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Stuäien. - Digitalisierte Bestände der UB Greifswald

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echt gehabt hatte, gehörenden Nenten und Zinsen in ?ünebitrg^ bis zur<br />

Beendigung des Zwisles dem Abte entrichtet werden sollten. Die Nnndes-<br />

versammlnng beschloß, eine Eingabe mit eingeschlossener „Nckusation" <strong>der</strong><br />

Herzöge von Pommern an das Kammcrgericht zu richten, in <strong>der</strong> sie gegen<br />

dies Vorgehen des Gerichts Verwahrung einlegte. Falls das Bericht auf<br />

Acht prozediere, verhieß <strong>der</strong> Bund Pommern vollkommenen Schutz.*)<br />

Die Erbitterung gcgcn das Neichskammergcricht war überhaupt danernd<br />

im Steigen. Strasburg schlug vor, gcgeu die parteilichell Übergriffe dieses<br />

Gerichts ein radikales Mittel zu ergreifen und es in allen, das heißt auch<br />

ill weltlichen Sacken, zu „rekusiereu". Dieser Vorschlag fand indes nicht<br />

allgemein Anklang, da man durch eine solche Maßregel dcu Kaiser tötlich<br />

zu beleidigen und er^ürnelt fürchtete.- die meisten Ställde konnten eben die<br />

althergebrachten Anschauungen reichsttäudischeu Gehorsams gegen dell Kaiser<br />

nicht abstreifen; mau beschloß, die (Gesandten sollten zuvor diese Frage<br />

l'hl'5/l Hssi'e/l ^lll' E/tt/'chel'ö///,g ttltteröl'fl'tc/l. Mch dic hommer« /uaicn<br />

durchaus gegell eine solche Maßnahme/) schon ans dem Grunde, weil die<br />

Buudcsurtunde nur in NcUgionssachcn auf Gegenwehr laute. Außerdem<br />

fürchteten sic durch eine allgemeine Nckusatiou den Anschein zu erwecken,<br />

als ob sie sich jedem Gehorsam entziehen uud auarchischc Zllstäude herbei-<br />

führen woltteil. Sie rieten a/so, den legalen Äodcn nicht M vellassen,<br />

son<strong>der</strong>n mit Hülfe des Kaisers und Königs eine Suspension <strong>der</strong> Prozesse<br />

anzustreben. Ganz und gar verwarfen sie die Anregung Strasburgs, den<br />

Älllldesschutz auch auf weltliche Augelegeuheiteu zu erstrecken: dem stehe<br />

scholl <strong>der</strong> Umstand unüberwindlich entgegen, daß sie durch Erbvcrtrage mit<br />

an<strong>der</strong>en, uicht im Bunde befindlichen Fürsten verwandt seiend)<br />

') Vergl. Steindruck, Geschichte <strong>der</strong> Klöster m Pommern. Stettin 1796, S. 90<br />

') >^t. Arch. ?. I, Til. l, Nr. 2, lol. 707-803.<br />

-') Varlliold I V, 2, S. :N6<br />

') St. Arch. ?. I, lit. 1, Nr. 2, sol. 918-930. Hortle<strong>der</strong> l, T. 1269.<br />

Ponnnern stand m eincin Elbvertrage z. B. mit Heinrich von Braunschweig<br />

(Fortsetzung folgt.)

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