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Wegleitung Liegenschaftsentwässerung

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<strong>Wegleitung</strong><br />

<strong>Liegenschaftsentwässerung</strong><br />

13.2 Gesuchsunterlagen<br />

Das Gesuch zur <strong>Liegenschaftsentwässerung</strong> ist als Bestandteil des Baugesuches einzureichen. Folgende Gesuchsunterlagen<br />

sind in jedem Falle beizubringen:<br />

- Gesuchsformular Anzahl Exemplare: 1<br />

- Flächenwidmungsplan und Nachweis des Abflussbeiwertes Anzahl Exemplare: 6<br />

- Nachweis des massgebenden Abwasserabflusses in die Kanalisation Anzahl Exemplare: 6<br />

- Kanalisationsplan im Massstab 1:100 Anzahl Exemplare: 6<br />

Sp<br />

Sofern weitergehende Hydrogeologische Informationen von Bedeutung sind, fallweise:<br />

- Hydrogeologischer Bericht Anzahl Exemplare: 3<br />

- Bohrprofil / Sondierprofil Anzahl Exemplare: 3<br />

- Versickerungsversuch (In Gebieten mit Klassierung ‚Versickerungsmöglichkeiten<br />

schlecht‘ gemäss Versickerungskarte (gelbe Zone) ist zwingend ein Versickerungsversuch<br />

durchzuführen und die spezifische Sickerleistung zu bestimmen)<br />

Anzahl Exemplare: 3<br />

Sofern einer Versickerungsanlage geplant ist, folgende Unterlagen zur Versickerungsanlage:<br />

- Dimensionierungsnachweis Versickerungsanlage Anzahl Exemplare: 3<br />

- Dimensionierungsnachweis Schlammfang Anzahl Exemplare: 3<br />

- Schnitt Versickerungsanlage Anzahl Exemplare: 6<br />

Sofern eine Retentionsanlage geplant ist, folgende Unterlagen zur Retentionsanlage:<br />

- Dimensionierungsnachweis Retentionsanlage Anzahl Exemplare: 3<br />

- Schnitt Retentionsanlage Anzahl Exemplare: 6<br />

Sofern eine Abwasserhebeanlage geplant ist, folgende Unterlagen zur Abwasserhebeanlage:<br />

- Dimensionierungsnachweis Abwasserhebeanlage Anzahl Exemplare: 3<br />

- Schnitt Pumpschacht Anzahl Exemplare: 6<br />

Die Gesamte <strong>Liegenschaftsentwässerung</strong>, d.h. der Anschluss an die öffentliche Kanalisation sowie die Regenwasserentsorgung<br />

(Versickerungsanlagen und Einleitung in ein Oberflächengewässer) werden in einem gemeinsamen<br />

Bewilligungsverfahren behandelt. Der Gesuchsteller erhält eine rechtmittelfähige Bewilligung von<br />

der Gemeinde. Gegen den Bewilligungsbeschluss kann gemäss Art. 57 des Gewässerschutzgesetzes (LGBl. 2003<br />

Nr. 159) innert 14 Tagen ab Zustellung desselben bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten<br />

Beschwerde erhoben werden.<br />

Die Gesuchsprüfung erfolgt nur in technischer und gewässerschutzrechtlicher Hinsicht. Aus diesem Grund liegt<br />

die Verantwortung für die Dimensionierung, den Bau und Betrieb der Anlagen und eine allfällig sich daraus<br />

ergebende Haftpflicht gegenüber Dritten bei der Bauherrschaft.<br />

13.3 Kanalisations-Detailplan 1:50<br />

Nach Bewilligung der <strong>Liegenschaftsentwässerung</strong> ist der Gemeinde vor Baubeginn der definitive Kanalisationsplan<br />

1:50 in zweifacher Ausführung zur Freigabe einzureichen.<br />

Version 1 vom: Januar 2013 Seite 20 von 23

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