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Grabarten auf dem Neuen Friedhof - Ulm

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<strong>Grabarten</strong> und Bestattungen<br />

<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong>


Bestattungen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong><br />

Erd-/ Urnenwahlgräber<br />

Erd-/ Urnenreihengräber<br />

Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />

Baumbestattung<br />

Israelischer <strong>Friedhof</strong><br />

Islamische Abteilung<br />

Kinderabteilung, Beisetzung von Föten<br />

<strong>Friedhof</strong>splan


Erdbestattung<br />

Wenn Sie bezüglich der Beisetzungsmöglichkeiten, der Lage oder der Nutzungsdauer<br />

besondere Wünsche an eine Grabstätte stellen, dann ist das Wahlgrab für Sie die richtige<br />

Entscheidung. Im Sprachgebrauch wird diese Art von Gräbern üblicherweise als Familienoder<br />

K<strong>auf</strong>grab bezeichnet. Bei einem Erdbestattungswahlgrab ist neben der Sargbeisetzung<br />

auch das Beisetzen von Urnen möglich.<br />

Wird bei der ersten Beisetzung eine Tieferlegung vorgenommen, kann pro Grabstelle eine<br />

weitere Beisetzung erfolgen. Insbesondere Doppelgräber und mehrstellige Wahlgräber<br />

eignen sich für eine individuelle Grabgestaltung bzw. das Aufstellen von besonderen<br />

Grabzeichen. Die Wahl der Grabstätte innerhalb des <strong>Friedhof</strong>s ist beliebig. Wichtig ist aber,<br />

dass ein Grab generell nicht gek<strong>auf</strong>t werden kann. Es wird lediglich ein öffentlich<br />

rechtliches Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren vergeben.<br />

Eine weitere Verlängerung nach Abl<strong>auf</strong> des Nutzungsrechts ist möglich.<br />

Das Erdwahlgrab ist das ideale Familiengrab und bietet die meisten individuellen<br />

Möglichkeiten – inklusive der Reservierungsmöglichkeit im Sinne eines „Vork<strong>auf</strong>s“ zu<br />

Lebzeiten.<br />

Ein <strong>Friedhof</strong> lebt in erster Linie von den zahlreichen Familiengräbern und den Geschichten,<br />

welche die vielen Inschriften <strong>auf</strong> den Grabzeichen erzählen.


Erdwahlgrab


.<br />

Erdreihengrab<br />

In dieser Grabart kann nur eine Person bestattet werden.<br />

Die Reihengräber sind etwas kleiner als Wahlgräber, sie liegen in einer Reihe und werden<br />

Grabstelle für Grabstelle ausnahmslos nacheinander belegt.<br />

Sie sind kostengünstiger als Wahlgräber und können weder reserviert noch mehrfach<br />

belegt werden.<br />

Nach Abl<strong>auf</strong> der Ruhefrist von 18 Jahren sind die Gräber <strong>auf</strong>zulösen. Die Grabberechtigten<br />

oder sonstige Verpflichteten haben für die Abräumung von Pflanzen, Grabsteinen oder<br />

sonstigem Grabzubehör zu sorgen.


Erdreihengrab


Urnenwahlgrab<br />

Bei Urnengräber unterscheiden wir ebenfalls zwischen Wahl- und Reihengräber. Die Grabflächen<br />

sind jedoch viel kleiner wie bei den Erdbestattungsgräber.<br />

Urnenkleingrab 60 x 60 cm für 2 Urnen<br />

Urnengrab 80 x 80 cm für 4 Urnen<br />

1m x 1 m für mehrere Urnen<br />

1,2m x 1,2m<br />

1,5m x 1,5m<br />

2 m x 2m<br />

Abl<strong>auf</strong> einer traditioneller Urnenbeisetzung:<br />

Das Urnengrab wird manuell mit einer speziellen Grabsch<strong>auf</strong>el 70 cm tief ausgehoben.<br />

Die Urne wird mit Schnüren in das Urnengrab abgelassen. Dabei sind in der Regel die<br />

Angehörigen evtl. mit Pfarrer oder einen freireligiösen Redner anwesend.<br />

Die Urnen- und Grabdekoration übernimmt der be<strong>auf</strong>tragte <strong>Friedhof</strong>sgärtner.


Urnenwahlgrab


Urnenreihengrab<br />

In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne bestattet werden.<br />

Die Urnenreihengräber sind kleiner als die Wahlgräber, sie liegen in einer Reihe und werden<br />

Grabstelle für Grabstelle ausnahmslos nacheinander belegt.<br />

Die Grabgröße liegt bei 40x40 cm.<br />

Sie sind kostengünstiger als Urnenwahlgräber und können weder reserviert noch mehrfach<br />

belegt werden.<br />

Nach Abl<strong>auf</strong> der Ruhefrist von 18 Jahren sind die Gräber <strong>auf</strong>zulösen. Die Grabberechtigten<br />

oder sonstige Verpflichteten haben für die Abräumung von Pflanzen, Grabsteinen oder<br />

sonstigem Grabzubehör zu sorgen.


Urnenreihengrab


Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />

Die neue Urnengemeinschaftsanlage ist als gärtnerisch gepflegtes Urnenfeld angelegt.<br />

Die ständige Pflege und die regelmäßige Bepflanzung wird <strong>auf</strong> Dauer der Ruhezeit durch<br />

die <strong>Friedhof</strong>sverwaltung gewährleistet.<br />

Die zentrale Mitte der Gesamtanlage -gebildet durch ein historisches Grabmal- bietet Platz<br />

für die Ablage von kleineren Trauergaben.<br />

Blumen und Grabbeigaben im Grabfeld sind nicht erwünscht.<br />

Stelen runden das historische Grabmal ab, an denen die Namen der dort beigesetzten<br />

Verstorbenen <strong>auf</strong> Antrag bei der <strong>Friedhof</strong>sverwaltung eingraviert werden können.<br />

Abteilung 111


Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />

Abteilung 111


Baumbestattung<br />

Eine naturnahe, anonyme Beisetzung der Urne an einem Baum innerhalb des<br />

<strong>Friedhof</strong>s als Alternative zu den Friedwäldern.<br />

Die biologisch abbaubaren Urnen werden unterhalb des Baumes <strong>auf</strong> der Wiese<br />

beigesetzt, ohne den Wurzelbereich zu verletzen.<br />

Blumen, Gestecke oder kleinere Pflanzschalen kann man an einem vorgegebenen Platz<br />

neben <strong>dem</strong> Baum ablegen.<br />

Darüberhinaus sind Blumen und Grabbeigaben im Grabfeld nicht erwünscht.<br />

Abteilung 110


Baumbestattung<br />

Eschenahorn „Acer negundo“ Abteilung 110


Israelischer <strong>Friedhof</strong><br />

Der Israelische <strong>Friedhof</strong>steil liegt gesondert am Südrand des <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong>s an der<br />

Stuttgarter Straße. Hier werden die in <strong>Ulm</strong> wohnhaften Verstorbenen traditionell nach <strong>dem</strong><br />

jüdischen Brauch und Ritus beigesetzt.<br />

Die jüdische Tradition besagt, dass die Beerdigung eines jüdischen Menschen so schnell als<br />

möglich - lt. Bestattungsgesetz frühesten nach 48 Stunden- erfolgen soll.<br />

Die Achtung gegenüber <strong>dem</strong> Verstorbenen gebietet dies, da nach einer mystischen<br />

Anschauung die Seele des Verstorbenen erst <strong>auf</strong>steigen kann, wenn der Tote zur ewigen<br />

Ruhe gebracht wird.<br />

Alle Toten werden ungeachtet ihres Aussehens und Herkunft in weiße Sterbekleider/-tücher<br />

gehüllt und in einer einfachen Holzkiste beigesetzt.<br />

Die Chewra Kadischa (heilige Bruderschaft) wäscht und bekleidet den Toten. Zur Bestattung<br />

wird eine Ansprache gehalten.<br />

Worte aus den Psalmen werden zitiert, dann wird der Sarg ins Grab abgelassen und die<br />

Trauernden werfen drei Sch<strong>auf</strong>eln Erde <strong>auf</strong> den Sarg.<br />

Abteilung 1-9 jüdisch


Israelischer <strong>Friedhof</strong><br />

Abteilung 1-9 jüdisch


Islamische Abteilung<br />

Seit 1999 können die in <strong>Ulm</strong> wohnhaften muslimischen Verstorbenen in einer eigenen<br />

Abteilung <strong>auf</strong> den <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong> beigesetzt werden. Hierbei sind die Gräber speziell<br />

nach Osten ausgerichtet, so dass der Tote mit <strong>dem</strong> Gesicht Richtung Mekka liegt.<br />

Stirbt ein Muslim, so ist es Sitte, dass ihm wie bei der Geburt der Gebetsruf "Azan"<br />

ins Ohr geflüstert wird.<br />

Das ist das Erste und Letzte, was ein Muslim hören sollte.<br />

Der Leichnam wird nach <strong>dem</strong> Tod sofort gewaschen, wenn möglich immer von den nahen<br />

Angehörigen. Danach wird er in ein weißes Tuch eingewickelt und in den Sarg gelegt.<br />

Abschließend wird ein Gebet gesprochen und beigesetzt.<br />

Abteilung 114


Islamische Abteilung<br />

Abteilung 114


Kindergräber, Beisetzung von Föten<br />

Kinder im Alter bis 14 Jahren werden in einer eigenen Abteilung beigesetzt.<br />

Die Grabgrößen sind bei Wahlgräber 1,50 x 0,70 m und bei Reihengräber bei 1,00 m x 0,50 m.<br />

Die Ruhezeiten sind vom Alter des Kindes abhängig:<br />

Kinder bis 2 Jahre 6 Jahre<br />

Kinder 2-10 Jahre 10 Jahre<br />

Kinder 10-14 Jahre 15 Jahre<br />

Föten werden in einer eigenen Gemeinschaftsanlage beigesetzt.<br />

Abteilung 20


Kindergräber, Beisetzung von Föten<br />

Abteilung 20


<strong>Friedhof</strong>splan

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