17.5 x 6.75
17.5 x 6.75
17.5 x 6.75
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH<br />
TÜV SÜD Gruppe<br />
Ridlerstraße 57<br />
D-80339 München<br />
Gutachten Nr.<br />
Hersteller:<br />
Typ:<br />
IV.5. Anbauuntersuchungen am Fahrzeug<br />
390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE<br />
Speedline srl<br />
SL 1207<br />
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95<br />
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland<br />
Seite 9 von 10<br />
Die prinzipielle Anbaumöglichkeit der Sonderräder wurde an einigen Anhängern untersucht.<br />
Wenn die Auflagen unter Punkt III.1. erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand<br />
von Brems- und Fahrwerksteilen und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist<br />
bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.<br />
Gegen die Verwendung der Räder nach den aufgeführten Kriterien bestehen keine technischen<br />
Bedenken.<br />
V. Zusammenfassung<br />
Die Leichtmetallsonderräder Typ SL 1207 des Antragstellers Speedline srl, Italien, entsprechen<br />
sinngemäß dem Entwurf „Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern an Kraftfahrzeugen,<br />
Krafträdern und Anhängern, Fassung 14.12.1995“.<br />
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen keine<br />
technischen Bedenken.<br />
Umgerüstete Fahrzeuge entsprechen auch mit den angebauten Sonderrädern<br />
- unter Beachtung der Auflagen und Hinweise Punkt III.1. - den heute gültigen Bau-<br />
und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.<br />
Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muß der Inhaber eine gleichmäßige, reihenweise<br />
Fertigung der Räder gewährleisten.<br />
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten durch Nachtrag ergänzt<br />
wird, wenn<br />
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechni-<br />
scher Hinsicht ergeben<br />
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-<br />
Ordnung (StVZO), sich hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen oder<br />
hier zugrunde liegende DIN-, SAE- bzw. ISO-Normen ändern<br />
- sich die Radbefestigungssysteme an den Anhängerachsen ändern.