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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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zehnten Jahrhundert spricht auch, dafs in ihm die sämmtlichen<br />

163 Kirchen der alten drei friesischen Gaue zwischen Ems und Laubach<br />

unter die sechs „Sedes" zu Parmsum, Loppersum, Uskwerd, Baflo,<br />

Leens und Oldehove vertheilt sind, und dadurch Distrikte gebildet<br />

werden, die man als die sechs Decanate des Landes bezeichnet. In<br />

früherer Zeit war in dieser Gegend eine gröfsere Anzahl von Decanen<br />

vorhanden; so werden z. B. im Oldampt im alten Pagus Pivelga im<br />

Jahr 1271 mehrere Decane neben dem Decan von Parmsum im Pivelingeland<br />

genannt, während im späteren sogenannten Decanatsregister<br />

die sechzehn Kirchen des Oldampts verbunden mit siebzehn Kirchen<br />

des Pivelingelandes zur Sedes Farmsum gerechnet sind. Ebenso begegnen<br />

gleichzeitig im dreizehnten Jahrhundert mehrere Decane in<br />

Loppersum, sowie in Uskwerd, siehe oben p. 967 und p. 973; und<br />

es erweist sich überhaupt als unrichtig, dafs in der ältesten Zeit und<br />

noch im dreizehnten Jahrhundert das friesische Land zwischen Ems<br />

und Laubach in feste, bestimmt geographisch abgeschlossene Decanatssprengel<br />

vertheilt gewesen wäre, geschweige dafs dies die sechs<br />

Sprengel gewesen sind, die sich nach dem Münsterschen Decanatsregister<br />

herausstellen, eine Sachlage, die z. B. Ledebur voraussetzt und<br />

dann, indem er sich auf sie stützt, die altfriesischen Gaue Pivelga,<br />

Hunesga und Hugmerke nach den Decanaten des Decanatsregisters<br />

glaubt abgrenzen zu können. Von derselben Annahme geht Weiland<br />

aus, wenn er 1874 im XXIII. Bande der Monumenta Germaniae in<br />

seinen Anmerkungen zu den Werumer Chroniken des dreizehnten<br />

Jahrhunderts die Lage der einzelnen Orte nach den sechs Decanaten<br />

des Münsterschen Decanatsregisters aus der zweiten Hälfte des<br />

fünfzehnten Jahrhunderts angiebt.<br />

8. Die Sendbriefe des friesischen Landes zwischen<br />

Ems und Laubach: Das Sendrecht in den Münsterschen friesischen<br />

Gauen zwischen Ems und Laubach wurde durch einzelne<br />

specielle Yerträge der Landdistrikte und Pröpste näher festgestellt.<br />

Es sind dies die sogenannten Sendbriefe, von denen<br />

mehrere, wenn auch zumeist in späteren Texten, auf uns gekommen<br />

sind, und die sich namentlich mit Peststellung der Banngelder,<br />

Bufsen und Brächten beschäftigen, die unter den Pröpsten<br />

oder Decanen für die einzelnen Pälle an den Sendstühlen in den

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