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Starthilfe Wohnen - Wirtschaftsuniversität Wien

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Zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge (inkl. AK-/WK Beiträge)<br />

Höhe der durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge<br />

Multipliziert mit der Anzahl der durch <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> Arbeitenden<br />

Profit Zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge<br />

Zusätzliche DB-DZ-Beiträge<br />

Höhe der durchschnittlichen DB-DZ-Beiträge<br />

Multipliziert mit der Anzahl der durch <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> Arbeitenden<br />

Profit Zusätzliche DB-DZ-Beiträge<br />

Zusätzliche Kommunalsteuer<br />

Höhe der durchschnittlichen Kommunalsteuer<br />

Multipliziert mit der Anzahl der durch <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> Arbeitenden<br />

Profit Zusätzliche Kommunalsteuer<br />

Zusätzliche Kosten für Wohnbeihilfe („Negativnutzen“)<br />

Durchschnittliche Höhe der Wohnbeihilfe<br />

Multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen WohnbeihilfenbezieherInnen<br />

Abzüglich Deadweight von 10%<br />

Profit Zusätzliche Kosten für Wohnbeihilfe<br />

34<br />

€ 27.889,-<br />

€ 3.576,-<br />

€ 1.641,-<br />

-€ 2.410,-<br />

Gesamtprofit der öffentlichen Hand € 83.350,-<br />

Die Verbesserung der Lebenssituation ist natürlich auch ein Anliegen für die öffentlich<br />

Hand ein. Da dieser Outcome bereits beim Stakeholder „KlientInnen“ berechnet wurde, darf<br />

dieser hier nicht mehr angesetzt werden.<br />

Wie beim Stakeholder „KlientInnen“ unter Punkt „Integration in den Arbeitsmarkt“<br />

bereits hergeleitet, ergeben sich durch das Projekt <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> 5,19 Teilzeit- bzw.<br />

vollzeitbeschäftigte Personen. Zusätzliche Lohnsteuereinnahmen durch die verbesserte<br />

Lebenssituation von Berufstätigen entstehen bei rund 2,3 Vollzeitbeschäftigten im<br />

durchschnittlichen Ausmaß von jeweils € 691,- Euro. Hier muss kein zusätzlicher Deadweight<br />

abgezogen werden, da dieser bereits bei der Berechnung der Anzahl der Personen<br />

berücksichtigt wurde.<br />

Ein weiterer Nutzen der durch das Projekt <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> für die öffentliche Hand<br />

generiert wird, ist die Einsparung von<br />

Arbeitslosengeld/Mindestsicherung/Notstandshilfe. Für Personen die durch die<br />

verbesserte Lebenssituation, die durch <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> ermöglicht wurde, einen Job<br />

finden, wird Geld in Höhe der Mindestsicherung eingespart.<br />

Da es für den Bezug der <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> Voraussetzung ist, Wohnbeihilfe zu beziehen,<br />

entsteht der öffentlichen Hand in diesem Fall ein „Negativnutzen“ durch die zusätzlichen<br />

Kosten der Wohnbeihilfe. Rund 15% der KlientInnen bekommen nun Wohnbeihilfe, haben<br />

diese aber vor dem durch <strong>Starthilfe</strong> <strong>Wohnen</strong> ermöglichen Umzug nicht erhalten. Gründe<br />

dafür liegen darin, dass nicht immer ein vergebührter Mietvertrag vorhanden war, welcher<br />

für den Bezug der Wohnbeihilfe nötig ist oder KlientInnen bei Familienangehörigen oder<br />

Bekannte untergebracht waren. Die durchschnittliche Höhe der Wohnbeihilfe wurde anhand<br />

der durchschnittliche Familien- und Wohnungsgröße berechnet und beträgt rund € 220,-.<br />

Diese ist für 12,15 Haushalte zu berechnen. Desweiteren muss ein Deadweight von 10%<br />

abgezogen werden, da davon ausgegangen werden muss, dass ein geringer Anteil der

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