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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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werden konnte (siehe oben p. 129), und ursprünglich keinen eigenen<br />

Pagus gebildet haben wird. Aus Vollenhoven entstand die Herrlichkeit,<br />

später das Drostamt Vollenhoven. Der übrige grössere<br />

Theil des alten Pagus Thrente mit Ausschlufs von Groningen und<br />

Vollenhoven stand unter dem Burggraf zu Coevorden. lieber diesen<br />

nun als Drenthe bezeichneten Theil des alten Pagus Thrente war<br />

der Bischof von Titrecht, der den Comitatus in pago Thrente erhalten<br />

hatte, als Landesherr verblieben. Er setzte in ihm Praefecti,<br />

Castellani, Burggravii, Schulzen, Judices, Justiciarii. Die<br />

Angehörigen des Landes bildeten seit dem dreizehnten Jahrhundert<br />

die Universitas Drenthiae mit ihren Jurati oder Etten.<br />

Nach den Satzungen aus dem Drenther Sendrecht von 1332 hat<br />

der Decan jährlich am Dienstag nach Misericordia, wenn er ins Land<br />

kommt, die sämmtlichen Pfarrer des Landes nach Eolde oder ausnahmsweise<br />

nach Anlo zu laden und ihnen die Urkunde vorzulegen,<br />

durch die er für das Jahr als Decan ernannt ist. Die Ernennung<br />

erfolgt im Schaltjahr durch den Bischof, in den gemeinen<br />

Jahren durch den Propst von St. Maria zu Utrecht als Archidiacon,<br />

siehe oben p. 664. Auf dieser Versammlung vertheilt er unter sie<br />

die Sacramente, erhält von jedem einen „denarius sterling." und<br />

macht ihnen bekannt, wann er den eisten Send halten will, was<br />

nach Mariae Geburt, d. i. am 8. September, in Groningen aber nach<br />

Michaelis zu geschehen pflegt. Den späteren Send setzt er fest<br />

nach seinem Belieben. Am ersten Send haben Alle, am zweiten<br />

die Vorgeladenen zu erscheinen. In Groningen bei der ersten und<br />

zweiten Sendversammlung sind neben dem Decan der Praefect und der<br />

Kath in Groningen anwesend. Nach Vollendung des ersten Sendes<br />

pflegt der Decan alle Kirchen im Lande und deren Zubehör zu<br />

visitiren. Nach dem Drenther Sendrecht von 1451 kommt der Decan<br />

ins Land des Donnerstags nach Ostern nach Eolde, vertheilt unter<br />

die Pfarrer des Landes von Drenthe die Sacramente; jeder Pfarrer<br />

zahlt ihm als Kostgeld einen „Engeischen" Pfennig; darauf soll<br />

der Decan mit seinem Schreiber seine „Commissarien" bekannt<br />

machen, und zwar für jeden Sendstuhl des Landes einen, der ihn<br />

in gewisser Weise zu vertreten hat. Er mufs den Pfarrern des<br />

Landes eidlich versichern, dafs er und seine Commissarien nicht

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