Klauseltext Dauerrabattregelung
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<strong>Klauseltext</strong> <strong>Dauerrabattregelung</strong><br />
(Stand Jänner 2012)<br />
Gesellschaft Text Verwendung<br />
ALLIANZ<br />
DONAU<br />
GENERALI<br />
Besondere Bedingung Nr. 8545<br />
Prämiennachlass auf Grund langjähriger Vertragsdauer (Dauerrabatt)<br />
Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzsparten<br />
(Ausgenommen sind Technische-Versicherung, Industrie-Versicherung, Transport-<br />
Versicherung)<br />
Bei der Berechnung der Prämie wurden die aufgrund der vereinbarten zehnjährigen<br />
Vertragsdauer entstehenden kalkulatorischen Vorteile berücksichtigt (Dauerrabatt). Die<br />
angeführte Prämie ist somit die ermäßigte Prämie nach Abzug des Dauerrabattes. Im Fall<br />
vorzeitiger Vertragsauflösung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Nachzahlung des<br />
berücksichtigten Dauerrabattes. Die Höhe der Nachzahlung ist von der tatsächlichen<br />
Vertragsdauer abhängig und beträgt bei einer Beendigung des Vertrages<br />
- vor dem vollendeten vierten Jahr 60%<br />
- nach vier vollen Jahren 55%<br />
- nach fünf vollen Jahren 50%<br />
- nach sechs vollen Jahren 40%<br />
- nach sieben vollen Jahren 30%<br />
- nach acht vollen Jahren 20%<br />
- nach neun vollen Jahren 10%<br />
der aktuellen, ermäßigten Prämie (= ermäßigte Ausgangsprämie zuzüglich der jährlichen<br />
Wertanpassungen).<br />
Eine Nachzahlung kann nicht gefordert werden, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt<br />
oder die Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch begründet ist, dass der<br />
Versicherer die Erbringung der fälligen Versicherungsleistung verweigert hat.<br />
R10 - LAUFZEITVORTEIL<br />
Im Hinblick auf die erstmals oder neuerlich vereinbarte Vertragslaufzeit entstehen<br />
kalkulatorische Kostenvorteile, welche in der vereinbarten Prämie bereits berücksichtigt sind.<br />
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung innerhalb von 9 Jahren ab Vertragsbeginn oder –<br />
verlängerung entfällt die Grundlage für diese Prämienberechnung. Der Versicherungsnehmer<br />
ist daher zur Zahlung einer Nachschussprämie gemäß nachstehender Berechnung<br />
verpflichtet:<br />
Vor Vollendung eines Jahres ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die<br />
Nachschussprämie 90% einer Jahresprämie. Nach Vollendung eines Jahres ab<br />
Vertragsbeginn oder –verlängerung beträgt die Nachschussprämie 80% einer Jahresprämie.<br />
Mit Vollendung jeden weiteren Jahres verringert sich dieser Prozentsatz jeweils um 10%,<br />
sodass die Nachschussprämie nach Vollendung des zweiten Jahres 70% und nach<br />
Vollendung des dritten Jahres 60% einer Jahresprämie beträgt u.s.w. Als<br />
Berechnungsgrundlage wird immer die zum Auflösungszeitpunkt nach Maßgabe des<br />
Vertrages aktuelle Jahresprämie herangezogen.<br />
Bei Kündigung durch den Versicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalles wird keine<br />
Nachschussprämie verrechnet.<br />
Variante 1<br />
Für Verträge mit einer Laufzeit von 10 und mehr Jahren<br />
Dauerrabatt<br />
Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird eine Ermäßigung in Höhe von 20% der<br />
Normalprämie (dies entspricht 25% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt.<br />
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 10 Jahren kann der Versicherer die<br />
Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der anteiligen der tatsächlichen Laufzeit<br />
des Vertrages entsprechenden Ermäßigung nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich<br />
wie folgt:<br />
Kündigung innerhalb des Jahres<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Nachforderung in % aller vorgeschriebenen Prämien<br />
25,0 22,5 20,0 17,5 15,0 12,5 10,0 7,5 5,0 2,5<br />
Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt<br />
wird.<br />
Variante 2<br />
Für Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren<br />
Konsumenten und<br />
Gewerbebereich<br />
für<br />
Konvertierungen<br />
und<br />
Neuabschlüsse,<br />
ohne<br />
Differenzierung für<br />
Konsumenten-<br />
und<br />
Firmengeschäft.
GRA-WE<br />
HDI<br />
Dauerrabatt<br />
Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% der<br />
Normalprämie (dies entspricht 11,1% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt.<br />
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 5 Jahren kann der Versicherer die<br />
Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der anteiligen der tatsächlichen Laufzeit<br />
des Vertrages entsprechenden Ermäßigung nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich<br />
wie folgt:<br />
Kündigung innerhalb des Jahres<br />
1 2 3 4 5<br />
Nachforderung in % aller vorgeschriebenen<br />
Prämien<br />
11,1 9,9 8,8 7,7 2,5<br />
Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt<br />
wird.<br />
Gültigkeitsbereich<br />
Die Neuregelung gilt unabhängig ob Konsumenten- oder Firmengeschäft für sämtliche<br />
Verkaufsprodukte der Generali, welche die Möglichkeit eines Dauerrabattes vorsehen.<br />
Eine unterschiedliche Textierung für Konsumenten und Unternehmerkunden ist künftig nicht<br />
vorsehen.<br />
Für die Prämie dieses Vertrages (=dieser Sparte) gilt folgende Vereinbarung:<br />
Die auf Grund der vereinbarten zehnjährigen Vertragsdauer entstehenden kalkulatorischen<br />
Kostenvorteile werden als Laufzeitrabatt berücksichtigt. Es ist somit die Prämie in diesem<br />
Dokument die ermäßigte Prämie nach Abzug des Laufzeitrabatts.<br />
Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung entfällt die Grundlage für den Laufzeitrabatt, daher<br />
verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu einer entsprechenden Nachzahlung.<br />
Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung ist die in diesem Dokument ausgewiesene<br />
ermäßigte Jahresprämie.<br />
Die Nachzahlung berechnet sich bei Vertragsende nach vollen<br />
1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 / 8 / 9 / 10 / Jahren<br />
mit 90 / 80 / 70 / 60 / 50 / 40 / 30 / 20 / 10 / 0 / Prozent der Bemessungsgrundlage<br />
Bei Vertragsauflösung im ersten Jahr ebenfalls nur mit 90% der Bemessungsgrundlage.<br />
Die HDI Versicherung AG hat für Sach- und Rechtsschutzverträge weder<br />
<strong>Dauerrabattregelung</strong>en noch gibt es Prämiennachlässe für langfristige Verträge (10 Jahre).<br />
Die Prämien sind daher für Verträge mit dreijähriger Laufzeit gleich günstig wie 10jahres<br />
Verträge.<br />
Wir übernehmen lediglich Dauerrabattforderungen die noch immer, teilweise ungerechtfertigt,<br />
vom Mitbewerb den Kunden vorgeschrieben werden. Sollte eine Dauerrabattforderung den<br />
rechtlichen Grundlagen entsprechen, dann werden wir diese in Form einer Bonusprämie<br />
übernehmen. Diese Regelung finden Sie nachfolgend beschrieben.<br />
Bonusprämie:<br />
Eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren gilt als vereinbart. Der Versicherungsnehmer verpflichtet<br />
sich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Beendigung vor der vereinbarten Laufzeit von 10<br />
Jahren, die Bonusprämie (lt. nachfolgender Staffel) an die HDI Versicherung AG<br />
rückzubezahlen. Dies gilt insbesondere, sofern die Verpflichtung zur Prämienzahlung nicht<br />
eingehalten wird. Die Rechtsfolgen §§ 38 und 39 Versicherungsvertragsgesetz finden<br />
Anwendung.<br />
Die Bonusprämie ist mit höchstens 66 % der Jahresprämie des Vertrages bei der HDI<br />
Versicherung begrenzt und kann nur einmal beantragt werden.<br />
Die Verpflichtung zur Rückerstattung der Bonusprämie bei Vertragsbeendigung durch den<br />
Versicherungsnehmer, bzw. bei Vertragsbeendigung durch HDI nach §§ 16, 17, 38 und 39<br />
Vers. VG. erstellt sich wie folgt:<br />
Bei Vertragsbeendigung innerhalb der ersten 3 Jahre 100% der Bonusprämie<br />
im 4 Jahr 90%<br />
im 5 Jahr 75%<br />
im 6 Jahr 60%<br />
im 7 Jahr 45%<br />
im 8 Jahr 20%<br />
im 9 Jahr 10%<br />
im 10 Jahr 0%<br />
---------------------------------------------------------<br />
Für den Industriebereich ist dies überhaupt kein Thema.<br />
Es werden schon seit Jahren nur noch Jahresverträge abgeschlossen. Selbst wenn wir<br />
mehrjährige Verträge zeichnen wird kein Dauerrabatt eingerechnet geschweige denn eine<br />
Privatkundenbereich
NÖ<br />
OÖ<br />
Rückzahlungsvereinbarung zugrunde gelegt.<br />
Klausel „Risiko/Kosten-Vorteil“ (DR004)<br />
Aufgrund der gewählten Vertragslaufzeit sind kalkulatorische Kostenvorteile entstanden,<br />
welche in der Prämie berücksichtigt sind. Unter anderem sind dies Kosten für<br />
Produktentwicklung, Werbung, Kundengewinnung, Abschluss und Vertragserstellung, sowie<br />
ein versicherungstechnischer Risikoausgleich. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird dieser<br />
Vorteil auf die tatsächliche Laufzeit neu berechnet. Es kommt daher zu einer<br />
Prämiennachzahlung gemäß nachfolgender Tabelle:<br />
Bei Kündigung innerhalb der unten angeführten Jahre, werden folgende Prozentsätze der<br />
vorgeschriebenen Prämien nachverrechnet.<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
95% 45% 27% 18% 12% 8% 6% 4% 2%<br />
Laufzeitabhängige Prämiennachlässe:<br />
(Besondere Vereinbarung i.S. von Art. 4 Abs. 5 ABS; Art. 12 Pkt. 7 AHVB/EHVB; Art. 12 Pkt.<br />
6ARB)<br />
Für Verbraucher gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz gilt:<br />
Für Verträge, die der Versicherungsnehmer als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG mit<br />
einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren abschließt, gewährt der Versicherer einen<br />
laufzeitabhängigen Prämiennachlass für sich daraus ergebende risiko- und<br />
kostentechnische Vorteile. Dieser Nachlass wird über die vereinbarte Laufzeit gleichmäßig<br />
verteilt und im jeweils vorgeschriebenen Prämienzahlungsbetrag und bei sämtlichen<br />
künftig fällig werdenden Prämien bereits berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Kfz-<br />
Haftpflicht, Kasko, Assistance, Transport, Insassenunfall, Bauwesen, Wasserkasko und<br />
Ausstellungsversicherung; für diese Verträge wird kein Prämiennachlass im Hinblick auf die<br />
Vertragslaufzeit gewährt.<br />
Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit aufgelöst, entfällt<br />
die Grundlage für den Prämiennachlass. Der Versicherungsnehmer ist in diesem<br />
Fall zur Rückzahlung eines Teiles des gewährten Prämiennachlasses nach Maßgabe der<br />
nachstehenden Tabelle verpflichtet.<br />
Bei Vertragsauflösung nach<br />
vollendeten 3 4 5 6 7 8 9 10 Jahren<br />
sind 60 50 45 40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.<br />
Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der Bemessungsgrundlage<br />
zurückzuzahlen.<br />
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn für den jeweiligen Vertrag vereinbarte und<br />
aus der Polizze ersichtliche Jahresfolgeprämienvorschreibung.<br />
Im Fall der Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer entfällt die<br />
Rückzahlung.<br />
Für Unternehmer gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz gilt:<br />
Für Verträge, die der Versicherungsnehmer als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG mit<br />
einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren abschließt, gewährt der Versicherer einen<br />
Prämiennachlass in Form eines Dauerrabattes von 20 % der Tarifprämie. Der<br />
Prämiennachlass ist im ausgewiesenen Prämienzahlungsbetrag und bei sämtlichen künftig<br />
fällig werdenden Prämien bereits berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Kfz-Haftpflicht,<br />
Kasko, Assistance, Transport, Insassenunfall, Bauwesen, Wasserkasko, Ausstellung, CMR-<br />
Frächterhaftung, Maschinen-Montage- und Maschinen-Garantie-Versicherung; für diese<br />
Verträge wird kein Prämiennachlass im Hinblick auf die Vertragslaufzeit gewährt.<br />
Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit aufgelöst, entfällt<br />
die Grundlage für den Prämiennachlass. Der Versicherungsnehmer ist in diesem<br />
Fall zur Rückzahlung des gewährten Prämiennachlasses nach Maßgabe der nachstehenden<br />
Tabelle verpflichtet.<br />
Bei Vertragsauflösung nach<br />
vollendeten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Jahren<br />
sind 25 25 25 25 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 0 % der<br />
Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.<br />
Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 25 % der Bemessungsgrundlage<br />
zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit Vertragsbeginn fällig<br />
gewordenen Prämien. Der Versicherer gewährt für die Sparten Feuer-Industrie, Feuer-BU-<br />
Industrie, Allgefahren-BU-EC, BU-Extended Coverage, Kühlgut, Elektrogeräte, Elektrogeräte<br />
Haushalt, Elektrogeräte Gewerbe, Allgefahren-Sachversicherung, Extended Coverage,<br />
Computer-Datenträger, Computer-Mißbrauch, Computer-Mehrkosten, Computer- Sach,<br />
Maschinen-Bruch, Maschinen-BU einen Prämiennachlass in Form eines Dauerrabattes von<br />
10 % der Tarifprämie. In diesem Fall errechnet sich die Rückzahlung des gewährten<br />
Prämiennachlasses nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle:<br />
Bei Vertragsauflösung nach<br />
vollendeten 1 2 3 4 5 Jahren<br />
sind 11,11 11,11 11,11 11,11 5,55 %<br />
vollendeten 6 7 8 9 10 Jahren<br />
5,55 5,55 5,55 5,55 0 % der Bemessungsgrundlage<br />
zurückzuzahlen.<br />
Industriebereich<br />
Gilt für<br />
Konsumenten und<br />
Unternehmerkunden
UNIQA<br />
Tiroler LV<br />
Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 11,11 % der Bemessungsgrundlage<br />
zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit Vertragsbeginn fällig<br />
gewordenen Prämien.<br />
Im Fall der Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer entfällt die<br />
Rückzahlung.<br />
im Privatkundengeschäft bereits 1995 auf echte 3-Jahresverträge umgestellt. Somit werden<br />
unsere Kunden bereits seit vielen Jahren nicht mit Nachforderungen von Dauerrabatten<br />
konfrontiert. An dieser Linie halten wir auch fest.<br />
Im Privatbereich haben wir keine klassische Dauerrabatt-Regelung, sondern einen<br />
Treuebonus der nicht rückverrechnet wird.<br />
Treuebonus/Dauerrabatt<br />
Bei Verträgen von Verbrauchern mit einer Laufzeit von<br />
mindestens 3 Jahren…………………………. Treuebonus 20%<br />
Bei Verträgen von Unternehmern mit einer Laufzeit von<br />
mindestens 10 Jahren…………..…………… Dauerrabatt 20%<br />
weniger als 10 Jahre,<br />
mindestens aber auf 5 Jahre…………..…….Dauerrabatt 10%<br />
--------------------------------------------------------------<br />
Dauerrabattrückforderung A32 (Fassung 2008)<br />
Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer wurde ein Dauerrabatt auf die Prämie<br />
gewährt. Der Versicherer hat das Recht, die Nachzahlung des Dauerrabattes für die gesamte<br />
tatsächliche Vertragsdauer zu verlangen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Eine<br />
Nachzahlung kann nicht gefordert werden, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt oder die<br />
Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch begründet ist, dass der Versicherer die<br />
Erbringung der fälligen Versicherungsleistung verweigert oder für eine vorzeitige Beendigung<br />
aus wichtigem Grund berechtigenden Anlass gegeben hat.<br />
Die Höhe der Nachzahlung beträgt<br />
- bei einem Dauerrabatt von 20% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />
Vertragsdauer von 10 Jahren: 25% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />
zahlenden rabattierten Prämien; hat die tatsächliche Vertragslaufzeit jedoch 5 Jahre oder<br />
länger gedauert, so berechnet sich die Nachzahlung mit 12,5% von der rabattierten Prämie für<br />
die gesamte tatsächliche Vertragslaufzeit;<br />
- bei einem Dauerrabatt von 10% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />
Vertragsdauer von 10 Jahren: 11,11% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />
zahlenden rabattierten Prämien; hat die tatsächliche Vertragslaufzeit jedoch 5 Jahre oder<br />
länger gedauert, so berechnet sich die Nachzahlung mit 5,5% von der rabattierten Prämie für<br />
die gesamte tatsächliche Vertragslaufzeit;<br />
- bei einem Dauerrabatt von 10% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />
Vertragsdauer von 5 Jahren: 11,11% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />
zahlenden rabattierten Prämien;<br />
- bei einem Dauerrabatt von 5% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />
Vertragsdauer von 5 Jahren: 5,26% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />
zahlenden rabattierten Prämien.<br />
-bei Konsumentenverträgen wird kein DR verrechnet<br />
- bei allen anderen Verträgen gilt die bisherige DR-Regelung -(Regelung ist auf jeder Polizze<br />
angeführt)<br />
VAV Es wird kein Dauerrabatt übernommen oder verrechnet<br />
Victoria-<br />
Volksbanken<br />
Im Hinblick auf die beantragte Versicherungsdauer von 10 Jahren wird auf die Prämien ein<br />
Dauerrabatt von 20% gewährt. Die in der Polizze angeführten Prämien sind bereits um diesen<br />
Prozentsatz ermäßigt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ist der gewährte<br />
Rabatt für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nach Maßgabe der nachfolgend<br />
angegebenen Prozentsätze nachzuzahlen. Das Ausmaß der Nachverrechnung ist mit<br />
folgenden Prozentsätzen einer Jahresprämie festgelegt:<br />
Bis zum Ablauf des 1. Versicherungsjahres: 25% der anteiligen Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 1. Versicherungsjahres: 25% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 5. Versicherungsjahres: 30% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 2. Versicherungsjahres: 50% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 6. Versicherungsjahres: 25% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 3. Versicherungsjahres: 40% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 7. Versicherungsjahres: 20% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 4. Versicherungsjahres: 35% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 8. Versicherungsjahres: 10% einer Jahresprämie<br />
Für den Fall der Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer nach Vollendung<br />
des 9. Versicherungsjahres sowie für den Fall der Kündigung des Vertrags durch das<br />
Versicherungsunternehmen kommt es zu keiner Dauerrabattnachforderung. Unter einer<br />
Jahresprämie wird der Durchschnitt der während der bestehenden Vertragslaufzeit<br />
vorgeschriebenen Prämien zuzüglich Indexanpassungen verstanden.<br />
Im Hinblick auf die beantragte Versicherungsdauer von mindestens 3 Jahren wird auf die<br />
Prämien ein Dauerrabatt von 10% gewährt. Die in der Polizze angeführten Prämien sind<br />
bereits um diesen Prozentsatz ermäßigt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags<br />
Privatkundenbereich<br />
Firmenbereich<br />
Privatgeschäft<br />
Privatkundenbereich
Vorarlberger LV<br />
Wr. Städtische<br />
Wüstenrot<br />
ist der gewährte Rabatt für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nach Maßgabe der<br />
nachfolgend angegebenen Prozentsätze nachzuzahlen. Das Ausmaß der Nachverrechnung<br />
ist mit folgenden Prozentsätzen einer Jahresprämie festgelegt:<br />
Bis zum Ablauf des 1. Versicherungsjahres: 11% der anteiligen Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 1. Versicherungsjahres: 11% einer Jahresprämie<br />
Ab Vollendung des 2. Versicherungsjahres: 22% einer Jahresprämie<br />
Für den Fall der Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer nach der<br />
Vollendung des 3. Versicherungsjahres sowie für den Fall der Kündigung des Vertrags durch<br />
das Versicherungsunternehmen kommt es zu keiner Dauerrabattnachforderung. Unter einer<br />
Jahresprämie wird der Durchschnitt der während der bestehenden Vertragslaufzeit<br />
vorgeschriebenen Prämien zuzüglich Indexanpassungen verstanden.<br />
Der Dauerrabatt wird für eine zehnjährige Laufzeit gewährt. (Die kalkulatorischen<br />
Kostenvorteile sind in den Beiträgen eingerechnet).<br />
Bei vorzeitiger Auflösung des Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer zum<br />
Ersatz jener Kostenvorteile (z.B. Dauerrabatt, Beitragsrückerstattung) verpflichtet, die ihm<br />
wegen einer vorgesehenen längeren Vertragslaufzeit gewährt worden sind. Der angeführte<br />
Vorschreibebeitrag ist somit der ermäßigte Beitrag nach Abzug des Dauerrabattes.<br />
Versicherungssparten mit 20 % Dauerrabatt sind Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Glas-,<br />
Haus- und Grundbesitzhaftpflicht-, Haushalt, Haftpflicht-, Feuer- und<br />
Totalbetriebsunterbrechungs-, Rechtsschutzversicherung.<br />
Versicherungssparten mit 10 % Dauerrabatt sind Feuerindustrie-, Feuer- oder<br />
Totalbetriebsunterbrechungsindustrie-, Elektronik-, Maschinenbruch- und<br />
Kühlgutversicherung.<br />
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung entfällt die Grundlage für den Dauerrabatt, daher<br />
verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu einer entsprechenden Nachzahlung.<br />
Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung ist der in diesem Dokument ausgewiesene<br />
ermäßigte Jahresbeitrag (inklusive Wertanpassungen). Die Nachzahlung ist von der<br />
tatsächlichen Vertragsdauer abhängig und berechnet sich bei Vertragsende:<br />
Vor dem vollendeten 4. Jahr mit 90 %<br />
nach vollen 4 Jahren mit 65 %<br />
nach vollen 5 Jahren mit 50%<br />
nach vollen 6 Jahren mit 40%<br />
nach vollen 7 Jahren mit 30%<br />
nach vollen 8 Jahren mit 20%<br />
nach vollen 9 Jahren mit 10%<br />
nach vollen 10 Jahren mit 0 % des gewährten Dauerrabattes<br />
Im Falle einer Kündigung durch die Vorarlberger Landes-Versicherung VaG erfolgt keine<br />
Dauerrabattrückforderung oder wenn die Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch<br />
begründet ist, dass der Versicherer die Erbringung der fälligen Versicherungsleistung<br />
verweigert hat.<br />
LZ1 - LAUFZEITNACHLASS<br />
Aufgrund der erstmals oder neuerlich vereinbarten Vertragsdauer entstehen kalkulatorische<br />
Kostenvorteile, die in der vereinbarten Prämie bereits berücksichtigt sind.<br />
Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages entfällt die Grundlage für diese Prämienberechnung.<br />
Der Versicherungsnehmer ist daher zur Zahlung einer Nachtragsprämie verpflichtet, die sich<br />
wie folgt berechnet:<br />
Vor Vollendung von zwei Jahren ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die<br />
Nachtragsprämie 80% einer Jahresprämie. Mit der Vollendung eines jeden weiteren Jahres<br />
verringert sich dieser Prozentsatz jeweils um 10, sodass die Nachtragsprämie nach<br />
Vollendung des zweiten Jahres 70% und nach Vollendung des dritten Jahres 60% einer<br />
Jahresprämie beträgt u.s.w. Als Berechnungsgrundlage wird immer die zum<br />
Auflösungszeitpunkt nach Maßgabe des Vertrages aktuelle Jahresprämie herangezogen.<br />
Eine Nachtragsprämie ist nicht zu bezahlen, wenn der Versicherer den Vertrag nach Eintritt<br />
eines Versicherungsfalles kündigt.<br />
Rückverrechnung von Gutschriften (Z30)<br />
Sollte der gegenständliche Vertrag eine Laufzeit von 10 Jahren nicht erreichen, verpflichtet<br />
sich der Versicherungsnehmer, die von der Wüstenrot Versicherungs-AG übernommene letzte<br />
Zahlung an den bisherigen Versicherer (Jahresprämie/Dauerrabatt) und/oder einen dem<br />
gegenständlichen Vertrag gutgeschriebenen Sanierungsbonus bei Vertragsbeendigung zu<br />
refundieren.<br />
----------------------------------------------------------------------<br />
hat die Wüstenrot Versicherungs-AG seit 2004 bei neuen Tarifen sukzessive die bis dahin<br />
gängigen Dauerrabatt-/Treuebonus-Klauseln ersatzlos gestrichen:<br />
2004: Haushalt-/Eigenheimversicherung<br />
2007: Rechtsschutzversicherung (privat)<br />
Es wird im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes eine unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei<br />
Jahren Mindestbindung vereinbart.<br />
In der Kfz-Versicherung war und ist eine derartige Laufzeitabhängigkeit nicht enthalten.<br />
-----------------------------------------------------------------------<br />
seit 2011für<br />
Konsumentengeschäft<br />
und<br />
künftig auch für<br />
Unternehmerkunden<br />
im Konsumentenbereich
Zürich<br />
enthalten neue Tarife ebenfalls keine Dauerrabatt-/Treuebonus-Klausel:<br />
2008: Rechtsschutzversicherung (Unternehmer) *<br />
2009: Landwirtschafts-Bündelversicherung **<br />
2011: Unternehmer-Bündelversicherung ***<br />
* Unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei Jahren Mindestbindung.<br />
** Unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei Jahren Mindestbindung; Vereinbarung von zehn<br />
Jahren Mindestbindung möglich.<br />
*** Zehn Jahre Vertragslaufzeit mit automatischer Verlängerung; Vereinbarung von jährlichem<br />
Kündigungsrecht möglich.<br />
-------------------------------------------------------------------------<br />
Falls Wüstenrot bei einem Versicherungswechsel eines Kunden eine Prämien- bzw.<br />
Dauerrabatt-Forderung des Vorversicherers übernimmt, wird mit dem Versicherungsnehmer<br />
vereinbart, dass diese rückverrechnet wird, falls der Vertrag eine 10-jährige Laufzeit nicht<br />
erreicht.<br />
Diese Vereinbarung wird mit der Klausel Z30 dokumentiert.<br />
Aufgrund der vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren ist ein Dauerrabatt von 20% auf die<br />
Jahresprämie eingeräumt. Der Dauerrabatt wird sofort von der Prämie abgezogen. Die im<br />
Antrag ausgewiesene Prämie ergibt sich somit aus der ermäßigten Jahresprämie unter<br />
Berücksichtigung der allenfalls gewählten unterjährigen Zahlweise.<br />
Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung ist - abhängig von der tatsächlich erreichten<br />
Vertragslaufzeit - eine Nachzahlung an Prämie zu leisten, da sich der an Sie weitergegebene<br />
kalkulatorische Vorteil der Zürich bei Nichterfüllung der vereinbarten 10 - jährigen Laufzeit<br />
entsprechend vermindert. Die Höhe der Nachzahlung beträgt bei einer Beendigung des<br />
Vertrages<br />
- ab vollendetem dritten Jahr, jedoch vor dem vollendeten vierten Jahr 60%<br />
- ab vollendetem vierten Jahr, jedoch vor dem vollendeten fünften Jahr 50%<br />
- ab vollendetem fünften Jahr, jedoch vor dem vollendeten sechsten Jahr 40%<br />
- ab vollendetem sechsten Jahr, jedoch vor dem vollendeten siebenten Jahr 30%<br />
- ab vollendetem siebenten Jahr, jedoch vor dem vollendeten achten Jahr 20%<br />
- ab vollendetem achten Jahr, jedoch vor dem vollendeten neunten Jahr 10%<br />
- ab vollendetem neunten Jahr, jedoch vor dem vollendeten zehnten Jahr 5%<br />
der ermäßigten Jahresprämie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung. Die<br />
ermäßigte Jahresprämie entspricht der Jahresprämie unter Berücksichtigung des<br />
Dauerrabattes in Höhe von 20%, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von vereinbarten<br />
Wertanpassungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung.<br />
Versicherungssteuer, gegebenenfalls auch Feuerschutzsteuer wird vor Kalkulation der<br />
Nachzahlung abgezogen.<br />
Von der nachzuzahlenden Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer bzw.<br />
gegebenenfalls Feuerschutzsteuer durch Sie zu entrichten.<br />
Eine Nachzahlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist nicht zu leisten, wenn der Versicherer<br />
den Vertrag kündigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat Anlass zur Kündigung des<br />
Versicherers aus wichtigem Grund gegeben.<br />
Kündigt der Versicherer aus wichtigem Grund (z.B. infolge Prämienzahlungsverzuges mit<br />
einer Folgeprämie (§ 39 VersVG)) innerhalb der ersten drei Jahre, hat der<br />
Versicherungsnehmer eine Nachzahlung in Höhe von 60% der ermäßigten Jahresprämie zum<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung zu leisten.<br />
Eine Nachzahlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer ist nicht<br />
zu leisten, wenn der Versicherer Anlass zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund<br />
gegeben hat.<br />
im Unternehmensbereich<br />
Privat-u.<br />
Firmenkunden