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Seezollhafen - HHLA

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<strong>Seezollhafen</strong><br />

InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

1. Was ändert sIch<br />

2. anlIeferung<br />

3. abholung<br />

4. ZeItplan<br />

stand 24.09.2012


Überleitung in den <strong>Seezollhafen</strong><br />

ab dem 1. dezember 2012 (Überleitungsphase) gilt für die hhla-terminals folgendes:<br />

nichtgemeinschaftsware-Vermutung: für Import-Ware gilt die nicht-gemeinschaftsware-Vermutung.<br />

für die Verzollung oder das eröffnen eines nachfolgeverfahrens von container/Ware mit löschdatum<br />

≥ 01.12.2012 ist die atb und die Positionen aus der summarischen anmeldung erforderlich.<br />

der Zoll wird an den terminals vertreten sein.<br />

bei landseitiger anlieferung gilt die gemeinschaftswarevermutung. die anlieferung von nichtgemeinschafts-<br />

ware ist dem terminal grundsätzlich anzuzeigen.<br />

Verwahrfristen: das terminal nimmt die Ware in Verwahrung. Innerhalb der Verwahrfrist muss die Ware den<br />

terminal verlassen (Import 45 tage, export 20 tage).<br />

auswirkungen<br />

abholung von container nur,<br />

– wenn Ware vorab verzollt wurde oder<br />

– ein Versandverfahren am terminal eröffnet wird oder<br />

– hafenumfuhr (im Verwahrerwechsel)<br />

Versandverfahren werden immer am terminal eröffnet oder geschlossen<br />

Verzollung der Ware in atlas vor anfahrt des terminals<br />

nicht verzollte Ware kann grundsätzlich nur in einem Versandverfahren abgeholt werden!<br />

auslieferung eines containers über die container-prüfanlage (cpa) in Verwahrung des terminals sind nicht<br />

mehr möglich. die beschau muss vor abholung durch das fuhrunternehmen durchgeführt worden sein. der<br />

transport zur cpa und zurück wird vom jeweiligen terminal organisiert.<br />

<strong>Seezollhafen</strong> InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

1. Was ändert sIch<br />

2


anlieferung von gemeinSchaftSware<br />

ab dem 01.12.2012<br />

gemeinschaftsware<br />

Keine änderung der bisherigen abläufe<br />

anlieferung von umfuhr-containern<br />

ab dem 01.12.2012<br />

umfuhr von gemeinschaftsware<br />

umfuhr von gemeinschaftsware wie bisher<br />

umfuhr von nichtgemeinschaftsware (im verwahrerwechsel)<br />

das anliefernde unternehmen muss in atlas das Zielterminal (als Verfügungsberechtigten) und die container-<br />

nummer (als spo) eintragen (dies führt zu einer atlas-meldung an das terminal).<br />

das anliefernde fuhrunternehmen schließt im Vorfeld mit dem jeweiligen terminal eine Vereinbarung zum<br />

Verwahrerwechsel (rechte und pflichten beim Verwahrerwechsel) ab. (schreiben auf anfrage am jeweiligen<br />

containerterminal erhältlich).<br />

ablauf<br />

avisieren des Verwahrerwechsels in atlas<br />

angabe der korrekten containernummer in atlas ist die Voraussetzung für die übernahme der Verwahrung<br />

operative abläufe bleiben unverändert<br />

übernahme der Verwahrung nach erfolgreicher anlieferung<br />

<strong>Seezollhafen</strong> InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

2. anlIeferung<br />

3


abholung verzollter imPortcontainer<br />

ab dem 01.12.2012<br />

Verzollte Container ab Löschdatum ≥ 01.12.2012<br />

Angabe ATB in Zollantrag bei Ware/Container mit Löschdatum ≥ 01.12.2012 zwingend erforderlich (sonst<br />

keine beendigung der Verwahrung für das terminal).<br />

Vor abholung prüfen (z.b. in coast oder Imp), ob container zollrechtlich abgefertigt ist (keine ausliefer sperre),<br />

Verwahrung des terminals beendet.<br />

operative abläufe bleiben gleich.<br />

cPa-beSchau bei abfertigung<br />

zum freien verkehr<br />

festlegung cPa-beschau durch zollverwaltung<br />

Im rahmen der abfertigung zum freien Verkehr legt der Zoll eine cpa-beschau fest.<br />

ein Verwahrerwechsel auf herkömmlichem Wege ist nun nicht mehr möglich.<br />

antrag auf Übernahme der verwahrung<br />

<strong>Seezollhafen</strong> InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

3. abholung<br />

mit dem formblatt (hh 0339-e-) kann die übernahme der Verwahrung bei der Zollverwaltung beantrag werden.<br />

4


abholung im verSandverfahren<br />

ab dem 01.12.2012<br />

ablauf<br />

angabe atb in antrag auf Versandverfahren bei Ware/container mit Löschdatum ≥ 01.12.2012 zwingend<br />

erforderlich (sonst keine beendigung der Verwahrung für das terminal).<br />

Vorlage der Versandbegleitdokumente im Interchange<br />

eröffnen des Versandverfahrens durch den Zoll am terminal<br />

der container wird vom Zoll verplompt<br />

durch eröffnen des Versandverfahrens wird die Verwahrung des terminals beendet<br />

cPa-beSchau bei ÜberfÜhrung<br />

in verSandverfahren nctS<br />

festlegung cPa-beschau durch zollverwaltung<br />

der Zoll legt eine cpa-beschau fest.<br />

ein Verwahrerwechsel auf herkömmlichem Wege ist hier weiterhin möglich.<br />

Übernahme der verwahrung<br />

übernahme der Verwahrung mittels Verwahrerwechselmeldung an atlas.<br />

<strong>Seezollhafen</strong> InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

Voraussetzung für Verwahrerwechsel (Verwahrort am terminal) muss gegeben sein.<br />

3. abholung<br />

5


abholung von umfuhr-containern<br />

ab dem 01.12.2012<br />

umfuhr von gemeinschaftsware<br />

die operativen abläufe bleiben gleich.<br />

Umfuhr von Container mit Nichtgemeinschaftsware (im Verwahrerwechsel) mit Löschdatum ≥ 01.12.2012<br />

das abholende unternehmen übernimmt den container am terminal in die eigene Verwahrung.<br />

das fuhrunternehmen beantragt im vorfeld an jedem der terminals einen eigenen Verwahrort.<br />

das fuhrunternehmenschließt schließt im Vorfeld mit dem jeweiligen terminal eine Vereinbarung zum Verwahrer-<br />

wechsel (rechte und pflichten beim Verwahrerwechsel) ab. (schreiben auf anfrage am jeweiligen container-<br />

terminal erhältlich).<br />

<strong>Seezollhafen</strong> InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

3. abholung<br />

6


vermeidung von wartezeiten<br />

das nachfolgeverfahren soll schon mit der vorläufigen atb beantragt werden<br />

überprüfen der Zollfreigabe in den öffentlichen systemen des hafens oder des jeweiligen terminals<br />

anfahrt des terminals erst, wenn Verzollung der Ware stattgefunden hat (außer umfuhr oder Versandverfahren)<br />

garantierte wartezeiten<br />

<strong>Seezollhafen</strong> InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

3. abholung<br />

7


countdown zum <strong>Seezollhafen</strong><br />

Überleitungsphase<br />

der Zoll bietet an, bereits ab dem 01.12.2012 die seezollhafenprozesse durchzuführen<br />

die hhla- container terminals und eurogate werden diese überleitungsphase nutzen.<br />

zeitplan<br />

ab Juni: erste übersichtsveranstaltungen für die beteiligten<br />

ab september: Informationsveranstaltungen für alle beteiligten partner der terminals<br />

ab oktober: auslage Informationsbroschüren für trucker im Interchange<br />

ab 1. dezember 2012: seezollhafenprozesse wie in dieser präsentation beschrieben<br />

innerhalb des freihafens<br />

<strong>Seezollhafen</strong> InformatIonen für fuhrunternehmen<br />

ab 1.Januar 2013: wseezollhafenprozesse wie in dieser präsentation beschrieben<br />

4. ZeItplan<br />

8

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