Auftrag zur Stromlieferung ZEAG Online - ZEAG Energie AG
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Allgemeine Allgemeine Besti Bestimmungen<br />
Besti mungen<br />
Für die Lieferung elektrischer <strong>Energie</strong> an Privathaushaltsund<br />
Landwirtschafts-Kunden der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />
(<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>)<br />
Stand Stand 1. 1. August August 2012<br />
2012<br />
1. 1. Wann Wann kommt kommt Ihr Ihr Ihr <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag zustande?<br />
zustande?<br />
Wann Wann werden werden Sie Sie mit mit Strom Strom beliefert? beliefert? (Punkt (Punkt 1 1 Absatz Absatz 2<br />
2<br />
gilt gilt für für für Sie Sie nur, nur, wenn wenn Sie Sie von von einem einem anderen<br />
anderen<br />
Stromlieferanten Stromlieferanten versorgt versorgt versorgt werden.)<br />
werden.)<br />
(1) Der <strong>Stromlieferung</strong>svertrag wird abgeschlossen, indem<br />
die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren <strong>Auftrag</strong> annimmt und ihn innerhalb einer<br />
Frist von 10 10 Werktagen Werktagen in Textform bestätigt<br />
(Vertragsbestätigung). Samstage, Sonntage und Feiertage<br />
sind sind keine keine Werktage.<br />
Werktage.<br />
(2) Unter Unter Berücksichtigung Berücksichtigung der der Re Regelungen Re gelungen zum<br />
zum<br />
Lieferantenwechsel Lieferantenwechsel beginnt beginnt Ihre Ihre Belieferung Belieferung zum<br />
zum<br />
frühestmöglichen frühestmöglichen Zeitpunkt. Zeitpunkt. Der Der Vertrag Vertrag beginnt beginnt jedoch<br />
jedoch<br />
nicht, nicht, bevor bevor Ihr Ihr bisheriger bisheriger <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag beendet<br />
beendet<br />
ist. Den Lieferbeginn teilt Ihnen die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit. Kann Ihr<br />
derzeitiger <strong>Stromlieferung</strong>svertrag nicht innerhalb von 12 12<br />
Monaten, Monaten, gerechnet ab dem Datum der<br />
Vertragsbestätigung, beendet werden, haben sowohl die<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> als auch Sie das Recht, den vorliegenden Vertrag<br />
ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer einer Kündigungsfrist Kündigungsfrist in in Textform Textform zu<br />
kündigen.<br />
2. 2. Wie Wie verhält verhält es es sich sich mit mit der der Laufzeit Laufzeit und und Kündigungs-<br />
Kündigungs<br />
möglichkeit möglichkeit Ihres Ihres Vertrags? Vertrags? Was Was müssen müssen Sie Sie im im Falle Falle<br />
Falle<br />
eines eines Umzugs Umzugs beachten?<br />
beachten?<br />
(1) Nach Ende der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich<br />
Ihr <strong>Stromlieferung</strong>svertrag jeweils um 6 Monate, wenn<br />
weder Sie noch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> vom Kündigungsrecht<br />
Gebrauch machen. Sowohl Sie als auch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> können<br />
mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der Laufzeit<br />
kündigen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> stellt ausdrücklich klar, dass im Fall<br />
einer Kündigung des Vertrags, insbesondere wegen eines<br />
Wechsels des Lieferanten, von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> keine<br />
gesonderten Entgelte verlangt werden. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird<br />
einen einen möglichen möglichen Wechsel Wechsel Wechsel des des des Lieferanten Lieferanten zügig zügig<br />
zügig<br />
ermöglichen.<br />
ermöglichen.<br />
(2) Wenn Sie umziehen, können sowohl Sie als auch die<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> den <strong>Stromlieferung</strong>svertrag jederzeit jederzeit mit 22-wöchiger<br />
2<br />
wöchiger<br />
Frist, Frist, frühestens jedoch zum Datum Ihres Auszugs,<br />
kündigen. Eine Übertragung des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags<br />
auf Ihre neue Abnahmestelle bedarf der Zustimmung der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>.<br />
(3) ) Wenn Wenn auf auf Ihren Ihren Ihren Wunsch Wunsch hin hin anstelle anstelle Ihres Ihres örtlichen örtlichen<br />
örtlichen<br />
Netzbetreibers Netzbetreibers ein ein Dritter Dritter den den Messstellen<br />
Messstellenbetrieb Messstellen betrieb bzw. die<br />
die<br />
Messdienstleistung Messdienstleistung Messdienstleistung durchführt, durchführt, kann kann dies dies mit mit einer einer<br />
einer<br />
Veränderung Veränderung der der Entgelte Entgelte für für diese diese Leistungen Leistungen Leistungen verbunden<br />
verbunden<br />
sein. sein. In In diesem diesem Fall Fall ist ist ist die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> berechtigt berechtigt und<br />
und<br />
verpflichtet, verpflichtet, die die Preise Preise zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt und und im im Umfang Umfang der<br />
der<br />
Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte für für den Messstellenbetrieb bzw.<br />
die die Messdienstleistung Messdienstleistung Messdienstleistung anzupassen.<br />
anzupassen.<br />
(4) ) ) Erhalten Erhalten Sie Sie eine eine neue neue Messeinrichtung Messeinrichtung im im Sinne Sinne des<br />
des<br />
§ § 21d 21d EnWG EnWG und und werden werden der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> dafür dafür dafür vom<br />
vom<br />
Netzbetreiber Netzbetreiber veränderte veränderte Entgelte Entgelte für für den<br />
den<br />
Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb in in Rechnung Rechnung Rechnung gestellt, gestellt, ist ist die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
berechtigt berechtigt und und verpflichtet, verpflichtet, die die Preise Preise zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt und<br />
und<br />
im im Umfang Umfang der der Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte für für für den<br />
den<br />
Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb anzupassen. anzupassen. Änderungen Änderungen der der Preise<br />
Preise<br />
infolge infolge einer einer solchen solchen Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte werden werden erst<br />
erst<br />
nach nach nach brieflicher brieflicher Mitteilung Mitteilung an an den den Kunde Kunden Kunde n wirksam, wirksam, die<br />
die<br />
mindestens mindestens 6 6 Wochen Wochen vor vor der der beabsichtigten beabsichtigten Änderung Änderung<br />
Änderung<br />
erfolgen erfolgen muss. muss. Der Der Vertrag Vertrag kann kann im im Falle Falle einer einer Änderung<br />
Änderung<br />
der der Preise Preise nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt<br />
gekündigt<br />
werden.<br />
werden.<br />
(5) ) Das Das Recht Recht <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Kündigung Kündigung aus aus wichtigem wichtigem Grund Grund<br />
Grund<br />
gemäß gemäß<br />
gemäß<br />
§ § 314 314 des des Bürgerlichen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleibt<br />
erhalten.<br />
erhalten.<br />
(6) Die Kündigung bedarf der Textform (also z. B. per<br />
Brief, Fax oder E-Mail).<br />
3. 3. Wie Wie und und in in welchem welchem Umfang Umfang liefert liefert die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? Für Für<br />
Für<br />
welche welche Zwecke Zwecke dürfen dürfen Sie Sie Sie den den den Strom Strom verwenden? verwenden? Was<br />
Was<br />
gilt gilt bei bei Unterbrechungen Unterbrechungen oder oder Unregelmä Unregelmäßigkeiten Unregelmä ßigkeiten in in der<br />
der<br />
Stromversorgung?<br />
Stromversorgung?<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> schließt die Verträge, die für die<br />
Durchführung der <strong>Stromlieferung</strong> erforderlich sind, mit<br />
dem Netzbetreiber ab. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ergreift die ihr möglichen<br />
Maßnahmen, um Ihnen am Ende des von Ihnen genutzten<br />
Netzanschlusses Strom zu den jeweiligen Preisen und<br />
Bedingungen des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags zu liefern. Ihre<br />
Berechtigung <strong>zur</strong> Nutzung des Netzanschlusses richtet<br />
sich nach der Niederspannungsanschlussverordnung in<br />
der der jeweils jeweils geltenden geltenden Fassung.<br />
Fassung.<br />
(2) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und<br />
Spannungsart Ihnen geliefert wird, ergibt sich aus den<br />
technischen Gegebenheiten des Netzanschlusses und der<br />
Beschaffenheit Ihrer Anlage.<br />
(3) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Ihren gesamten leitungsgebundenen<br />
Strombedarf im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen<br />
<strong>Stromlieferung</strong>svertrags decken und Ihnen im vertraglich<br />
vorgesehenen Umfang jederzeit Strom <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stellen. Von dieser Pflicht ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> jedoch befreit,<br />
a) soweit im <strong>Stromlieferung</strong>svertrag eine zeitliche<br />
Beschränkung der <strong>Stromlieferung</strong> festgelegt ist,<br />
b) soweit und solange der Netzbetreiber den<br />
Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses nach §<br />
17 oder § 24 Absatz 1, 2 und 5 der<br />
Niederspannungsanschlussverordnung unterbrochen hat<br />
oder<br />
c) soweit und solange die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> an der Erzeugung, dem<br />
Bezug oder der Lieferung des Stroms entweder durch<br />
höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, deren<br />
Beseitigung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nicht möglich ist oder wirtschaftlich<br />
nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der<br />
Beurteilung der Zumutbarkeit findet § 36 Absatz 1 Satz 2<br />
des <strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetzes entsprechende<br />
Anwendung.<br />
(4) Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten<br />
in der Stromversorgung ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> von der Pflicht,<br />
Strom zu liefern, dann befreit, soweit es sich um die<br />
Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des<br />
Netzanschluss handelt. Das gilt nicht, soweit die<br />
Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nach Punkt 12 dieser Allgemeinen Bestimmungen<br />
beruht.<br />
(5) Hinweis Hinweis der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Haftung Haftung bei bei Versorgungs-<br />
Versorgungs<br />
stö störungen: stö<br />
rungen: Sie können im Falle einer Unterbrechung oder<br />
bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung Ihre Ansprüche<br />
gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen,<br />
soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs<br />
einschließlich des Netzanschlusses handelt. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
wird Ihnen auf Wunsch unverzüglich über die mit der<br />
Schadens-verursachung durch den Netzbetreiber<br />
zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft<br />
geben, als sie der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> bekannt sind oder in zumutbarer<br />
Weise von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> aufgeklärt werden können.<br />
(6) Wenn Ihr Jahresverbrauch größer als 100.000 kWh ist,<br />
können sowohl Sie als auch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in Textform<br />
verlangen, dass über eine Anpassung Ihres Vertrags<br />
verhandelt wird. Sollten wir uns über diese Anpassung<br />
nicht innerhalb eines Monats einigen können, kann<br />
derjenige, der die Anpassung verlangt hat, den Vertrag mit<br />
einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform Textform<br />
kündigen.<br />
(7) Der von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> gelieferte Strom wird nur für die<br />
Zwecke Ihres eigenen Letztverbrauchs <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt.<br />
4. 4. In In welc welchem welc hem Umfang Umfang beziehen beziehen Sie Sie Ihren Ihren Strom Strom bei bei der<br />
der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? Was Was müssen müssen Sie Sie beachten, beachten, wenn wenn Sie Sie selbst selbst<br />
selbst<br />
Strom Strom erzeugen?<br />
erzeugen?<br />
(1) Sie beziehen von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren gesamten<br />
leitungsgebundenen Strombedarf.<br />
(2) Davon ausgenommen sind Eigenanlagen <strong>zur</strong> Nutzung<br />
der Kraft-Wärme-Kopplung (mit bis zu 50 Kilowatt<br />
elektrischer Leistung) und aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n,<br />
außerdem Eigenanlagen, die Ihren Bedarf dann decken,<br />
wenn die Stromversorgung durch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ausfällt<br />
(sogenannte Notstromaggregate). Sie dürfen<br />
Notstromaggregate außerhalb ihrer eigentlichen<br />
Bestimmung nur <strong>zur</strong> Erprobung (maximal 15 Stunden<br />
monatlich) betreiben.<br />
5. 5. Wem Wem Wem müssen müssen Sie Sie Zutritt Zutritt gestatten?<br />
gestatten?<br />
Sie sind verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen<br />
Beauftragten der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, des Netzbetreibers, des<br />
Messstellenbetreibers Messstellenbetreibers ode oder ode ode r des des des Messdienstleisters Messdienstleisters Zutritt<br />
zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumen zu ermöglichen.<br />
Dabei werden Sie mindestens 1 Woche vorher durch<br />
einen Aushang am oder im Haus oder eine Mitteilung an<br />
Sie informiert. Gleichzeitig wird Ihnen mindestens ein<br />
Ersatztermin angeboten. Das Zutrittsrecht gilt, soweit dies<br />
<strong>zur</strong> Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, <strong>zur</strong><br />
Ablesung der Messeinrichtungen oder nach Maßgabe von<br />
Punkt 12 dieser Allgemeinen Bestimmungen <strong>zur</strong><br />
Unterbrechung der Belieferung erforderlich ist. Sie haben<br />
dafür dafür Sorge Sorge zu zu tragen, tragen, dass dass die die Messeinrichtungen<br />
Messeinrichtungen<br />
zugänglich zugänglich zugänglich sind.<br />
sind.<br />
6. 6. Wer Wer liest liest liest den den Zählerstand Zählerstand ab ab und und was was müssen müssen Sie Sie<br />
Sie<br />
dabei dabei dabei beachten?<br />
beachten?<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt, für Ihre Abrechnung die<br />
Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber,<br />
vom Messstellenbetreiber oder vom Messdienstleister<br />
erhalten hat.<br />
(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann Ihren Zählerstand selbst ablesen oder<br />
von Ihnen verlangen, dass Sie die Ablesung vornehmen,<br />
wenn dies zum Zweck einer Abrechnung, anlässlich eines<br />
Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten<br />
Interesse der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> an einer Überprüfung der Ablesung<br />
erfolgt. Wenn es Ihnen nicht zumutbar ist, den<br />
Zählerstand selbst abzulesen, können Sie dieser<br />
Selbstablesung im Einzelfall widersprechen. Ist dieser<br />
Widerspruch berechtigt, wird die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kein gesondertes<br />
Entgelt für eine eigene Ablesung verlangen.<br />
(3) Wenn der Zutritt <strong>zur</strong> Messeinrichtung nicht möglich ist,<br />
kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren Verbrauch auf Grundlage der letzten<br />
Ablesung schätzen. Sind Sie Neukunde, erfolgt die<br />
Schätzung nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden<br />
unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen<br />
Verhältnisse. Ihr Verbrauch wird auch dann auf die eben<br />
ausgeführte Art geschätzt, wenn Sie eine Selbstablesung<br />
nicht oder aber verspätet vornehmen, obwohl Sie nach<br />
Punkt 6 Absatz 2 hierzu verpflichtet sind.<br />
7. 7. Dürfen Dürfen Sie Sie Sie die die Messeinrichtungen Messeinrichtungen Messeinrichtungen überprüfen überprüfen lassen?<br />
lassen?<br />
Wer Wer trägt trägt die die Kosten? Kosten?<br />
Kosten?<br />
Sie können jederzeit von von der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ein Nachprüfen der<br />
Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine<br />
staatlich anerkannte Prüfstelle im im im Sinne Sinne des des Eichgese Eichgesetzes<br />
Eichgese tzes<br />
beim Messstellenbetreiber verlangen. Wenn Sie den<br />
Antrag auf Nachprüfung nicht bei der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> stellen,<br />
müssen Sie die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit der Antragstellung informieren.<br />
Die Kosten der Prüfung werden von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> getragen,<br />
falls die Abweichung die gesetzlichen<br />
Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der Fall,<br />
so tragen Sie die Kosten der Prüfung.<br />
8. 8. Wie Wie werden werden Berechnungsfehler Berechnungsfehler behandelt?<br />
behandelt?<br />
(1) Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein<br />
Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden<br />
Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags<br />
festgestellt, wird Ihnen der Betrag erstattet, den Sie zu viel<br />
bezahlt haben. Sollte der geleistete Betrag zu niedrig sein,<br />
so müssen Sie nachbezahlen. Ist die Größe des Fehlers<br />
nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine<br />
Messeinrichtung nicht an, ermittelt die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> den<br />
Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung<br />
durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit seit der<br />
letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem<br />
Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des<br />
der Feststellung des Fehlers nachfolgenden<br />
Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen<br />
Verbrauchs. Die tatsächlichen Verhältnisse sind<br />
angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern<br />
aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer<br />
Messeinrichtung gilt Folgendes: Grundlage für die<br />
Nachberechnung ist der vom Messstellenbetreiber<br />
ermittelte und Ihnen mitgeteilte korrigierte Verbrauch.<br />
(2) Ansprüche nach Punkt 8 Absatz 1 beschränken sich<br />
auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des<br />
Fehlers. Kann die Auswirkung des Fehlers jedoch über<br />
einen längeren Zeitraum festgestellt werden, sind die<br />
Ansprüche auf längstens 3 Jahre beschränkt.<br />
9. 9. Wie Wie setzen setzen sich sich die die Strompreise Strompreise zusammen? zusammen? Wann<br />
Wann<br />
und und wie wie kommt kommt es es zu zu Preisänderungen?<br />
Preisänderungen?<br />
Preisänderungen?<br />
9.1 9.1 Zusamm Zusammensetzung Zusamm ensetzung der Preise<br />
(1) Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> beliefert beliefert Sie Sie zu zu den den im im Vertragsformular<br />
Vertragsformular<br />
Vertragsformular<br />
genannten genannten Preisen. Preisen. Die Die Preise Preise Preise enthalten enthalten insbesondere<br />
insbesondere<br />
Beschaffungs<br />
Beschaffungs- Beschaffungs und und Vertriebskosten, Vertriebskosten, das an den örtlichen<br />
Netzbetreiber zu zahlende Netznutzungsentgelt, das<br />
das<br />
Entgelt Entgelt für für die die Messu Messung Messu Messung<br />
ng und den Messstellenbetrieb eines<br />
nicht nicht nicht elektronischen elektronischen Zählers Zählers (soweit (soweit beide<br />
beide<br />
Dienstleistungen Dienstleistungen durch durch Ihren Ihren örtlichen örtlichen örtlichen Netzbetreiber<br />
Netzbetreiber<br />
erbracht erbracht werden), werden), die die Abrechnung, Abrechnung, die Stromsteuer und<br />
die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten<br />
Höhe, , , die die Konz Konzessionsabgaben Konz essionsabgaben sowie die Umlagen nach<br />
dem dem dem Erneuerbare<br />
Erneuerbare-<strong>Energie</strong>n<br />
Erneuerbare <strong>Energie</strong>n <strong>Energie</strong>n-Gesetz <strong>Energie</strong>n Gesetz (EEG (EEG-Umlage) (EEG<br />
Umlage) dem<br />
dem<br />
Kraft Kraft-Wärme<br />
Kraft Wärme Wärme-Kopplungs<br />
Wärme Kopplungs Kopplungs-Gesetz Kopplungs Gesetz (KWK (KWK-Umlage) (KWK<br />
Umlage) Umlage) und und der der<br />
der<br />
Stromnetzentgeltverordnung Stromnetzentgeltverordnung (§ (§ (§ 19 19 Absatz Absatz 2 2 StromNEV StromNEV-<br />
StromNEV<br />
Umlage).<br />
Umlage).<br />
(2) Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erhalten Sie unter www.zeag-energie.de.<br />
9.2 9.2 Änderungen Änderungen von von Steuern Steuern und und Abgaben<br />
Abgaben<br />
(1) ) Während Während der der gesamten gesamten Vertragslaufzeit, Vertragslaufzeit, also also auch<br />
auch<br />
während während der der Geltungsdauer Geltungsdauer der der Netto Netto-Preisgarantie,<br />
Netto Preisgarantie,<br />
gelten gelten in in Bezug Bezug auf auf Preisänderungen Preisänderungen Preisänderungen die die die nachfolgenden<br />
nachfolgenden<br />
Absätze.<br />
Absätze.<br />
(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt und verpflichtet, die Preise im<br />
Umfang und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
künftiger Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen.<br />
Dasselbe gilt bei künftigen Änderungen der Stromsteuer.<br />
Der Der Vertrag Vertrag kann kann zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt Zeitpunkt des des Wirksamwerdens Wirksamwerdens Wirksamwerdens de der de r<br />
Änderung Änderung Änderung nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt<br />
gekündigt<br />
werden. werden.<br />
werden.<br />
(3) ) Falls Falls nach nach Vertragsschluss Vertragsschluss weitere weitere weitere <strong>Energie</strong>steuern,<br />
<strong>Energie</strong>steuern,<br />
sonstige sonstige die die Beschaffung, Beschaffung, Übertragung, Übertragung, Netznutzung<br />
Netznutzung<br />
oder oder den den Verbrauch Verbrauch von von elektrischer elektrischer elektrischer <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> belastende<br />
belastende<br />
Steuern, Steuern, Abgaben Abgaben Abgaben oder oder vergleichbare vergleichbare sta staatlich sta staatlich<br />
atlich veranlasste<br />
Belastungen Belastungen (z. (z. B. B. eine eine neue neue Umlage Umlage nach nach § § 14a 14a EnWG<br />
EnWG<br />
oder oder im im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit mit dem dem CO2 CO2-Emissionshandel)<br />
CO2 CO2 Emissionshandel)<br />
wirksam wirksam werden, werden, gilt gilt Punkt Punkt 9.2 9.2 Absatz Absatz Absatz 2 2 auch auch während<br />
während<br />
der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Netto Preisgarantie entsprechend.<br />
9.3 9.3 Preise Preise zum zum Ablauf Ablauf der der der Netto Netto-Preisgaranti<br />
Netto Preisgaranti<br />
Preisgarantie<br />
Preisgaranti<br />
Zum Zum Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie gelten dann die zu