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Auftrag zur Stromlieferung ZEAG Online - ZEAG Energie AG

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<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-<strong>Online</strong>_Vers. 0101.2013<br />

<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Online</strong><br />

Eintarifzähler<br />

für den privaten bzw. landwirtschaftlichen Bedarf<br />

bis 100.000 kWh/Jahr<br />

Stand 1. Januar 2013<br />

1. Meine <strong>Stromlieferung</strong>:<br />

Ja, ich beauftrage die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstraße 41, 74076<br />

Heilbronn, Registergericht <strong>AG</strong> Stuttgart HRB 100322, für meinen<br />

unten genannten Zähler mit der ausschließlichen Belieferung meines<br />

Privat-Haushalts bzw. Landwirtschafts-Betriebs mit Strom. An meine<br />

<strong>Auftrag</strong>serteilung bin ich 10 Werktage gebunden (Samstage,<br />

Sonntage und Feiertage sind keine Werktage). Weitere Informationen<br />

<strong>zur</strong> <strong>Auftrag</strong>sannahme und Lieferung kann ich unter Punkt 1 der<br />

beigefügten Allgemeinen Bestimmungen nachlesen.<br />

2. Meine Daten und meine Lieferadresse:<br />

Anrede Vorname und Nachname<br />

Straße, Hausnummer (bitte kein Postfach)<br />

PLZ, Ort<br />

Telefonnummer für evtl. Rückfragen Geburtsdatum<br />

E-Mail*<br />

* Die Angabe der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nutzt die E-Mail-<br />

Adresse, um Ihnen Informationen über eigene ähnliche Angebote und Produkte<br />

zu-kommen zulassen. Sie sind berechtigt, diese werbliche Nutzung jederzeit zu<br />

untersagen (per Brief, Telefon, Fax, E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />

beigefügten Allgemeinen Bestimmungen).<br />

3. Die Rechnung schicken Sie bitte an:<br />

(falls abweichend von Lieferadresse)<br />

Anrede Vorname und Nachname<br />

Straße, Hausnummer, ggf. Postfach<br />

PLZ, Ort<br />

4. Hier können Sie meine Rechnungsbeträge einziehen:<br />

Als Zahlungsmöglichkeit stehen mir die Banküberweisung oder die Einzugsermächtigung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Bei Banküberweisungen behält sich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

vor, pro Überweisung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,25 € brutto<br />

mit der Jahresrechnung zu berechnen.<br />

Vorname und Nachname des Kontoinhabers<br />

Kontonummer Bankleitzahl<br />

Name der Bank<br />

Hiermit ermächtige ich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> widerruflich, anfallende<br />

Forderungen (Abschläge und Rechnungsbeträge) von meinem<br />

oben genannten Konto einzuziehen. Ich bin damit<br />

einverstanden, dass die Abschläge jeweils eingezogen werden,<br />

wenn sie fällig sind. Rechnungsbeträge werden je nach<br />

Fälligkeit eingezogen, frühestens 2 Wochen ab<br />

Rechnungszugang.<br />

5. Meine Kundendaten, Wechseldaten und Vollmachten<br />

(Die vollständigen Angaben sind unbedingt erforderlich, siehe letzte Stromrechnung)<br />

Ich bin <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde und möchte meinen Tarif<br />

wechseln<br />

Ich bin noch kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />

Name meines derzeitigen Stromlieferanten, falls kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />

Meine Kundennummer<br />

Meine Stromzählernummer<br />

Lieferantenwechsel Datum:_______________________<br />

Einzug* Einzugstermin:_________________<br />

*rückwirkend nach Maßgabe der Geschäftsprozesse <strong>zur</strong><br />

Kundenbelieferung mit Strom (GPKE)<br />

Ja, ich habe bereits selbst gekündigt zum<br />

Datum:______________________<br />

Den nächstmöglichen Wechseltermin teilt mir die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> schnellstmöglich<br />

mit.<br />

Ich erteile folgende Vollmachten:<br />

Ich bevollmächtige die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, den bestehenden <strong>Stromlieferung</strong>svertrag<br />

für die genannte Zählernummer bei meinem<br />

derzeitigen Lieferanten zu kündigen. Diese Vollmacht<br />

erleichtert die Durchführung des Lieferantenwechsels durch<br />

die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, sofern ich nicht bereits Kunde der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> bin.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> oder ein von der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> beauftragter Dienstleister den Messstellenbetrieb<br />

und/oder die Messdienstleistung zu einem von ihr<br />

festzulegenden Zeitpunkt übernehmen kann. Hierüber<br />

informiert mich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> dann rechtzeitig in Textform und<br />

leitet alles Notwendige in die Wege – insbesondere den<br />

Netzbetreiber über den Wechsel zu informieren.<br />

6. Meine Preise und Vertragsdauer:<br />

Es gelten folgende Preise:<br />

Verbrauchspreis<br />

Cent/kWh brutto 1 (netto)<br />

Grundpreis<br />

€/Monat brutto 2 (netto)<br />

<strong>Online</strong>- Bonus einmalig<br />

(Gutschrift)<br />

25,16 (21,14)<br />

7,79 (6,54)<br />

60,00 (50,42)<br />

1 Bruttopreise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />

2 Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />

Preisstand ist der 1. Januar 2013.<br />

Die Erstlaufzeit des Vertrags endet nach 12 Monaten zum<br />

Monatsende, gerechnet ab Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert<br />

sich jeweils um 6 Monate, sofern er nicht gemäß Punkt 2 Absatz 1<br />

der Allgemeinen Bestimmungen gekündigt wird.<br />

Bitte Rückseite und Unterschriftsfeld beachten<br />

Original für <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>


7. Netto-Preisgarantie/Preisänderungen:<br />

Der Vertrag hat bis zum Ende der Erstlaufzeit eine Netto-<br />

Preisgarantie, d. h. der Preis bleibt unverändert. Von der Netto-<br />

Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatz- und<br />

Stromsteuer bzw. eventuelle neue Steuern und Abgaben gemäß<br />

Punkt 9.2 Absatz 2 und 3 der Allgemeinen Bestimmungen<br />

(nachfolgend „Netto-Preisgarantie“).<br />

Nach Ablauf der Netto-Preisgarantie zum Ende der Erstlaufzeit gelten<br />

dann die zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> aktuell<br />

veröffentlichten Preise meines Produkts. Demnach kommen also die<br />

Preise <strong>zur</strong> Anwendung, wie sich ausgehend von meinem<br />

ursprünglichen Preisstand bei Vertragsschluss für Kunden ohne<br />

Netto-Preisgarantie fortentwickelt haben. Diese Preisentwicklung<br />

richtet sich nach den Regelungen <strong>zur</strong> Preisänderung gemäß den<br />

Punkten 9.2 und 9.4 der Allgemeinen Bestimmungen.<br />

8. Widerrufsbelehrung:<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2<br />

Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-<br />

Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />

Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung<br />

unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu<br />

richten an.<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstr. 41,74076 Heilbronn.<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die<br />

beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ück zu gewähren und ggf.<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns<br />

die empfangene Leistung oder Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht <strong>zur</strong>ückgewähren bzw. herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen <strong>zur</strong><br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />

werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />

Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Ihre <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

9. Aktuelle Angebote<br />

Ja, ich möchte zukünftig, auch nach Beendigung dieses Vertrags,<br />

über aktuelle, interessante Angebote und Produkte <strong>zur</strong><br />

<strong>Stromlieferung</strong> von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> informiert werden:<br />

Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden,<br />

dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich telefonisch über meine angegebene<br />

Telefonnummer informieren darf.<br />

Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden,<br />

dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich auch nach Beendigung dieses Vertrags<br />

postalisch unter Verwendung der Liefer- und der<br />

Rechnungsadresse informieren darf.<br />

Ich bin berechtigt, der vorgenannten Nutzung meiner Daten zu<br />

Werbezwecken jederzeit gegenüber der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> (per Brief,<br />

Telefon, Fax oder E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />

beigefügten Allgemeinen Bestimmungen) zu widersprechen.<br />

Ich werde dann keinerlei weitere Werbung jeglicher Form mehr<br />

erhalten.<br />

10. Das habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen:<br />

Die beigefügten Allgemeinen Bestimmungen sind wesentlicher<br />

Bestandteil dieses Vertrags. Ich bestätige mit meiner<br />

Unterschrift deren Erhalt sowie den von mir abgegebenen<br />

<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong>.<br />

Datum:<br />

Unterschrift:


<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-<strong>Online</strong>_Vers. 0101.2013<br />

<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Online</strong><br />

Eintarifzähler<br />

für den privaten bzw. landwirtschaftlichen Bedarf<br />

bis 100.000 kWh/Jahr<br />

Stand 1. Januar 2013<br />

1. Meine <strong>Stromlieferung</strong>:<br />

Ja, ich beauftrage die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstraße 41, 74076<br />

Heilbronn, Registergericht <strong>AG</strong> Stuttgart HRB 100322 für meinen<br />

unten genannten Zähler mit der ausschließlichen Belieferung meines<br />

Privat-Haushalts bzw. Landwirtschafts-Betriebs mit Strom. An meine<br />

<strong>Auftrag</strong>serteilung bin ich 10 Werktage gebunden (Samstage, Sonntage<br />

und Feiertage sind keine Werktage). Weitere Informationen <strong>zur</strong><br />

<strong>Auftrag</strong>sannahme und Lieferung kann ich unter Punkt 1 der<br />

beigefügten Allgemeinen Bestimmungen nachlesen.<br />

2. Meine Daten und meine Lieferadresse:<br />

Anrede Vorname und Nachname<br />

Straße, Hausnummer (bitte kein Postfach)<br />

PLZ, Ort<br />

Telefonnummer für evtl. Rückfragen Geburtsdatum<br />

E-Mail*<br />

* Die Angabe der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nutzt die E-Mail-Adresse,<br />

um Ihnen Informationen über eigene ähnliche Angebote und Produkte zukommen<br />

zulassen. Sie sind berechtigt, diese werbliche Nutzung jederzeit zu<br />

untersagen (per Brief, Telefon, Fax, E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />

beigefügten Allgemeinen Bestimmungen).<br />

3. Die Rechnung schicken Sie bitte an:<br />

(falls abweichend von Lieferadresse)<br />

Anrede Vorname und Nachname<br />

Straße, Hausnummer, ggf. Postfach<br />

PLZ, Ort<br />

4. Hier können Sie meine Rechnungsbeträge einziehen:<br />

Als Zahlungsmöglichkeit stehen mir die Banküberweisung oder die Einzugsermächtigung<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Bei Banküberweisungen behält sich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> vor,<br />

pro Überweisung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,25 € brutto mit der<br />

Jahresrechnung zu berechnen.<br />

Vorname und Nachname des Kontoinhabers<br />

Kontonummer Bankleitzahl<br />

Name der Bank<br />

Hiermit ermächtige ich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> widerruflich, anfallende<br />

Forderungen (Abschläge und Rechnungsbeträge) von meinem<br />

oben genannten Konto einzuziehen. Ich bin damit einverstanden,<br />

dass die Abschläge jeweils eingezogen werden, wenn sie fällig<br />

sind. Rechnungsbeträge werden je nach Fälligkeit eingezogen,<br />

frühestens 2 Wochen ab Rechnungszugang.<br />

5. Meine Kundendaten, Wechseldaten und Vollmachten<br />

(Die vollständigen Angaben sind unbedingt erforderlich, siehe letzte Stromrechnung)<br />

Ich bin <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde und möchte meinen Tarif<br />

wechseln<br />

Ich bin noch kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />

Name meines derzeitigen Stromlieferanten, falls kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />

Meine Kundennummer<br />

Meine Stromzählernummer<br />

Lieferantenwechsel Datum:_______________________<br />

Einzug* Einzugstermin:_________________<br />

*rückwirkend nach Maßgabe der Geschäftsprozesse <strong>zur</strong><br />

Kundenbelieferung mit Strom (GPKE)<br />

Ja, ich habe bereits selbst gekündigt zum<br />

Datum:______________________<br />

Den nächstmöglichen Wechseltermin teilt mir die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> schnellstmöglich<br />

mit.<br />

Ich erteile folgende Vollmachten:<br />

Ich bevollmächtige die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, den bestehenden <strong>Stromlieferung</strong>svertrag<br />

für die genannte Zählernummer bei meinem<br />

derzeitigen Lieferanten zu kündigen. Diese Vollmacht erleichtert<br />

die Durchführung des Lieferantenwechsels durch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>,<br />

sofern ich nicht bereits Kunde der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> bin.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> oder ein von der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> beauftragter Dienstleister den Messstellenbetrieb<br />

und/oder die Messdienstleistung zu einem von ihr<br />

festzulegenden Zeitpunkt übernehmen kann. Hierüber<br />

informiert mich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> dann rechtzeitig in Textform und leitet<br />

alles Notwendige in die Wege – insbesondere den Netzbetreiber<br />

über den Wechsel zu informieren.<br />

6. Meine Preise und Vertragsdauer und Preise:<br />

Es gelten folgende Preise:<br />

Verbrauchspreis<br />

Cent/kWh brutto 1 (netto)<br />

Grundpreis<br />

€/Monat brutto 2 (netto)<br />

<strong>Online</strong>- Bonus einmalig<br />

(Gutschrift)<br />

25,16 (21,14)<br />

7,79 (6,54)<br />

60,00 (50,42)<br />

1 Bruttopreise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />

2 Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />

Preisstand ist der 1. Januar 2013.<br />

Die Erstlaufzeit des Vertrags endet nach 12 Monaten zum<br />

Monatsende, gerechnet ab Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert sich<br />

jeweils um 6 Monate, sofern er nicht gemäß Punkt 2 Absatz 1 der<br />

Allgemeinen Bestimmungen gekündigt wird.<br />

Bitte Rückseite und Unterschriftsfeld beachten<br />

Kopie zum Verbleib


7. Netto-Preisgarantie/Preisänderungen:<br />

Der Vertrag hat bis zum Ende der Erstlaufzeit eine Netto-<br />

Preisgarantie, d. h. der Preis bleibt unverändert. Von der Netto-<br />

Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatz- und<br />

Stromsteuer bzw. eventuelle neue Steuern und Abgaben gemäß<br />

Punkt 9.2 Absatz 2 und 3 der Allgemeinen Bestimmungen<br />

(nachfolgend „Netto-Preisgarantie“).<br />

Nach Ablauf der Netto-Preisgarantie können die Preise angepasst<br />

werden. Es kommen dann die Preise <strong>zur</strong> Anwendung, wie sie sich<br />

ausgehend von meinem ursprünglichen Preisstand bei<br />

Vertragsschluss fortentwickelt haben. Diese Preisentwicklung richtet<br />

sich nach den Regelungen <strong>zur</strong> Preis-änderung gemäß den Punkten<br />

9.2 und 9.4 der Allgemeinen Bestimmungen<br />

8. Widerrufsbelehrung:<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2<br />

Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-<br />

Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />

Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung<br />

unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist<br />

zu richten an.<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstr. 41, 74076 Heilbronn<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die<br />

beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ück zu gewähren und ggf.<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns<br />

die empfangene Leistung oder Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht <strong>zur</strong>ückgewähren bzw. herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen <strong>zur</strong><br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />

werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />

Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Ihre <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

9. Aktuelle Angebote<br />

Ja, ich möchte zukünftig, auch nach Beendigung dieses Vertrags,<br />

über aktuelle, interessante Angebote und Produkte <strong>zur</strong><br />

<strong>Stromlieferung</strong> von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> informiert werden:<br />

Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden, dass<br />

die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich telefonisch über meine angegebene<br />

Telefonnummer informieren darf.<br />

Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden, dass<br />

die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich auch nach Beendigung dieses Vertrags<br />

postalisch unter Verwendung der Liefer- und der<br />

Rechnungsadresse informieren darf.<br />

Ich bin berechtigt, der vorgenannten Nutzung meiner Daten zu<br />

Werbezwecken jederzeit gegenüber der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> (per Brief,<br />

Telefon, Fax oder E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />

beigefügten Allgemeinen Bestimmungen) zu widersprechen. Ich<br />

werde dann keinerlei weitere Werbung jeglicher Form mehr<br />

erhalten.<br />

10. Das habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen:<br />

Die beigefügten Allgemeinen Bestimmungen sind wesentlicher<br />

Bestandteil dieses Vertrags. Ich bestätige mit meiner<br />

Unterschrift deren Erhalt sowie den von mir abgegebenen<br />

<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong>.<br />

Datum:<br />

Unterschrift:


Allgemeine Allgemeine Besti Bestimmungen<br />

Besti mungen<br />

Für die Lieferung elektrischer <strong>Energie</strong> an Privathaushaltsund<br />

Landwirtschafts-Kunden der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

(<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>)<br />

Stand Stand 1. 1. August August 2012<br />

2012<br />

1. 1. Wann Wann kommt kommt Ihr Ihr Ihr <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag zustande?<br />

zustande?<br />

Wann Wann werden werden Sie Sie mit mit Strom Strom beliefert? beliefert? (Punkt (Punkt 1 1 Absatz Absatz 2<br />

2<br />

gilt gilt für für für Sie Sie nur, nur, wenn wenn Sie Sie von von einem einem anderen<br />

anderen<br />

Stromlieferanten Stromlieferanten versorgt versorgt versorgt werden.)<br />

werden.)<br />

(1) Der <strong>Stromlieferung</strong>svertrag wird abgeschlossen, indem<br />

die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren <strong>Auftrag</strong> annimmt und ihn innerhalb einer<br />

Frist von 10 10 Werktagen Werktagen in Textform bestätigt<br />

(Vertragsbestätigung). Samstage, Sonntage und Feiertage<br />

sind sind keine keine Werktage.<br />

Werktage.<br />

(2) Unter Unter Berücksichtigung Berücksichtigung der der Re Regelungen Re gelungen zum<br />

zum<br />

Lieferantenwechsel Lieferantenwechsel beginnt beginnt Ihre Ihre Belieferung Belieferung zum<br />

zum<br />

frühestmöglichen frühestmöglichen Zeitpunkt. Zeitpunkt. Der Der Vertrag Vertrag beginnt beginnt jedoch<br />

jedoch<br />

nicht, nicht, bevor bevor Ihr Ihr bisheriger bisheriger <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag beendet<br />

beendet<br />

ist. Den Lieferbeginn teilt Ihnen die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit. Kann Ihr<br />

derzeitiger <strong>Stromlieferung</strong>svertrag nicht innerhalb von 12 12<br />

Monaten, Monaten, gerechnet ab dem Datum der<br />

Vertragsbestätigung, beendet werden, haben sowohl die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> als auch Sie das Recht, den vorliegenden Vertrag<br />

ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer einer Kündigungsfrist Kündigungsfrist in in Textform Textform zu<br />

kündigen.<br />

2. 2. Wie Wie verhält verhält es es sich sich mit mit der der Laufzeit Laufzeit und und Kündigungs-<br />

Kündigungs<br />

möglichkeit möglichkeit Ihres Ihres Vertrags? Vertrags? Was Was müssen müssen Sie Sie im im Falle Falle<br />

Falle<br />

eines eines Umzugs Umzugs beachten?<br />

beachten?<br />

(1) Nach Ende der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich<br />

Ihr <strong>Stromlieferung</strong>svertrag jeweils um 6 Monate, wenn<br />

weder Sie noch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> vom Kündigungsrecht<br />

Gebrauch machen. Sowohl Sie als auch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> können<br />

mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der Laufzeit<br />

kündigen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> stellt ausdrücklich klar, dass im Fall<br />

einer Kündigung des Vertrags, insbesondere wegen eines<br />

Wechsels des Lieferanten, von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> keine<br />

gesonderten Entgelte verlangt werden. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird<br />

einen einen möglichen möglichen Wechsel Wechsel Wechsel des des des Lieferanten Lieferanten zügig zügig<br />

zügig<br />

ermöglichen.<br />

ermöglichen.<br />

(2) Wenn Sie umziehen, können sowohl Sie als auch die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> den <strong>Stromlieferung</strong>svertrag jederzeit jederzeit mit 22-wöchiger<br />

2<br />

wöchiger<br />

Frist, Frist, frühestens jedoch zum Datum Ihres Auszugs,<br />

kündigen. Eine Übertragung des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags<br />

auf Ihre neue Abnahmestelle bedarf der Zustimmung der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>.<br />

(3) ) Wenn Wenn auf auf Ihren Ihren Ihren Wunsch Wunsch hin hin anstelle anstelle Ihres Ihres örtlichen örtlichen<br />

örtlichen<br />

Netzbetreibers Netzbetreibers ein ein Dritter Dritter den den Messstellen<br />

Messstellenbetrieb Messstellen betrieb bzw. die<br />

die<br />

Messdienstleistung Messdienstleistung Messdienstleistung durchführt, durchführt, kann kann dies dies mit mit einer einer<br />

einer<br />

Veränderung Veränderung der der Entgelte Entgelte für für diese diese Leistungen Leistungen Leistungen verbunden<br />

verbunden<br />

sein. sein. In In diesem diesem Fall Fall ist ist ist die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> berechtigt berechtigt und<br />

und<br />

verpflichtet, verpflichtet, die die Preise Preise zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt und und im im Umfang Umfang der<br />

der<br />

Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte für für den Messstellenbetrieb bzw.<br />

die die Messdienstleistung Messdienstleistung Messdienstleistung anzupassen.<br />

anzupassen.<br />

(4) ) ) Erhalten Erhalten Sie Sie eine eine neue neue Messeinrichtung Messeinrichtung im im Sinne Sinne des<br />

des<br />

§ § 21d 21d EnWG EnWG und und werden werden der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> dafür dafür dafür vom<br />

vom<br />

Netzbetreiber Netzbetreiber veränderte veränderte Entgelte Entgelte für für den<br />

den<br />

Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb in in Rechnung Rechnung Rechnung gestellt, gestellt, ist ist die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

berechtigt berechtigt und und verpflichtet, verpflichtet, die die Preise Preise zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt und<br />

und<br />

im im Umfang Umfang der der Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte für für für den<br />

den<br />

Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb anzupassen. anzupassen. Änderungen Änderungen der der Preise<br />

Preise<br />

infolge infolge einer einer solchen solchen Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte werden werden erst<br />

erst<br />

nach nach nach brieflicher brieflicher Mitteilung Mitteilung an an den den Kunde Kunden Kunde n wirksam, wirksam, die<br />

die<br />

mindestens mindestens 6 6 Wochen Wochen vor vor der der beabsichtigten beabsichtigten Änderung Änderung<br />

Änderung<br />

erfolgen erfolgen muss. muss. Der Der Vertrag Vertrag kann kann im im Falle Falle einer einer Änderung<br />

Änderung<br />

der der Preise Preise nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt<br />

gekündigt<br />

werden.<br />

werden.<br />

(5) ) Das Das Recht Recht <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Kündigung Kündigung aus aus wichtigem wichtigem Grund Grund<br />

Grund<br />

gemäß gemäß<br />

gemäß<br />

§ § 314 314 des des Bürgerlichen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleibt<br />

erhalten.<br />

erhalten.<br />

(6) Die Kündigung bedarf der Textform (also z. B. per<br />

Brief, Fax oder E-Mail).<br />

3. 3. Wie Wie und und in in welchem welchem Umfang Umfang liefert liefert die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? Für Für<br />

Für<br />

welche welche Zwecke Zwecke dürfen dürfen Sie Sie Sie den den den Strom Strom verwenden? verwenden? Was<br />

Was<br />

gilt gilt bei bei Unterbrechungen Unterbrechungen oder oder Unregelmä Unregelmäßigkeiten Unregelmä ßigkeiten in in der<br />

der<br />

Stromversorgung?<br />

Stromversorgung?<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> schließt die Verträge, die für die<br />

Durchführung der <strong>Stromlieferung</strong> erforderlich sind, mit<br />

dem Netzbetreiber ab. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ergreift die ihr möglichen<br />

Maßnahmen, um Ihnen am Ende des von Ihnen genutzten<br />

Netzanschlusses Strom zu den jeweiligen Preisen und<br />

Bedingungen des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags zu liefern. Ihre<br />

Berechtigung <strong>zur</strong> Nutzung des Netzanschlusses richtet<br />

sich nach der Niederspannungsanschlussverordnung in<br />

der der jeweils jeweils geltenden geltenden Fassung.<br />

Fassung.<br />

(2) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und<br />

Spannungsart Ihnen geliefert wird, ergibt sich aus den<br />

technischen Gegebenheiten des Netzanschlusses und der<br />

Beschaffenheit Ihrer Anlage.<br />

(3) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Ihren gesamten leitungsgebundenen<br />

Strombedarf im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen<br />

<strong>Stromlieferung</strong>svertrags decken und Ihnen im vertraglich<br />

vorgesehenen Umfang jederzeit Strom <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stellen. Von dieser Pflicht ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> jedoch befreit,<br />

a) soweit im <strong>Stromlieferung</strong>svertrag eine zeitliche<br />

Beschränkung der <strong>Stromlieferung</strong> festgelegt ist,<br />

b) soweit und solange der Netzbetreiber den<br />

Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses nach §<br />

17 oder § 24 Absatz 1, 2 und 5 der<br />

Niederspannungsanschlussverordnung unterbrochen hat<br />

oder<br />

c) soweit und solange die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> an der Erzeugung, dem<br />

Bezug oder der Lieferung des Stroms entweder durch<br />

höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, deren<br />

Beseitigung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nicht möglich ist oder wirtschaftlich<br />

nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der<br />

Beurteilung der Zumutbarkeit findet § 36 Absatz 1 Satz 2<br />

des <strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetzes entsprechende<br />

Anwendung.<br />

(4) Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten<br />

in der Stromversorgung ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> von der Pflicht,<br />

Strom zu liefern, dann befreit, soweit es sich um die<br />

Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des<br />

Netzanschluss handelt. Das gilt nicht, soweit die<br />

Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nach Punkt 12 dieser Allgemeinen Bestimmungen<br />

beruht.<br />

(5) Hinweis Hinweis der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Haftung Haftung bei bei Versorgungs-<br />

Versorgungs<br />

stö störungen: stö<br />

rungen: Sie können im Falle einer Unterbrechung oder<br />

bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung Ihre Ansprüche<br />

gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen,<br />

soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs<br />

einschließlich des Netzanschlusses handelt. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

wird Ihnen auf Wunsch unverzüglich über die mit der<br />

Schadens-verursachung durch den Netzbetreiber<br />

zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft<br />

geben, als sie der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> bekannt sind oder in zumutbarer<br />

Weise von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> aufgeklärt werden können.<br />

(6) Wenn Ihr Jahresverbrauch größer als 100.000 kWh ist,<br />

können sowohl Sie als auch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in Textform<br />

verlangen, dass über eine Anpassung Ihres Vertrags<br />

verhandelt wird. Sollten wir uns über diese Anpassung<br />

nicht innerhalb eines Monats einigen können, kann<br />

derjenige, der die Anpassung verlangt hat, den Vertrag mit<br />

einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform Textform<br />

kündigen.<br />

(7) Der von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> gelieferte Strom wird nur für die<br />

Zwecke Ihres eigenen Letztverbrauchs <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt.<br />

4. 4. In In welc welchem welc hem Umfang Umfang beziehen beziehen Sie Sie Ihren Ihren Strom Strom bei bei der<br />

der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? Was Was müssen müssen Sie Sie beachten, beachten, wenn wenn Sie Sie selbst selbst<br />

selbst<br />

Strom Strom erzeugen?<br />

erzeugen?<br />

(1) Sie beziehen von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren gesamten<br />

leitungsgebundenen Strombedarf.<br />

(2) Davon ausgenommen sind Eigenanlagen <strong>zur</strong> Nutzung<br />

der Kraft-Wärme-Kopplung (mit bis zu 50 Kilowatt<br />

elektrischer Leistung) und aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n,<br />

außerdem Eigenanlagen, die Ihren Bedarf dann decken,<br />

wenn die Stromversorgung durch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ausfällt<br />

(sogenannte Notstromaggregate). Sie dürfen<br />

Notstromaggregate außerhalb ihrer eigentlichen<br />

Bestimmung nur <strong>zur</strong> Erprobung (maximal 15 Stunden<br />

monatlich) betreiben.<br />

5. 5. Wem Wem Wem müssen müssen Sie Sie Zutritt Zutritt gestatten?<br />

gestatten?<br />

Sie sind verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen<br />

Beauftragten der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, des Netzbetreibers, des<br />

Messstellenbetreibers Messstellenbetreibers ode oder ode ode r des des des Messdienstleisters Messdienstleisters Zutritt<br />

zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumen zu ermöglichen.<br />

Dabei werden Sie mindestens 1 Woche vorher durch<br />

einen Aushang am oder im Haus oder eine Mitteilung an<br />

Sie informiert. Gleichzeitig wird Ihnen mindestens ein<br />

Ersatztermin angeboten. Das Zutrittsrecht gilt, soweit dies<br />

<strong>zur</strong> Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, <strong>zur</strong><br />

Ablesung der Messeinrichtungen oder nach Maßgabe von<br />

Punkt 12 dieser Allgemeinen Bestimmungen <strong>zur</strong><br />

Unterbrechung der Belieferung erforderlich ist. Sie haben<br />

dafür dafür Sorge Sorge zu zu tragen, tragen, dass dass die die Messeinrichtungen<br />

Messeinrichtungen<br />

zugänglich zugänglich zugänglich sind.<br />

sind.<br />

6. 6. Wer Wer liest liest liest den den Zählerstand Zählerstand ab ab und und was was müssen müssen Sie Sie<br />

Sie<br />

dabei dabei dabei beachten?<br />

beachten?<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt, für Ihre Abrechnung die<br />

Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber,<br />

vom Messstellenbetreiber oder vom Messdienstleister<br />

erhalten hat.<br />

(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann Ihren Zählerstand selbst ablesen oder<br />

von Ihnen verlangen, dass Sie die Ablesung vornehmen,<br />

wenn dies zum Zweck einer Abrechnung, anlässlich eines<br />

Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten<br />

Interesse der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> an einer Überprüfung der Ablesung<br />

erfolgt. Wenn es Ihnen nicht zumutbar ist, den<br />

Zählerstand selbst abzulesen, können Sie dieser<br />

Selbstablesung im Einzelfall widersprechen. Ist dieser<br />

Widerspruch berechtigt, wird die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kein gesondertes<br />

Entgelt für eine eigene Ablesung verlangen.<br />

(3) Wenn der Zutritt <strong>zur</strong> Messeinrichtung nicht möglich ist,<br />

kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren Verbrauch auf Grundlage der letzten<br />

Ablesung schätzen. Sind Sie Neukunde, erfolgt die<br />

Schätzung nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden<br />

unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen<br />

Verhältnisse. Ihr Verbrauch wird auch dann auf die eben<br />

ausgeführte Art geschätzt, wenn Sie eine Selbstablesung<br />

nicht oder aber verspätet vornehmen, obwohl Sie nach<br />

Punkt 6 Absatz 2 hierzu verpflichtet sind.<br />

7. 7. Dürfen Dürfen Sie Sie Sie die die Messeinrichtungen Messeinrichtungen Messeinrichtungen überprüfen überprüfen lassen?<br />

lassen?<br />

Wer Wer trägt trägt die die Kosten? Kosten?<br />

Kosten?<br />

Sie können jederzeit von von der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ein Nachprüfen der<br />

Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine<br />

staatlich anerkannte Prüfstelle im im im Sinne Sinne des des Eichgese Eichgesetzes<br />

Eichgese tzes<br />

beim Messstellenbetreiber verlangen. Wenn Sie den<br />

Antrag auf Nachprüfung nicht bei der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> stellen,<br />

müssen Sie die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit der Antragstellung informieren.<br />

Die Kosten der Prüfung werden von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> getragen,<br />

falls die Abweichung die gesetzlichen<br />

Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der Fall,<br />

so tragen Sie die Kosten der Prüfung.<br />

8. 8. Wie Wie werden werden Berechnungsfehler Berechnungsfehler behandelt?<br />

behandelt?<br />

(1) Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein<br />

Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden<br />

Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags<br />

festgestellt, wird Ihnen der Betrag erstattet, den Sie zu viel<br />

bezahlt haben. Sollte der geleistete Betrag zu niedrig sein,<br />

so müssen Sie nachbezahlen. Ist die Größe des Fehlers<br />

nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine<br />

Messeinrichtung nicht an, ermittelt die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> den<br />

Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung<br />

durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit seit der<br />

letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem<br />

Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des<br />

der Feststellung des Fehlers nachfolgenden<br />

Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen<br />

Verbrauchs. Die tatsächlichen Verhältnisse sind<br />

angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern<br />

aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer<br />

Messeinrichtung gilt Folgendes: Grundlage für die<br />

Nachberechnung ist der vom Messstellenbetreiber<br />

ermittelte und Ihnen mitgeteilte korrigierte Verbrauch.<br />

(2) Ansprüche nach Punkt 8 Absatz 1 beschränken sich<br />

auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des<br />

Fehlers. Kann die Auswirkung des Fehlers jedoch über<br />

einen längeren Zeitraum festgestellt werden, sind die<br />

Ansprüche auf längstens 3 Jahre beschränkt.<br />

9. 9. Wie Wie setzen setzen sich sich die die Strompreise Strompreise zusammen? zusammen? Wann<br />

Wann<br />

und und wie wie kommt kommt es es zu zu Preisänderungen?<br />

Preisänderungen?<br />

Preisänderungen?<br />

9.1 9.1 Zusamm Zusammensetzung Zusamm ensetzung der Preise<br />

(1) Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> beliefert beliefert Sie Sie zu zu den den im im Vertragsformular<br />

Vertragsformular<br />

Vertragsformular<br />

genannten genannten Preisen. Preisen. Die Die Preise Preise Preise enthalten enthalten insbesondere<br />

insbesondere<br />

Beschaffungs<br />

Beschaffungs- Beschaffungs und und Vertriebskosten, Vertriebskosten, das an den örtlichen<br />

Netzbetreiber zu zahlende Netznutzungsentgelt, das<br />

das<br />

Entgelt Entgelt für für die die Messu Messung Messu Messung<br />

ng und den Messstellenbetrieb eines<br />

nicht nicht nicht elektronischen elektronischen Zählers Zählers (soweit (soweit beide<br />

beide<br />

Dienstleistungen Dienstleistungen durch durch Ihren Ihren örtlichen örtlichen örtlichen Netzbetreiber<br />

Netzbetreiber<br />

erbracht erbracht werden), werden), die die Abrechnung, Abrechnung, die Stromsteuer und<br />

die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten<br />

Höhe, , , die die Konz Konzessionsabgaben Konz essionsabgaben sowie die Umlagen nach<br />

dem dem dem Erneuerbare<br />

Erneuerbare-<strong>Energie</strong>n<br />

Erneuerbare <strong>Energie</strong>n <strong>Energie</strong>n-Gesetz <strong>Energie</strong>n Gesetz (EEG (EEG-Umlage) (EEG<br />

Umlage) dem<br />

dem<br />

Kraft Kraft-Wärme<br />

Kraft Wärme Wärme-Kopplungs<br />

Wärme Kopplungs Kopplungs-Gesetz Kopplungs Gesetz (KWK (KWK-Umlage) (KWK<br />

Umlage) Umlage) und und der der<br />

der<br />

Stromnetzentgeltverordnung Stromnetzentgeltverordnung (§ (§ (§ 19 19 Absatz Absatz 2 2 StromNEV StromNEV-<br />

StromNEV<br />

Umlage).<br />

Umlage).<br />

(2) Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erhalten Sie unter www.zeag-energie.de.<br />

9.2 9.2 Änderungen Änderungen von von Steuern Steuern und und Abgaben<br />

Abgaben<br />

(1) ) Während Während der der gesamten gesamten Vertragslaufzeit, Vertragslaufzeit, also also auch<br />

auch<br />

während während der der Geltungsdauer Geltungsdauer der der Netto Netto-Preisgarantie,<br />

Netto Preisgarantie,<br />

gelten gelten in in Bezug Bezug auf auf Preisänderungen Preisänderungen Preisänderungen die die die nachfolgenden<br />

nachfolgenden<br />

Absätze.<br />

Absätze.<br />

(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt und verpflichtet, die Preise im<br />

Umfang und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

künftiger Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen.<br />

Dasselbe gilt bei künftigen Änderungen der Stromsteuer.<br />

Der Der Vertrag Vertrag kann kann zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt Zeitpunkt des des Wirksamwerdens Wirksamwerdens Wirksamwerdens de der de r<br />

Änderung Änderung Änderung nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt<br />

gekündigt<br />

werden. werden.<br />

werden.<br />

(3) ) Falls Falls nach nach Vertragsschluss Vertragsschluss weitere weitere weitere <strong>Energie</strong>steuern,<br />

<strong>Energie</strong>steuern,<br />

sonstige sonstige die die Beschaffung, Beschaffung, Übertragung, Übertragung, Netznutzung<br />

Netznutzung<br />

oder oder den den Verbrauch Verbrauch von von elektrischer elektrischer elektrischer <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> belastende<br />

belastende<br />

Steuern, Steuern, Abgaben Abgaben Abgaben oder oder vergleichbare vergleichbare sta staatlich sta staatlich<br />

atlich veranlasste<br />

Belastungen Belastungen (z. (z. B. B. eine eine neue neue Umlage Umlage nach nach § § 14a 14a EnWG<br />

EnWG<br />

oder oder im im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit mit dem dem CO2 CO2-Emissionshandel)<br />

CO2 CO2 Emissionshandel)<br />

wirksam wirksam werden, werden, gilt gilt Punkt Punkt 9.2 9.2 Absatz Absatz Absatz 2 2 auch auch während<br />

während<br />

der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Netto Preisgarantie entsprechend.<br />

9.3 9.3 Preise Preise zum zum Ablauf Ablauf der der der Netto Netto-Preisgaranti<br />

Netto Preisgaranti<br />

Preisgarantie<br />

Preisgaranti<br />

Zum Zum Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie gelten dann die zu


diesem diesem Zeitpunkt Zeitpunkt aktuell aktuell auf auf der der Internetseite Internetseite der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

veröffentlichten veröffentlichten Preise Preise Ihres Ihres Produkts. Produkts. Produkts. Demnach Demnach kommen kommen<br />

kommen<br />

also also die die Preise Preise <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Anwendung, Anwendung, wie wie sie sie sich sich ausgehend<br />

ausgehend<br />

von von Ihrem Ihrem ursprünglichen ursprünglichen Preisstand Preisstand bei bei Vertragsschluss<br />

Vertragsschluss<br />

für für Kunden Kunden ohne ohne Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie fortentwickelt haben.<br />

Diese Diese Preisentwicklung Preisentwicklung richtet richtet sich sich nach nach den den Regelungen<br />

Regelungen<br />

<strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Preisänderung Preisänderung gemäß gemäß den den Punkten Punkten 9.2 9.2 9.2 und und 9.4 9.4 der<br />

der<br />

Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen. Bestimmungen. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird wird mindestens mindestens 6 6<br />

6<br />

Wochen Wochen vor vor Ablau Ablauf Ablau Ablauf<br />

f der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie eine briefliche<br />

Mitteilung Mitteilung mit mit den den zum zum Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preisgarantie<br />

Netto Netto Preisgarantie<br />

geltenden geltenden geltenden Preisen Preisen an an den den Kunden Kunden versenden. versenden. Eine<br />

Eine<br />

Mitteilung Mitteilung erfolgt erfolgt jedoch jedoch nur, nur, sofern sofern die die auf auf der<br />

der<br />

Internetseite Internetseite der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> veröffentlichten veröffentlichten Preise Preise Preise Ihres Ihres<br />

Ihres<br />

Produkts Produkts von dem Preis, der vor Ablauf Ablauf der Netto Netto- Netto<br />

Preisgarantie Preisgarantie gegolten gegolten hat, hat, abweichen. abweichen. Im Im Falle Falle einer<br />

einer<br />

Änderung Änderung der der Preise Preise kann kann der der Vertrag Vertrag nach nach Maßgabe Maßgabe Maßgabe von<br />

von<br />

Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt gekündigt werden.<br />

werden.<br />

9.4 9.4 Preisänderungen Preisänderungen nach nach Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preis<br />

Netto Preis Preis-garantie<br />

Preis garantie<br />

(1) Preisänderungen du durch du<br />

rch rch die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erfolgen im Wege<br />

der der einseitigen einseitigen Leistungsbestimmung Leistungsbestimmung in in Ausübung Ausübung billigen<br />

billigen<br />

Ermessens Ermessens nach nach nach § § 315 315 BGB. BGB. Hierbei Hierbei sind sind ausschließlich<br />

ausschließlich<br />

Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, berücksichtigen, berücksichtigen, die die für für die<br />

die<br />

Preisermittlung Preisermittlung maßgeblich maßgeblich sind. sind. Die Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist ist dabei<br />

dabei<br />

berechtig berechtigt, berechtig t, Kostensteigerungen weiterzugeben, und<br />

verpflichtet, verpflichtet, Kostensenkungen Kostensenkungen vollumfänglich vollumfänglich bei bei der<br />

der<br />

Preisermittlung Preisermittlung zu zu berücksichtigen. berücksichtigen. Insbesondere Insbesondere ist ist die<br />

die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> verpflichtet, verpflichtet, Kostensteigerungen Kostensteigerungen nur nur unter<br />

unter<br />

Berücksichtigung Berücksichtigung gegenläufiger gegenläufiger Kostensenkungen Kostensenkungen bei bei der<br />

der<br />

Pr Preisänderung Pr eisänderung zu berücksichtigen und damit bei jeder jeder<br />

Betrachtung Betrachtung der der Kostenentwicklung Kostenentwicklung und und bei bei jeder jeder Preis-<br />

Preis<br />

ermittlung ermittlung eine eine Saldierung Saldierung von von Kostensteigerungen Kostensteigerungen und<br />

und<br />

Kostensenkungen Kostensenkungen vorzunehmen. vorzunehmen. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> hat hat den<br />

den<br />

Umfang Umfang Umfang und und den den Zeitpunkt Zeitpunkt Zeitpunkt einer einer Preisänderung Preisänderung so so zu<br />

zu<br />

bestimmen, bestimmen, bestimmen, dass dass Kostensenkungen Kostensenkungen nach nach denselben<br />

denselben<br />

sachlichen sachlichen und und zeitlichen zeitlichen Maßstäben Maßstäben Rechnung Rechnung getragen<br />

getragen<br />

wird wird wie wie Kostenerhöhungen. Kostenerhöhungen. Insbesondere Insbesondere ist ist ist die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

verpflichtet, verpflichtet, verpflichtet, in in Bezug Bezug auf auf Kostensenkungen Kostensenkungen Kostensenkungen keinen<br />

keinen<br />

längeren längeren zeitlichen zeitlichen Abstand Abstand Abstand zwischen zwischen der der der Betrachtung Betrachtung der<br />

der<br />

Kostenentwicklung Kostenentwicklung und und der der Vornahme Vornahme einer<br />

einer<br />

Preisänderung Preisänderung anzusetzen, anzusetzen, als als dies dies bei<br />

bei<br />

Kostensteigerungen Kostensteigerungen Kostensteigerungen der der Fall Fall ist.<br />

ist.<br />

(2) Änderungen der Preise gemäß Punkt 9.4 Absatz 1<br />

werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden<br />

wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der<br />

beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird<br />

zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der<br />

brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderungen auf<br />

ihrer Internetseite veröffentlichen.<br />

(3) ) Punkt Punkt 9.2 9.2 über über Änderungen Änderungen von von Steuern Steuern und und Abga Abgaben Abga ben<br />

bleibt bleibt bleibt unberührt.<br />

unberührt.<br />

(4) Der Vertrag kann kann im im Falle einer Änderung der Preise<br />

nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt gekündigt werden.<br />

werden.<br />

9.5 9.5 Kündigungsrecht Kündigungsrecht im im im Falle Falle Falle einer einer Preisänderung<br />

Preisänderung<br />

Ändert Ändert die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die die Preise, Preise, so so so können können Sie Sie den den Vertrag<br />

Vertrag<br />

ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer einer einer Kündig Kündigungsfrist Kündig ungsfrist kündigen. Die<br />

Kündigung Kündigung bedarf bedarf der der Textform. Textform. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> soll soll eine<br />

eine<br />

Kündigung Kündigung unverzüglich unverzüglich nach nach Eingang Eingang in in Textform<br />

Textform<br />

bestätigen. bestätigen.<br />

bestätigen.<br />

9.6 9.6 Abgrenzung Abgrenzung des des Verbrauchs Verbrauchs bei bei Preisänderungen<br />

Preisänderungen<br />

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die<br />

verbrauchsabhängigen Brutto-Preise, so wird der für die<br />

neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />

berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind<br />

auf der Grundlage der für die jeweilige Kundengruppe<br />

maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

10. 0. 0. Was Was müssen müssen müssen Sie Sie zum zum zum Thema Thema Abrechnung,<br />

Abrechnung,<br />

Zahlungsweise, Zahlungsweise, Abschlagszahlung Abschlagszahlung und und und zu zu den den<br />

den<br />

Zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen wissen?<br />

wissen?<br />

(1) Ihr Stromverbrauch wird jährlich erfasst. Mit diesen<br />

Werten wird die Jahresrechnung erstellt. Bestimmt sich<br />

der zu zahlende Verbrauchspreis pro Kilowattstunde auf<br />

Basis einer Stufeneinteilung und ist der<br />

Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als 365 Tage, so<br />

wird die jeweilige Stufe durch eine rechnerische Ermittlung<br />

des Verbrauchs auf 365 Tage bestimmt. Wird der<br />

Verbrauch Verbrauch für für mehrere mehrere Monate Monate aabgerechnet,<br />

a bgerechnet, so kann die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für für die die die nach nach der der letzten letzten Abrechnung Abrechnung verbrauchte<br />

verbrauchte<br />

verbrauchte<br />

Elektrizität Elektrizität eine eine Abschlagszahlung Abschlagszahlung verlangen. verlangen. Diese Diese ist<br />

ist<br />

anteilig anteilig für für für den den Zeitraum Zeitraum Zeitraum der der der Abschlagszahlung<br />

Abschlagszahlung<br />

entsprechend entsprechend dem dem Verbrauch Verbrauch im im zuletzt zuletzt abgerechneten<br />

abgerechneten<br />

Zeitraum Zeitraum zu zu berechnen. berechnen. IIst<br />

I st eine eine eine solche solche Berechnung Berechnung Berechnung nicht<br />

nicht<br />

möglich, möglich, so so bemisst bemisst sich sich die die Abschlagszahlung Abschlagszahlung nach nach dem<br />

dem<br />

durchschnittlichen durchschnittlichen Verbrauch Verbrauch vergleichbarer vergleichbarer Kunden.<br />

Kunden.<br />

Machen Machen Sie Sie glaubhaft, glaubhaft, dass dass Ihr Ihr Verbrauch Verbrauch erheblich<br />

erheblich<br />

geringer geringer ist, ist, so so ist ist ist dies dies angemessen angemessen angemessen zu zu berücksichtigen.<br />

berücksichtigen.<br />

(2) ) Abwei Abweichend Abwei chend von von Punkt Punkt 10 10 10 Absatz Absatz 1 1 Satz Satz 1 1 kann kann die<br />

die<br />

Rechnungsstellung Rechnungsstellung monatlich, monatlich, vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich oder<br />

oder<br />

halbjährlich halbjährlich erfolgen erfolgen erfolgen (erweiterter (erweiterter Abrechnungsservice),<br />

Abrechnungsservice),<br />

Abrechnungsservice),<br />

wenn wenn wenn Sie Sie diesen diesen erweiterten erweiterten Abrechnungsservice<br />

Abrechnungsservice<br />

bestellen. bestellen. Ein Ein Bestellformular Bestellformular schicken schicken wir wir Ihnen Ihnen gerne gerne zu.<br />

zu.<br />

In In diesem diesem Fall Fall wird wird Ihr Ihr Stromverbrauch Stromverbrauch Stromverbrauch entsprechend entsprechend dem<br />

dem<br />

jeweiligen jeweiligen Abrechnungszeitraum Abrechnungszeitraum erfasst. erfasst. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann<br />

kann<br />

eine eine Abschlagszahlung Abschlagszahlung verlangen, verlangen, verlangen, sofern sofern sofern der<br />

der<br />

Stromverbrauch Stromverbrauch für für mehrere mehrere Monate Monate abgerechnet abgerechnet wird.<br />

wird.<br />

Die Die Absätze Absätze Absätze 3 3 - 8 8 gelten gelten entsprechend. entsprechend. Die Die Entgel Entgelte Entgel te für für<br />

den den erweiterten erweiterten Abrechnungsservice Abrechnungsservice können können Sie Sie den<br />

den<br />

jeweils jeweils geltenden geltenden ergänzenden ergänzenden Bedingungen Bedingungen <strong>zur</strong><br />

<strong>zur</strong><br />

Stromgrundversorgungs<br />

Stromgrundversorgungs-verordnung Stromgrundversorgungs verordnung entnehmen. Die<br />

jeweils jeweils aktuelle aktuelle Fassung Fassung der der ergänzenden ergänzenden Bedingungen<br />

Bedingungen<br />

ist ist im im Internet Internet abrufbar abrufbar unter unter www.zeag www.zeag-energie.de www.zeag energie.de ooder<br />

o<br />

der<br />

Sie Sie rufen rufen uns uns an. an. Auf Auf Wunsch Wunsch senden senden wir wir Ihnen Ihnen ein<br />

ein<br />

Exemplar Exemplar der der ergänzenden ergänzenden Bedingungen Bedingungen gerne gerne zu. zu. Die<br />

Die<br />

Entgelte Entgelte für für den den erweiterten erweiterten Abrechnungsservice Abrechnungsservice werden<br />

werden<br />

Ihnen Ihnen Ihnen auch auch während während während der der Laufzeit Laufzeit der der Netto Netto-Preisgarantie<br />

Netto Netto Preisgarantie<br />

in in Rechnung Rechnung gestellt. gestellt.<br />

gestellt.<br />

(3) Ändern sich die Brutto-Preise, so können die daraufhin<br />

anfallenden Abschlagszahlungen mit dem<br />

Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

(4) Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von<br />

der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> angegebenen Terminen fällig, frühestens jedoch<br />

2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Die<br />

Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen für das<br />

Folgejahr werden Ihnen in der Jahresabrechnung<br />

mitgeteilt. Als Zahlungsweise können Sie zwischen<br />

Banküberweisung und Erteilung einer<br />

Einzugsermächtigung wählen.<br />

(5) Sollte die Jahresabrechnung ergeben, dass Sie zu<br />

hohe Abschläge bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag<br />

unverzüglich erstattet oder spätestens mit der nächsten<br />

Abschlagszahlung verrechnet. Ist der<br />

<strong>Stromlieferung</strong>svertrag beendet, erhalten Sie zu viel<br />

gezahlte Abschläge unverzüglich <strong>zur</strong>ück.<br />

(6) Wenn Sie Einwände gegen Rechnungen oder<br />

Abschlagsberechnungen haben, dürfen Sie die Zahlung<br />

nur dann aufschieben oder verweigern, wenn<br />

a) die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers<br />

besteht oder<br />

b) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen<br />

Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der<br />

vergleichbare Verbrauch im vorherigen<br />

Abrechnungszeitraum. Darüber hinaus müssen Sie eine<br />

Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt haben, im<br />

Rahmen derer die ordnungsgemäße Funktion des<br />

Messgeräts noch nicht festgestellt wurde. § 315 BGB<br />

bleibt bleibt von von den den Regelungen Regelungen nach nach Satz Satz 1 1 und und 2 2 unberührt. unberührt.<br />

unberührt.<br />

(7) Wenn Sie im Zahlungsverzug sind, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Sie<br />

erneut <strong>zur</strong> Zahlung auffordern oder den Betrag durch<br />

einen Beauftragten einziehen lassen. Die Kosten, die<br />

dabei entstehen, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für strukturell<br />

vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die Pauschale<br />

darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu<br />

erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen<br />

weist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Berechnungsgrundlage der Pauschale<br />

nach.<br />

(8) Gegen Ansprüche der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> können Sie nur mit<br />

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Gegenansprüchen aufrechnen.<br />

11. 11. Wann Wann müssen müssen Sie Sie mit mit Vorauszahlungen Vorauszahlungen oder<br />

oder<br />

Sicherheitsleistungen Sicherheitsleistungen rechnen?<br />

rechnen?<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann Vorauszahlungen verlangen, wenn<br />

Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig<br />

nachkommen. Die Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem dem<br />

Verbrauch Verbrauch Verbrauch des des vorhergehenden vorhergehenden Abrechnungszeitraums<br />

Abrechnungszeitraums<br />

oder oder oder dem dem dem ddurchschnittlichen<br />

d durchschnittlichen<br />

urchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden. Kunden. Machen Machen Sie Sie glaubhaft, glaubhaft, dass dass Ihr Ihr Verbrauch<br />

Verbrauch<br />

erheblich erheblich geringer geringer ist, ist, so so ist ist dies dies angemessen angemessen zu zu<br />

zu<br />

berücksichtigen. berücksichtigen. Erstreckt Erstreckt sich sich der der Abrechnungszeitraum<br />

Abrechnungszeitraum<br />

über über mehrere mehrere mehrere Monate Monate und und erhebt erhebt die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

Abschlagszahlungen<br />

Abschlagszahlungen, Abschlagszahlungen<br />

Abschlagszahlungen,<br />

, so so so kann kann sie sie die die die Vorauszahlung Vorauszahlung nur<br />

nur<br />

in in ebenso ebenso vielen vielen Teilbeträgen Teilbeträgen verlangen. verlangen. Die<br />

Die<br />

Vorauszahlung Vorauszahlung ist ist bei bei der der nächsten nächsten Rechnungsstellung Rechnungsstellung zu<br />

zu<br />

verrechnen.<br />

verrechnen. verrechnen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Ihnen den Beginn, die Höhe<br />

und die Gründe der Vorauszahlungen mitteilen und<br />

angeben, unter welchen Voraussetzungen die<br />

Vorauszahlungen wieder entfallen können.<br />

(2) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder<br />

sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten.<br />

(3) Sollten Sie keine Vorauszahlungen leisten oder dies<br />

nicht können, so kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in angemessener Höhe<br />

Sicherheit von Ihnen verlangen. Leisten Sie die Sicherheit<br />

in bar, wird sie zum jeweiligen Basiszinssatz gemäß<br />

§ 247 BGB verzinst.<br />

(4) Sind Sie im Zahlungsverzug und kommen nach<br />

erneuter Aufforderung Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

unverzüglich nach, so kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihre<br />

Sicherheitsleistung verwerten. Darauf werden Sie in der<br />

Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim<br />

Verkauf von Wertpapieren gehen zu Ihren Lasten.<br />

(5) Sie erhalten Ihre Sicherheitsleistung <strong>zur</strong>ück, wenn die<br />

Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.<br />

12. 12. Wann Wann Wann kann kann die die <strong>Stromlieferung</strong> <strong>Stromlieferung</strong> unterbrochen unterbrochen werden?<br />

werden?<br />

Wann Wann Wann kommt kommt es es es <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> fristlosen fristlosen fristlosen Kündigung?<br />

Kündigung?<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige<br />

Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu<br />

lassen, wenn Sie einer vertraglichen Bestimmung in nicht<br />

unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln und die<br />

Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von<br />

elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder<br />

vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.<br />

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche<br />

vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der<br />

Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung,<br />

ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> berechtigt, die Belieferung 4 Wochen nach<br />

An-kündigung unterbrechen zu lassen und den<br />

zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der<br />

Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis <strong>zur</strong> Schwere<br />

der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegen, dass<br />

hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren<br />

Verpflichtungen nachkommen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann mit der<br />

Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung<br />

ankündigen, sofern dies nicht außer Verhältnis <strong>zur</strong><br />

Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen<br />

Zahlungsverzugs darf die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> eine Unterbrechung unter<br />

genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen,<br />

wenn Sie nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit<br />

Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 € in Verzug<br />

sind. Bei der Berechnung der Höhe dieses Betrags<br />

bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer<br />

Betracht, die Sie form- und fristgerecht sowie schlüssig<br />

begründet beanstandet haben. Ferner bleiben diejenigen<br />

Rückstände außer Betracht, die wegen einer<br />

Vereinbarung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit Ihnen noch nicht fällig sind<br />

oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig<br />

entschiedenen Preiserhöhung resultieren.<br />

(3) Der Beginn der Unterbrechung wird Ihnen 3 Werktage<br />

im Voraus angekündigt.<br />

(4) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen<br />

zu lassen, sobald die Gründe für ihre<br />

Unterbrechung entfallen sind und Sie die Kosten der<br />

Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung<br />

ersetzt haben. Die Kosten können für strukturell<br />

vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die<br />

pauschale pauschale Berechnung Berechnung muss muss einfach einfach nachvollziehbar<br />

nachvollziehbar<br />

sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf<br />

der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf<br />

Verlangen weist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Berechnungsgrundlage der<br />

Pauschale nach. Der Nachweis geringerer Kosten ist<br />

Ihnen gestattet.<br />

(5) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist in den Fällen des Punkts 12 Absatz 1<br />

berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen,<br />

wenn die Voraussetzungen <strong>zur</strong> Unterbrechung der<br />

Belieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten<br />

Zuwider-handlungen nach Punkt 12 Absatz 2 ist die<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>zur</strong> fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie 2<br />

Wochen vorher angekündigt wurde; Punkt 12 Absatz 2<br />

Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

13. 13. Können Können Sie Sie Sie Ihren Ihren <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag auf auf Dritte<br />

Dritte<br />

übertragen?<br />

übertragen?<br />

Eine Übertragung dieses Vertrags auf einen Dritten bedarf<br />

der Zustimmung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>.<br />

14. 14. Werden Werden Wartungsdienste Wartungsdienste angeboten?<br />

angeboten?<br />

Wartungsdienste Wartungsdienste Wartungsdienste werden werden nicht nicht angeboten.<br />

angeboten.<br />

15. 15. Was Was geschieht geschieht mit mit Ihren Ihren persönlichen persönlichen Daten? Daten?<br />

Daten?<br />

Ihre <strong>zur</strong> Durchführung des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags<br />

erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle<br />

nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt.<br />

16. 16. Welche Welche Kommunikationswege Kommunikationswege Kommunikationswege stehen stehen stehen Ihnen Ihnen <strong>zur</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>zur</strong><br />

Verfügung?<br />

Verfügung?<br />

Die Die Die Kommunikation Kommunikation bezüglich bezüglich bezüglich der der Vertr Vertragsabwicklung<br />

Vertr agsabwicklung<br />

kann kann über über den den Postweg Postweg (Brief) (Brief) oder oder elektronisch elektronisch erfolgen.<br />

erfolgen.<br />

Falls Falls Sie Sie sich sich sich bei bei Vertragsschluss Vertragsschluss oder oder während während der<br />

der<br />

Vertragslaufzeit Vertragslaufzeit nicht nicht für für für den den elektronischen<br />

elektronischen<br />

Kommunikationsweg Kommunikationsweg Kommunikationsweg entscheiden, entscheiden, entscheiden, so so gilt gilt der der Postweg Postweg als<br />

als<br />

vereinbart. vereinbart. Wichtige Wichtige Wichtige Mitteilung Mitteilungen, Mitteilung en, insbesondere insbesondere die<br />

die<br />

Mitteilung Mitteilung Mitteilung über über über Preisänderungen, Preisänderungen, Mahnungen, Mahnungen, Kündigung<br />

Kündigung<br />

und und Änderungen Änderungen der der Allgemeinen Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen,<br />

Bestimmungen,


erfolgen erfolgen weiterhin weiterhin auf auf dem dem Postwege.16.1 Postwege.16.1 Die<br />

Die<br />

elektronische elektronische Rechnung<br />

Rechnung<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ermöglicht Ihnen nach Ihrem ausdrücklichen<br />

Wunsch, Wunsch, Ihre Ihre <strong>Energie</strong>rechnungen in einem einem gesonderten<br />

Portal Portal der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website Website ab<strong>zur</strong>ufen. ab<strong>zur</strong>ufen. Für Für den den Abruf Abruf der<br />

der<br />

Rechnungsdaten Rechnungsdaten ist ist ein ein persönlicher persönlicher Internetzugang<br />

Internetzugang<br />

erforderlich. erforderlich. Sie Sie sind sind verpflichtet, verpflichtet, stets stets eine eine aktuelle<br />

aktuelle<br />

empfangsbereite empfangsbereite EE-Mail<br />

E Mail Mail-Adresse Mail Adresse anzugeben, deren<br />

elektro elektronischer elektro nischer Briefkasten von Ihnen regelmäßig<br />

abgerufen abgerufen wird. wird. Änderungen Änderungen Ihrer Ihrer EE-Mail<br />

E Mail Mail-Adresse Mail Adresse sind<br />

unverzüglich unverzüglich mitzuteilen. mitzuteilen. Die Die Bereitstellung Bereitstellung der der Rechnung<br />

Rechnung<br />

er er-folgt er<br />

folgt dann dann ausschließlich elektronisch (im Portal der<br />

der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website). Website). Die Die Rechnungsdaten Rechnungsdaten umfassen umfassen alle<br />

alle<br />

Positionen, Positionen, die die auch auch in in in einer einer einer Rechnung Rechnung der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in in<br />

in<br />

Papierform Papierform enthalten enthalten sind. sind. Der Der Versand Versand auf auf dem dem Postweg<br />

Postweg<br />

erfolgt erfolgt erneut erneut nur nur auf auf auf Ihren Ihren ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch.<br />

Wunsch.<br />

(2) Sie Sie erhalten erhalten mit mit dem dem Zeitpunkt Zeitpunkt der der Abrufbarkeit Abrufbarkeit der<br />

der<br />

Rechnung Rechnung eine eine Benachrichtigung Benachrichtigung per per EE-Mail<br />

E Mail an die von<br />

Ihnen Ihnen angegebene angegebene elektronische elektronische Adresse. Adresse. Nicht<br />

Nicht<br />

abgerufene abgerufene Rechnungen Rechnungen gehen gehen am am am Tag Tag nach<br />

nach<br />

Benachrichtigung Benachrichtigung per per EE-Mail<br />

E Mail Mail über Ihre Bereitstellung im<br />

Portal Portal der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website Website zu. zu. Ein Ein Ausfall Ausfall der der technischen<br />

technischen<br />

Möglichkeiten Möglichkeiten zum zum Empfang Empfang der der Benachrichtigung Benachrichtigung oder oder<br />

oder<br />

zum zum zum Abrufen Abrufen sowie sowie eine eine Änderung Änderung Ihrer Ihrer elektronischen<br />

elektronischen<br />

Adresse Adresse ist ist für für die die die Zugangsfiktion Zugangsfiktion unerheblich.<br />

unerheblich.<br />

(3) Wenn Wenn in in Ihrem Ihrem Vertragskonto Vertragskonto mehrere mehrere Lieferverträge<br />

Lieferverträge<br />

für für verschiedene verschiedene Produkte Produkte Produkte und und <strong>Energie</strong>sparten <strong>Energie</strong>sparten geführt<br />

geführt<br />

werden werden (z. (z. B. B. Strom, Strom, Gas, Gas, Wasser), Wasser), so so gil gilt gil gilt<br />

t ab dem<br />

Zeitpunkt Zeitpunkt der der Umstellung Umstellung auf auf die die elektronische elektronische Rechnung<br />

Rechnung<br />

in in einer einer der der Sparten Sparten diese diese auch auch für für die die übrigen<br />

übrigen<br />

Lieferverträge<br />

Lieferverträge.<br />

Lieferverträge<br />

16.2 16.2 Haftung Haftung und und Haftungsbeschränkung<br />

Haftungsbeschränkung<br />

(1) Für Für die die elektronische elektronische Bereitstellung Bereitstellung von von Mitteilungen<br />

Mitteilungen<br />

Mitteilungen<br />

oder oder oder elektronischen elektronischen Rechnungen Rechnungen haftet haftet die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nach<br />

nach<br />

den den den gesetzlichen gesetzlichen gesetzlichen Bestimmungen, Bestimmungen, sofern sofern sofern Sie Sie<br />

Sie<br />

Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche geltend geltend geltend machen, machen, die die auf<br />

auf<br />

Vorsatz Vorsatz Vorsatz oder oder grober grober Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit beruhen. beruhen. Weiter Weiter Weiter haftet<br />

haftet<br />

die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nach nach den den gesetzlichen gesetzlichen Bestimmungen, Bestimmungen, wenn<br />

wenn<br />

sie sie sie schuldhaft schuldhaft eine eine wesentliche wesentliche Vert Vertragspflicht Vert ragspflicht verletzt hat.<br />

Wesentliche Wesentliche Wesentliche Vertragspflichten Vertragspflichten Vertragspflichten sind sind solche, solche, deren deren Erfüllung<br />

Erfüllung<br />

die die ordnungsgemäße ordnungsgemäße Durchführung Durchführung des des Vertrages Vertrages<br />

Vertrages<br />

überhaupt überhaupt überhaupt erst erst ermöglicht ermöglicht und und auf auf deren deren Einhaltung Einhaltung der<br />

der<br />

Vertrags Vertrags-partner Vertrags partner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung<br />

der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> aufgr aufgrund aufgr und zwingender gesetzlicher Vorschriften<br />

bleibt bleibt bleibt hiervon hiervon unberührt.<br />

unberührt.<br />

(2) Im Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertrags Vertrags- Vertrags<br />

pflichten, pflichten, welche welche nicht nicht auf auf Vorsatz Vorsatz Vorsatz oder oder grober<br />

grober<br />

Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit beruht, beruht, beschränkt beschränkt sich sich die die Haftung Haftung der<br />

der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> auf auf den den Schaden, Schaden, Schaden, den den beide beide Pa Parteien Pa Pa rteien bei<br />

Vertragsschluss Vertragsschluss als als als mögliche mögliche Folge Folge der<br />

der<br />

Vertragsverletzung Vertragsverletzung vorausgesehen vorausgesehen haben, haben, oder oder unter<br />

unter<br />

Berücksichtigung Berücksichtigung der der Umstände, Umstände, die die sie sie kannten kannten oder oder<br />

oder<br />

kennen kennen mussten, mussten, hätten hätten voraussehen voraussehen müssen.<br />

müssen.<br />

(3) Eine Haftung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für für Schäden, die durch den<br />

Missbra Missbrauch Missbra uch des Passworts oder durch fehlerhafte fehlerhafte<br />

Eingaben Eingaben Eingaben im im Portal Portal der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Website <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website verursacht werden,<br />

ist ist ausgeschlossen.<br />

ausgeschlossen.<br />

(4) Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> haftet haftet ebenfalls ebenfalls ebenfalls nicht nicht für für die die Leistung Leistung von<br />

von<br />

Internet Internet- Internet oder Serviceprovidern.<br />

(5) Für Datenverlust auf Ihrem Ihrem PC kann die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ke keine ke<br />

ine<br />

Haftung Haftung übernehmen.<br />

übernehmen.<br />

(6) Das Das Übermittlungsrisiko Übermittlungsrisiko Übermittlungsrisiko (z. (z. B. B. Datenverlust Datenverlust während<br />

während<br />

der der Übermittlung, Übermittlung, Verfälschung, Verfälschung, Verfälschung, Komplettverlust) Komplettverlust) von<br />

von<br />

Erklärungen, Erklärungen, Mitteilungen Mitteilungen und und Dokumenten Dokumenten trägt trägt jede<br />

jede<br />

Vertragspartei Vertragspartei selbst. selbst. Zu Zu besonderen besonderen besonderen Maßnahmen Maßnahmen <strong>zur</strong><br />

<strong>zur</strong><br />

Wahrung Wahrung der der Datensic Datensicherheit Datensic herheit ist ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nicht nicht<br />

verpflichtet.<br />

verpflichtet.<br />

17. 17. Wie Wie erfolgen erfolgen erfolgen Änderungen Änderungen der der Allgemeinen<br />

Allgemeinen<br />

Bestimmungen?<br />

Bestimmungen?<br />

(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist zu einer Änderung der Allgemeinen Bestimmungen<br />

berechtigt, wenn eine für die<br />

Vertragsparteien unvorhersehbare Veränderung der<br />

rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren<br />

Eintritt sie keinen Einfluss hat, oder wenn eine oder<br />

mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Bestimmungen<br />

durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges<br />

Gerichtsurteil gegen die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> unwirksam geworden sind<br />

oder ein sonstiges rechtskräftiges Gerichtsurteil<br />

unwirksam zu werden drohen und diese Veränderung zu<br />

einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien<br />

bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage –<br />

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung<br />

und Gegenleistung – führt, welche nicht durch die<br />

Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen<br />

werden kann. Geändert werden können da bei jeweils nur<br />

diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne<br />

dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderten<br />

Bestimmungen darf der Vertragspartner der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht<br />

wesentlich benachteiligt werden.<br />

(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Sie auf eine Änderung der Allgemeinen<br />

Bestimmungen in Textform rechtzeitig hinweisen. Die<br />

Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie ihr nicht binnen 6<br />

Wochen in Textform widersprechen. Die geänderte<br />

Fassung der Allgemeinen Bestimmungen wird dann<br />

Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />

wird Sie bei der Bekanntgabe der Änderung auf diese<br />

Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn<br />

der Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach<br />

Bekanntgabe abgesandt worden ist.<br />

(3) Ändert Ändert die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen, so<br />

können können können Sie Sie den den Vertrag Vertrag Vertrag ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer<br />

einer<br />

Kündigungsfrist Kündigungsfrist künd kündigen. künd igen. Die Die Die Kündigung Kündigung bedarf bedarf bedarf der<br />

der<br />

Textform. Textform. Die Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> soll soll soll eine eine eine Kündigung Kündigung unverzüglich<br />

unverzüglich<br />

nach nach Eingang Eingang in in Textform Textform Textform bestätigen.<br />

bestätigen.<br />

Wer Wer ist ist Ihr Ihr Vertragspartner?<br />

Vertragspartner?<br />

Vertragspartner?<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstr. 41, 74076 Heilbronn,<br />

Registergericht Registergericht Stuttgart HRB 100322,<br />

USt-IdNr.: DE 145763543<br />

Vorstand: Eckard Veil<br />

Wie Wie können können Sie Sie den den Kundenservice Kundenservice der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erreichen? erreichen?<br />

erreichen?<br />

Bei Bei Fragen Fragen oder oder Beanstandungen Beanstandungen im im im Zusammenhang Zusammenhang mit<br />

mit<br />

Ihrer Ihrer Belieferung Belieferung mit mit <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> sowie sowie die die Messung Messung der<br />

der<br />

<strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> und und über über den den Anschluss Anschluss an an das das Versorgungsnet<br />

Versorgungsnetz<br />

Versorgungsnet z<br />

können können Sie Sie sich sich an an unseren unseren unseren Kundenservice Kundenservice wenden:<br />

wenden:<br />

Kundencenter <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>,<br />

Weipertstr. 39, 74076 Heilbronn<br />

Servicezeiten<br />

Montag – Mittwoch 8:00 bis 17:00 Uhr<br />

Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr<br />

Servicenummer<br />

Telefon: 0713156-4248<br />

Telefax: 07131 56-3979<br />

E-Mail: kundencenter@zeag-energie.de<br />

Internet: www.willkommendaheim.com<br />

Wie Wie können können Sie Sie den den Verbraucherservice Verbraucherservice Verbraucherservice der der Bundesnetz-<br />

Bundesnetz<br />

agentur agentur für für den den Bereich Bereich Elektrizität Elektrizität und und Gas Gas Gas erreichen?<br />

erreichen?<br />

Der Der Verbraucherservice Verbraucherservice der der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur stellt<br />

stellt<br />

Ihnen Ihnen Informationen Informationen über über das das geltende geltende Recht, Recht, Ihre Ihre Rechte<br />

Rechte<br />

als als als Haushaltskunde Haushaltskunde und und und über über Streitbeilegungsverfahren<br />

Streitbeilegungsverfahren<br />

Streitbeilegungsverfahren<br />

für für die die Bereiche Bereiche Elektrizität Elektrizität und und und Gas Gas <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Verfügung Verfügung und und ist<br />

ist<br />

unter unter unter folgenden folgenden folgenden Kontaktdaten Kontaktdaten erreichbar: erreichbar:<br />

erreichbar:<br />

Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur für für Elektrizität, Elektrizität, Elektrizität, Gas, Gas, Telekommuni-<br />

Telekommuni<br />

kation, kation, kation, Post, Post, Eisenbahnen Eisenbahnen Verbraucherservice, Verbraucherservice, Verbraucherservice, Postfach<br />

Postfach<br />

8001, 8001, 53105 53105 Bonn<br />

Bonn<br />

Telefon: Telefon: Mo. Mo.-Fr. Mo. Fr. Fr. von von 9:00 bis 15:00 15:00 Uhr<br />

030 030 22480 22480-500 22480 500 oder oder 01805 101000 - Bundesweites<br />

Bundesweites<br />

Bundesweites<br />

Infotelefon Infotelefon Infotelefon (Festnetzpreis (Festnetzpreis 14 14 Cent/min; Cent/min; Cent/min; Mobilfunkpreise<br />

Mobilfunkpreise<br />

maximal maximal 42 42 Cent/min)<br />

Cent/min)<br />

Te Telefax: Te<br />

lefax: lefax: 030 030 030 22480 22480-323<br />

22480 323 323<br />

E-Mail: Mail: verbraucherservice<br />

verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

verbraucherservice<br />

energie@bnetza.de<br />

Wie Wie können können Ihre Ihre Fragen Fragen bei bei Beanstandungen Beanstandungen gelöst<br />

gelöst<br />

werden werden und und wie wie können können Sie Sie die die Schlichtungsstelle<br />

Schlichtungsstelle<br />

erreichen?<br />

erreichen?<br />

Zur Zur Beilegung Beilegung von von Streitigkeiten Streitigkeiten zwischen zwischen zwischen Unternehmen<br />

Unternehmen<br />

und und Verbrauchern Verbrauchern über über den den Anschluss an das<br />

Versorgungsnetz, Versorgungsnetz, die die Belieferung Belieferung mit mit <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> sowie sowie die<br />

die<br />

Messung Messung Messung der der <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> kann kann die die anerkannte anerkannte oder<br />

oder<br />

beauftragte beauftragte Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle angerufen angerufen werden. werden. werden. Sofern<br />

Sofern<br />

ein ein Verbraucher Verbraucher Verbraucher eine eine Schlichtung Schlichtung bei bei der<br />

der<br />

Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle beantragt, beantragt, ist ist ist das das das Unte Unternehmen<br />

Unte rnehmen<br />

verpflichtet, verpflichtet, verpflichtet, an an an dem dem Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfahren teilzunehmen.<br />

teilzunehmen.<br />

Der Der Antrag Antrag des des Verbrauchers Verbrauchers auf auf Einleitung Einleitung des<br />

des<br />

Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfahrens ist ist erst erst zulässig, zulässig, wenn wenn das<br />

das<br />

Unternehmen Unternehmen im im Verfahren Verfahren nach nach § § 111a 111a des<br />

des<br />

<strong>Energie</strong>wirtsc<br />

<strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetzes <strong>Energie</strong>wirtsc haftsgesetzes (EnWG) der<br />

Verbraucherbeschwerde Verbraucherbeschwerde nicht nicht nicht abgeholfen abgeholfen hat.<br />

hat.<br />

Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfahren sollen sollen regelmäßig regelmäßig innerhalb innerhalb von von 3<br />

3<br />

Monaten Monaten abgeschlossen abgeschlossen werden. werden. werden. Das Das Recht Recht der<br />

der<br />

Beteiligten, Beteiligten, Beteiligten, die die Gerichte Gerichte an<strong>zur</strong>ufen an<strong>zur</strong>ufen an<strong>zur</strong>ufen oder oder oder ein ein anderes<br />

anderes<br />

Verfahren Verfahren nach nach nach dem dem EnWG EnWG zu zu zu bean beantr bean beantr<br />

tragen, tr agen, bleibt<br />

unberührt. unberührt. Sofern Sofern wegen wegen eines eines Anspruchs, Anspruchs, der der durch durch das<br />

das<br />

Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfahren betroffen betroffen ist, ist, ein ein Mahnverfahren<br />

Mahnverfahren<br />

Mahnverfahren<br />

eingeleitet eingeleitet wurde, wurde, soll soll der der das das Mahnverfahren Mahnverfahren betreibende<br />

betreibende<br />

Beteiligte Beteiligte auf auf Veranlassung Veranlassung der der Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle das<br />

das<br />

Ruhen Ruhen Ruhen des des des Mahnverfah<br />

Mahnverfahrens Mahnverfah<br />

Mahnverfahrens<br />

rens bewirken. bewirken.<br />

bewirken.<br />

Die Die Kontaktdaten Kontaktdaten der der Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle sind:<br />

sind:<br />

Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> e.V., e.V., e.V., Friedrichstraße Friedrichstraße Friedrichstraße 133, 133,<br />

133,<br />

10117 10117 Berlin<br />

Berlin<br />

Telefon: Telefon: 030 030 27 27 57 57 240 240-0 240 0<br />

Fax: Fax: 030 030 27 27 57 57 240 240-69 240 69 69<br />

Internet: Internet: www.schlichtungsstelle<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de<br />

www.schlichtungsstelle energie.de energie.de<br />

E-Mail: Mail: info@schlichtungsstelle<br />

info@schlichtungsstelle-energie.de<br />

info@schlichtungsstelle<br />

energie.de


Stromkennzeichnung<br />

Stromkennzeichnung<br />

<strong>Stromlieferung</strong>en <strong>Stromlieferung</strong>en im im Jahr Jahr 2011 2011 der<br />

der<br />

<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>AG</strong>

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