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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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956<br />

Priesen des Oldamt, Eeiderlandes und Emsigerlandes die Häuser<br />

der Dekane zerstörten und das befestigte Steinhaus („domus lapidea")<br />

des Rodbern belagerten; es war aber mit Gräben und Thürmen<br />

so befestigt („cum propugnaculis ita fuit vallata"), dafs sie es<br />

nicht einnehmen konnten und. da es tapfer vertheidigt wurde, mit<br />

Verlust von 16 Mann abziehen mufsten. Eodbern allein hatte mit<br />

seinem Geschlecht („ipse solus cum parentela sua") den Angriffen<br />

der drei Landdistrikte widerstanden, glaubte aber nachgeben zu<br />

müssen, als die Eedjeven und angesehensten Ethelinge des Fivelingelandes<br />

ihn dazu ermahnten und verlangten, dafs er dem Fivelingeland<br />

Sicherheit stelle, so dafs ihm aus Kämpfen mit den benachbarten<br />

Landdistrikten kein Schaden erwachsen könne. Um<br />

nicht sich und sein Geschlecht der Verarmung preiszugeben, gestattete<br />

ihnen Eodbern, sein Steinhaus zu zerstören („domum suam<br />

lapideam eis reliquit destruendam"). Vergleiche die oben p. 949<br />

abgedruckte Stelle des Menko. Der Sohn des Eodbern, für den<br />

er 1271 den Besitz von Farmsum erhalten hatte, war Hessel von<br />

Farmsum, der als Dekan von Farmsum für die Jahre 1280—1325<br />

bezeugt ist. Der gleichzeitige Gontinnator des Menko berichtet<br />

beim Jahr 1280, wie „Hesselus decanus de Fermesem" wegen<br />

eines kranken Auges und um seiner Studien willen nach Paris<br />

ging und nach der Rückkehr in seinem Decanat Farmsum unter<br />

Zustimmung des bischöflichen Officials die jährliche Feier der<br />

Empfängnifs Mariae einführte, siehe oben p. 953. Derselbe Continuator<br />

erzählt, dafs als im Jahr 1283 bei einem Streit wegen<br />

Trennung einer Ehe im Fivelingeland Hessel als Decan von Farmsum<br />

und der Decan von Loppersum zu Schiedsrichtern gewählt<br />

waren, der rechtskundige Elbo den „Hesselus decanus in<br />

Fermeshem" wegen seiner Jugend vertrat, siehe oben p. 953.<br />

Endlieh enthält der sogenannte Farmsumer Sendbrief von 1325<br />

einen Vergleich des „Hesselus prepositus Fermessensis",<br />

nebst seinen Brüdern Sicke und Bayke, mit den Bewohnern der<br />

Propstei Farmsum und des Oldamtes, über den Empfang des bischöflichen<br />

Officials und die Banngelder, die er als Propst zu erhalten<br />

hatte, vergleiche Fries. Eq. p. 292, 7, siehe oben p. 878. Noch im<br />

Jahr 1463 verspricht Uniko Eipperda als Decan von Farmsum,

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