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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1298<br />

Zahl benachbarter, nicht einmal immer demselben Gau angehörender<br />

Ortschaften trat in einen näheren Verein zusammen, um das Eecht<br />

innerhalb ihrer Grenzen zur Geltung zu bringen. Die fünf Dörfer,<br />

die in der Osnabrücker Diocese lagen, und an deren Kirchen die<br />

Abtei Corvey das Patronat besafs, müssen in ähnlicher Weise in<br />

einen Verband getreten sein und Gonsules gewählt haben, ehe sie<br />

sich dem Bischof von Münster unterwarfen. Dafs die Bewohner der<br />

fünf Kirchdörfer früher keinem Grafen unterworfen gewesen wären<br />

und einen besonderen und reichsunmittelbaren Pagus gebildet hätten,<br />

ist eine Behauptung, die aus den Worten der beiden Urkunden von<br />

1316 über ihre Unterwerfung unter den Bischof von Münster in<br />

keiner Weise zu rechtfertigen ist. — Zweifelhaft mag es scheinen,<br />

ob die Bewohner der fünf Kirchspiele ursprünglich Sachsen oder<br />

Friesen waren. Nach der Lage der Orte dürfte es mehr für sich<br />

haben, sie für sächsisch zu halten. Westlich lag den Kirchdörfern<br />

in der Utrechter Diöcese der alte sächsische Pagus Thrente, nördlich<br />

in der Münsterschen Diöcese der friesische Pagus Emesga,<br />

ihnen östlich angrenzend liegen, gleich ihnen in der Osnabrücker<br />

Diöcese, die Orte des alten Pagus Agrotingo, zu dem danach auch<br />

die Gegend, in der sie, wohl erst später, erbaut sind, ursprünglich<br />

gehört haben dürfte 1 ). Keine ältere Aufzeichnung nennt ausdrücklich<br />

die Bewohner des Westerwoldingerlandes Sachsen oder Friesen.<br />

Ubbo Emmius in seiner Descriptio agri Frisiae inter Lavicam et<br />

Amasum 1615 p. 8 glaubt, es habe Westerwold in älterer Zeit zum<br />

friesischen Eeiderland gehört. Dafs dies nicht der Fall gewesen ist,<br />

zeigt die Art, wie von Eeiderland und Westerwold die einzelnen angeführten<br />

Urkunden sprechen. An den Vereinigungen, die die friesischen<br />

Landdistrikte zwischen Zuiderzee und Weser im zwölften Jahrhundert<br />

bei Upstalsbom eingingen, haben die Bewohner des Westerwoldingerlandes<br />

offenbar keinen Antheil gehabt; in keiner Stelle<br />

des Westerwoldinger Landrechtes von 1470 sind die Siebzehn Küren<br />

und Vierundzwanzig Landrechte, die zu Upstalsbom im zwölften<br />

') Wenn in dem von Falke abgedruckten Corveier Güterregister<br />

Saraehos sich findet in § 639 p. 36 ein ,,Uuesdereuualde in pago Thrente"<br />

und in § 645 p. 37 „Uuesdereuualde in pago Isloi", so scheinen beides<br />

ungenaue Angaben zu sein.

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