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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1103<br />

ist dies auch im späteren Priesland der Fall. Eine vollständige<br />

Aufzählung aller einzelnen Freien wergelder, die vom dreizehnten<br />

bis zum fünfzehnten Jahrhundert aus Priesland überliefert sind,<br />

würde hier fruchtlos sein, weil sie in denselben Gegenden vielfach<br />

successiv erhöht worden sind, und zur selben Zeit eine grofse Verschiedenheit<br />

in Beziehung auf die Höhe des Wergeides zwischen<br />

den benachbarten Landdistrikten stattfand.<br />

Die allmälige Steigerung des Preienwergeldes bezeugen<br />

für das Hunsego und Fivelgo zwei Berichte. Meine beiden<br />

friesischen Hunsingoer Eechtsmanuscripte aus dem Schlufs des<br />

dreizehnten Jahrhunderts sagen: „Da unser Herr geboren ward, da<br />

ward er um allen Verbrechern zu predigen geboren; da setzte unser<br />

Herr ein neues Gesetz, und setzte er das erste Wergeid („jeld")<br />

mit zwölf Mark zu zahlen, oder sich mit 12 Eiden zu reinigen;<br />

da erhielten die Blutsfreunde 6 Mark zu den 12 Mark, zu dem<br />

gesetzten Wergeide. Da bestand das Gesetz lange, da griffen das<br />

die Blutsfreunde an, da dauerte der Streit, bis man den Mann mit<br />

40 Mark bezahlte; da setzte man 6 Mark zu den 40 Mark, den<br />

Blutsfreunden zu zahlen, 4 Mark den Vaterfreunden, 2 Mark den<br />

Mutterfreunden; da setzte man die zwanzigste Mark zu Geer-gaben<br />

den Vaterbrüdern", siehe Fries. Eq. p. 336 § 40. Daneben erwähnen<br />

dieselben Eechtsmanuscripte: „König Karl setzte des Mannes<br />

Wergeid nach Schillingen: eines freien Mannes („frimonnes") zu<br />

100 Schillingen, eines Priesters zu" etc., siehe Fries. Eq. p. 337, 37;<br />

vergleiche oben II p. 506 und im Fivelgoer Eecht in Fries. Eq.<br />

p. 306, 3 und im Emsiger Eecht in Fries. Eq. p. 242 § 34. In<br />

meinem Fivelgoer Manuscript p. 99 findet sich folgende Stelle abgeschrieben:<br />

„Das erste Wergeid kürten die Leute zu 12 Mark;<br />

darauf erlangten die Blutsfreunde 6 Mark dazu, die sie unter<br />

sich theilten. Darauf wurden die Wergelder auf 24 Mark vermehrt,<br />

darauf auf 36 Mark; auf 40 Mark setzte man die Wundenschrift,<br />

ehe man den God-frethe einging, dabei setzte man das<br />

halbe Wergeid auf 20 Mark, das Drittelwergeid auf 13y3 Mark.<br />

Darauf da die Leute Christen . . . wurden, und der Pfennig sich<br />

verschlechterte, da stifteten sie den Godfrethe, und setzte man das<br />

Wergeid auf 100 Pfund und alle Schrift doppelte Bufse. Darauf

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