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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1292<br />

nächsten Umgegend der Stadt gehörte, und dafs Utrecht in ihm<br />

Wildbann und später Grafengerechtsame erhielt, ist oben II 1 p. 132<br />

und II 2 p. 680 gehandelt.<br />

Die Grenze des nördlichen friesischen Theils der Münsterschen<br />

Diöcese durchschnitt friesisches Land. Es gehörten die Friesen der in<br />

der Münsterschen Diöcese gelegenen Gaue Hugmerke, Hunesga, Fivelga,<br />

Emesga und Federga zu den Friesen, die die Lex Frisionum als<br />

Frisiones inter Laubachi et Wisaram bezeichnet, gleichwie sie auch die<br />

Friesen in den östlich der Münsterschen Diöcesangrenze an sie grenzenden<br />

zur Bremer Diöcese gekommenen Gauen Biustri,Asterga,Wanga<br />

und ïToïdendi zu ihnen reclmet. Die beiden Gegenden werden inbetreff<br />

des in ihnen geltenden Eechts in der Karolingischen Lex Frisionum<br />

nicht unterschieden. Die Grenzlinie zwischen Bremen und Münster<br />

war nicht nach Stammeseigenthümliclikeiten angeordnet, sondern<br />

Ergebnifs der Bekehrung zur Zeit Karls des Grofsen durch Liudger<br />

und Willehad, wie bereits oben p. 1290 ausführte.<br />

Die Diöcese Osnabrück wurde aus sächsischem Lande gebildet,<br />

das von Osnabrück aus bekehrt war und zwischen von Münster aus<br />

bekehrten sächsischen Gegenden bei Münster und den von ihnen getrennten,<br />

zu Münster gehörenden friesischen Gauen Emesga, Fivelga,<br />

Hunesga und Hugmerke sich ausbreitete. Später gehörten erweislich<br />

zur Diöcese Osnabrück auch einige friesische Ortschaften, die vielleicht<br />

erst in der folgenden Zeit von benachbarten Friesen der Münsterschen<br />

Diöcese innerhalb der alten Grenzen der Osnabrücker Diöcese gegründet<br />

waren. Ich führe in dieser Beziehung hier noch als später<br />

zu Osnabrück gehörig an: a. einen Theil des aus dem friesischen<br />

Emesga hervorgegangenen Reiderlandes, b. das ihm benachbarte,<br />

wohl von Friesen und Sachsen vermischt bewohnte Westerwoldingeiiand,<br />

und endlich c. das spätere friesische Saterland.<br />

a. Das südliche Eeidera-lond. Schon oben II p. 1192 ist<br />

erörtert, dafs von dem alten Keidera-lond, das, wie oben II 1 p. 132<br />

nachgewiesen worden ist, seit dem Beginn des dreizehnten Jahrhunderts<br />

als ein besonderer Landdistrikt mit eigenen Consules in<br />

einem Theil des alten Pagus Emesga begegnet, die südliche Gegend<br />

zur Osnabrücker Diöcese gehörte. Es waren die Kirchspiele<br />

Wester-le, Aster-le, das nach Gründung eines Klosters am Ort Hil-

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