Dokument 1.pdf - Universität Siegen
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Das Projekt des Angewandten Nichtwissens 23<br />
in den Heften der ungewusst, und andere warten noch auf ihre Darstellung in künftigen Hef-<br />
ten.<br />
3.2.1 Rollentausch<br />
Soweit unterschiedliche Vorstellungen und Begriffe das Charakteristische des Nichtwissens<br />
sind, wurde zu Anfang bereits auf ein Angleichungs- und Standardisierungsbedürfnis hinge-<br />
wiesen. Dabei kann es hilfreich sein, den Blickwinkel in Form eines Rollentauschs zu wech-<br />
seln, wie es etwa in Form der Diskursethik eines Jürgen Habermas geschieht. 51 Dann kann<br />
sich durchaus nach und nach eine gemeinsame Vorstellung bilden – womit wir allerdings fra-<br />
gen müssen, ob wir es dann überhaupt mit Nichtwissen zu tun haben. Jedenfalls aber wird<br />
damit entweder ein bestimmter Begriffs- oder Vorstellungsinhalts verloren gehen oder es<br />
muss eine Mischung in Vorstellung und Begriff geschaffen werden, die zu einer neuen Frage-<br />
stellung Angewandten Nichtwissens führt. Letztendlich bleibt dann doch Nichtwissen beste-<br />
hen, wenn auch in anderer Form.<br />
3.2.2 „Richtigkeit“ durch Verfahren<br />
Überträgt man die Entscheidung in einer umstrittenen Angelegenheit einem Dritten, so wird<br />
häufig versucht, diesen durch Verfahrensregeln so bei der Entscheidungsfindung zu binden,<br />
dass er in technisch einwandfreier Weise ein Ergebnis erzielt, ohne dass dieses Ergebnis in<br />
irgendeiner Weise vorgegeben wäre. Insoweit mögen unterschiedliche Vorstellungen beste-<br />
hen, wie die „richtige“ Entscheidung aussehen soll, und doch riskiert man hier, um überhaupt<br />
eine Entscheidung zu erhalten, dass sich eine bestimmte Vorstellung durchsetzt. Das Verfah-<br />
ren soll dann sicherstellen, dass der Entscheidende dies nicht dazu nutzt, um außerhalb des<br />
Bereichs des Nichtwissens seinen Willen durchzusetzen, denn dort kann man ihm ohne Be-<br />
denken allgemein akzeptierte Vorgaben machen.<br />
Es ließe sich eine Vielzahl von Verfahrensregeln aufzählen, die aus den verschiedensten<br />
Gründen eine hohe Qualität der Entscheidungsfindung sicherstellen können (oder für die man<br />
dies allgemein annimmt). Zu nennen sind Anforderungen an die Qualifikation des Entschei-