Die Beweggründe der 6 Kläger - BdiZ

Die Beweggründe der 6 Kläger - BdiZ Die Beweggründe der 6 Kläger - BdiZ

04.10.2013 Aufrufe

30 BDIZ EDI konkret 04.2012 Verfassungsbeschwerde zur GOZ 2012 BDIZ EDI Aktuell Sechs Zahnärzte, sechs Kläger Die Redaktion des BDIZ EDI konkret stellt jene sechs Zahnärzte vor, die Verfassungsbeschwerde gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) eingereicht haben und damit sicherlich stellvertretend für alle deutschen Zahnärzte stehen. Was ist ihre Motivation, diesen Schritt zu gehen? Christian Berger (Kempten), Dr. Karl-Heinz Sundmacher (Hockenheim), Dr. Claus Durlak (Bayreuth), Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller (Köln), Dr. Wilfried Beckmann (Gütersloh) und Dr. Wilfried Forschner (Biberach) beziehen Position. Der Gesetzgeber ignoriert seine eigenen Gesetze Dr. Karl-Heinz Sundmacher Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. Kieferorthopädie völlig ohne Änderung seit der GOZ 1988 Dr. Claus Durlak Bayerischer Landesvorsitzender im Berufsverband der deutschen Kieferorthopäden e.V. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) hat sich bereits in seiner Dezember-Sitzung 2011 dafür entschieden, die vom Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) initiierte Verfassungsbeschwerde zu unterstützen. Die Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Thomas Ratajczak greift direkt die ausgebliebene Punktwerterhöhung in der GOZ 2012 an und passt damit exakt zu der Unterschriftenaktion des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte vom Frühjahr 2011. Bei dieser Aktion hatten knapp 19000 Zahnärzte – immerhin fast ein Drittel der Zahnärzteschaft – mit ihren Unterschriften gegen die Verweigerung einer Anhebung des seit 23 Jahren unverändert gebliebenen Punktwertes protestiert. Bekanntermaßen hat sich die Regierung von diesem Protest nicht beeindrucken lassen. Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit 1. Januar 2012 gültig – mit unverändertem Punktwert. Der Bundesvorstand des FVDZ sieht in der Verweigerung der Punktwerterhöhung einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes und ist nicht bereit, die Untätigkeit des Verordnungsgebers, der Regierung und des Deutschen Bundestages klaglos hinzunehmen. Wir können es nicht einfach so hinnehmen, dass der Gesetzgeber seine eigenen Gesetze ignoriert. Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht klarstellen wird, dass uns Zahnärztinnen und Zahnärzten nach nunmehr 24 Jahren nicht das verwehrt werden darf, was in anderen freien Berufen regelmäßig erfolgt: Die kontinuierliche Anpassung der Honorare an die realen Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Situation, die den bayerischen Landesvorstand des BDK zur Klage vor dem Verfassungsgericht veranlasst hat, ist bisher ohne Beispiel: Eine neue staatliche Gebührenordnung, die GOZ 2012, übernimmt einen Gebührenteil, den Gebührenteil „G“, Kieferorthopädie, als einzigen ohne jegliche Änderung von der GOZ 1988 in die „neue GOZ“. Damit wird der Versorgung der kieferorthopädischen Patienten nicht nur jede fachliche Weiterentwicklung gebührenrechtlich von Staats wegen vorenthalten. Diagnostik und Therapie werden in ein 24 Jahre altes, staatlich verordnetes Gebührenkorsett gezwängt und nach den Standards des vergangenen Jahrhunderts festgezurrt. Es war daher ein Gebot der fachlichen Selbstachtung, dass der Landesvorstand des bayerischen Berufsverbandes der Kieferorthopäden nach dem Bekanntwerden des GOZ-Entwurfs im Frühjahr des vergangenen Jahres einstimmig beschloss, mit allen verfügbaren Mitteln gegen diese Zumutung einer Gebührenordnung vorzugehen und für die im §15 des Zahnheilkundegesetzes geforderte Wahrung der „berechtigten Interessen der Zahnärzte“ zu kämpfen.

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BDIZ EDI konkret 04.2012<br />

Verfassungsbeschwerde zur GOZ 2012<br />

BDIZ EDI Aktuell<br />

Sechs Zahnärzte, sechs <strong>Kläger</strong><br />

<strong>Die</strong> Redaktion des BDIZ EDI konkret stellt jene sechs Zahnärzte vor, die Verfassungsbeschwerde gegen die Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ) eingereicht haben und damit sicherlich stellvertretend für alle deutschen Zahnärzte stehen. Was ist ihre<br />

Motivation, diesen Schritt zu gehen? Christian Berger (Kempten), Dr. Karl-Heinz Sundmacher (Hockenheim), Dr. Claus Durlak<br />

(Bayreuth), Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller (Köln), Dr. Wilfried Beckmann (Gütersloh) und Dr. Wilfried Forschner (Biberach)<br />

beziehen Position.<br />

Der Gesetzgeber ignoriert seine eigenen Gesetze<br />

Dr. Karl-Heinz Sundmacher<br />

Bundesvorsitzen<strong>der</strong> des Freien<br />

Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V.<br />

Kieferorthopädie völlig ohne Än<strong>der</strong>ung seit <strong>der</strong> GOZ 1988<br />

Dr. Claus Durlak<br />

Bayerischer Landesvorsitzen<strong>der</strong><br />

im Berufsverband <strong>der</strong> deutschen<br />

Kieferorthopäden e.V.<br />

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) hat sich bereits in seiner Dezember-Sitzung<br />

2011 dafür entschieden, die vom Bundesverband <strong>der</strong> implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa<br />

(BDIZ EDI) initiierte Verfassungsbeschwerde zu unterstützen. <strong>Die</strong> Verfassungsbeschwerde<br />

von Prof. Dr. Thomas Ratajczak greift direkt die ausgebliebene Punktwerterhöhung<br />

in <strong>der</strong> GOZ 2012 an und passt damit exakt zu <strong>der</strong> Unterschriftenaktion des Freien Verbandes<br />

Deutscher Zahnärzte vom Frühjahr 2011. Bei dieser Aktion hatten knapp 19000 Zahnärzte –<br />

immerhin fast ein Drittel <strong>der</strong> Zahnärzteschaft – mit ihren Unterschriften gegen die Verweigerung<br />

einer Anhebung des seit 23 Jahren unverän<strong>der</strong>t gebliebenen Punktwertes protestiert.<br />

Bekanntermaßen hat sich die Regierung von diesem Protest nicht beeindrucken lassen. <strong>Die</strong><br />

neue Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit 1. Januar 2012 gültig – mit unverän<strong>der</strong>tem<br />

Punktwert.<br />

Der Bundesvorstand des FVDZ sieht in <strong>der</strong> Verweigerung <strong>der</strong> Punktwerterhöhung einen klaren<br />

Verstoß gegen die Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes und ist nicht bereit, die Untätigkeit<br />

des Verordnungsgebers, <strong>der</strong> Regierung und des Deutschen Bundestages klaglos hinzunehmen.<br />

Wir können es nicht einfach so hinnehmen, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber seine eigenen Gesetze ignoriert.<br />

Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht klarstellen wird, dass uns<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzten nach nunmehr 24 Jahren nicht das verwehrt werden darf, was<br />

in an<strong>der</strong>en freien Berufen regelmäßig erfolgt: <strong>Die</strong> kontinuierliche Anpassung <strong>der</strong> Honorare an<br />

die realen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> wirtschaftlichen Verhältnisse.<br />

<strong>Die</strong> Situation, die den bayerischen Landesvorstand des BDK zur Klage vor dem Verfassungsgericht<br />

veranlasst hat, ist bisher ohne Beispiel:<br />

Eine neue staatliche Gebührenordnung, die GOZ 2012, übernimmt einen Gebührenteil, den<br />

Gebührenteil „G“, Kieferorthopädie, als einzigen ohne jegliche Än<strong>der</strong>ung von <strong>der</strong> GOZ 1988 in<br />

die „neue GOZ“.<br />

Damit wird <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> kieferorthopädischen Patienten nicht nur jede fachliche<br />

Weiterentwicklung gebührenrechtlich von Staats wegen vorenthalten. Diagnostik und Therapie<br />

werden in ein 24 Jahre altes, staatlich verordnetes Gebührenkorsett gezwängt und nach<br />

den Standards des vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>ts festgezurrt.<br />

Es war daher ein Gebot <strong>der</strong> fachlichen Selbstachtung, dass <strong>der</strong> Landesvorstand des bayerischen<br />

Berufsverbandes <strong>der</strong> Kieferorthopäden nach dem Bekanntwerden des GOZ-Entwurfs<br />

im Frühjahr des vergangenen Jahres einstimmig beschloss, mit allen verfügbaren Mitteln gegen<br />

diese Zumutung einer Gebührenordnung vorzugehen und für die im §15 des Zahnheilkundegesetzes<br />

gefor<strong>der</strong>te Wahrung <strong>der</strong> „berechtigten Interessen <strong>der</strong> Zahnärzte“ zu kämpfen.


BDIZ EDI Aktuell<br />

<strong>Die</strong> Klage ist Konsequenz ergebnisloser Bemühungen<br />

Der BDIZ EDI setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 1989 für eine angemessene Honorierung<br />

ordentlicher Leistungen in <strong>der</strong> privaten Zahnheilkunde ein. <strong>Die</strong> Abbildung implantologischer<br />

Leistungsziffern in <strong>der</strong> GOZ 1988 war die Motivation, den BDIZ ins Leben zu rufen. Gerade<br />

in <strong>der</strong> Implantologie wurden in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten viele neue<br />

Verfahren entwickelt, die in <strong>der</strong> neuen GOZ nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend abgebildet sind. Der<br />

Verband hat sehr früh begonnen, sich zur Entwicklung <strong>der</strong> neuen GOZ zu äußern und dabei<br />

in <strong>der</strong> schriftlichen Stellungnahme und in <strong>der</strong> mündlichen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium<br />

die Unzulänglichkeiten des Referentenentwurfs hervorgehoben und diesen<br />

GOZ-Entwurf abgelehnt. Der Verband hat daraufhin jeden einzelnen Abgeordneten des<br />

Deutschen Bundestags angeschrieben und gefor<strong>der</strong>t, die GOZ direkt im Bundestag zu behandeln.<br />

Mit dem Einreichen <strong>der</strong> Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe haben wir jetzt die Konsequenzen<br />

aus <strong>der</strong> Tatsache gezogen, dass die Politik nicht willens und <strong>der</strong> Verordnungsgeber<br />

nicht in <strong>der</strong> Lage ist, für eine angemessene Honorierung <strong>der</strong> zahnärztlichen Leistungen unter<br />

Einbeziehung des aktuellen Standes <strong>der</strong> Wissenschaft zu sorgen.<br />

<strong>Die</strong> Verfassungsbeschwerde zeigt im Detail auf, was an dieser GOZ nicht verfassungskonform<br />

ist. Es geht um die seit 1965 nicht erfolgte Punktwerterhöhung und es geht um massive<br />

Verstöße gegen Zahnheilkundegesetz und Grundgesetz. Unser Justiziar hat den Rechtssatz<br />

hervorragend vorbereitet und formuliert und das 111-seitige Papier fußt auf soliden Argumenten<br />

<strong>der</strong> Zahnärzte. Gestützt wird die Argumentationskette auch durch das von <strong>der</strong><br />

Bayerischen Landeszahnärztekammer in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr.<br />

Helge Sodan, <strong>der</strong> die GOZ als nicht verfassungskonform einstuft.<br />

Aus den genannten Gründen rechnen wir uns gute Chance für die Annahme <strong>der</strong> Klage durch<br />

den 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts aus. Der BDIZ EDI bedankt sich bei den beteiligten<br />

Organisationen und den unterstützenden Zahnärzten. <strong>Die</strong> Beteiligung von vielen einzelnen<br />

Zahnärzten zeigt deutlich, wie wichtig dieser Schritt für die zahnärztlichen Praxen in<br />

Deutschland ist.<br />

BDIZ EDI konkret 04.2012<br />

Christian Berger<br />

Präsident des BDIZ EDI,<br />

Vizepräsident <strong>der</strong> Bayerischen<br />

Landeszahnärztekammer<br />

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BDIZ EDI konkret 04.2012<br />

Medizin und Zahnmedizin gehören zusammen<br />

Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller<br />

Direktor <strong>der</strong> Klinik und Poliklinik<br />

für Mund-, Kiefer- und plastische<br />

Gesichtschirurgie <strong>der</strong> Uniklinik<br />

Köln, Vizepräsident des BDIZ EDI,<br />

1. Vizepräsident <strong>der</strong> DGOI<br />

BDIZ EDI Aktuell<br />

<strong>Die</strong> Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie gehört zum Teil in die Zahnmedizin und<br />

zum an<strong>der</strong>en Teil ist sie medizinische Fachdisziplin – und in keinem an<strong>der</strong>en Bereich greifen<br />

Zahnmedizin und Medizin <strong>der</strong>art interdisziplinär ineinan<strong>der</strong>. Welche grundlegende Bedeutung<br />

die MKG bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung in <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>herstellenden, plastischen Chirurgie im<br />

Gesichtsbereich nach Unfällen, Tumoren, aber auch bei Wachstums- und Entwicklungsstörungen<br />

hat, gerät lei<strong>der</strong> allzu häufig in den Hintergrund. Spezielle Arbeitsgebiete im Bereich<br />

<strong>der</strong> Zahnmedizin schließen die prothetisch-zahntechnische Rekonstruktion mittels Epithesen<br />

ein. Damit können Teile eines zerstörten Gesichts nachgebildet und ersetzt werden. Derartige<br />

Körperersatzteile werden zunehmend an zahnärztlichen Implantaten fixiert.<br />

Was auf fachlicher Ebene zusammen gehört, trennt <strong>der</strong> Verordnungsgeber mit einer eklatanten<br />

Ungleichbehandlung <strong>der</strong> Gebührenordnungen.<br />

Den Spagat zwischen den beiden Gebührenordnungen – hier die GOZ, dort die GOÄ – ist für<br />

die doppelapprobierten MKG-Chirurgen allgegenwärtig und kompliziert. Ein doppelt approbierter,<br />

als Facharzt für MKG nie<strong>der</strong>gelassener Arzt „unterliegt“ nicht <strong>der</strong> GOZ. Für einen doppelt<br />

approbierten Zahnarzt, <strong>der</strong> jedoch nicht als MKG-Facharzt nie<strong>der</strong>gelassen ist, gilt das Abrechnungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Zahnärzte, also die GOZ. Erst bei einer gleichzeitigen Nie<strong>der</strong>lassung<br />

als Arzt und Zahnarzt ist die GOÄ komplett geöffnet.<br />

Während die Ärzte 1996 eine Erhöhung des GOÄ-Punktwerts erhalten haben, stagniert <strong>der</strong><br />

Punktwert in <strong>der</strong> GOZ seit Jahrzehnten. Welche Ungleichgewichtung herrscht, zeigt sich an<br />

vielen GOZ-Ziffern. Exemplarisch sei die 3090 herausgegriffen (Plastischer Verschluss einer eröffneten<br />

Kieferhöhle). Der Zahnarzt erhält im 2,3-fachen Satz 47,86 Euro, während <strong>der</strong> Arzt<br />

99,06 Euro liquidieren kann. Noch gravieren<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ziffer 3100: 34,93 Euro (GOZ) im Vergleich<br />

zu 99,06 Euro (GOÄ).<br />

Der Verordnungsgeber misst mit zweierlei Maß und degradiert den Zahnarzt zum Facharzt<br />

zweiter Klasse – dagegen gilt es vorzugehen.<br />

Aus <strong>der</strong> Gebührenordnung ist eine Erstattungsordnung geworden<br />

Dr. Wilfried Forschner<br />

stellvertretend für viele Zahnärzte<br />

in Baden-Württemberg<br />

In unserer zivilisierten Gesellschaft ist das Faustrecht abgeschafft, aber viele meiner Kolleginnen<br />

und Kollegen haben im Stillen die Fäuste geballt, als sie die GOZ 2012 vor sich hatten.<br />

Es dauerte ein Weilchen, bis man erkannte, dass aus <strong>der</strong> Gebührenordnung eine Erstattungsordnung<br />

geworden war.<br />

Das führt zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen in <strong>der</strong> einzelnen Praxis – je nachdem, wo<br />

<strong>der</strong> Einzelne seine Schwerpunkte hat. Konnten bisher die Komposit-Füllungen ohne Probleme<br />

nach den analogen Inlay-Positionen abgerechnet werden, führen die neuen Honorare für<br />

Komposit-Füllungen dazu, dass es erfor<strong>der</strong>lich ist, deutlich über dem 3,5-fachen Satz zu liquidieren,<br />

um das frühere Honorar zu erhalten. Damit läuft man bei <strong>der</strong> Erstattung gegen die<br />

Wand, denn über 3,5-fach wird nicht erstattet und <strong>der</strong> Patient möchte nicht zuzahlen. Logischerweise<br />

kommt man dann ins Grübeln und überlegt sich, ob es dann nicht doch besser wäre,<br />

auf die aufwändigeren Versorgungen mit Inlays und Teilkronen auszuweichen. <strong>Die</strong>se sind<br />

<strong>der</strong> Logik <strong>der</strong> Erstattung folgend so angehoben worden, dass man nun mit dem neuen 2,3-fachen<br />

Satz abrechnen kann, ohne bei <strong>der</strong> Erstattungsstelle (o<strong>der</strong> dem Patienten) anzuecken.<br />

Nur: Ist das im Sinne einer präventionsorientierten Zahnheilkunde? Erhalten nun Beamte und<br />

an<strong>der</strong>e Beihilfeempfänger an<strong>der</strong>e Therapiekonzepte als bisher?<br />

<strong>Die</strong> ausgebliebene Erhöhung des Punktwertes ist nur ein vor<strong>der</strong>gründiges Symptom und ein<br />

Symbol dafür, wie Staatsmacht funktioniert. <strong>Die</strong>se gehört an dieser Stelle gebrochen und das<br />

wird wohl die Motivation <strong>der</strong> meisten Kolleginnen und Kollegen sein, sich an dieser Verfassungsbeschwerde<br />

als Unterstützer zu beteiligen.


BDIZ EDI Aktuell<br />

Verordnungsgeber hat es unterlassen, fair zu bewerten<br />

Zahnärzte sind wie viele an<strong>der</strong>e freie Berufe verpflichtet, ihre Leistungen allein nach einer<br />

amtlichen Gebührenordnung zu berechnen. <strong>Die</strong> Möglichkeit Verträge frei zu schließen ist also<br />

bewusst eingeschränkt. Im Gegenzug dazu hat <strong>der</strong> Gesetzgeber durch das Zahnheilkundegesetz<br />

§ 15 den Verordnungsgeber verpflichtet, einen Ausgleich zwischen den Interessen<br />

<strong>der</strong> Zahlungspflichtigen (also in <strong>der</strong> Regel dem Patienten) und <strong>der</strong> Zahnärzte vorzunehmen.<br />

Bei <strong>der</strong> vorletzten Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung 1988 hat <strong>der</strong> Verordnungsgeber allein<br />

mit diesem Ziel darüber einen Punktwert eingeführt.<br />

Nach 24 Jahren ohne finanzielle Anpassung hat <strong>der</strong> Verordnungsgeber mit <strong>der</strong> Novellierung<br />

zum 1. Januar 2012 keinen Interessenausgleich formuliert und die allgemeine Teuerung nicht<br />

ausgeglichen. Das hat unter an<strong>der</strong>em die Auswirkung, dass viele zahnärztliche Leistungen<br />

durch die gesetzliche Krankenversicherung besser honoriert werden als durch den mittleren<br />

Steigerungssatz <strong>der</strong> privaten Gebührenordnung.<br />

Der Verordnungsgeber hat es unterlassen, zahnärztliche Leistungen im Interesse von Patienten<br />

und Zahnärzten fair zu bewerten. Er hat willkürlich einige wenige Leistungen etwas<br />

besser bewertet und einige abgewertet. Im Rechtsstaat müssen Verordnungen nach rechtsstaatlichen<br />

Maßstäben erfolgen. Im Gegensatz zum Beispiel zu den Gebührenordnungen <strong>der</strong><br />

Rechtsanwälte, Steuerberater o<strong>der</strong> Ärzte beziehungsweise Tierärzte wurden die Honorare<br />

<strong>der</strong> Zahnärzte seit 1968 nicht mehr materiell <strong>der</strong> Teuerung entsprechend angepasst.<br />

<strong>Die</strong> Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands als Vertreter <strong>der</strong> ausschließlich nach <strong>der</strong><br />

GOZ abrechnenden Zahnärztinnen und Zahnärzte wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde<br />

gegen das unrechtmäßige Vorgehen des Verordnungsgebers.<br />

BDIZ EDI konkret 04.2012<br />

Dr. Wilfried Beckmann<br />

Präsident <strong>der</strong> Privatzahnärztlichen<br />

Vereinigung Deutschlands e.V.<br />

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