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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1104<br />

setzte man das Wergeld auf 200 Mark und die Wundenschrift<br />

dazu; darauf auf 300 Mark; darauf auf 20 höchste Mark („bi<br />

XX hagista merkum'-), die Mark zu 12 Pfund Groninger Gepräge<br />

(„Grenslachta"); die 20 Mark sind 16 Mark englisch; bei diesem<br />

Wergeld ist alle Wundenschrift gesetzt, nun war unser Wergeld<br />

zu 20 Mark englisch", MS. Fivelg. p. 99, gedruckt in Hettema<br />

Fiveling. Eecht 1841 p. 132. Dafs diese Angaben über die Erhöhung<br />

des Wergeides im Hunsego und Fivelgo im Einzelnen<br />

durchweg historisch glaubwürdig seien, wird sich nicht behaupten<br />

lassen; unbedingt bezeugen sie aber, dafs vielfache Steigerungen<br />

des Wergeides in den einzelnen friesischen Landdistrikten eingegetreten<br />

sind. î\"ach der Stelle aus dem Hunsego soll das Wergeld<br />

der Freien successiv von 12 Mark bis auf 46 Mark gestiegen<br />

sein; nach der aus dem Fivelgo wurde das Wergeld stufenweise<br />

von 12 auf 40 Mark vermehrt; dann traten Münz Verschlechterungen<br />

ein und man setzte es, indem man es zugleich erhöhte, auf 200,<br />

dann sogar auf 300 Mark; endlich ward es, verbunden mit abermaliger<br />

Erhöhung, auf 20 Mark englisch fixirt.<br />

Um die gleichzeitige Verschiedenheit des Freienwerg<br />

eldes in benachbarten friesischen Landdistrikten darzuthun,<br />

bemerke ich: Im Westergo und Ostergo galten gleichzeitig,<br />

nach einer Rechtsaufzeichnung aus dem Schlufs des dreizehnten oder<br />

dem Anfang des vierzehnten Jahrhunderts als Wergeld: 22 Mark<br />

in den F) r f-delen (d. i. in Franekeradeel, Hernawerderadeel, Bawerderadeel,<br />

Barradeel und Menaldumadeel) und in Woldenseradeel;<br />

30 Mark in Wainbritseradeel; 27 Mark in Liowerderadeel, Ferwerderadeel,<br />

Dongeradeel, Dantumadeel, Thiatzerksteradeel, Idaarderadeel;<br />

und 15 Mark in Borndeel. Eine Verschiedenheit der Marken,<br />

in denen diese Wergelder ausgedrückt sind, fand nicht statt; die<br />

Piechtsaufzeichnung erörtert ausführlich die Münze. Es soll bei<br />

den sämmtlichen Wergeidansätzen nach Marken zu 12 Schillingen<br />

gerechnet werden. Auch ist nicht etwa an eine ungenaue Ueberlieferung<br />

zu denken, da wir dieselbe Angabe in zwei in der Wortfassung<br />

abweichenden Texten besitzen 1 ). Demnach galten ums<br />

') Vergleiche die beiden Texte in Fries, ßq. p. 386 § 7—12: der

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