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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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bestanden aus einer geringeren oder gröfseren Anzahl von Kirchspielen,<br />

in denen die weltlichen Eigenthümer einzelner alter Adelsgüter,<br />

denen das Patronat an den auf ihnen erbauten Kirchen<br />

gehörte, von den Bischöfen zu Decanen ernannt wurden. Die<br />

Decane, oder wie sie in Friesland später genannt werden, die<br />

Praepositi oder Pröpste, waren Weltliche, keine Geistlichen, und<br />

hielten in den Decanien für den Bischof und dessen Official die<br />

Sendgerichte, in denen nach dem kirchlichen Kecht über die<br />

kirchlichen Verbrechen und Vergehen der weltlichen Bewohner der<br />

Distrikte unter ihrem Vorsitz von den Sendschöffen gerichtet wurde,<br />

während das weltliche Eecht in den einzelnen alten Schulzenämtern<br />

oder Landdistrikten von den jährlichen Bedjeven oder Consules gehandhabt<br />

und von ihnen über weltliche Verbrechen erkannt wurde.<br />

Die Ernennung der einzelnen Decane durch die Bischöfe erfolgte<br />

seit dem Sehlufs des zwölften Jahrhunderts auf Lebenszeit, es<br />

wurden die adligen Söhne der Besitzer der einzelnen mit dem Decanat<br />

verbundenen Adelsgüter, die das Gut erbten, aufs Neue mit<br />

dem Decanat beliehen, und galt das Decanat als ein mit dem einzelnen<br />

Adelsgut und dem Patronat über dessen Kirche verbundenes Amt,<br />

das von dessen edlen Besitzer auf seine Söhne forterbte und zwar<br />

in der Ausdehnung, dafs auch Unmündige das Decanat erhielten,<br />

die Bischöfe dann das Decanat auf deren Vormünder für die Zeit<br />

ihrer Unmündigkeit übertrugen. Kam das mit dem Decanat verbundene<br />

Adelsgut an ein anderes Geschlecht, oder wurde der Decan<br />

wegen Verbrechen verurtheilt, so erfolgte durch den Bischof eine<br />

neue Ernennung eines Decans. Bestimmte Gefälle und Banngelder<br />

waren mit dem Amt des Decans, dem Decanat, verbunden. Einzelne<br />

Decane liefsen sich bei deren Erhebung Willkürlichkeiten zu Schulden<br />

kommen, erhoben unerlaubte Bufsen und Banngelder, andere veräufserten<br />

zu dem Decanat gehörende Gefälle. Einzelne Kirchengemeinden<br />

und Landdistrikte traten dem entgegen, suchten die Bischöfe<br />

zur Abhülfe zu bewegen. Diese verpflichteten die Decane, die im<br />

Decanat geltenden Vorschriften über Bufsen und Banngelder zu beachten,<br />

ihnen die festgesetzten Gelder abzuführen, verschleuderte<br />

Einkünfte und Gefälle der Decanie wieder einzuziehen. Geistliche<br />

Vertreter für die weltlichen Decane bei Führung ihres Amtes wurden

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