Bezahlte Freistellung von der Arbeit - Siemens Dialog - IG Metall
Bezahlte Freistellung von der Arbeit - Siemens Dialog - IG Metall
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Unternehmenszugehörigkeit kann eine frühere<br />
Vorlage <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeitsbescheinigung nur<br />
im Einzelfall aus begründetem Anlass und nach<br />
Vereinbarung mit dem Betriebsrat verlangt werden.<br />
Krankheit (Übertariflicher Kreis,<br />
Vertragsgruppen AT und FK)<br />
Gehaltsfortzahlung: Bei <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit infolge<br />
Krankheit wird während <strong>der</strong> ersten 6 Wochen das<br />
Gehalt weiter gezahlt.<br />
Zuschuss:<br />
Dauert die <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit länger, erhalten die<br />
Mitarbeiter/innen, wenn sie <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung angehören, bis zu weiteren<br />
72 Wochen einen Zuschuss zum Krankengeld in<br />
Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem<br />
Krankengeld <strong>der</strong> Betriebskrankenkasse und dem<br />
Nettogehalt.<br />
Wenn sie nicht <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkasse<br />
angehören, erhalten sie zunächst für weitere 13<br />
Wochen das letzte Bruttogehalt und danach bis zu<br />
59 Wochen obigen Zuschuss.<br />
14 Pflicht- o<strong>der</strong> freiwillig krankenversichert<br />
Beschäftigte (nicht privat Versicherte), die ein<br />
erkranktes Kind unter 12 Jahren versorgen<br />
müssen, können vom Dienst freigestellt werden<br />
und haben Anspruch auf Krankengeld, sofern ein<br />
ärztliches Attest aussagt, dass die Pflege<br />
notwendig ist und im Haushalt keine an<strong>der</strong>e Person<br />
lebt, welche die Pflege übernehmen kann. Der<br />
Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind vom<br />
Mitarbeiter/<strong>von</strong> <strong>der</strong> Mitarbeiterin wegen einer<br />
behandlungsbedürftigen Krankheit zur ärztlichen<br />
Behandlung gebracht werden muss. Krankengeld<br />
wird in Höhe <strong>von</strong> 80 % des<br />
<strong>Arbeit</strong>sentgeltes(maximal bis zur<br />
Beitragsbemessungsgrenze) gezahlt (Kennziffer 58<br />
auf dem Fehlmeldungsbeleg).<br />
15 Fehlzeiten durch Arzt-/Zahnarztbesuch ohne<br />
Vorlage einer <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeitsbescheinigung:<br />
Voraussetzung ist, dass es sich um beson<strong>der</strong>e<br />
diagnostische o<strong>der</strong> therapeutische Maßnahmen<br />
handelt, die nicht außerhalb <strong>der</strong> vereinbarten<br />
<strong>Arbeit</strong>szeit vorgenommen werden können, weil sie<br />
termingebunden (z. B. Vorladung im nüchternen<br />
Zustand) o<strong>der</strong> durch beson<strong>der</strong>e Dringlichkeit<br />
begründet sind. Weitere Voraussetzung für die<br />
Anerkennung ist, dass aus betriebsbedingten<br />
Gründen keine Gelegenheit besteht, die versäumte<br />
<strong>Arbeit</strong>szeit im laufenden o<strong>der</strong> im folgenden<br />
Stand: 2011<br />
6 Wochen<br />
> 6 Wochen<br />
Je Kind längstens 10<br />
<strong>Arbeit</strong>stage, bei<br />
mehreren Kin<strong>der</strong>n max.<br />
25 <strong>Arbeit</strong>stage/Jahr.<br />
Für Alleinerziehende<br />
verdoppeln sich die<br />
Werte. An<strong>der</strong>e<br />
<strong>Freistellung</strong>sansprüche<br />
(.s.o. Ziff. 6) werden<br />
angerechnet.<br />
Bis zu 12 Stunden in<br />
einem Quartal<br />
<strong>Arbeit</strong>svertrag<br />
§ 45 SGB V<br />
ZP-RS 16/92<br />
ZP-RS 31/95<br />
Pkt. 1.5<br />
ZP-RS 18/96<br />
Pkt. 16<br />
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