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Schengen-Besitzstand gemaess Beschlusses des Rates der EU ...

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10 22.9.2000<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften<br />

DE<br />

Innerhalb <strong>der</strong> einzelnen Rubriken wurden die Beschlüsse in chronologischer Reihenfolge geordnet.<br />

Dies gilt ebenfalls für die Erklärungen <strong>des</strong> Exekutivausschusses.<br />

6. Im verfügenden Teil einiger Beschlüsse <strong>des</strong> Exekutivausschusses wird auf Dokumente verwiesen, die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> <strong>Schengen</strong>-Zusammenarbeit erstellt wurden und die — gemäß dem Beschluss <strong>des</strong> <strong>Rates</strong><br />

zur Festlegung <strong>des</strong> <strong>Schengen</strong>-<strong>Besitzstand</strong>es — auch zu diesem <strong>Besitzstand</strong> gehören, in Bezug auf die<br />

<strong>der</strong> Rat jedoch beschlossen hat, dass es nicht erfor<strong>der</strong>lich ist, eine Rechtsgrundlage gemäß den einschlägigen<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> Verträge festzulegen. Aus diesem Grunde wurden diese Dokumente<br />

nicht in die vorliegende Veröffentlichung aufgenommen.<br />

7. Dies gilt auch für diejenigen Dokumente, auf die zwar in <strong>der</strong> Einleitung bestimmter Beschlüsse <strong>des</strong><br />

Exekutivausschusses verwiesen wird, die jedoch im verfügenden Teil <strong>der</strong> jeweiligen Beschlüsse nicht<br />

erneut erwähnt werden.<br />

8. Schließlich gibt es einige Beschlüsse <strong>des</strong> Exekutivausschusses, mit denen dieser im Anhang enthaltene<br />

Dokumente angenommen hat, für die <strong>der</strong> Generalsekretär <strong>des</strong> <strong>Rates</strong> kraft <strong>der</strong> ihm nach Artikel 20<br />

Absatz 2 <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>des</strong> <strong>Rates</strong> übertragenen Zuständigkeit beschlossen hat, dass sie als<br />

Dokumente <strong>des</strong> <strong>Rates</strong> die Einstufung „vertraulich“ bzw. „beschränkte Verteilung“ erhalten. Infolge<strong>des</strong>sen<br />

wurde von <strong>der</strong> Veröffentlichung dieser Anhänge ebenfalls abgesehen.

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