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Dokument 1.pdf - Universität Siegen

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Das Projekt des Angewandten Nichtwissens 13<br />

2.1.3 Begriffe mit Spielraum bei der Festlegung des Kerns der Bedeutung<br />

Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, dass es zwar nur eine Bedeutung gibt, aber das<br />

Beschriebene, Bezeichnete von jedem in einem bestimmten Maß anders verstanden wird, die<br />

Bedeutung deshalb in der Verwendung schwankt, obgleich jeder dasselbe beschreiben will. Es<br />

sind eben häufig die Blickwinkel, aus denen heraus wir die Dinge betrachten, die uns zu un-<br />

terschiedlichen Auffassungen über die Qualität eines Begriffes kommen lassen. Dies kann bei<br />

Begriffen der Fall sein, deren Bedeutungsinhalt auf verschiedenen charakteristischen Eigen-<br />

schaften des Bezeichneten gründet. Es ist dann eine Frage der Gewichtung, was den Kern der<br />

Bedeutung ausmacht. So kann uns jeder eine genaue Beschreibung geben, jeweils mit einer<br />

spezifischen Deutung des Begriffs. So dürfte bei der Frage nach der Gerechtigkeit deutlich<br />

werden, dass es um das Verhältnis von Moral und geltendem Recht geht. 23 Aber jeder hat eine<br />

andere Auffassung, wie eine „gerechte“ Welt aussehen soll, worauf es dabei also ankommt<br />

und was gegebenenfalls vernachlässigt werden kann.<br />

2.1.4 Die schwammigen Begriffe<br />

Dann gibt es Begriffe, die viel versprechen, aber auch viel offen lassen; man spricht von „un-<br />

scharfen“ oder „schwammigen“ Begriffen. 24 Sie sind nicht vom Bedeutungsinhalt her<br />

schwankend, sondern sie bereiten Probleme bei der Verwendung. Sie überlassen es demjeni-<br />

gen, der zu entscheiden hat, ein der Sache angemessenes Ergebnis zu erzielen. Es handelt sich<br />

bei diesen Begriffen um ein äußerst flexibles Instrument, bei dem derjenige, der den Begriff<br />

prägt, höchstens Anhaltspunkte vorgibt, dem Entscheidenden aber grundsätzlich nicht eine<br />

bestimmte Entscheidung abverlangt. Der Entscheidende ist aber nicht frei, jede beliebige Ent-<br />

scheidung zu fällen. Im wird ein hohes Maß von Verantwortung übertragen. Das mag häufig<br />

im Sinne des Erfinders sein, der sich selbst von dieser Verantwortung befreien will. Aber häu-<br />

fig würden starre Regeln zu Entscheidungen führen, die dem eigentlichen Ziel der Regelung<br />

widersprechen. Die meisten Küchenrezepte überlassen es dem Anwender, zu bestimmen, was<br />

er unter der „Prise“ Salz und dem „gehörig“ Maß an Zucker verstehen soll. Auch wenn man<br />

„nach Belieben“ dies oder jenes hinzufügen soll, rechtfertigt dies nicht das Versalzen der<br />

23<br />

Claudia Althaus, Der Fall Honecker – oder das Recht zwischen „Faktizität und Geltung“, ungewußt, Heft 2,<br />

S. 20.<br />

24<br />

Vgl. Andreas Wagener, ungewußt, Heft 4, S. 33 zu den Begriffen „sozial“, „Gerechtigkeit“ und „Sicherheit“.

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