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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1285<br />

der Vehne), Eddenriad 1 ) paludem, Emisgoe et Ostergoe disterminantem,<br />

Brust-lacho, Biber-lacho, iterumque mare, firmos . . . circnmscribi<br />

jussimus". M. G. SS. VII p. 267.<br />

§ 25. Gaue und Decanate stimmen in Friesland nicht überein.<br />

Ueberblicke ich die Nachrichten über die älteren kirchlichen<br />

Verhältnisse in Friesland in den Diocesen Utrecht, Bremen, Münster<br />

und Osnabrück, so mufs ich in Abrede stellen, dafs eine frühe<br />

systematische Eintheikmg des Landes in Bisthümer, Decanate und<br />

Archidiaconate stattgefunden hat. Die einzelnen Bischöfe in den<br />

friesischen Diocesen sind in frühester Zeit beflissen gewesen, die<br />

Stiftung von Kirchen als selbständigen Pfarrkirchen herbeizuführen;<br />

noch im zehnten Jahrhundert war in Friesland die Zahl der Pfarrkirchen<br />

eine sehr geringe. Von ihnen aus wurden dann Bethäuser<br />

gegründet oder durch einzelne Grundbesitzer der Gegend errichtet, sie<br />

traten in eine abhängige Stellung zu den älteren Kirchen, die „ecclesiae<br />

matriculares oder matrices", Mutterkirchen, hiefsen (siehe oben p. 529,<br />

530,539, 548, 562,567,572,579,742, 803, 1228 und 1254), anderswo<br />

wurden sie genannt „haud-sto (Hauptstätten, siehe oben p.731)" oder<br />

„ga-sthereka(Gaukirchen, siehe oben p. 1258 und Fries.Wb. p.773)".<br />

Sobald sich dann die Mittel dazu boten, machten die Patronatsbesitzer<br />

dieser Kirchen unter Zustimmung der Bischöfe einzelne der<br />

von den Kirchen abhängigen Bethäuser zu selbständigen Kirchen, zu<br />

Hauptkirchen; Beispiele dafür bieten aus der Bremer Diöcese die Kirchen<br />

zu Golswarden, zu Eodenkirchen, und zu Esenshamm in Eüstringen<br />

oben p. 1253, ans der Münsterschen Diocese die Kirche zu Marhuizen<br />

bei Baflo im Hunsingo oben p. 803, aus der Utrechter Diöcese<br />

vergleiche die für Mutterkirchen vorstehend angeführten Stellen,<br />

sowie auch die über Franeker und Staveren oben II1 p. 589 und II 2<br />

p. 648. Die Priester an der Hauptkirche sind „Haudprester". Weil<br />

in den Kirchen die Sendgerichte gehalten werden, heifsen sie in<br />

der Bremer Diöcese „Sedes synodales" oben p. 1201, ebenso in der<br />

Münsterschen Diöcese, siehe oben p. 1011, heifsen „Sindstal", d. i.<br />

Sendstätten, in der Utrechter Diöcese, siehe oben p. 731.<br />

Indem der Bischof von Utrecht einen Geistlichen beauftragte,<br />

') Die „palusEddenriad" ist oben II2 p. 1278ff.u.Ip. 320 genau angegeben.

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