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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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94(3<br />

oder doch wenigstens seit unvordenklichen Zeiten bestanden haben<br />

— und wir können auf das Entschiedenste dartlmn, dafs es seit<br />

dem Schlufs des zwölften Jahrhunderts der Fall gewesen ist, —<br />

und sie in den friesischen Gegenden zum Segen des Landes gedient<br />

haben, und der Bischof des Landes nicht glaubt, dafs es<br />

möglich sei, ohne sie die kirchlichen Verbrechen im Lande nach<br />

dem geltenden kirchlichen Recht zu strafen und zu hindern, erklärt<br />

er, mögen sie fernerhin bestehen. Die Kirche will hier ausnahmsweise<br />

gestatten, dafs ihre entgegenstehenden Satzungen nicht<br />

in Anwendung gebracht werden. Dafs die weltlichen Decano als<br />

zumeist weltliche Ethelinge im Besitz bestimmter Adelsg'üter verheirathet<br />

waren, dafs sie Söhne hatten, diese Söhne später wieder<br />

mit dem Decanat von dem Münsterschen Bischof betraut wurden,<br />

ist nicht der Angriffspunkt. Allerdings finden wir im Münsterschen<br />

Friesland, namentlich im dreizehnten Jahrhundert, nicht wenige Beispiele,<br />

dafs Pfarrer verheirathet waren, und dafs auch ihre Söhne<br />

nach ihnen das Pfarramt erhielten. Dem traten aber die Bischöfe wie<br />

die friesische Bevölkerung des Landes auf das Entschiedenste entgegen;<br />

mehrfach wird erzählt, dafs solche Geistliche abgesetzt wurden;<br />

vergleiche z.B. die ausführliche Erörterung von dem gleichzeitigen Abt<br />

Emo von Wittewierum beim Jahr 1227 in M. G. XXIII p. 491, und von<br />

Menko in der oben p. 934 angeführten Stelle. Darüber, dafs weltliche<br />

Decane im Münsterschen Friesland bestanden, besitzen wir seit dem<br />

Beginn des dreizehnten Jahrhunderts directe, in jeder Weise unanfechtbare<br />

Zeugnisse. Sie genügen aber nicht, um daraus in aller Beziehung<br />

ihre eigeuthümliche Stellung zu entnehmen. Dies ist nur möglich<br />

bei einem genaueren Eingehen auf die Verhältnisse der Parochien<br />

im Münsterschen Friesland während des dreizehnten und vierzehnten<br />

Jahrhunderts sowie auf das der einzelnen Adelsgüter, deren edlen<br />

Besitzern in jener Zeit Decanate über die Bewohner einer gewissen<br />

Gegend von Seiten des Bischofs anvertraut waren. Ich habe geglaubt,<br />

bei der Wichtigkeit, die das richtige Verständnifs dieser Punkte<br />

im Allgemeinen und speciell für die richtige Auffassung der gesammten<br />

friesischen Verhältnisse hat, in den §§13, 14 und 15 auf<br />

p.748 —p. 939 die sämmtlichen Notizen, die mir aus dem dreizehnten<br />

und vierzehnten Jahrhundert über die Verhältnisse der friesischen

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