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Klauseltext Dauerrabattregelung

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<strong>Klauseltext</strong> <strong>Dauerrabattregelung</strong><br />

(Stand Jänner 2012)<br />

Gesellschaft Text Verwendung<br />

ALLIANZ<br />

DONAU<br />

GENERALI<br />

Besondere Bedingung Nr. 8545<br />

Prämiennachlass auf Grund langjähriger Vertragsdauer (Dauerrabatt)<br />

Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzsparten<br />

(Ausgenommen sind Technische-Versicherung, Industrie-Versicherung, Transport-<br />

Versicherung)<br />

Bei der Berechnung der Prämie wurden die aufgrund der vereinbarten zehnjährigen<br />

Vertragsdauer entstehenden kalkulatorischen Vorteile berücksichtigt (Dauerrabatt). Die<br />

angeführte Prämie ist somit die ermäßigte Prämie nach Abzug des Dauerrabattes. Im Fall<br />

vorzeitiger Vertragsauflösung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Nachzahlung des<br />

berücksichtigten Dauerrabattes. Die Höhe der Nachzahlung ist von der tatsächlichen<br />

Vertragsdauer abhängig und beträgt bei einer Beendigung des Vertrages<br />

- vor dem vollendeten vierten Jahr 60%<br />

- nach vier vollen Jahren 55%<br />

- nach fünf vollen Jahren 50%<br />

- nach sechs vollen Jahren 40%<br />

- nach sieben vollen Jahren 30%<br />

- nach acht vollen Jahren 20%<br />

- nach neun vollen Jahren 10%<br />

der aktuellen, ermäßigten Prämie (= ermäßigte Ausgangsprämie zuzüglich der jährlichen<br />

Wertanpassungen).<br />

Eine Nachzahlung kann nicht gefordert werden, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt<br />

oder die Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch begründet ist, dass der<br />

Versicherer die Erbringung der fälligen Versicherungsleistung verweigert hat.<br />

R10 - LAUFZEITVORTEIL<br />

Im Hinblick auf die erstmals oder neuerlich vereinbarte Vertragslaufzeit entstehen<br />

kalkulatorische Kostenvorteile, welche in der vereinbarten Prämie bereits berücksichtigt sind.<br />

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung innerhalb von 9 Jahren ab Vertragsbeginn oder –<br />

verlängerung entfällt die Grundlage für diese Prämienberechnung. Der Versicherungsnehmer<br />

ist daher zur Zahlung einer Nachschussprämie gemäß nachstehender Berechnung<br />

verpflichtet:<br />

Vor Vollendung eines Jahres ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die<br />

Nachschussprämie 90% einer Jahresprämie. Nach Vollendung eines Jahres ab<br />

Vertragsbeginn oder –verlängerung beträgt die Nachschussprämie 80% einer Jahresprämie.<br />

Mit Vollendung jeden weiteren Jahres verringert sich dieser Prozentsatz jeweils um 10%,<br />

sodass die Nachschussprämie nach Vollendung des zweiten Jahres 70% und nach<br />

Vollendung des dritten Jahres 60% einer Jahresprämie beträgt u.s.w. Als<br />

Berechnungsgrundlage wird immer die zum Auflösungszeitpunkt nach Maßgabe des<br />

Vertrages aktuelle Jahresprämie herangezogen.<br />

Bei Kündigung durch den Versicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalles wird keine<br />

Nachschussprämie verrechnet.<br />

Variante 1<br />

Für Verträge mit einer Laufzeit von 10 und mehr Jahren<br />

Dauerrabatt<br />

Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird eine Ermäßigung in Höhe von 20% der<br />

Normalprämie (dies entspricht 25% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt.<br />

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 10 Jahren kann der Versicherer die<br />

Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der anteiligen der tatsächlichen Laufzeit<br />

des Vertrages entsprechenden Ermäßigung nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich<br />

wie folgt:<br />

Kündigung innerhalb des Jahres<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Nachforderung in % aller vorgeschriebenen Prämien<br />

25,0 22,5 20,0 17,5 15,0 12,5 10,0 7,5 5,0 2,5<br />

Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt<br />

wird.<br />

Variante 2<br />

Für Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren<br />

Konsumenten und<br />

Gewerbebereich<br />

für<br />

Konvertierungen<br />

und<br />

Neuabschlüsse,<br />

ohne<br />

Differenzierung für<br />

Konsumenten-<br />

und<br />

Firmengeschäft.


GRA-WE<br />

HDI<br />

Dauerrabatt<br />

Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragslaufzeit wird eine Ermäßigung in Höhe von 10% der<br />

Normalprämie (dies entspricht 11,1% der vorgeschriebenen Prämie) gewährt.<br />

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vor Ablauf von 5 Jahren kann der Versicherer die<br />

Differenz zwischen der gewährten Ermäßigung und der anteiligen der tatsächlichen Laufzeit<br />

des Vertrages entsprechenden Ermäßigung nachfordern. Die Nachforderung berechnet sich<br />

wie folgt:<br />

Kündigung innerhalb des Jahres<br />

1 2 3 4 5<br />

Nachforderung in % aller vorgeschriebenen<br />

Prämien<br />

11,1 9,9 8,8 7,7 2,5<br />

Diese Nachforderung entfällt, sofern der Versicherungsvertrag vom Versicherer gekündigt<br />

wird.<br />

Gültigkeitsbereich<br />

Die Neuregelung gilt unabhängig ob Konsumenten- oder Firmengeschäft für sämtliche<br />

Verkaufsprodukte der Generali, welche die Möglichkeit eines Dauerrabattes vorsehen.<br />

Eine unterschiedliche Textierung für Konsumenten und Unternehmerkunden ist künftig nicht<br />

vorsehen.<br />

Für die Prämie dieses Vertrages (=dieser Sparte) gilt folgende Vereinbarung:<br />

Die auf Grund der vereinbarten zehnjährigen Vertragsdauer entstehenden kalkulatorischen<br />

Kostenvorteile werden als Laufzeitrabatt berücksichtigt. Es ist somit die Prämie in diesem<br />

Dokument die ermäßigte Prämie nach Abzug des Laufzeitrabatts.<br />

Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung entfällt die Grundlage für den Laufzeitrabatt, daher<br />

verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu einer entsprechenden Nachzahlung.<br />

Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung ist die in diesem Dokument ausgewiesene<br />

ermäßigte Jahresprämie.<br />

Die Nachzahlung berechnet sich bei Vertragsende nach vollen<br />

1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6 / 7 / 8 / 9 / 10 / Jahren<br />

mit 90 / 80 / 70 / 60 / 50 / 40 / 30 / 20 / 10 / 0 / Prozent der Bemessungsgrundlage<br />

Bei Vertragsauflösung im ersten Jahr ebenfalls nur mit 90% der Bemessungsgrundlage.<br />

Die HDI Versicherung AG hat für Sach- und Rechtsschutzverträge weder<br />

<strong>Dauerrabattregelung</strong>en noch gibt es Prämiennachlässe für langfristige Verträge (10 Jahre).<br />

Die Prämien sind daher für Verträge mit dreijähriger Laufzeit gleich günstig wie 10jahres<br />

Verträge.<br />

Wir übernehmen lediglich Dauerrabattforderungen die noch immer, teilweise ungerechtfertigt,<br />

vom Mitbewerb den Kunden vorgeschrieben werden. Sollte eine Dauerrabattforderung den<br />

rechtlichen Grundlagen entsprechen, dann werden wir diese in Form einer Bonusprämie<br />

übernehmen. Diese Regelung finden Sie nachfolgend beschrieben.<br />

Bonusprämie:<br />

Eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren gilt als vereinbart. Der Versicherungsnehmer verpflichtet<br />

sich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Beendigung vor der vereinbarten Laufzeit von 10<br />

Jahren, die Bonusprämie (lt. nachfolgender Staffel) an die HDI Versicherung AG<br />

rückzubezahlen. Dies gilt insbesondere, sofern die Verpflichtung zur Prämienzahlung nicht<br />

eingehalten wird. Die Rechtsfolgen §§ 38 und 39 Versicherungsvertragsgesetz finden<br />

Anwendung.<br />

Die Bonusprämie ist mit höchstens 66 % der Jahresprämie des Vertrages bei der HDI<br />

Versicherung begrenzt und kann nur einmal beantragt werden.<br />

Die Verpflichtung zur Rückerstattung der Bonusprämie bei Vertragsbeendigung durch den<br />

Versicherungsnehmer, bzw. bei Vertragsbeendigung durch HDI nach §§ 16, 17, 38 und 39<br />

Vers. VG. erstellt sich wie folgt:<br />

Bei Vertragsbeendigung innerhalb der ersten 3 Jahre 100% der Bonusprämie<br />

im 4 Jahr 90%<br />

im 5 Jahr 75%<br />

im 6 Jahr 60%<br />

im 7 Jahr 45%<br />

im 8 Jahr 20%<br />

im 9 Jahr 10%<br />

im 10 Jahr 0%<br />

---------------------------------------------------------<br />

Für den Industriebereich ist dies überhaupt kein Thema.<br />

Es werden schon seit Jahren nur noch Jahresverträge abgeschlossen. Selbst wenn wir<br />

mehrjährige Verträge zeichnen wird kein Dauerrabatt eingerechnet geschweige denn eine<br />

Privatkundenbereich


NÖ<br />

OÖ<br />

Rückzahlungsvereinbarung zugrunde gelegt.<br />

Klausel „Risiko/Kosten-Vorteil“ (DR004)<br />

Aufgrund der gewählten Vertragslaufzeit sind kalkulatorische Kostenvorteile entstanden,<br />

welche in der Prämie berücksichtigt sind. Unter anderem sind dies Kosten für<br />

Produktentwicklung, Werbung, Kundengewinnung, Abschluss und Vertragserstellung, sowie<br />

ein versicherungstechnischer Risikoausgleich. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird dieser<br />

Vorteil auf die tatsächliche Laufzeit neu berechnet. Es kommt daher zu einer<br />

Prämiennachzahlung gemäß nachfolgender Tabelle:<br />

Bei Kündigung innerhalb der unten angeführten Jahre, werden folgende Prozentsätze der<br />

vorgeschriebenen Prämien nachverrechnet.<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

95% 45% 27% 18% 12% 8% 6% 4% 2%<br />

Laufzeitabhängige Prämiennachlässe:<br />

(Besondere Vereinbarung i.S. von Art. 4 Abs. 5 ABS; Art. 12 Pkt. 7 AHVB/EHVB; Art. 12 Pkt.<br />

6ARB)<br />

Für Verbraucher gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz gilt:<br />

Für Verträge, die der Versicherungsnehmer als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG mit<br />

einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren abschließt, gewährt der Versicherer einen<br />

laufzeitabhängigen Prämiennachlass für sich daraus ergebende risiko- und<br />

kostentechnische Vorteile. Dieser Nachlass wird über die vereinbarte Laufzeit gleichmäßig<br />

verteilt und im jeweils vorgeschriebenen Prämienzahlungsbetrag und bei sämtlichen<br />

künftig fällig werdenden Prämien bereits berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Kfz-<br />

Haftpflicht, Kasko, Assistance, Transport, Insassenunfall, Bauwesen, Wasserkasko und<br />

Ausstellungsversicherung; für diese Verträge wird kein Prämiennachlass im Hinblick auf die<br />

Vertragslaufzeit gewährt.<br />

Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit aufgelöst, entfällt<br />

die Grundlage für den Prämiennachlass. Der Versicherungsnehmer ist in diesem<br />

Fall zur Rückzahlung eines Teiles des gewährten Prämiennachlasses nach Maßgabe der<br />

nachstehenden Tabelle verpflichtet.<br />

Bei Vertragsauflösung nach<br />

vollendeten 3 4 5 6 7 8 9 10 Jahren<br />

sind 60 50 45 40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.<br />

Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der Bemessungsgrundlage<br />

zurückzuzahlen.<br />

Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn für den jeweiligen Vertrag vereinbarte und<br />

aus der Polizze ersichtliche Jahresfolgeprämienvorschreibung.<br />

Im Fall der Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer entfällt die<br />

Rückzahlung.<br />

Für Unternehmer gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz gilt:<br />

Für Verträge, die der Versicherungsnehmer als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG mit<br />

einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren abschließt, gewährt der Versicherer einen<br />

Prämiennachlass in Form eines Dauerrabattes von 20 % der Tarifprämie. Der<br />

Prämiennachlass ist im ausgewiesenen Prämienzahlungsbetrag und bei sämtlichen künftig<br />

fällig werdenden Prämien bereits berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Kfz-Haftpflicht,<br />

Kasko, Assistance, Transport, Insassenunfall, Bauwesen, Wasserkasko, Ausstellung, CMR-<br />

Frächterhaftung, Maschinen-Montage- und Maschinen-Garantie-Versicherung; für diese<br />

Verträge wird kein Prämiennachlass im Hinblick auf die Vertragslaufzeit gewährt.<br />

Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der jeweils vereinbarten Laufzeit aufgelöst, entfällt<br />

die Grundlage für den Prämiennachlass. Der Versicherungsnehmer ist in diesem<br />

Fall zur Rückzahlung des gewährten Prämiennachlasses nach Maßgabe der nachstehenden<br />

Tabelle verpflichtet.<br />

Bei Vertragsauflösung nach<br />

vollendeten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Jahren<br />

sind 25 25 25 25 12,5 12,5 12,5 12,5 12,5 0 % der<br />

Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.<br />

Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 25 % der Bemessungsgrundlage<br />

zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit Vertragsbeginn fällig<br />

gewordenen Prämien. Der Versicherer gewährt für die Sparten Feuer-Industrie, Feuer-BU-<br />

Industrie, Allgefahren-BU-EC, BU-Extended Coverage, Kühlgut, Elektrogeräte, Elektrogeräte<br />

Haushalt, Elektrogeräte Gewerbe, Allgefahren-Sachversicherung, Extended Coverage,<br />

Computer-Datenträger, Computer-Mißbrauch, Computer-Mehrkosten, Computer- Sach,<br />

Maschinen-Bruch, Maschinen-BU einen Prämiennachlass in Form eines Dauerrabattes von<br />

10 % der Tarifprämie. In diesem Fall errechnet sich die Rückzahlung des gewährten<br />

Prämiennachlasses nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle:<br />

Bei Vertragsauflösung nach<br />

vollendeten 1 2 3 4 5 Jahren<br />

sind 11,11 11,11 11,11 11,11 5,55 %<br />

vollendeten 6 7 8 9 10 Jahren<br />

5,55 5,55 5,55 5,55 0 % der Bemessungsgrundlage<br />

zurückzuzahlen.<br />

Industriebereich<br />

Gilt für<br />

Konsumenten und<br />

Unternehmerkunden


UNIQA<br />

Tiroler LV<br />

Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 11,11 % der Bemessungsgrundlage<br />

zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit Vertragsbeginn fällig<br />

gewordenen Prämien.<br />

Im Fall der Auflösung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer entfällt die<br />

Rückzahlung.<br />

im Privatkundengeschäft bereits 1995 auf echte 3-Jahresverträge umgestellt. Somit werden<br />

unsere Kunden bereits seit vielen Jahren nicht mit Nachforderungen von Dauerrabatten<br />

konfrontiert. An dieser Linie halten wir auch fest.<br />

Im Privatbereich haben wir keine klassische Dauerrabatt-Regelung, sondern einen<br />

Treuebonus der nicht rückverrechnet wird.<br />

Treuebonus/Dauerrabatt<br />

Bei Verträgen von Verbrauchern mit einer Laufzeit von<br />

mindestens 3 Jahren…………………………. Treuebonus 20%<br />

Bei Verträgen von Unternehmern mit einer Laufzeit von<br />

mindestens 10 Jahren…………..…………… Dauerrabatt 20%<br />

weniger als 10 Jahre,<br />

mindestens aber auf 5 Jahre…………..…….Dauerrabatt 10%<br />

--------------------------------------------------------------<br />

Dauerrabattrückforderung A32 (Fassung 2008)<br />

Mit Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer wurde ein Dauerrabatt auf die Prämie<br />

gewährt. Der Versicherer hat das Recht, die Nachzahlung des Dauerrabattes für die gesamte<br />

tatsächliche Vertragsdauer zu verlangen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Eine<br />

Nachzahlung kann nicht gefordert werden, wenn der Versicherer den Vertrag kündigt oder die<br />

Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch begründet ist, dass der Versicherer die<br />

Erbringung der fälligen Versicherungsleistung verweigert oder für eine vorzeitige Beendigung<br />

aus wichtigem Grund berechtigenden Anlass gegeben hat.<br />

Die Höhe der Nachzahlung beträgt<br />

- bei einem Dauerrabatt von 20% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />

Vertragsdauer von 10 Jahren: 25% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />

zahlenden rabattierten Prämien; hat die tatsächliche Vertragslaufzeit jedoch 5 Jahre oder<br />

länger gedauert, so berechnet sich die Nachzahlung mit 12,5% von der rabattierten Prämie für<br />

die gesamte tatsächliche Vertragslaufzeit;<br />

- bei einem Dauerrabatt von 10% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />

Vertragsdauer von 10 Jahren: 11,11% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />

zahlenden rabattierten Prämien; hat die tatsächliche Vertragslaufzeit jedoch 5 Jahre oder<br />

länger gedauert, so berechnet sich die Nachzahlung mit 5,5% von der rabattierten Prämie für<br />

die gesamte tatsächliche Vertragslaufzeit;<br />

- bei einem Dauerrabatt von 10% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />

Vertragsdauer von 5 Jahren: 11,11% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />

zahlenden rabattierten Prämien;<br />

- bei einem Dauerrabatt von 5% auf die Versicherungsprämie bei einer vereinbarten<br />

Vertragsdauer von 5 Jahren: 5,26% der für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer zu<br />

zahlenden rabattierten Prämien.<br />

-bei Konsumentenverträgen wird kein DR verrechnet<br />

- bei allen anderen Verträgen gilt die bisherige DR-Regelung -(Regelung ist auf jeder Polizze<br />

angeführt)<br />

VAV Es wird kein Dauerrabatt übernommen oder verrechnet<br />

Victoria-<br />

Volksbanken<br />

Im Hinblick auf die beantragte Versicherungsdauer von 10 Jahren wird auf die Prämien ein<br />

Dauerrabatt von 20% gewährt. Die in der Polizze angeführten Prämien sind bereits um diesen<br />

Prozentsatz ermäßigt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ist der gewährte<br />

Rabatt für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nach Maßgabe der nachfolgend<br />

angegebenen Prozentsätze nachzuzahlen. Das Ausmaß der Nachverrechnung ist mit<br />

folgenden Prozentsätzen einer Jahresprämie festgelegt:<br />

Bis zum Ablauf des 1. Versicherungsjahres: 25% der anteiligen Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 1. Versicherungsjahres: 25% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 5. Versicherungsjahres: 30% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 2. Versicherungsjahres: 50% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 6. Versicherungsjahres: 25% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 3. Versicherungsjahres: 40% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 7. Versicherungsjahres: 20% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 4. Versicherungsjahres: 35% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 8. Versicherungsjahres: 10% einer Jahresprämie<br />

Für den Fall der Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer nach Vollendung<br />

des 9. Versicherungsjahres sowie für den Fall der Kündigung des Vertrags durch das<br />

Versicherungsunternehmen kommt es zu keiner Dauerrabattnachforderung. Unter einer<br />

Jahresprämie wird der Durchschnitt der während der bestehenden Vertragslaufzeit<br />

vorgeschriebenen Prämien zuzüglich Indexanpassungen verstanden.<br />

Im Hinblick auf die beantragte Versicherungsdauer von mindestens 3 Jahren wird auf die<br />

Prämien ein Dauerrabatt von 10% gewährt. Die in der Polizze angeführten Prämien sind<br />

bereits um diesen Prozentsatz ermäßigt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags<br />

Privatkundenbereich<br />

Firmenbereich<br />

Privatgeschäft<br />

Privatkundenbereich


Vorarlberger LV<br />

Wr. Städtische<br />

Wüstenrot<br />

ist der gewährte Rabatt für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nach Maßgabe der<br />

nachfolgend angegebenen Prozentsätze nachzuzahlen. Das Ausmaß der Nachverrechnung<br />

ist mit folgenden Prozentsätzen einer Jahresprämie festgelegt:<br />

Bis zum Ablauf des 1. Versicherungsjahres: 11% der anteiligen Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 1. Versicherungsjahres: 11% einer Jahresprämie<br />

Ab Vollendung des 2. Versicherungsjahres: 22% einer Jahresprämie<br />

Für den Fall der Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer nach der<br />

Vollendung des 3. Versicherungsjahres sowie für den Fall der Kündigung des Vertrags durch<br />

das Versicherungsunternehmen kommt es zu keiner Dauerrabattnachforderung. Unter einer<br />

Jahresprämie wird der Durchschnitt der während der bestehenden Vertragslaufzeit<br />

vorgeschriebenen Prämien zuzüglich Indexanpassungen verstanden.<br />

Der Dauerrabatt wird für eine zehnjährige Laufzeit gewährt. (Die kalkulatorischen<br />

Kostenvorteile sind in den Beiträgen eingerechnet).<br />

Bei vorzeitiger Auflösung des Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer zum<br />

Ersatz jener Kostenvorteile (z.B. Dauerrabatt, Beitragsrückerstattung) verpflichtet, die ihm<br />

wegen einer vorgesehenen längeren Vertragslaufzeit gewährt worden sind. Der angeführte<br />

Vorschreibebeitrag ist somit der ermäßigte Beitrag nach Abzug des Dauerrabattes.<br />

Versicherungssparten mit 20 % Dauerrabatt sind Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Glas-,<br />

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht-, Haushalt, Haftpflicht-, Feuer- und<br />

Totalbetriebsunterbrechungs-, Rechtsschutzversicherung.<br />

Versicherungssparten mit 10 % Dauerrabatt sind Feuerindustrie-, Feuer- oder<br />

Totalbetriebsunterbrechungsindustrie-, Elektronik-, Maschinenbruch- und<br />

Kühlgutversicherung.<br />

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung entfällt die Grundlage für den Dauerrabatt, daher<br />

verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu einer entsprechenden Nachzahlung.<br />

Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung ist der in diesem Dokument ausgewiesene<br />

ermäßigte Jahresbeitrag (inklusive Wertanpassungen). Die Nachzahlung ist von der<br />

tatsächlichen Vertragsdauer abhängig und berechnet sich bei Vertragsende:<br />

Vor dem vollendeten 4. Jahr mit 90 %<br />

nach vollen 4 Jahren mit 65 %<br />

nach vollen 5 Jahren mit 50%<br />

nach vollen 6 Jahren mit 40%<br />

nach vollen 7 Jahren mit 30%<br />

nach vollen 8 Jahren mit 20%<br />

nach vollen 9 Jahren mit 10%<br />

nach vollen 10 Jahren mit 0 % des gewährten Dauerrabattes<br />

Im Falle einer Kündigung durch die Vorarlberger Landes-Versicherung VaG erfolgt keine<br />

Dauerrabattrückforderung oder wenn die Kündigung durch den Versicherungsnehmer dadurch<br />

begründet ist, dass der Versicherer die Erbringung der fälligen Versicherungsleistung<br />

verweigert hat.<br />

LZ1 - LAUFZEITNACHLASS<br />

Aufgrund der erstmals oder neuerlich vereinbarten Vertragsdauer entstehen kalkulatorische<br />

Kostenvorteile, die in der vereinbarten Prämie bereits berücksichtigt sind.<br />

Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages entfällt die Grundlage für diese Prämienberechnung.<br />

Der Versicherungsnehmer ist daher zur Zahlung einer Nachtragsprämie verpflichtet, die sich<br />

wie folgt berechnet:<br />

Vor Vollendung von zwei Jahren ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die<br />

Nachtragsprämie 80% einer Jahresprämie. Mit der Vollendung eines jeden weiteren Jahres<br />

verringert sich dieser Prozentsatz jeweils um 10, sodass die Nachtragsprämie nach<br />

Vollendung des zweiten Jahres 70% und nach Vollendung des dritten Jahres 60% einer<br />

Jahresprämie beträgt u.s.w. Als Berechnungsgrundlage wird immer die zum<br />

Auflösungszeitpunkt nach Maßgabe des Vertrages aktuelle Jahresprämie herangezogen.<br />

Eine Nachtragsprämie ist nicht zu bezahlen, wenn der Versicherer den Vertrag nach Eintritt<br />

eines Versicherungsfalles kündigt.<br />

Rückverrechnung von Gutschriften (Z30)<br />

Sollte der gegenständliche Vertrag eine Laufzeit von 10 Jahren nicht erreichen, verpflichtet<br />

sich der Versicherungsnehmer, die von der Wüstenrot Versicherungs-AG übernommene letzte<br />

Zahlung an den bisherigen Versicherer (Jahresprämie/Dauerrabatt) und/oder einen dem<br />

gegenständlichen Vertrag gutgeschriebenen Sanierungsbonus bei Vertragsbeendigung zu<br />

refundieren.<br />

----------------------------------------------------------------------<br />

hat die Wüstenrot Versicherungs-AG seit 2004 bei neuen Tarifen sukzessive die bis dahin<br />

gängigen Dauerrabatt-/Treuebonus-Klauseln ersatzlos gestrichen:<br />

2004: Haushalt-/Eigenheimversicherung<br />

2007: Rechtsschutzversicherung (privat)<br />

Es wird im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes eine unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei<br />

Jahren Mindestbindung vereinbart.<br />

In der Kfz-Versicherung war und ist eine derartige Laufzeitabhängigkeit nicht enthalten.<br />

-----------------------------------------------------------------------<br />

seit 2011für<br />

Konsumentengeschäft<br />

und<br />

künftig auch für<br />

Unternehmerkunden<br />

im Konsumentenbereich


Zürich<br />

enthalten neue Tarife ebenfalls keine Dauerrabatt-/Treuebonus-Klausel:<br />

2008: Rechtsschutzversicherung (Unternehmer) *<br />

2009: Landwirtschafts-Bündelversicherung **<br />

2011: Unternehmer-Bündelversicherung ***<br />

* Unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei Jahren Mindestbindung.<br />

** Unbestimmte Vertragslaufzeit mit drei Jahren Mindestbindung; Vereinbarung von zehn<br />

Jahren Mindestbindung möglich.<br />

*** Zehn Jahre Vertragslaufzeit mit automatischer Verlängerung; Vereinbarung von jährlichem<br />

Kündigungsrecht möglich.<br />

-------------------------------------------------------------------------<br />

Falls Wüstenrot bei einem Versicherungswechsel eines Kunden eine Prämien- bzw.<br />

Dauerrabatt-Forderung des Vorversicherers übernimmt, wird mit dem Versicherungsnehmer<br />

vereinbart, dass diese rückverrechnet wird, falls der Vertrag eine 10-jährige Laufzeit nicht<br />

erreicht.<br />

Diese Vereinbarung wird mit der Klausel Z30 dokumentiert.<br />

Aufgrund der vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren ist ein Dauerrabatt von 20% auf die<br />

Jahresprämie eingeräumt. Der Dauerrabatt wird sofort von der Prämie abgezogen. Die im<br />

Antrag ausgewiesene Prämie ergibt sich somit aus der ermäßigten Jahresprämie unter<br />

Berücksichtigung der allenfalls gewählten unterjährigen Zahlweise.<br />

Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung ist - abhängig von der tatsächlich erreichten<br />

Vertragslaufzeit - eine Nachzahlung an Prämie zu leisten, da sich der an Sie weitergegebene<br />

kalkulatorische Vorteil der Zürich bei Nichterfüllung der vereinbarten 10 - jährigen Laufzeit<br />

entsprechend vermindert. Die Höhe der Nachzahlung beträgt bei einer Beendigung des<br />

Vertrages<br />

- ab vollendetem dritten Jahr, jedoch vor dem vollendeten vierten Jahr 60%<br />

- ab vollendetem vierten Jahr, jedoch vor dem vollendeten fünften Jahr 50%<br />

- ab vollendetem fünften Jahr, jedoch vor dem vollendeten sechsten Jahr 40%<br />

- ab vollendetem sechsten Jahr, jedoch vor dem vollendeten siebenten Jahr 30%<br />

- ab vollendetem siebenten Jahr, jedoch vor dem vollendeten achten Jahr 20%<br />

- ab vollendetem achten Jahr, jedoch vor dem vollendeten neunten Jahr 10%<br />

- ab vollendetem neunten Jahr, jedoch vor dem vollendeten zehnten Jahr 5%<br />

der ermäßigten Jahresprämie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung. Die<br />

ermäßigte Jahresprämie entspricht der Jahresprämie unter Berücksichtigung des<br />

Dauerrabattes in Höhe von 20%, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von vereinbarten<br />

Wertanpassungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung.<br />

Versicherungssteuer, gegebenenfalls auch Feuerschutzsteuer wird vor Kalkulation der<br />

Nachzahlung abgezogen.<br />

Von der nachzuzahlenden Prämie ist die gesetzliche Versicherungssteuer bzw.<br />

gegebenenfalls Feuerschutzsteuer durch Sie zu entrichten.<br />

Eine Nachzahlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist nicht zu leisten, wenn der Versicherer<br />

den Vertrag kündigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat Anlass zur Kündigung des<br />

Versicherers aus wichtigem Grund gegeben.<br />

Kündigt der Versicherer aus wichtigem Grund (z.B. infolge Prämienzahlungsverzuges mit<br />

einer Folgeprämie (§ 39 VersVG)) innerhalb der ersten drei Jahre, hat der<br />

Versicherungsnehmer eine Nachzahlung in Höhe von 60% der ermäßigten Jahresprämie zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsauflösung zu leisten.<br />

Eine Nachzahlung bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer ist nicht<br />

zu leisten, wenn der Versicherer Anlass zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund<br />

gegeben hat.<br />

im Unternehmensbereich<br />

Privat-u.<br />

Firmenkunden

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