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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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erscheinen nicht, sondern werden landflüchtig, der jüngste leistet<br />

Heerfolge und vertheidigt so die vom Vater ererbten Besitzungen.<br />

Die beiden landflüchtigen Söhne kehren hierauf zurück und verlangen<br />

einen Theil von ihres Vaters Besitzthum; sie werden vom<br />

Gericht abgewiesen, der jüngste Sohn erhält den väterlichen Besitz<br />

alkin. Den nämlichen Bechtsfall hat nun auch der Text im Fivelgoer<br />

Manuscript im Auge, nur dafs er nicht von drei, sondern, was<br />

das Rechtsverhältnifs nicht umgestaltet, von zwei Brüdern spricht.<br />

Der Vater besafs, das sagt der Text des Fivelgoer Manuscripts<br />

genauer, ein Ethel, war ein Etheling; vom Ethel mufs Heerfolge<br />

geleistet werden; die beiden Söhne werden daher als Erben des<br />

Vaters im Ethel zur Landwehr gebannt; der ältere leistet keine<br />

Heerfolge, wird landflüchtig und verwirkt dadurch seinen Antheii<br />

am väterlichen Ethel; der jüngere leistet Heerfolge, erhält das gesummte<br />

väterliche Ethel, und heifst als Besitzer von Ethel ein<br />

Etheling, während sein älterer Bruder, der in Folge seiner Handlungsweise<br />

kein Ethel besitzt, Friling, nicht Etheling genannt wird 1 ).<br />

Was nun das Ethel im Einzelnen anlangt, so steht die Benennung<br />

Ethel in naher Wechselbeziehung zu Adel (nobilitas),<br />

bedeutet wörtlich Adelsgut. Im <strong>Friesische</strong>n wird sogar dieselbe<br />

Wortform Ethel für Adelsgut und Adel verwendet, siehe Fries. Wb.<br />

p. 720. Die anderen deutschen Dialecte zeigen aber, dafs dies nur<br />

ein äufserliches Zusammenfallen zweier verwandter Worte ist, das<br />

nicht für die Identität beider geltend gemacht werden kann. Im<br />

Althochdeutschen steht „uodal", „uodiF, „odhil" neben „adal", vergleiche<br />

Graff Sprachschatz I p. 144; im Altsächsischen „othil",<br />

„oâil", „uothil", „uodil" neben „adal", vergleiche Schmeller Glossarium<br />

Saxonicum 1840 p. 85; im Altnordischen „oäal", „odal"<br />

neben „adal-, „adal". Grimm Grammatik 1826 2 p. 44 nimmt gewifs<br />

mit Eecht an, dafs uodal zu adal im Ablaut stehe; er stellt ein<br />

starkes Verbum „apan (generare)" mit dem Praeteritum „op" auf,<br />

und überweist ihm adal (genus), edili (nobilis), uodal (praedium<br />

hereditarium); er hält dies in seinen Eechtsalterthümern 1828 p. 265<br />

1 ) Dafs der Etheling, der sein Gut verwirkt, aufhört ein Etheling zu<br />

sein, bezeugt auch die oben p. 1030 angeführte Stelle des Emsiger Rechtes:<br />

JeUlachte, dat sint edelinge de in den yoede sint voergaen".

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