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TÜV AUTOMOTIVE GMBH<br />

TÜV SÜD Gruppe<br />

Ridlerstraße 57<br />

D-80339 München<br />

Gutachten Nr.<br />

Hersteller:<br />

Typ:<br />

IV.5. Anbauuntersuchungen am Fahrzeug<br />

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE<br />

Speedline srl<br />

SL 1207<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland<br />

Seite 9 von 10<br />

Die prinzipielle Anbaumöglichkeit der Sonderräder wurde an einigen Anhängern untersucht.<br />

Wenn die Auflagen unter Punkt III.1. erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand<br />

von Brems- und Fahrwerksteilen und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist<br />

bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.<br />

Gegen die Verwendung der Räder nach den aufgeführten Kriterien bestehen keine technischen<br />

Bedenken.<br />

V. Zusammenfassung<br />

Die Leichtmetallsonderräder Typ SL 1207 des Antragstellers Speedline srl, Italien, entsprechen<br />

sinngemäß dem Entwurf „Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern an Kraftfahrzeugen,<br />

Krafträdern und Anhängern, Fassung 14.12.1995“.<br />

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen keine<br />

technischen Bedenken.<br />

Umgerüstete Fahrzeuge entsprechen auch mit den angebauten Sonderrädern<br />

- unter Beachtung der Auflagen und Hinweise Punkt III.1. - den heute gültigen Bau-<br />

und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.<br />

Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muß der Inhaber eine gleichmäßige, reihenweise<br />

Fertigung der Räder gewährleisten.<br />

Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten durch Nachtrag ergänzt<br />

wird, wenn<br />

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechni-<br />

scher Hinsicht ergeben<br />

- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-<br />

Ordnung (StVZO), sich hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen oder<br />

hier zugrunde liegende DIN-, SAE- bzw. ISO-Normen ändern<br />

- sich die Radbefestigungssysteme an den Anhängerachsen ändern.

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