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Bezahlte Freistellung von der Arbeit - Siemens Dialog - IG Metall

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Unternehmenszugehörigkeit kann eine frühere<br />

Vorlage <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeitsbescheinigung nur<br />

im Einzelfall aus begründetem Anlass und nach<br />

Vereinbarung mit dem Betriebsrat verlangt werden.<br />

Krankheit (Übertariflicher Kreis,<br />

Vertragsgruppen AT und FK)<br />

Gehaltsfortzahlung: Bei <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit infolge<br />

Krankheit wird während <strong>der</strong> ersten 6 Wochen das<br />

Gehalt weiter gezahlt.<br />

Zuschuss:<br />

Dauert die <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeit länger, erhalten die<br />

Mitarbeiter/innen, wenn sie <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung angehören, bis zu weiteren<br />

72 Wochen einen Zuschuss zum Krankengeld in<br />

Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem<br />

Krankengeld <strong>der</strong> Betriebskrankenkasse und dem<br />

Nettogehalt.<br />

Wenn sie nicht <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkasse<br />

angehören, erhalten sie zunächst für weitere 13<br />

Wochen das letzte Bruttogehalt und danach bis zu<br />

59 Wochen obigen Zuschuss.<br />

14 Pflicht- o<strong>der</strong> freiwillig krankenversichert<br />

Beschäftigte (nicht privat Versicherte), die ein<br />

erkranktes Kind unter 12 Jahren versorgen<br />

müssen, können vom Dienst freigestellt werden<br />

und haben Anspruch auf Krankengeld, sofern ein<br />

ärztliches Attest aussagt, dass die Pflege<br />

notwendig ist und im Haushalt keine an<strong>der</strong>e Person<br />

lebt, welche die Pflege übernehmen kann. Der<br />

Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind vom<br />

Mitarbeiter/<strong>von</strong> <strong>der</strong> Mitarbeiterin wegen einer<br />

behandlungsbedürftigen Krankheit zur ärztlichen<br />

Behandlung gebracht werden muss. Krankengeld<br />

wird in Höhe <strong>von</strong> 80 % des<br />

<strong>Arbeit</strong>sentgeltes(maximal bis zur<br />

Beitragsbemessungsgrenze) gezahlt (Kennziffer 58<br />

auf dem Fehlmeldungsbeleg).<br />

15 Fehlzeiten durch Arzt-/Zahnarztbesuch ohne<br />

Vorlage einer <strong>Arbeit</strong>sunfähigkeitsbescheinigung:<br />

Voraussetzung ist, dass es sich um beson<strong>der</strong>e<br />

diagnostische o<strong>der</strong> therapeutische Maßnahmen<br />

handelt, die nicht außerhalb <strong>der</strong> vereinbarten<br />

<strong>Arbeit</strong>szeit vorgenommen werden können, weil sie<br />

termingebunden (z. B. Vorladung im nüchternen<br />

Zustand) o<strong>der</strong> durch beson<strong>der</strong>e Dringlichkeit<br />

begründet sind. Weitere Voraussetzung für die<br />

Anerkennung ist, dass aus betriebsbedingten<br />

Gründen keine Gelegenheit besteht, die versäumte<br />

<strong>Arbeit</strong>szeit im laufenden o<strong>der</strong> im folgenden<br />

Stand: 2011<br />

6 Wochen<br />

> 6 Wochen<br />

Je Kind längstens 10<br />

<strong>Arbeit</strong>stage, bei<br />

mehreren Kin<strong>der</strong>n max.<br />

25 <strong>Arbeit</strong>stage/Jahr.<br />

Für Alleinerziehende<br />

verdoppeln sich die<br />

Werte. An<strong>der</strong>e<br />

<strong>Freistellung</strong>sansprüche<br />

(.s.o. Ziff. 6) werden<br />

angerechnet.<br />

Bis zu 12 Stunden in<br />

einem Quartal<br />

<strong>Arbeit</strong>svertrag<br />

§ 45 SGB V<br />

ZP-RS 16/92<br />

ZP-RS 31/95<br />

Pkt. 1.5<br />

ZP-RS 18/96<br />

Pkt. 16<br />

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