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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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1033<br />

Diese Stellen liefern den Beweis, dafs in Priesland vom zwölften<br />

bis ins sechzehnte Jahrhundert „Etheling" die gangbare Bezeichnung<br />

für adliche Personen war. Im dreizehnten und vierzehnten<br />

Jahrhundert wird in friesischen und niederdeutschen Schriftstücken<br />

aus Priesland das in lateinischen Documenten gebrauchte „Nobilis"<br />

durch „Etheling" wiedergegeben, ältere in friesischer oder niederdeutscher<br />

Sprache abgefafste Denkmäler aus Friesland sind nicht<br />

auf uns gekommen; besäfsen wir solche, so würden sie bekunden,<br />

dafs die vom achten bis zum zwölften Jahrhundert beglaubigt auftretenden<br />

friesischen Mobiles in ihrer Muttersprache „Ethelinge"<br />

genannt wurden. Es kann dies mit der gröfsten Sicherheit behauptet<br />

werden, da der Ausdruck „Etheling" in den getrennten<br />

friesischen Landdistrikten von der Weser bis Nordholland gleichmäfsig<br />

und in von einander unabhängigen Quellen auftritt, und<br />

für die ältere Zeit bei anderen deutschen Stämmen der Gebrauch<br />

des Namens „Etheling" und dessen Uebersetzung durch „Nobilis"<br />

feststeht.<br />

Für das Substantivum „Etheling" verwenden friesische<br />

Aufzeichnungen des dreizehnten Jahrhunderts noch häufiger<br />

das Adjectivum „ethel", um einen Nobilis zu bezeichnen,<br />

wie das Adjectiv bei den übrigen deutschen Stämmen später allgemein<br />

das Substantiv verdrängt hat. Allerdings werden durch „edel" in Friesland<br />

auch andere Vorzüge ausgedrückt, als die Zubehör zu dem bestimmten<br />

Geburtsstand der Nobiles; es wird zum Beispiel eine Schrift,<br />

ein friesisches Zeeland, der ernannte Vormund im Gegensatz zu dem<br />

gebornen „edel" oder „edeler" genannt 1 ). Für das Vorkommen von<br />

„ethel (nobilis)" als Standesbezeichnung führe ich an: Da wo in<br />

der achten ums Jahr 1156 abgefafsten friesischen Küre der lateinische<br />

Text einen Eid von vier Nobiles, vier Freien und vier Liten<br />

verlangt, und die oben p. 1030 angeführten friesischen und niederdeutschen<br />

Texte für „nobilis" „etheling" verwenden, brauchen Texte<br />

aus Emsgo, Hunsego und Westergo „ethel": „fmwer ethele erva"<br />

im Emsiger friesischen Text Fries. Eq. p. 12, 21, „fiuwer ethele<br />

') In meinem friesischen sogenannten Fivelgoer Manuscript p. 80<br />

steht „thine ethela scrifta". üeber „ethel" siehe Fries. Wb. p. 720.

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