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Auftrag zur Stromlieferung ZEAG Online - ZEAG Energie AG

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diesem diesem Zeitpunkt Zeitpunkt aktuell aktuell auf auf der der Internetseite Internetseite der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

veröffentlichten veröffentlichten Preise Preise Ihres Ihres Produkts. Produkts. Produkts. Demnach Demnach kommen kommen<br />

kommen<br />

also also die die Preise Preise <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Anwendung, Anwendung, wie wie sie sie sich sich ausgehend<br />

ausgehend<br />

von von Ihrem Ihrem ursprünglichen ursprünglichen Preisstand Preisstand bei bei Vertragsschluss<br />

Vertragsschluss<br />

für für Kunden Kunden ohne ohne Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie fortentwickelt haben.<br />

Diese Diese Preisentwicklung Preisentwicklung richtet richtet sich sich nach nach den den Regelungen<br />

Regelungen<br />

<strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Preisänderung Preisänderung gemäß gemäß den den Punkten Punkten 9.2 9.2 9.2 und und 9.4 9.4 der<br />

der<br />

Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen. Bestimmungen. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird wird mindestens mindestens 6 6<br />

6<br />

Wochen Wochen vor vor Ablau Ablauf Ablau Ablauf<br />

f der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie eine briefliche<br />

Mitteilung Mitteilung mit mit den den zum zum Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preisgarantie<br />

Netto Netto Preisgarantie<br />

geltenden geltenden geltenden Preisen Preisen an an den den Kunden Kunden versenden. versenden. Eine<br />

Eine<br />

Mitteilung Mitteilung erfolgt erfolgt jedoch jedoch nur, nur, sofern sofern die die auf auf der<br />

der<br />

Internetseite Internetseite der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> veröffentlichten veröffentlichten Preise Preise Preise Ihres Ihres<br />

Ihres<br />

Produkts Produkts von dem Preis, der vor Ablauf Ablauf der Netto Netto- Netto<br />

Preisgarantie Preisgarantie gegolten gegolten hat, hat, abweichen. abweichen. Im Im Falle Falle einer<br />

einer<br />

Änderung Änderung der der Preise Preise kann kann der der Vertrag Vertrag nach nach Maßgabe Maßgabe Maßgabe von<br />

von<br />

Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt gekündigt werden.<br />

werden.<br />

9.4 9.4 Preisänderungen Preisänderungen nach nach Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preis<br />

Netto Preis Preis-garantie<br />

Preis garantie<br />

(1) Preisänderungen du durch du<br />

rch rch die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erfolgen im Wege<br />

der der einseitigen einseitigen Leistungsbestimmung Leistungsbestimmung in in Ausübung Ausübung billigen<br />

billigen<br />

Ermessens Ermessens nach nach nach § § 315 315 BGB. BGB. Hierbei Hierbei sind sind ausschließlich<br />

ausschließlich<br />

Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, berücksichtigen, berücksichtigen, die die für für die<br />

die<br />

Preisermittlung Preisermittlung maßgeblich maßgeblich sind. sind. Die Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist ist dabei<br />

dabei<br />

berechtig berechtigt, berechtig t, Kostensteigerungen weiterzugeben, und<br />

verpflichtet, verpflichtet, Kostensenkungen Kostensenkungen vollumfänglich vollumfänglich bei bei der<br />

der<br />

Preisermittlung Preisermittlung zu zu berücksichtigen. berücksichtigen. Insbesondere Insbesondere ist ist die<br />

die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> verpflichtet, verpflichtet, Kostensteigerungen Kostensteigerungen nur nur unter<br />

unter<br />

Berücksichtigung Berücksichtigung gegenläufiger gegenläufiger Kostensenkungen Kostensenkungen bei bei der<br />

der<br />

Pr Preisänderung Pr eisänderung zu berücksichtigen und damit bei jeder jeder<br />

Betrachtung Betrachtung der der Kostenentwicklung Kostenentwicklung und und bei bei jeder jeder Preis-<br />

Preis<br />

ermittlung ermittlung eine eine Saldierung Saldierung von von Kostensteigerungen Kostensteigerungen und<br />

und<br />

Kostensenkungen Kostensenkungen vorzunehmen. vorzunehmen. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> hat hat den<br />

den<br />

Umfang Umfang Umfang und und den den Zeitpunkt Zeitpunkt Zeitpunkt einer einer Preisänderung Preisänderung so so zu<br />

zu<br />

bestimmen, bestimmen, bestimmen, dass dass Kostensenkungen Kostensenkungen nach nach denselben<br />

denselben<br />

sachlichen sachlichen und und zeitlichen zeitlichen Maßstäben Maßstäben Rechnung Rechnung getragen<br />

getragen<br />

wird wird wie wie Kostenerhöhungen. Kostenerhöhungen. Insbesondere Insbesondere ist ist ist die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

verpflichtet, verpflichtet, verpflichtet, in in Bezug Bezug auf auf Kostensenkungen Kostensenkungen Kostensenkungen keinen<br />

keinen<br />

längeren längeren zeitlichen zeitlichen Abstand Abstand Abstand zwischen zwischen der der der Betrachtung Betrachtung der<br />

der<br />

Kostenentwicklung Kostenentwicklung und und der der Vornahme Vornahme einer<br />

einer<br />

Preisänderung Preisänderung anzusetzen, anzusetzen, als als dies dies bei<br />

bei<br />

Kostensteigerungen Kostensteigerungen Kostensteigerungen der der Fall Fall ist.<br />

ist.<br />

(2) Änderungen der Preise gemäß Punkt 9.4 Absatz 1<br />

werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden<br />

wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der<br />

beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird<br />

zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der<br />

brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderungen auf<br />

ihrer Internetseite veröffentlichen.<br />

(3) ) Punkt Punkt 9.2 9.2 über über Änderungen Änderungen von von Steuern Steuern und und Abga Abgaben Abga ben<br />

bleibt bleibt bleibt unberührt.<br />

unberührt.<br />

(4) Der Vertrag kann kann im im Falle einer Änderung der Preise<br />

nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt gekündigt werden.<br />

werden.<br />

9.5 9.5 Kündigungsrecht Kündigungsrecht im im im Falle Falle Falle einer einer Preisänderung<br />

Preisänderung<br />

Ändert Ändert die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die die Preise, Preise, so so so können können Sie Sie den den Vertrag<br />

Vertrag<br />

ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer einer einer Kündig Kündigungsfrist Kündig ungsfrist kündigen. Die<br />

Kündigung Kündigung bedarf bedarf der der Textform. Textform. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> soll soll eine<br />

eine<br />

Kündigung Kündigung unverzüglich unverzüglich nach nach Eingang Eingang in in Textform<br />

Textform<br />

bestätigen. bestätigen.<br />

bestätigen.<br />

9.6 9.6 Abgrenzung Abgrenzung des des Verbrauchs Verbrauchs bei bei Preisänderungen<br />

Preisänderungen<br />

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die<br />

verbrauchsabhängigen Brutto-Preise, so wird der für die<br />

neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />

berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind<br />

auf der Grundlage der für die jeweilige Kundengruppe<br />

maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

10. 0. 0. Was Was müssen müssen müssen Sie Sie zum zum zum Thema Thema Abrechnung,<br />

Abrechnung,<br />

Zahlungsweise, Zahlungsweise, Abschlagszahlung Abschlagszahlung und und und zu zu den den<br />

den<br />

Zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen wissen?<br />

wissen?<br />

(1) Ihr Stromverbrauch wird jährlich erfasst. Mit diesen<br />

Werten wird die Jahresrechnung erstellt. Bestimmt sich<br />

der zu zahlende Verbrauchspreis pro Kilowattstunde auf<br />

Basis einer Stufeneinteilung und ist der<br />

Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als 365 Tage, so<br />

wird die jeweilige Stufe durch eine rechnerische Ermittlung<br />

des Verbrauchs auf 365 Tage bestimmt. Wird der<br />

Verbrauch Verbrauch für für mehrere mehrere Monate Monate aabgerechnet,<br />

a bgerechnet, so kann die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für für die die die nach nach der der letzten letzten Abrechnung Abrechnung verbrauchte<br />

verbrauchte<br />

verbrauchte<br />

Elektrizität Elektrizität eine eine Abschlagszahlung Abschlagszahlung verlangen. verlangen. Diese Diese ist<br />

ist<br />

anteilig anteilig für für für den den Zeitraum Zeitraum Zeitraum der der der Abschlagszahlung<br />

Abschlagszahlung<br />

entsprechend entsprechend dem dem Verbrauch Verbrauch im im zuletzt zuletzt abgerechneten<br />

abgerechneten<br />

Zeitraum Zeitraum zu zu berechnen. berechnen. IIst<br />

I st eine eine eine solche solche Berechnung Berechnung Berechnung nicht<br />

nicht<br />

möglich, möglich, so so bemisst bemisst sich sich die die Abschlagszahlung Abschlagszahlung nach nach dem<br />

dem<br />

durchschnittlichen durchschnittlichen Verbrauch Verbrauch vergleichbarer vergleichbarer Kunden.<br />

Kunden.<br />

Machen Machen Sie Sie glaubhaft, glaubhaft, dass dass Ihr Ihr Verbrauch Verbrauch erheblich<br />

erheblich<br />

geringer geringer ist, ist, so so ist ist ist dies dies angemessen angemessen angemessen zu zu berücksichtigen.<br />

berücksichtigen.<br />

(2) ) Abwei Abweichend Abwei chend von von Punkt Punkt 10 10 10 Absatz Absatz 1 1 Satz Satz 1 1 kann kann die<br />

die<br />

Rechnungsstellung Rechnungsstellung monatlich, monatlich, vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich oder<br />

oder<br />

halbjährlich halbjährlich erfolgen erfolgen erfolgen (erweiterter (erweiterter Abrechnungsservice),<br />

Abrechnungsservice),<br />

Abrechnungsservice),<br />

wenn wenn wenn Sie Sie diesen diesen erweiterten erweiterten Abrechnungsservice<br />

Abrechnungsservice<br />

bestellen. bestellen. Ein Ein Bestellformular Bestellformular schicken schicken wir wir Ihnen Ihnen gerne gerne zu.<br />

zu.<br />

In In diesem diesem Fall Fall wird wird Ihr Ihr Stromverbrauch Stromverbrauch Stromverbrauch entsprechend entsprechend dem<br />

dem<br />

jeweiligen jeweiligen Abrechnungszeitraum Abrechnungszeitraum erfasst. erfasst. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann<br />

kann<br />

eine eine Abschlagszahlung Abschlagszahlung verlangen, verlangen, verlangen, sofern sofern sofern der<br />

der<br />

Stromverbrauch Stromverbrauch für für mehrere mehrere Monate Monate abgerechnet abgerechnet wird.<br />

wird.<br />

Die Die Absätze Absätze Absätze 3 3 - 8 8 gelten gelten entsprechend. entsprechend. Die Die Entgel Entgelte Entgel te für für<br />

den den erweiterten erweiterten Abrechnungsservice Abrechnungsservice können können Sie Sie den<br />

den<br />

jeweils jeweils geltenden geltenden ergänzenden ergänzenden Bedingungen Bedingungen <strong>zur</strong><br />

<strong>zur</strong><br />

Stromgrundversorgungs<br />

Stromgrundversorgungs-verordnung Stromgrundversorgungs verordnung entnehmen. Die<br />

jeweils jeweils aktuelle aktuelle Fassung Fassung der der ergänzenden ergänzenden Bedingungen<br />

Bedingungen<br />

ist ist im im Internet Internet abrufbar abrufbar unter unter www.zeag www.zeag-energie.de www.zeag energie.de ooder<br />

o<br />

der<br />

Sie Sie rufen rufen uns uns an. an. Auf Auf Wunsch Wunsch senden senden wir wir Ihnen Ihnen ein<br />

ein<br />

Exemplar Exemplar der der ergänzenden ergänzenden Bedingungen Bedingungen gerne gerne zu. zu. Die<br />

Die<br />

Entgelte Entgelte für für den den erweiterten erweiterten Abrechnungsservice Abrechnungsservice werden<br />

werden<br />

Ihnen Ihnen Ihnen auch auch während während während der der Laufzeit Laufzeit der der Netto Netto-Preisgarantie<br />

Netto Netto Preisgarantie<br />

in in Rechnung Rechnung gestellt. gestellt.<br />

gestellt.<br />

(3) Ändern sich die Brutto-Preise, so können die daraufhin<br />

anfallenden Abschlagszahlungen mit dem<br />

Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

(4) Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von<br />

der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> angegebenen Terminen fällig, frühestens jedoch<br />

2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Die<br />

Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen für das<br />

Folgejahr werden Ihnen in der Jahresabrechnung<br />

mitgeteilt. Als Zahlungsweise können Sie zwischen<br />

Banküberweisung und Erteilung einer<br />

Einzugsermächtigung wählen.<br />

(5) Sollte die Jahresabrechnung ergeben, dass Sie zu<br />

hohe Abschläge bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag<br />

unverzüglich erstattet oder spätestens mit der nächsten<br />

Abschlagszahlung verrechnet. Ist der<br />

<strong>Stromlieferung</strong>svertrag beendet, erhalten Sie zu viel<br />

gezahlte Abschläge unverzüglich <strong>zur</strong>ück.<br />

(6) Wenn Sie Einwände gegen Rechnungen oder<br />

Abschlagsberechnungen haben, dürfen Sie die Zahlung<br />

nur dann aufschieben oder verweigern, wenn<br />

a) die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers<br />

besteht oder<br />

b) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen<br />

Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der<br />

vergleichbare Verbrauch im vorherigen<br />

Abrechnungszeitraum. Darüber hinaus müssen Sie eine<br />

Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt haben, im<br />

Rahmen derer die ordnungsgemäße Funktion des<br />

Messgeräts noch nicht festgestellt wurde. § 315 BGB<br />

bleibt bleibt von von den den Regelungen Regelungen nach nach Satz Satz 1 1 und und 2 2 unberührt. unberührt.<br />

unberührt.<br />

(7) Wenn Sie im Zahlungsverzug sind, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Sie<br />

erneut <strong>zur</strong> Zahlung auffordern oder den Betrag durch<br />

einen Beauftragten einziehen lassen. Die Kosten, die<br />

dabei entstehen, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für strukturell<br />

vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die Pauschale<br />

darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu<br />

erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen<br />

weist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Berechnungsgrundlage der Pauschale<br />

nach.<br />

(8) Gegen Ansprüche der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> können Sie nur mit<br />

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Gegenansprüchen aufrechnen.<br />

11. 11. Wann Wann müssen müssen Sie Sie mit mit Vorauszahlungen Vorauszahlungen oder<br />

oder<br />

Sicherheitsleistungen Sicherheitsleistungen rechnen?<br />

rechnen?<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann Vorauszahlungen verlangen, wenn<br />

Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig<br />

nachkommen. Die Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem dem<br />

Verbrauch Verbrauch Verbrauch des des vorhergehenden vorhergehenden Abrechnungszeitraums<br />

Abrechnungszeitraums<br />

oder oder oder dem dem dem ddurchschnittlichen<br />

d durchschnittlichen<br />

urchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden. Kunden. Machen Machen Sie Sie glaubhaft, glaubhaft, dass dass Ihr Ihr Verbrauch<br />

Verbrauch<br />

erheblich erheblich geringer geringer ist, ist, so so ist ist dies dies angemessen angemessen zu zu<br />

zu<br />

berücksichtigen. berücksichtigen. Erstreckt Erstreckt sich sich der der Abrechnungszeitraum<br />

Abrechnungszeitraum<br />

über über mehrere mehrere mehrere Monate Monate und und erhebt erhebt die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

Abschlagszahlungen<br />

Abschlagszahlungen, Abschlagszahlungen<br />

Abschlagszahlungen,<br />

, so so so kann kann sie sie die die die Vorauszahlung Vorauszahlung nur<br />

nur<br />

in in ebenso ebenso vielen vielen Teilbeträgen Teilbeträgen verlangen. verlangen. Die<br />

Die<br />

Vorauszahlung Vorauszahlung ist ist bei bei der der nächsten nächsten Rechnungsstellung Rechnungsstellung zu<br />

zu<br />

verrechnen.<br />

verrechnen. verrechnen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Ihnen den Beginn, die Höhe<br />

und die Gründe der Vorauszahlungen mitteilen und<br />

angeben, unter welchen Voraussetzungen die<br />

Vorauszahlungen wieder entfallen können.<br />

(2) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder<br />

sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten.<br />

(3) Sollten Sie keine Vorauszahlungen leisten oder dies<br />

nicht können, so kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in angemessener Höhe<br />

Sicherheit von Ihnen verlangen. Leisten Sie die Sicherheit<br />

in bar, wird sie zum jeweiligen Basiszinssatz gemäß<br />

§ 247 BGB verzinst.<br />

(4) Sind Sie im Zahlungsverzug und kommen nach<br />

erneuter Aufforderung Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

unverzüglich nach, so kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihre<br />

Sicherheitsleistung verwerten. Darauf werden Sie in der<br />

Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim<br />

Verkauf von Wertpapieren gehen zu Ihren Lasten.<br />

(5) Sie erhalten Ihre Sicherheitsleistung <strong>zur</strong>ück, wenn die<br />

Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.<br />

12. 12. Wann Wann Wann kann kann die die <strong>Stromlieferung</strong> <strong>Stromlieferung</strong> unterbrochen unterbrochen werden?<br />

werden?<br />

Wann Wann Wann kommt kommt es es es <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> fristlosen fristlosen fristlosen Kündigung?<br />

Kündigung?<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige<br />

Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu<br />

lassen, wenn Sie einer vertraglichen Bestimmung in nicht<br />

unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln und die<br />

Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von<br />

elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder<br />

vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.<br />

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche<br />

vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der<br />

Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung,<br />

ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> berechtigt, die Belieferung 4 Wochen nach<br />

An-kündigung unterbrechen zu lassen und den<br />

zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der<br />

Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis <strong>zur</strong> Schwere<br />

der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegen, dass<br />

hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren<br />

Verpflichtungen nachkommen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann mit der<br />

Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung<br />

ankündigen, sofern dies nicht außer Verhältnis <strong>zur</strong><br />

Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen<br />

Zahlungsverzugs darf die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> eine Unterbrechung unter<br />

genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen,<br />

wenn Sie nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit<br />

Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 € in Verzug<br />

sind. Bei der Berechnung der Höhe dieses Betrags<br />

bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer<br />

Betracht, die Sie form- und fristgerecht sowie schlüssig<br />

begründet beanstandet haben. Ferner bleiben diejenigen<br />

Rückstände außer Betracht, die wegen einer<br />

Vereinbarung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit Ihnen noch nicht fällig sind<br />

oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig<br />

entschiedenen Preiserhöhung resultieren.<br />

(3) Der Beginn der Unterbrechung wird Ihnen 3 Werktage<br />

im Voraus angekündigt.<br />

(4) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen<br />

zu lassen, sobald die Gründe für ihre<br />

Unterbrechung entfallen sind und Sie die Kosten der<br />

Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung<br />

ersetzt haben. Die Kosten können für strukturell<br />

vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die<br />

pauschale pauschale Berechnung Berechnung muss muss einfach einfach nachvollziehbar<br />

nachvollziehbar<br />

sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf<br />

der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf<br />

Verlangen weist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Berechnungsgrundlage der<br />

Pauschale nach. Der Nachweis geringerer Kosten ist<br />

Ihnen gestattet.<br />

(5) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist in den Fällen des Punkts 12 Absatz 1<br />

berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen,<br />

wenn die Voraussetzungen <strong>zur</strong> Unterbrechung der<br />

Belieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten<br />

Zuwider-handlungen nach Punkt 12 Absatz 2 ist die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>zur</strong> fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie 2<br />

Wochen vorher angekündigt wurde; Punkt 12 Absatz 2<br />

Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

13. 13. Können Können Sie Sie Sie Ihren Ihren <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag auf auf Dritte<br />

Dritte<br />

übertragen?<br />

übertragen?<br />

Eine Übertragung dieses Vertrags auf einen Dritten bedarf<br />

der Zustimmung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>.<br />

14. 14. Werden Werden Wartungsdienste Wartungsdienste angeboten?<br />

angeboten?<br />

Wartungsdienste Wartungsdienste Wartungsdienste werden werden nicht nicht angeboten.<br />

angeboten.<br />

15. 15. Was Was geschieht geschieht mit mit Ihren Ihren persönlichen persönlichen Daten? Daten?<br />

Daten?<br />

Ihre <strong>zur</strong> Durchführung des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags<br />

erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle<br />

nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt.<br />

16. 16. Welche Welche Kommunikationswege Kommunikationswege Kommunikationswege stehen stehen stehen Ihnen Ihnen <strong>zur</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>zur</strong><br />

Verfügung?<br />

Verfügung?<br />

Die Die Die Kommunikation Kommunikation bezüglich bezüglich bezüglich der der Vertr Vertragsabwicklung<br />

Vertr agsabwicklung<br />

kann kann über über den den Postweg Postweg (Brief) (Brief) oder oder elektronisch elektronisch erfolgen.<br />

erfolgen.<br />

Falls Falls Sie Sie sich sich sich bei bei Vertragsschluss Vertragsschluss oder oder während während der<br />

der<br />

Vertragslaufzeit Vertragslaufzeit nicht nicht für für für den den elektronischen<br />

elektronischen<br />

Kommunikationsweg Kommunikationsweg Kommunikationsweg entscheiden, entscheiden, entscheiden, so so gilt gilt der der Postweg Postweg als<br />

als<br />

vereinbart. vereinbart. Wichtige Wichtige Wichtige Mitteilung Mitteilungen, Mitteilung en, insbesondere insbesondere die<br />

die<br />

Mitteilung Mitteilung Mitteilung über über über Preisänderungen, Preisänderungen, Mahnungen, Mahnungen, Kündigung<br />

Kündigung<br />

und und Änderungen Änderungen der der Allgemeinen Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen,<br />

Bestimmungen,

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