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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1267<br />

Jahrhunderts eine viel geringere als im Jahre 1420: während<br />

1420 das Decanatsregister 83 Kirchen in dem der Bremer Diöcese<br />

überwiesenen Friesland westlich der Weser namhaft macht, waren<br />

in ihm nach dem Scholion III zu der Kirchengeschichte des Adam<br />

von Bremen, das nach dem Jahre 1187, doch vor dem Ende des<br />

dreizehnten Jahrhunderts geschrieben zu sein scheint, nur ungefähr<br />

50 vorhanden; das Scholion III zu Adam von Bremen sagt:<br />

„Episcopatus Bremensis in Fresia . . . habet ecclesias circiter quinquaginta".<br />

Jl.G. SS. VII p. 289. Auch von diesen Kirchen sind<br />

nicht wenige erst am Schlüsse des zwölften und im dreizehnten<br />

Jahrhundert gestiftet. Demnach mufste für die Synodalgerichte das<br />

Bremische Friesland im Beginn des zwölften Jahrhunderts eine<br />

wesentlich andere Grundlage gewähren, als die aus dem Jahr 1420<br />

im Decanatsregister überlieferte.<br />

Decane für die einzelnen alten friesischen Gaue (Pagi) der<br />

Bremer Diöcese hat es niemals gegeben. An allen einzelnen<br />

Kirchen, die als wirkliche Tauf- und Begräbnifskirchen anerkannt<br />

waren und einen eigenen Pfarrer hatten, scheinen in ältester Zeit<br />

Sendgerichte gehalten zu sein, mit deren Abhaltung der Bischof<br />

im zwölften Jahrhundert einzelne bestimmte höhere Bremer Geistliche<br />

beauftragte. Im Jahre 1263 wurde die Kirche zu Golzwarden<br />

vom Kirchspiel Eodenkirchen abgezweigt, ihr ein bestimmter Distrikt<br />

zugetheilt, sie als Tauf-, Begräbnifs- und Sendkirche constituirt,<br />

siehe oben p. 1254, vor 1263 mufs die Kirche zu Eodenkirchen bereits<br />

in ähnlicher Weise eine Pfarrkirche gewesen sein, nach dem friesischen<br />

alten Eüstringer Sendrecht aus dem zwölften Jahrhundert war sie<br />

es noch nicht. Im Jahre 1420 werden die Kirchen zu Bodenkirchen,<br />

Golzwarden und Esenshamm in Eüstringen als drei „sedes synodales"<br />

bezeichnet, in denen der Dompropst die Sendgerichte halten soll, bei<br />

den andern Eüstringer Kirchen, deren das Decanatsregister 21 aufzählt<br />

und namentlich auch bei den darunter begriffenen vier, „Ga-stereken"<br />

genannten Sendkirchen des alten Eüstringer Sendrechts bedient<br />

sich das Decanatsregister nicht des Ausdrucks „sedes synodales",<br />

sie macht sie namhaft, indem sie die 21 Kirchen aufzählt, von<br />

denen sie sagt: „pertinent ad archidiaconatum Eustringie"; sie<br />

waren, wie ich oben p. 1263 erörterte, in Folge der päpstlichen<br />

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