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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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747<br />

§ 12. Münstersche Decanate in Friesland.<br />

lieber die Kirchen, die im fünfzehnten Jahrhundert zu den<br />

einzelnen Sendgerichten („sedes synodales") in dem friesischen<br />

Theil der Münsterschen Diöcese gehörten, geben zwei Schriftstücke<br />

nähere Auskunft, die aus Kindlinger'schen Abschriften in Münster<br />

durch Ledebur im Anhang seiner Schrift „Die fünf Münsterschen<br />

Gaue und die Sieben Seelande Frieslands Berlin 1836" zum Druck<br />

befördert sind. Das ältere von ihnen ist überschrieben: „Eegistrum<br />

curarum terre Frisie Monasteriensis dioecesis ex saeculo XV", das<br />

jüngere „Eegistrum de nostris regalibus per Oistfrisiam de anno<br />

1497." Das ältere Register ist viel vollständiger als das von 1497;<br />

doch sind in letzterem manche Ortsnamen richtiger gelesen, beide<br />

aber in einem sehr mangelhaften Text erhalten, indem nicht wenige<br />

Ortsnamen unverkennbar verderbt, einige sogar doppelt unter verschiedenen<br />

Sedes svnodales aufgeführt sind. Die meisten Fehler des<br />

Textes lassen sich aber leicht berichtigen, und es stimmen die<br />

in beiden Registern enthaltenen Angaben über Zubehör der verschiedenen<br />

Kirchen zu den einzelnen Decanaten im Wesentlichen<br />

mit den vereinzelten Nachrichten überein, die ältere Urkunden und<br />

Aufzeichnungen gewähren. Ich rücke in den folgenden Paragraphen<br />

die Angaben des älteren Registers wörtlich ein und füge hei den<br />

einzelnen Kirchen die des Registers von 1497 nebst Erläuterungen<br />

hinzu.<br />

In den späteren zu den Niederlanden gehörenden Groninger<br />

Ommelanden lagen sechs Münstersche Decanate. Sie erstreckten sich<br />

mit Einschlufs eines kleinen Theils des zur Utrechter Diöcese gehörenden<br />

Ostergo, der die nachmalige Grietenie Achtkarspelen nebst<br />

zwei Dörfern im Collumerland umfafste, über die älteren friesischen<br />

Gaue Hugmerke, Hunesga und Fivelga, die das friesische zur Münsterschen<br />

Diöcese gehörige Land zwischen Laubach und Emsmündung<br />

in sich schlössen, nördlich von der der Utrechter Diöcese zugetheilten<br />

sächsischen Drenthe, zu der Groningen gehörte. Das Münstersche<br />

Decanatsregister bei Ledebur p. 102 verzeichnet die Decanate mit<br />

Angabe der einzelnen ihnen zugetheilten Kirchen, und zwar zu<br />

Oldehove in Hugmerke mit 35 Kirchen, zuBafflo, zu Usquart

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