgebiet aufgetreten sind.<br />

Die Zentrale Gruppe legt dem Exekutivausschuss 3 Monate<br />

nach Inkraftsetzen <strong>des</strong> Durchführungsübereinkommens<br />

einen ersten Erfahrungsbericht über den Betrieb <strong>des</strong> SIS,<br />

die Wirksamkeit <strong>der</strong> Außengrenzkontrollen, die Effizienz<br />

<strong>der</strong> Bekämpfung <strong>des</strong> Betäubungsmittelmissbrauchs und die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit<br />

vor. Zum 31. März 1996 unterbreitet die Zentrale<br />

Gruppe dem Exekutivausschuss einen Statusbericht.<br />

Bonn, den 22. Dezember 1994<br />

Der Vorsitzende<br />

Bernd SCHMIDBAUER

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