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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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einige ältere wahrscheinlich einer weit früheren Zeit angehörende<br />

Steinwaffen gefunden hat. Nicht unmöglich ist es, dafs die Versammlungen<br />

der Etten zu Banlo um 1412 au dieser Stätte gehalten<br />

wurden; leider stützt sich die Annahme nur auf die traurigen<br />

Mittheilungen des völlig unkritischen Pickardt 1 ). Der Ortsname<br />

Banlo könnte ans Ban-Io, d. i. Bann-statte, zu erklären sein, und<br />

die Bezeichnung Lotting für die drei in älterer Zeit von den<br />

Drenthem jährlich an den drei Gerichtsstätten Banlo, Rodlo und<br />

Anlo abgehaltenen regelmäfsigen Gerichte aus Lo-ting zu deuten<br />

sein, doch mag ich auf eine derartige Deutung kein Gewicht legen 2 ).<br />

In jeder Weise unbegründet ist die Annahme Magnins Drenthe<br />

I p. 50, dafs die späteren sechs Dingspiele der Drenthe aus den<br />

drei alten Gerichtssprengeln Banlo, Anlo, Eodlo, die in der Drenthe<br />

verbunden seien, entstanden wären, und dafs diese drei Districte<br />

in die vorchristliche Zeit zurückreichten, an deren Mittelpunkten<br />

heidnische Tempel gestanden hätten, und wo die ältesten Parochialkirchen<br />

des Landes gegründet worden wären. Mir liegt hier daran<br />

hervorzuheben, dafs die ältere weltliche Vertheilung des alten Pagus<br />

Thrente von der kirchlichen eine verschiedene war, dafs die Decanatsverhältnisse<br />

in dem zur Utrechter Diocese gehörenden Pagus<br />

Thrente sich seit dem Beginn des dreizehnten Jahrhunderts gestaltet<br />

haben, während sich die weltlichen in seinen einzelnen Theilen<br />

nach der Entwickelung der Macht des Bischofs als Landesherrn<br />

im zwölften Jahrhundert unabhängig und verschieden davon ausbildeten;<br />

beides geschah zu einer Zeit, als im alten Pagus Thrente<br />

die alte Gauverfassimg nicht mehr bestand 3 ).<br />

! ) Annales Drenthiae 1660 p. 143.<br />

2 ) Die Benennung ..Lotting" begegnet in allen späteren Anführungen<br />

des Gerichts. Das Landrecht ron 1412 in der Groninger Handschrift hat<br />

dafür „latyng", Jlagnin druckt „lutting". Im <strong>Friesische</strong>n wird „loch" (Ort,<br />

Stätte) für Gerichtsstätte gehraucht, siehe Fries. Wh. p. 908. Der neuere<br />

Dialect der Drenthe verwendet „loo" für Gehöft, siehe Tegenwoordige Staat<br />

ran Drenthe I p.4; es ist das angelsächsische „loh", ahd. „looc", mhd. „luoc".<br />

üit dem Wort sind viele Ortsnamen der Drenthe zusammengesetzt, siehe<br />

Tegenw. Drenthe I p. 4, vergleiche auch Förstemann Ortsnamen p. 1016 ff.<br />

3 ) Den Gaunamen schreibt die Vita Willehadi „Thrianta", eine Urkunde<br />

in friesischer Sprache von 1385 nennt seine Bewohner „Thriantan" und<br />

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