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Wegleitung Liegenschaftsentwässerung

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<strong>Wegleitung</strong><br />

<strong>Liegenschaftsentwässerung</strong><br />

6. Belastungsklasse des Regenwassers bei Strassen<br />

Das Regenwasser von Strassen und Wegen im Liegenschaftsbereich weist in der Regel die Belastungsklasse<br />

gering auf. Da die <strong>Liegenschaftsentwässerung</strong> oftmals an öffentliche Strassen und Wege angrenzt und sich die<br />

Frage der Regenwasserentsorgung der öffentlichen Flächen in gleicher Weise stellt, wird die Klassierung des<br />

Strassenregenwassers in der gegenständlichen <strong>Wegleitung</strong> <strong>Liegenschaftsentwässerung</strong> ebenfalls behandelt:<br />

Beurteilungsfaktor Bewertungskriterium Belastungspunkte BP<br />

Verkehrsaufkommen<br />

täglicher Verkehr BP = Motorfahrzeuge pro Tag / 1‘000 + [BP]<br />

Verkehrsverhalten und -zusammensetzung<br />

Anteil Güterverkehr BP = 2 für Anteil > 8%; BP = 1 für Anteil > 4% + [BP]<br />

Anteil Ortsverkehr Anteil > 20% des Gesamtverkehrsaufkommens + 1<br />

Steigung der Strecke Steigung über einen relevanten Abschnitt > 8% + 1<br />

Verkehrswegeunterhalt<br />

Strassenreinigung BP = Anzahl maschnineller Reinigungen / Monat - [BP]<br />

Summe =<br />

Belastungsklasse des Regenwassers gering < 5 Punkte<br />

mittel 5 – 14 Punkte<br />

Hoch >14 Punkte<br />

Tab. 4: Belastungsklasse des Regenwassers bei Strassen (nach <strong>Wegleitung</strong> BUWAL [heute BAFU], 2002, Gewässerschutz bei der Entwässerung<br />

von Verkehrswegen)<br />

7. Nachweis des Abflussbeiwertes<br />

Die maximal über die Kanalisation ableitbaren Regenmengen werden durch den im GEP ausgewiesenen zulässigen<br />

Abflussbeiwert limitiert. Dieser stellt das Verhältnis zwischen der in der Kanalisation maximal abfliessenden<br />

Abwassermenge zur niederfallenden maximalen Regenmenge dar. Bei einer, aufgrund von fehlenden oder<br />

unzureichenden Versickerungsmöglichkeiten, Überschreitung des zulässigen Abflussbeiwertes müssen weitergehende<br />

Retentionsmassnahmen (Einstau von Dächern, Plätzen, Biotopen, Kanälen, Schächten usw. mit gedrosselter<br />

Ableitung des Wassers in die Kanalisation) getroffen werden.<br />

Für den Nachweis des Abflussbeiwertes einer Liegenschaft sind für die beitragendenden Einzelobjekte resp.<br />

Teilflächen folgende Abflussbeiwerte H zu verwenden:<br />

Beregnete, homogene Fläche H<br />

Dachflächen: Schräg- u. Flachdächer befestigt, unabhängig v. Material und Dachhaut 0.90<br />

Flachdach bekiest (Kiesklebedach) – ohne Retention 0.60<br />

Flachdach bekiest (Kiesklebedach) – mit Retention 0.25<br />

Flachdach humusiert*, Aufbaudicke > 50 cm 0.10<br />

Flachdach humusiert*, Aufbaudicke 25 - 50 cm 0.20<br />

Flachdach humusiert*, Aufbaudicke 10 - 25 cm 0.40<br />

Flachdach humusiert*, Aufbaudicke < 10 cm 0.70<br />

Plätze und Wege: Hartbeläge undurchlässig 0.90<br />

Hartbeläge durchlässig (Sickerbeläge) 0.60<br />

Kiesbelag 0.60<br />

Pflaster mit Fugenverschluss 0.80<br />

Pflaster mit normalen Sandfugen 0.60<br />

Version 1 vom: Januar 2013 Seite 8 von 23

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