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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1306<br />

Bremen ein eigenes Erzbisthum wurde, ist auf keine Stammesverschiedenheit<br />

zu schliefsen zwischen den Friesen, die in den Diocesen<br />

Münster und Osnabrück, und denen, die in der Diocese Bremen<br />

wohnten. Sprache und Recht der Friesen östlich vom Laubach bis<br />

zur Weser in der Münsterschen und Bremer Diocese lassen diese<br />

Friesen als einander näher stehend und mit einander verwandter<br />

erscheinen, als ihnen die Friesen westlich vom Laubach bis zum Fli<br />

in der Utrechter Diocese verwandt sind, und diese Utrechter Friesen<br />

zwischen Laubach und Fli stehen wiederum ferner den ebenfalls<br />

zur Utrechter Diöcese gehörenden Friesen westlich vom Fli bis<br />

zum Sinkfal. Die geringere oder gröfsere Verschiedenheit, die sich<br />

zwischen den Friesen kundgiebt, ist aber, wie mehrfach ausgeführt<br />

wurde, zu einem sehr bedeutenden Theil als Ergebnifs ihrer früheren<br />

oder späteren Unterwerfung unter das fränkische Reich zu erklären.<br />

Im gesammten Friesland fanden die Franken bei dessen Unterwerfung<br />

einzelne Gaue (Pagi) mit einer Bevölkerung von Ethelingen, Freien<br />

und Unfreien. Ueberall setzten die Franken über mehrere Pagi<br />

Grafen, und es entstanden Comitate mit Grafen und unter ihnen<br />

stehenden Schulzen. Die einzelnen alten Pagi des friesischen Landes<br />

vom Sinkfal bis zur Weser sind oben p. 1289 namhaft gemacht, auch<br />

die Comitate, die sich zumeist aus mehreren verbundenen friesischen<br />

und sächsischen oder fränkischen Pagi bildeten, sind erwähnt;<br />

über die Comitate oder Grafschaften zwischen Zuiderzee und Weser<br />

und ihre abweichende spätere Entwickelung und Gestaltung wird in<br />

den folgenden Capiteln im Einzelnen zu handeln sein. Die Abgrenzung<br />

der Grafschaften ist nicht unmittelbar aus alter urfriesischer<br />

Volksverschiedenheit hervorgegangen, sondern aus der fränkischen Verkeilung<br />

des Landes, durch Uebertragung von Orten und Theilen des<br />

Landes an einzelne bestimmte Comités. In entsprechenderweise ist die<br />

kirchliche Eintheilung Frieslands nicht das Ergebnifs uralter Stammes-<br />

Utrecht für alle Friesen zu bilden, aufgegeben wurde, und später Utrecht<br />

nebst Osnabrück und Münster unter Köln kamen, siehe oben p. 520,<br />

während Bremen seit 84V nach Verbindung mit Hamburg zu einer Erzdiöcese<br />

erhoben wurde, siehe die Tita Anskarü cap. 23 M. G. SS. II p. 708<br />

und Adam von Bremen I, 26 in M. G. SS. VII p. 295, siehe auch Lappenberg<br />

Hamb. Urkb. p. 830 Eegister und Ehmck Brem. Ürkb. I Register

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