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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1194<br />

Jahrhundert in dem zum Bisthum Münster gehörenden Friesland<br />

hestand, habe ich im vorigen Paragraphen p. 1139 — p. 1192<br />

die einzelnen sieben Münsterschen friesischen Sendspreugel oder<br />

Propsteien östlich der Ems und die zu ihnen gehörenden Kirchen<br />

verzeichnet, während ich die sechs Münsterschen friesischen Sendsprengel<br />

westlich der Ems oben p. 748 — p. 939 angegeben hatte.<br />

Bei Aufzeichnung der Sendsprengel östlich der Ems in § 17 sind<br />

die Vorsteher der einzelnen Sendgerichte namhaft gemacht, die<br />

bis zum Schlufs des fünfzehnton Jahrhunderts erwähnt werden.<br />

Ich hebe noch speciell hervor, wie auch hier die weltlichen Dekane<br />

als Angehörige bestimmter Adelsgeschlechter vorkommen, die mit<br />

ihren Gütern die Decanate ererben.<br />

1. Seitdem Bischof Otto im Jahr 1250 das Münstersche Brokmerland<br />

der Unterordnung unter Lutward, den weltlichen Decan<br />

zu Hinte, entzogen und bestimmt hatte, dafs in ihm der Send durch<br />

den Official des Bischof gehalten werde, begegnet in ihm kein<br />

weiterer Decan oder Propst. Ein Document von 1496 spricht von<br />

einem „commissarius in Brocmannia", Ledebur Fünf Gaue p. 115.<br />

2. Das Decanat in Hinte besafs im Jahre 1250 Ludward.<br />

Bischof Otto IL entzieht in Urkunde von 1250 die sechs Kirchen<br />

des Münsterschen Brokmerlandes der Unterordnung unter den „dominus<br />

Lutwardus de Hinte", ohne ihn dabei Decan zu nennen, siehe<br />

oben p. 1173; dafs aber damals der Inhaber der Decanatswürde in<br />

Hinte den Titel „Decan" führte, ergiebt die Erwähnung des „decanus<br />

de Hint ii in einer Urkunde von 1255, oben p. 1161; auch im Jahre<br />

1379 war es der Fall; es wurde damals der erbliche Decan, „Habbo<br />

tho Hinte hovetling", durch „Enno vicedecanus in Hinte" vertreten,<br />

siehe oben p. 1161. In Urkunden seit 1392 wird der Inhaber der<br />

Decanatswürde zu Hinte „prepositus" oder „provest" genannt: 1392<br />

„prepositus in Ilynte". In Urkunde von 1430 überträgt Bischof<br />

Heinrich von Münster die ,,Praepositura in Hinte" dem „Alwardus<br />

fllius Ymelonis, capitalis in Grimersmn". Er wird 1439 „Ailt provest<br />

tho Hinte" genannt, er heifst 1441 „Ailt Beningha tho Grimersum,<br />

provest tho Hinte, hovetling", 1444 „Ailt provest tho Hinte' 1 ,<br />

1449 „Ihmel tho Grimersum hovetling und Ayelt dessulven Imelen<br />

söhne tho Hinte provest; siehe oben p. 1161. In Urkunde von 1486

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