06.10.2013 Aufrufe

Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

686<br />

die Utrechter Bischöfe den Drenthern erklären, dafs durch die<br />

Zahlung der Precarie, ohne dafs der Bischof in der Drenthe anwesend<br />

ist, ihre alten Privilegien nicht beeinträchtigt würden.<br />

Verschieden von der kirchlichen Stellung des Utrechter Bischofs<br />

gestaltete sich neben ihr seine weltliche in dem alten Pagus Thrente,<br />

der seit 1046 mit den Grafschaftsrechten seinem Bisthum gehörte,<br />

und zwar verschieden in Groningen mit dem Gooregt, wo die Entwickelung<br />

der Stadt Groningen ihn zurückdrängte, in Vollenhoven<br />

nebst Zubehör, wo das Drostamt Vollenhoven eine kleine Herrlichkeit<br />

des Bischofs bildete, und in den übrigen Theilen der alten Thrente,<br />

aus denen das Land Drenthe hervorging. Eecht und Geschichte des<br />

kleinen Landes sind für Erkenntnifs des älteren deutschen Rechts von<br />

hoher Wichtigkeit. Niemals ist seine Bevölkerung eine friesische<br />

oder auch nur mit Priesen untermischte gewesen, in wie viele Beziehungen<br />

auch Drenther und Priesen zu einander getreten sind.<br />

Das ältere Drenther Landrecht lernen wir erst aus einer Aufzeichnung<br />

von 1412 kennen 1 ). Als eine bestimmte politische Einheit<br />

begegnet die Drenthe urkundlich zuerst im Jahre 1291, indem<br />

in einer Urkunde dieses Jahres „Castellanus de Covordia et commune<br />

terre Threnthie" einen Vertrag eingehen mit der Stadt Groningen,<br />

mit den „iusticiarii et consules ac commune de Groninghe",<br />

Driessen p. 53 2 ). Im Jahr 1328 stehen bei der Unterwerfung der<br />

*) Das Drenther Landrecht von 1412 hatte Matthaeus Anonymus<br />

Ultrajectinus Hagae Comitum 1740 p. 72 aus einem Utrechter Manuscript<br />

sehr mangelhaft drucken lassen; ich glaubte das Landrecht in meine<br />

Priesischen Eechtsquellen Berlin 1840 aufnehmen zu müssen, und folgte<br />

dabei einem Groninger Manuscript; im Jahr 1842 liefs es Magnin Drenthe<br />

II 2 p. 229 drucken unter Benutzung der Fragmente des angeblichen<br />

Originals, die er aus späteren Abschriften ergänzte, ohne anzugeben, wo<br />

er es that. Ueber das Landrecht siehe De Wal Bijdragen tot de Oudheden<br />

van Drenthe 1842 p. 103. Die spätere Umgestaltung des Drenther Eechts<br />

zeigt das Landrecht von 1614, das Lintelo de Geer in den „Nieuwe Bijdragen<br />

joor Eegtsgeleerdheid en Wetgeving* II 2 p. 209, II 3 p. 361, III 2 p. 193,<br />

IV 2 p. 161 nebst Anmerkungen zum Druck befördert hat; verschieden von<br />

ihm ist das „Landrecht van Drenthe van 1712", gedruckt Groningen 1713,<br />

2 ) Driessen druckt die Urkunde aus einer Abschrift Wichers von dem<br />

Original, an dem nach Wichers noch das in Wachs ausgedrückte Siegel<br />

der Universitas terre Threnthie hing, das von der unten angeführten Ur-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!