Grabarten auf dem Neuen Friedhof - Ulm
Grabarten auf dem Neuen Friedhof - Ulm
Grabarten auf dem Neuen Friedhof - Ulm
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<strong>Grabarten</strong> und Bestattungen<br />
<strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong>
Bestattungen <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong><br />
Erd-/ Urnenwahlgräber<br />
Erd-/ Urnenreihengräber<br />
Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />
Baumbestattung<br />
Israelischer <strong>Friedhof</strong><br />
Islamische Abteilung<br />
Kinderabteilung, Beisetzung von Föten<br />
<strong>Friedhof</strong>splan
Erdbestattung<br />
Wenn Sie bezüglich der Beisetzungsmöglichkeiten, der Lage oder der Nutzungsdauer<br />
besondere Wünsche an eine Grabstätte stellen, dann ist das Wahlgrab für Sie die richtige<br />
Entscheidung. Im Sprachgebrauch wird diese Art von Gräbern üblicherweise als Familienoder<br />
K<strong>auf</strong>grab bezeichnet. Bei einem Erdbestattungswahlgrab ist neben der Sargbeisetzung<br />
auch das Beisetzen von Urnen möglich.<br />
Wird bei der ersten Beisetzung eine Tieferlegung vorgenommen, kann pro Grabstelle eine<br />
weitere Beisetzung erfolgen. Insbesondere Doppelgräber und mehrstellige Wahlgräber<br />
eignen sich für eine individuelle Grabgestaltung bzw. das Aufstellen von besonderen<br />
Grabzeichen. Die Wahl der Grabstätte innerhalb des <strong>Friedhof</strong>s ist beliebig. Wichtig ist aber,<br />
dass ein Grab generell nicht gek<strong>auf</strong>t werden kann. Es wird lediglich ein öffentlich<br />
rechtliches Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren vergeben.<br />
Eine weitere Verlängerung nach Abl<strong>auf</strong> des Nutzungsrechts ist möglich.<br />
Das Erdwahlgrab ist das ideale Familiengrab und bietet die meisten individuellen<br />
Möglichkeiten – inklusive der Reservierungsmöglichkeit im Sinne eines „Vork<strong>auf</strong>s“ zu<br />
Lebzeiten.<br />
Ein <strong>Friedhof</strong> lebt in erster Linie von den zahlreichen Familiengräbern und den Geschichten,<br />
welche die vielen Inschriften <strong>auf</strong> den Grabzeichen erzählen.
Erdwahlgrab
.<br />
Erdreihengrab<br />
In dieser Grabart kann nur eine Person bestattet werden.<br />
Die Reihengräber sind etwas kleiner als Wahlgräber, sie liegen in einer Reihe und werden<br />
Grabstelle für Grabstelle ausnahmslos nacheinander belegt.<br />
Sie sind kostengünstiger als Wahlgräber und können weder reserviert noch mehrfach<br />
belegt werden.<br />
Nach Abl<strong>auf</strong> der Ruhefrist von 18 Jahren sind die Gräber <strong>auf</strong>zulösen. Die Grabberechtigten<br />
oder sonstige Verpflichteten haben für die Abräumung von Pflanzen, Grabsteinen oder<br />
sonstigem Grabzubehör zu sorgen.
Erdreihengrab
Urnenwahlgrab<br />
Bei Urnengräber unterscheiden wir ebenfalls zwischen Wahl- und Reihengräber. Die Grabflächen<br />
sind jedoch viel kleiner wie bei den Erdbestattungsgräber.<br />
Urnenkleingrab 60 x 60 cm für 2 Urnen<br />
Urnengrab 80 x 80 cm für 4 Urnen<br />
1m x 1 m für mehrere Urnen<br />
1,2m x 1,2m<br />
1,5m x 1,5m<br />
2 m x 2m<br />
Abl<strong>auf</strong> einer traditioneller Urnenbeisetzung:<br />
Das Urnengrab wird manuell mit einer speziellen Grabsch<strong>auf</strong>el 70 cm tief ausgehoben.<br />
Die Urne wird mit Schnüren in das Urnengrab abgelassen. Dabei sind in der Regel die<br />
Angehörigen evtl. mit Pfarrer oder einen freireligiösen Redner anwesend.<br />
Die Urnen- und Grabdekoration übernimmt der be<strong>auf</strong>tragte <strong>Friedhof</strong>sgärtner.
Urnenwahlgrab
Urnenreihengrab<br />
In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne bestattet werden.<br />
Die Urnenreihengräber sind kleiner als die Wahlgräber, sie liegen in einer Reihe und werden<br />
Grabstelle für Grabstelle ausnahmslos nacheinander belegt.<br />
Die Grabgröße liegt bei 40x40 cm.<br />
Sie sind kostengünstiger als Urnenwahlgräber und können weder reserviert noch mehrfach<br />
belegt werden.<br />
Nach Abl<strong>auf</strong> der Ruhefrist von 18 Jahren sind die Gräber <strong>auf</strong>zulösen. Die Grabberechtigten<br />
oder sonstige Verpflichteten haben für die Abräumung von Pflanzen, Grabsteinen oder<br />
sonstigem Grabzubehör zu sorgen.
Urnenreihengrab
Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />
Die neue Urnengemeinschaftsanlage ist als gärtnerisch gepflegtes Urnenfeld angelegt.<br />
Die ständige Pflege und die regelmäßige Bepflanzung wird <strong>auf</strong> Dauer der Ruhezeit durch<br />
die <strong>Friedhof</strong>sverwaltung gewährleistet.<br />
Die zentrale Mitte der Gesamtanlage -gebildet durch ein historisches Grabmal- bietet Platz<br />
für die Ablage von kleineren Trauergaben.<br />
Blumen und Grabbeigaben im Grabfeld sind nicht erwünscht.<br />
Stelen runden das historische Grabmal ab, an denen die Namen der dort beigesetzten<br />
Verstorbenen <strong>auf</strong> Antrag bei der <strong>Friedhof</strong>sverwaltung eingraviert werden können.<br />
Abteilung 111
Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />
Abteilung 111
Baumbestattung<br />
Eine naturnahe, anonyme Beisetzung der Urne an einem Baum innerhalb des<br />
<strong>Friedhof</strong>s als Alternative zu den Friedwäldern.<br />
Die biologisch abbaubaren Urnen werden unterhalb des Baumes <strong>auf</strong> der Wiese<br />
beigesetzt, ohne den Wurzelbereich zu verletzen.<br />
Blumen, Gestecke oder kleinere Pflanzschalen kann man an einem vorgegebenen Platz<br />
neben <strong>dem</strong> Baum ablegen.<br />
Darüberhinaus sind Blumen und Grabbeigaben im Grabfeld nicht erwünscht.<br />
Abteilung 110
Baumbestattung<br />
Eschenahorn „Acer negundo“ Abteilung 110
Israelischer <strong>Friedhof</strong><br />
Der Israelische <strong>Friedhof</strong>steil liegt gesondert am Südrand des <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong>s an der<br />
Stuttgarter Straße. Hier werden die in <strong>Ulm</strong> wohnhaften Verstorbenen traditionell nach <strong>dem</strong><br />
jüdischen Brauch und Ritus beigesetzt.<br />
Die jüdische Tradition besagt, dass die Beerdigung eines jüdischen Menschen so schnell als<br />
möglich - lt. Bestattungsgesetz frühesten nach 48 Stunden- erfolgen soll.<br />
Die Achtung gegenüber <strong>dem</strong> Verstorbenen gebietet dies, da nach einer mystischen<br />
Anschauung die Seele des Verstorbenen erst <strong>auf</strong>steigen kann, wenn der Tote zur ewigen<br />
Ruhe gebracht wird.<br />
Alle Toten werden ungeachtet ihres Aussehens und Herkunft in weiße Sterbekleider/-tücher<br />
gehüllt und in einer einfachen Holzkiste beigesetzt.<br />
Die Chewra Kadischa (heilige Bruderschaft) wäscht und bekleidet den Toten. Zur Bestattung<br />
wird eine Ansprache gehalten.<br />
Worte aus den Psalmen werden zitiert, dann wird der Sarg ins Grab abgelassen und die<br />
Trauernden werfen drei Sch<strong>auf</strong>eln Erde <strong>auf</strong> den Sarg.<br />
Abteilung 1-9 jüdisch
Israelischer <strong>Friedhof</strong><br />
Abteilung 1-9 jüdisch
Islamische Abteilung<br />
Seit 1999 können die in <strong>Ulm</strong> wohnhaften muslimischen Verstorbenen in einer eigenen<br />
Abteilung <strong>auf</strong> den <strong>Neuen</strong> <strong>Friedhof</strong> beigesetzt werden. Hierbei sind die Gräber speziell<br />
nach Osten ausgerichtet, so dass der Tote mit <strong>dem</strong> Gesicht Richtung Mekka liegt.<br />
Stirbt ein Muslim, so ist es Sitte, dass ihm wie bei der Geburt der Gebetsruf "Azan"<br />
ins Ohr geflüstert wird.<br />
Das ist das Erste und Letzte, was ein Muslim hören sollte.<br />
Der Leichnam wird nach <strong>dem</strong> Tod sofort gewaschen, wenn möglich immer von den nahen<br />
Angehörigen. Danach wird er in ein weißes Tuch eingewickelt und in den Sarg gelegt.<br />
Abschließend wird ein Gebet gesprochen und beigesetzt.<br />
Abteilung 114
Islamische Abteilung<br />
Abteilung 114
Kindergräber, Beisetzung von Föten<br />
Kinder im Alter bis 14 Jahren werden in einer eigenen Abteilung beigesetzt.<br />
Die Grabgrößen sind bei Wahlgräber 1,50 x 0,70 m und bei Reihengräber bei 1,00 m x 0,50 m.<br />
Die Ruhezeiten sind vom Alter des Kindes abhängig:<br />
Kinder bis 2 Jahre 6 Jahre<br />
Kinder 2-10 Jahre 10 Jahre<br />
Kinder 10-14 Jahre 15 Jahre<br />
Föten werden in einer eigenen Gemeinschaftsanlage beigesetzt.<br />
Abteilung 20
Kindergräber, Beisetzung von Föten<br />
Abteilung 20
<strong>Friedhof</strong>splan