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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1289<br />

689 Pippin das westlich vom Fli gelegene Friesland von dem<br />

friesischen König Eedbad erobert hatte, suchte er in ihm das<br />

Christenthum einzuführen. Papst Sergius übergab im Jahr 691<br />

dem Angelsachsen Willibrord Eeliquien zum Zweck der Gründung<br />

von Kirchen in Friesland und bestätigte ihn in seinem Amt, den<br />

Friesen das Evangelium zu predigen. Im Jahr 696 sandte ihn Pippin<br />

nach Bom, wo ihn Papst Sergius zum „ Archiepiscopus gentis<br />

Fresonum" ernannte, siehe oben p. 352 und p. 513. Willibrord<br />

bekehrte von der Burg Pippius zu Utrecht aus, wo bereits König<br />

Dagobert in Friesland unfern der Grenze des fränkischen Landes<br />

eine Capelle erbaut hatte, fünfzig Jahre hindurch den gröfsten<br />

Theil des westlich der Zuiderzee gelegenen den "Franken unterworfenen<br />

friesischen Landes. Der Gedanke von 696, die gesammten<br />

Friesen allmälig zu bekehren und unter Bischöfe mit einem über sie<br />

gesetzten Erzbischof von Utrecht zu stellen, kam aber nicht zur<br />

Ausführung. In den Jahren 714 bis 719 eroberte der Friesenkönig<br />

Eedbad Friesland westlich der Zuiderzee zurück, zerstörte die in ihm<br />

erbauten christlichen Kirchen und stellte die heidnischen Tempel her.<br />

Nach seinem Tode im Jahr 719 bemächtigte sich aufs Neue Karl<br />

Martell des westlichen Friesland bis zur Zuiderzee, und es wurde die<br />

Bekehrung des Landes durch W T illibrord und Bonifacius ausgeführt,<br />

siehe oben p. 355. Auch die friesischen Gaue zwischen Fli und Laubach<br />

unterwarf Karl Martell 734 dem fränkischen Reich, und es hatte<br />

darauf der Bischof von Utrecht wie in fränkischen und sächsischen<br />

Gegenden, so in dem damals dem fränkischen Eeich unterworfenen<br />

Friesland die Stellung eines Bischofs, siehe oben p. 522. In der<br />

späteren Utrechter Diöcese finden wir innerhalb ihrer oben p. 522<br />

umschriebenen Grenzen in der Provinz Zeeland zwischen dem Sinkfal<br />

bei Brügge und der Mündung der alten Maas bei Briel die friesischen<br />

Gaue Walchern, Beveland, Skaldgo und Marsum, siehe oben II1 p. 48,<br />

dann von der Maas bis zum Fli die friesischen Gaue Maseland, Einland,<br />

Kinhem, Texel, W T esterflinge, Holtland, Testarbant, Instarlake, siehe<br />

oben p. 537, und zwischen Fli und Laubach die friesischen Gaue<br />

Sudergo, Waldago, Westergo und Ostergo mit Ausschlufs der später<br />

zu letzterem gehörenden Achtkarspelen, die zu der dort anstofsenden<br />

Diöcese Münster kamen, siehe oben p. 585. Die Vier bei Brügge

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