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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1088<br />

Adelsgeschlechtes Adelsgüter besafsen, die nach anderen Geschlechtern<br />

benannt waren, und auch dafür finden sich in dem oben p. 1073<br />

Angeführten Beispiele; so sitzen auf dem Asinga-Gut zu Middelstnm<br />

im Hunsingo im fünfzehnten Jahrhundert die Mentata, auf<br />

„TJngersma", zu Uithuister-Meden im fünfzehnten Jahrhundert die<br />

Huinga, und bei einem Heerd in Westeremden heifst es ausdrücklich<br />

„dese Godekenheert heet van oldes Sigersrna-heert und is dat<br />

heem daer Johan Avens op plach to wonen" oben p. 907. In<br />

solchen Fällen haben die Namen einzelner Adelsgüter, nachdem<br />

sie an andere Adelsgeschlechter übergegangen sind, eine Zeit lang<br />

fortgedauert, in derselben Weise wie Adelsgüter, die an Klöster<br />

geschenkt waren, und die als Monnikenstathen ihre früheren Gerechtsame<br />

verloren hatten, noch nach dem Namen der früheren<br />

Besitzer genannt wurden, vergleiche oben p. 1068.<br />

Unrichtig wäre es anzunehmen, jedes einzelne Gut, das ein<br />

Etheling erwarb, sei dadurch zu einem Adelsgut geworden. In<br />

historischer Zeit ist das in Friesland entschieden nicht der Fall.<br />

Es waren bestimmte Adelsgüter wie bestimmte Adelsgeschlechter<br />

vorhanden. Die einzelnen Adelsgüter konnten unter mehrere Ethelinge<br />

getheilt werden, und es galten dann auch die Theile noch für<br />

Adelsgüter. Vielfach aber tauchte bei einzelnen Gütern, die Adliche<br />

besafsen, die Frage auf, ob sie wirklich Adelsgüter seien und ihnen<br />

die Befugnisse als Adelsgut zuständen; und heifst es geradezu in<br />

einem älteren Warfsordeel bei einem Streit wegen „de reetschappe<br />

to Kantense (Kantens im Hunsingo)", d. h. wegen der Berechtigung<br />

einen Eedjeva zu stellen, die nur einem adlichen Gut zustand:<br />

„dat Blydeke Onneke oeren heert sali edel maken mit vollen<br />

rechte" oben p. 834.<br />

Die Entstehung der Adelsgüter in Friesland gehört,<br />

wie die Entstehung des alten Adels der Zeit vor aller<br />

überlieferten Geschichte an. Es liegen in Friesland, soweit<br />

unsere Quellen zurückreichen, neben einander Adelsgüter und andere<br />

Güter, wie neben einander adliche Geschlechter und freie Geschlechter<br />

wohnen, abgesehen davon, dafs Personen vorkommen,<br />

die keine Freien sind und im Eigenthum Anderer stehen, die das<br />

Eigenthum an den von jenen bewohnten Grundstücken haben.

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