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Friesische Rechtsgeschichte - Tresoar

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740<br />

Laubach hatten nach Angabe des friesischen Documents von 1554<br />

nach dem vom Kaiser beeinträchtigten Landesrecht die Decane im<br />

Ostergo unter dem Propst von St. Salvator gestanden, im übrigen<br />

Lande, das als Westergo bezeichnet wird, unter dem Archidiacon<br />

von St. Johann, und hatte im Ostergo der Abt von Dockum über<br />

seine Kirchen, im Westergo der von Staveren und der von Lidlum<br />

über die seinigen die Rechte als Archidiacon ausgeübt 1 ). Inbetreff<br />

der drei genannten friesischen Kloster sind wir in älterer Zeit<br />

nur über die Stellung des Kloster von St. Odulphus zu Staveren<br />

zu den ihm untergehenen Kirchen genauer unterrichtet. Das<br />

Kloster St. Odulphus nimmt unter den friesischen Klöstern Östlich<br />

der Zuiderzee anerkannter Massen die erste Stelle ein. Im Jahr<br />

1132 wurden seine Terliältnisse durch eine Urkunde des Bischof<br />

Andreas in der oben p. 647 ausgeführten Weise näher geregelt.<br />

Es hingen damals von der alten Mutterkirche zu Staveren viernndzwanzig<br />

Kirchen in den verschiedenen friesischen Gauen als Capcllae<br />

ab. Jene war eine Hauptkirche, eine ..haud-sto", wie sie das alte<br />

Westerlauwersche Sendrecht nennt, von der nach ihm die aus ihr<br />

gestifteten capellae abhängig waren, siehe oben p. 731. Ums Jahr<br />

1200 bestätigte Papst Innocenz III. dem Odulphuskloster ausdrücklich<br />

das Becht, dafs innerhalb seines Sprengeis, seiner Parochia,<br />

die sich über dreifsig Capellen, von denen er einige als Kirchen<br />

(„ecclesiae") bezeichnet, erstreckte, Xiemand ohne seine und des<br />

Bischofs Einwilligung eine Capelle oder ein Bethaus neu errichten<br />

dürfe. Kein Erzbischof, Bischof, Archidiacon, Deean oder sonst welche<br />

geistliche Person sei befugt, neue Lasten innerhalb seines Sprengeis<br />

aufzulegen. Inwieweit diese Stellung in der folgenden Zeit Abänderungen<br />

erfahren hat, ist im Einzelnen nicht überliefert. Im<br />

Jahr 1370 war das Odulphuskloster durch Ueberfluthnngen seiner<br />

Ländereien so bedrängt, dafs Bischof Arnold, um es vor voll-<br />

') Ueber das zuerst 13 iS erwähnte Kloster Lidlum, das nach Oudheden<br />

ran Vriesland ÎI p. 164 im Jahr 1182 gestiftet sein soll, siehe<br />

oben p. 587; über das zuerst 1218 genannte Kloster Dokkum siehe oben<br />

p. 622. Indem Bischof Johann im Jahre 1337 dem Propst zu St. Johann<br />

in Utrecht als Archidiacon die Ernennung des Decans im Westergo überläfat,<br />

erklärt er die Kirchen der Klöster als ausgenommen; siehe oben p. 586.

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