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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1287<br />

der Sendgerichte über die weltlichen Bewohner der mit den einzelnen<br />

alten Pfarrkirchen verbundenen Distrikte seit dem zwölften Jahrhundert<br />

Decani oder Praepositi, siehe oben p. 978; ihr Amt war bereits<br />

im Beginn des dreizehnten Jahrhunderts vielfach erblich und an den<br />

Besitz bestimmter Adelsgüter geknüpft, deren weltliche adliche Besitzer<br />

das Patronat an den Sendkirchen hatten, siehe oben p. 1128 und<br />

p. 1137. Das ganz eigenthümliche, einzig und allein im Münsterschen<br />

Priesland nachzuweisende Verhältnifs, nach dem nicht geistliche, sondern<br />

weltliche Decane vorhanden waren, behauptete sich an einigen<br />

Kirchen bis ins sechzehnte Jahrhundert (siehe oben p. 1200), wurde im<br />

Brokmerland bereits 1250 durch Bischof Otto II. aufgehoben, indem<br />

er anordnete, dafs in den Kirchen des der Münsterschen Diocese<br />

untergebenen Brokmerlandes die Sendgerichte durch einen eigenen<br />

bischöflichen Beauftragten abgehalten werden sollten; seine Worte<br />

lauten: „pertinebit ad nos et successores nostros synodalibus laicorum<br />

per nostros nuntios providere", siehe oben p. 1173*).<br />

Dies ist die verschiedene Gestaltung des merkwürdigen Instituts<br />

der Decanate in Friesland. Dafs nicht durch einen bestimmten<br />

Akt etwa im zehnten bis zwölften Jahrhundert eine Vertheilung<br />

des friesischen Landes der Utrechter, der Münsterschen und der<br />

Bremer Diöcese in Decanate und Archidiaconate erfolgt ist, ergiebt<br />

sich unmittelbar aus dem in den früheren Paragraphen über die<br />

Decanate der einzelnen Diocesen Mitgetheilten. Die Sendkirchen<br />

haben sich aus einzelnen bestimmten alten Pfarrkirchen des Landes<br />

entwickelt. Mit neuen Pfarrkirchen konnten auch neue Sendkirchen<br />

entstehen. Die Bethäuser oder Kapellen, die von einer Taufkirche<br />

ausgegangen waren, gehörten zum Sendsprengel der Tauf- oder<br />

Send-kirche, bildeten deren Sendsprengel; dieser war später gröfser<br />

oder kleiner, umfafste mehr oder weniger Kirchspiele, je nachdem<br />

es der alten Taufkirche gelungen war, eine geringere oder gröfsere<br />

Zahl Kirchen in ihrer Umgegend zu gründen, und kein bischöflicher<br />

Akt eine jener abhängigen Kirchen zu einer selbständigen Send-<br />

') Ueber die früheren und späteren Bannbufsen und Friedensgelder<br />

der Bisehöfe, Decane und Archidiacone in der Münsterschen Diöcese vergleiche<br />

oben p. 1023, in der Utrechter Diöcese vgl. oben p. 733 und 741,<br />

in der Bremer Diöcese vgl. oben p. 1260 und 1265.

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