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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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fugnisse der Grafen und ihrer Schulzen vielfach nicht anerkannt.<br />

Die einzelnen Landdistrikte, die aus den alten Gauen und Schulzensprengeln<br />

hervorgegangen waren, suchten durch Verbindungen unter<br />

einander eine selbstständige Stellung zu gewinnen, um sich nach<br />

Aufsen zu vertheidigen, und das Kecht innerhalb ihrer Grenzen<br />

zur Geltung zu bringen. Dabei gewannen die alten Nobiles oder<br />

Ethelinge in den einzelnen Landdistrikten vielfach eine bevorzugte<br />

Stellung; es waren aus ihnen bestimmte jährliche Consules oder<br />

Eedjeven für die einzelnen Landdistrikte hervorgegangen, an deren<br />

Spitze statt der alten von den Inhabern des Comitatus ernannten<br />

Schulzen, die statt ihrer den königlichen Grafenbann ausgeübt hatten,<br />

vielfach einer von ihnen als Edictor, Orator, Enunciator, Placitator,<br />

Kethere oder Grietmann getreten war, siehe oben I p. 170. In derselben<br />

oder einer etwas früheren Zeit nun begegnen in den einzelnen<br />

Theilen der friesischen Landdistrikte der Münsterschen Diöcese weltliche<br />

adliche Grundbesitzer als Decane neben den Pfarrern.<br />

Wir fanden dies namentlich zu Parmsum im Fivelgo oben p. 954,<br />

zu Loppersum im Pivelgo oben p. 967, zu Usquerd im Hunsego oben<br />

p. 972 und zu Leens im Hunsego oben p. 975, sowie in Ostfriesland<br />

zu Uttum im Pedergo, zu Husum, Hinte, Emden, Leer und ISTesse-<br />

Hatzum im Emsgo, siehe unten in § 17. Die einzelnen Decane oder<br />

Pröpste hielten in späterer Zeit an verschiedenen Orten ihres Decanatssprengels<br />

das Sendgericht, die als sedes s3 _ nodales oder Sendstühle<br />

bezeichnet werden, siehe oben p. 1010. Die Decanate entsprechen<br />

keineswegs den alten Gauen. Im dreizehnten Jahrhundert war<br />

eine gröfsere Zahl von Decanen in den einzelnen Gauen vorhanden<br />

als im fünfzehnten, namentlich zeigte sich dies im Fivelga und<br />

im Hunesga, siehe oben II p. 994. Der im Jahr 1562 verstorbene<br />

Eggerik Beninga nahm bei Abfassung seiner Historie van Ostfriesland<br />

an, es habe im Jahr 1276 bei Vereinbarung der Bischofssühne<br />

die Geistlichkeit diese weltlichen Decanate gestiftet durch<br />

Ueberlassung bestimmter Güter neben üeberweisvmg bestimmter<br />

Banngelder und Zehnten. Ich habe schon oben p. 1021 das Unhistorische<br />

dieser Angabe besprochen, hervorgehoben wie dies in<br />

keiner Weise mit den älteren Angaben vereinbar ist, die wir über<br />

die Decane und über die Bischofssühne von 1276 besitzen. Es

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