Auftrag zur Stromlieferung ZEAG Online - ZEAG Energie AG
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<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-<strong>Online</strong>_Vers. 0101.2013<br />
<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong><br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Online</strong><br />
Eintarifzähler<br />
für den privaten bzw. landwirtschaftlichen Bedarf<br />
bis 100.000 kWh/Jahr<br />
Stand 1. Januar 2013<br />
1. Meine <strong>Stromlieferung</strong>:<br />
Ja, ich beauftrage die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstraße 41, 74076<br />
Heilbronn, Registergericht <strong>AG</strong> Stuttgart HRB 100322, für meinen<br />
unten genannten Zähler mit der ausschließlichen Belieferung meines<br />
Privat-Haushalts bzw. Landwirtschafts-Betriebs mit Strom. An meine<br />
<strong>Auftrag</strong>serteilung bin ich 10 Werktage gebunden (Samstage,<br />
Sonntage und Feiertage sind keine Werktage). Weitere Informationen<br />
<strong>zur</strong> <strong>Auftrag</strong>sannahme und Lieferung kann ich unter Punkt 1 der<br />
beigefügten Allgemeinen Bestimmungen nachlesen.<br />
2. Meine Daten und meine Lieferadresse:<br />
Anrede Vorname und Nachname<br />
Straße, Hausnummer (bitte kein Postfach)<br />
PLZ, Ort<br />
Telefonnummer für evtl. Rückfragen Geburtsdatum<br />
E-Mail*<br />
* Die Angabe der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nutzt die E-Mail-<br />
Adresse, um Ihnen Informationen über eigene ähnliche Angebote und Produkte<br />
zu-kommen zulassen. Sie sind berechtigt, diese werbliche Nutzung jederzeit zu<br />
untersagen (per Brief, Telefon, Fax, E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />
beigefügten Allgemeinen Bestimmungen).<br />
3. Die Rechnung schicken Sie bitte an:<br />
(falls abweichend von Lieferadresse)<br />
Anrede Vorname und Nachname<br />
Straße, Hausnummer, ggf. Postfach<br />
PLZ, Ort<br />
4. Hier können Sie meine Rechnungsbeträge einziehen:<br />
Als Zahlungsmöglichkeit stehen mir die Banküberweisung oder die Einzugsermächtigung<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Bei Banküberweisungen behält sich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
vor, pro Überweisung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,25 € brutto<br />
mit der Jahresrechnung zu berechnen.<br />
Vorname und Nachname des Kontoinhabers<br />
Kontonummer Bankleitzahl<br />
Name der Bank<br />
Hiermit ermächtige ich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> widerruflich, anfallende<br />
Forderungen (Abschläge und Rechnungsbeträge) von meinem<br />
oben genannten Konto einzuziehen. Ich bin damit<br />
einverstanden, dass die Abschläge jeweils eingezogen werden,<br />
wenn sie fällig sind. Rechnungsbeträge werden je nach<br />
Fälligkeit eingezogen, frühestens 2 Wochen ab<br />
Rechnungszugang.<br />
5. Meine Kundendaten, Wechseldaten und Vollmachten<br />
(Die vollständigen Angaben sind unbedingt erforderlich, siehe letzte Stromrechnung)<br />
Ich bin <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde und möchte meinen Tarif<br />
wechseln<br />
Ich bin noch kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />
Name meines derzeitigen Stromlieferanten, falls kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />
Meine Kundennummer<br />
Meine Stromzählernummer<br />
Lieferantenwechsel Datum:_______________________<br />
Einzug* Einzugstermin:_________________<br />
*rückwirkend nach Maßgabe der Geschäftsprozesse <strong>zur</strong><br />
Kundenbelieferung mit Strom (GPKE)<br />
Ja, ich habe bereits selbst gekündigt zum<br />
Datum:______________________<br />
Den nächstmöglichen Wechseltermin teilt mir die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> schnellstmöglich<br />
mit.<br />
Ich erteile folgende Vollmachten:<br />
Ich bevollmächtige die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, den bestehenden <strong>Stromlieferung</strong>svertrag<br />
für die genannte Zählernummer bei meinem<br />
derzeitigen Lieferanten zu kündigen. Diese Vollmacht<br />
erleichtert die Durchführung des Lieferantenwechsels durch<br />
die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, sofern ich nicht bereits Kunde der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> bin.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> oder ein von der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> beauftragter Dienstleister den Messstellenbetrieb<br />
und/oder die Messdienstleistung zu einem von ihr<br />
festzulegenden Zeitpunkt übernehmen kann. Hierüber<br />
informiert mich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> dann rechtzeitig in Textform und<br />
leitet alles Notwendige in die Wege – insbesondere den<br />
Netzbetreiber über den Wechsel zu informieren.<br />
6. Meine Preise und Vertragsdauer:<br />
Es gelten folgende Preise:<br />
Verbrauchspreis<br />
Cent/kWh brutto 1 (netto)<br />
Grundpreis<br />
€/Monat brutto 2 (netto)<br />
<strong>Online</strong>- Bonus einmalig<br />
(Gutschrift)<br />
25,16 (21,14)<br />
7,79 (6,54)<br />
60,00 (50,42)<br />
1 Bruttopreise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />
2 Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />
Preisstand ist der 1. Januar 2013.<br />
Die Erstlaufzeit des Vertrags endet nach 12 Monaten zum<br />
Monatsende, gerechnet ab Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert<br />
sich jeweils um 6 Monate, sofern er nicht gemäß Punkt 2 Absatz 1<br />
der Allgemeinen Bestimmungen gekündigt wird.<br />
Bitte Rückseite und Unterschriftsfeld beachten<br />
Original für <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>
7. Netto-Preisgarantie/Preisänderungen:<br />
Der Vertrag hat bis zum Ende der Erstlaufzeit eine Netto-<br />
Preisgarantie, d. h. der Preis bleibt unverändert. Von der Netto-<br />
Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatz- und<br />
Stromsteuer bzw. eventuelle neue Steuern und Abgaben gemäß<br />
Punkt 9.2 Absatz 2 und 3 der Allgemeinen Bestimmungen<br />
(nachfolgend „Netto-Preisgarantie“).<br />
Nach Ablauf der Netto-Preisgarantie zum Ende der Erstlaufzeit gelten<br />
dann die zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> aktuell<br />
veröffentlichten Preise meines Produkts. Demnach kommen also die<br />
Preise <strong>zur</strong> Anwendung, wie sich ausgehend von meinem<br />
ursprünglichen Preisstand bei Vertragsschluss für Kunden ohne<br />
Netto-Preisgarantie fortentwickelt haben. Diese Preisentwicklung<br />
richtet sich nach den Regelungen <strong>zur</strong> Preisänderung gemäß den<br />
Punkten 9.2 und 9.4 der Allgemeinen Bestimmungen.<br />
8. Widerrufsbelehrung:<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2<br />
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-<br />
Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />
Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung<br />
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />
mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu<br />
richten an.<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstr. 41,74076 Heilbronn.<br />
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die<br />
beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ück zu gewähren und ggf.<br />
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns<br />
die empfangene Leistung oder Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht <strong>zur</strong>ückgewähren bzw. herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen <strong>zur</strong><br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Ihre <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />
9. Aktuelle Angebote<br />
Ja, ich möchte zukünftig, auch nach Beendigung dieses Vertrags,<br />
über aktuelle, interessante Angebote und Produkte <strong>zur</strong><br />
<strong>Stromlieferung</strong> von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> informiert werden:<br />
Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden,<br />
dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich telefonisch über meine angegebene<br />
Telefonnummer informieren darf.<br />
Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden,<br />
dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich auch nach Beendigung dieses Vertrags<br />
postalisch unter Verwendung der Liefer- und der<br />
Rechnungsadresse informieren darf.<br />
Ich bin berechtigt, der vorgenannten Nutzung meiner Daten zu<br />
Werbezwecken jederzeit gegenüber der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> (per Brief,<br />
Telefon, Fax oder E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />
beigefügten Allgemeinen Bestimmungen) zu widersprechen.<br />
Ich werde dann keinerlei weitere Werbung jeglicher Form mehr<br />
erhalten.<br />
10. Das habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen:<br />
Die beigefügten Allgemeinen Bestimmungen sind wesentlicher<br />
Bestandteil dieses Vertrags. Ich bestätige mit meiner<br />
Unterschrift deren Erhalt sowie den von mir abgegebenen<br />
<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong>.<br />
Datum:<br />
Unterschrift:
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-<strong>Online</strong>_Vers. 0101.2013<br />
<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong><br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Online</strong><br />
Eintarifzähler<br />
für den privaten bzw. landwirtschaftlichen Bedarf<br />
bis 100.000 kWh/Jahr<br />
Stand 1. Januar 2013<br />
1. Meine <strong>Stromlieferung</strong>:<br />
Ja, ich beauftrage die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstraße 41, 74076<br />
Heilbronn, Registergericht <strong>AG</strong> Stuttgart HRB 100322 für meinen<br />
unten genannten Zähler mit der ausschließlichen Belieferung meines<br />
Privat-Haushalts bzw. Landwirtschafts-Betriebs mit Strom. An meine<br />
<strong>Auftrag</strong>serteilung bin ich 10 Werktage gebunden (Samstage, Sonntage<br />
und Feiertage sind keine Werktage). Weitere Informationen <strong>zur</strong><br />
<strong>Auftrag</strong>sannahme und Lieferung kann ich unter Punkt 1 der<br />
beigefügten Allgemeinen Bestimmungen nachlesen.<br />
2. Meine Daten und meine Lieferadresse:<br />
Anrede Vorname und Nachname<br />
Straße, Hausnummer (bitte kein Postfach)<br />
PLZ, Ort<br />
Telefonnummer für evtl. Rückfragen Geburtsdatum<br />
E-Mail*<br />
* Die Angabe der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nutzt die E-Mail-Adresse,<br />
um Ihnen Informationen über eigene ähnliche Angebote und Produkte zukommen<br />
zulassen. Sie sind berechtigt, diese werbliche Nutzung jederzeit zu<br />
untersagen (per Brief, Telefon, Fax, E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />
beigefügten Allgemeinen Bestimmungen).<br />
3. Die Rechnung schicken Sie bitte an:<br />
(falls abweichend von Lieferadresse)<br />
Anrede Vorname und Nachname<br />
Straße, Hausnummer, ggf. Postfach<br />
PLZ, Ort<br />
4. Hier können Sie meine Rechnungsbeträge einziehen:<br />
Als Zahlungsmöglichkeit stehen mir die Banküberweisung oder die Einzugsermächtigung<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Bei Banküberweisungen behält sich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> vor,<br />
pro Überweisung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,25 € brutto mit der<br />
Jahresrechnung zu berechnen.<br />
Vorname und Nachname des Kontoinhabers<br />
Kontonummer Bankleitzahl<br />
Name der Bank<br />
Hiermit ermächtige ich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> widerruflich, anfallende<br />
Forderungen (Abschläge und Rechnungsbeträge) von meinem<br />
oben genannten Konto einzuziehen. Ich bin damit einverstanden,<br />
dass die Abschläge jeweils eingezogen werden, wenn sie fällig<br />
sind. Rechnungsbeträge werden je nach Fälligkeit eingezogen,<br />
frühestens 2 Wochen ab Rechnungszugang.<br />
5. Meine Kundendaten, Wechseldaten und Vollmachten<br />
(Die vollständigen Angaben sind unbedingt erforderlich, siehe letzte Stromrechnung)<br />
Ich bin <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde und möchte meinen Tarif<br />
wechseln<br />
Ich bin noch kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />
Name meines derzeitigen Stromlieferanten, falls kein <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Strom-Kunde<br />
Meine Kundennummer<br />
Meine Stromzählernummer<br />
Lieferantenwechsel Datum:_______________________<br />
Einzug* Einzugstermin:_________________<br />
*rückwirkend nach Maßgabe der Geschäftsprozesse <strong>zur</strong><br />
Kundenbelieferung mit Strom (GPKE)<br />
Ja, ich habe bereits selbst gekündigt zum<br />
Datum:______________________<br />
Den nächstmöglichen Wechseltermin teilt mir die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> schnellstmöglich<br />
mit.<br />
Ich erteile folgende Vollmachten:<br />
Ich bevollmächtige die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, den bestehenden <strong>Stromlieferung</strong>svertrag<br />
für die genannte Zählernummer bei meinem<br />
derzeitigen Lieferanten zu kündigen. Diese Vollmacht erleichtert<br />
die Durchführung des Lieferantenwechsels durch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>,<br />
sofern ich nicht bereits Kunde der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> bin.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> oder ein von der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> beauftragter Dienstleister den Messstellenbetrieb<br />
und/oder die Messdienstleistung zu einem von ihr<br />
festzulegenden Zeitpunkt übernehmen kann. Hierüber<br />
informiert mich die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> dann rechtzeitig in Textform und leitet<br />
alles Notwendige in die Wege – insbesondere den Netzbetreiber<br />
über den Wechsel zu informieren.<br />
6. Meine Preise und Vertragsdauer und Preise:<br />
Es gelten folgende Preise:<br />
Verbrauchspreis<br />
Cent/kWh brutto 1 (netto)<br />
Grundpreis<br />
€/Monat brutto 2 (netto)<br />
<strong>Online</strong>- Bonus einmalig<br />
(Gutschrift)<br />
25,16 (21,14)<br />
7,79 (6,54)<br />
60,00 (50,42)<br />
1 Bruttopreise inkl. 2,05 Cent/kWh Stromsteuer und 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />
2 Bruttopreise inkl. 19 % Umsatzsteuer sind gerundet.<br />
Preisstand ist der 1. Januar 2013.<br />
Die Erstlaufzeit des Vertrags endet nach 12 Monaten zum<br />
Monatsende, gerechnet ab Lieferbeginn. Der Vertrag verlängert sich<br />
jeweils um 6 Monate, sofern er nicht gemäß Punkt 2 Absatz 1 der<br />
Allgemeinen Bestimmungen gekündigt wird.<br />
Bitte Rückseite und Unterschriftsfeld beachten<br />
Kopie zum Verbleib
7. Netto-Preisgarantie/Preisänderungen:<br />
Der Vertrag hat bis zum Ende der Erstlaufzeit eine Netto-<br />
Preisgarantie, d. h. der Preis bleibt unverändert. Von der Netto-<br />
Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatz- und<br />
Stromsteuer bzw. eventuelle neue Steuern und Abgaben gemäß<br />
Punkt 9.2 Absatz 2 und 3 der Allgemeinen Bestimmungen<br />
(nachfolgend „Netto-Preisgarantie“).<br />
Nach Ablauf der Netto-Preisgarantie können die Preise angepasst<br />
werden. Es kommen dann die Preise <strong>zur</strong> Anwendung, wie sie sich<br />
ausgehend von meinem ursprünglichen Preisstand bei<br />
Vertragsschluss fortentwickelt haben. Diese Preisentwicklung richtet<br />
sich nach den Regelungen <strong>zur</strong> Preis-änderung gemäß den Punkten<br />
9.2 und 9.4 der Allgemeinen Bestimmungen<br />
8. Widerrufsbelehrung:<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2<br />
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-<br />
Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />
Textform, jedoch nicht vor Lieferbeginn und auch nicht vor Erfüllung<br />
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />
mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist<br />
zu richten an.<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstr. 41, 74076 Heilbronn<br />
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die<br />
beiderseits empfangenen Leistungen <strong>zur</strong>ück zu gewähren und ggf.<br />
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns<br />
die empfangene Leistung oder Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)<br />
nicht oder teilweise nicht <strong>zur</strong>ückgewähren bzw. herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen <strong>zur</strong><br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Ihre <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />
9. Aktuelle Angebote<br />
Ja, ich möchte zukünftig, auch nach Beendigung dieses Vertrags,<br />
über aktuelle, interessante Angebote und Produkte <strong>zur</strong><br />
<strong>Stromlieferung</strong> von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> informiert werden:<br />
Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden, dass<br />
die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich telefonisch über meine angegebene<br />
Telefonnummer informieren darf.<br />
Durch das Ankreuzen erkläre ich mich damit einverstanden, dass<br />
die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mich auch nach Beendigung dieses Vertrags<br />
postalisch unter Verwendung der Liefer- und der<br />
Rechnungsadresse informieren darf.<br />
Ich bin berechtigt, der vorgenannten Nutzung meiner Daten zu<br />
Werbezwecken jederzeit gegenüber der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> (per Brief,<br />
Telefon, Fax oder E-Mail, siehe Adressangaben in den<br />
beigefügten Allgemeinen Bestimmungen) zu widersprechen. Ich<br />
werde dann keinerlei weitere Werbung jeglicher Form mehr<br />
erhalten.<br />
10. Das habe ich <strong>zur</strong> Kenntnis genommen:<br />
Die beigefügten Allgemeinen Bestimmungen sind wesentlicher<br />
Bestandteil dieses Vertrags. Ich bestätige mit meiner<br />
Unterschrift deren Erhalt sowie den von mir abgegebenen<br />
<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong>.<br />
Datum:<br />
Unterschrift:
Allgemeine Allgemeine Besti Bestimmungen<br />
Besti mungen<br />
Für die Lieferung elektrischer <strong>Energie</strong> an Privathaushaltsund<br />
Landwirtschafts-Kunden der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />
(<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>)<br />
Stand Stand 1. 1. August August 2012<br />
2012<br />
1. 1. Wann Wann kommt kommt Ihr Ihr Ihr <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag zustande?<br />
zustande?<br />
Wann Wann werden werden Sie Sie mit mit Strom Strom beliefert? beliefert? (Punkt (Punkt 1 1 Absatz Absatz 2<br />
2<br />
gilt gilt für für für Sie Sie nur, nur, wenn wenn Sie Sie von von einem einem anderen<br />
anderen<br />
Stromlieferanten Stromlieferanten versorgt versorgt versorgt werden.)<br />
werden.)<br />
(1) Der <strong>Stromlieferung</strong>svertrag wird abgeschlossen, indem<br />
die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren <strong>Auftrag</strong> annimmt und ihn innerhalb einer<br />
Frist von 10 10 Werktagen Werktagen in Textform bestätigt<br />
(Vertragsbestätigung). Samstage, Sonntage und Feiertage<br />
sind sind keine keine Werktage.<br />
Werktage.<br />
(2) Unter Unter Berücksichtigung Berücksichtigung der der Re Regelungen Re gelungen zum<br />
zum<br />
Lieferantenwechsel Lieferantenwechsel beginnt beginnt Ihre Ihre Belieferung Belieferung zum<br />
zum<br />
frühestmöglichen frühestmöglichen Zeitpunkt. Zeitpunkt. Der Der Vertrag Vertrag beginnt beginnt jedoch<br />
jedoch<br />
nicht, nicht, bevor bevor Ihr Ihr bisheriger bisheriger <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag beendet<br />
beendet<br />
ist. Den Lieferbeginn teilt Ihnen die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit. Kann Ihr<br />
derzeitiger <strong>Stromlieferung</strong>svertrag nicht innerhalb von 12 12<br />
Monaten, Monaten, gerechnet ab dem Datum der<br />
Vertragsbestätigung, beendet werden, haben sowohl die<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> als auch Sie das Recht, den vorliegenden Vertrag<br />
ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer einer Kündigungsfrist Kündigungsfrist in in Textform Textform zu<br />
kündigen.<br />
2. 2. Wie Wie verhält verhält es es sich sich mit mit der der Laufzeit Laufzeit und und Kündigungs-<br />
Kündigungs<br />
möglichkeit möglichkeit Ihres Ihres Vertrags? Vertrags? Was Was müssen müssen Sie Sie im im Falle Falle<br />
Falle<br />
eines eines Umzugs Umzugs beachten?<br />
beachten?<br />
(1) Nach Ende der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich<br />
Ihr <strong>Stromlieferung</strong>svertrag jeweils um 6 Monate, wenn<br />
weder Sie noch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> vom Kündigungsrecht<br />
Gebrauch machen. Sowohl Sie als auch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> können<br />
mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der Laufzeit<br />
kündigen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> stellt ausdrücklich klar, dass im Fall<br />
einer Kündigung des Vertrags, insbesondere wegen eines<br />
Wechsels des Lieferanten, von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> keine<br />
gesonderten Entgelte verlangt werden. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird<br />
einen einen möglichen möglichen Wechsel Wechsel Wechsel des des des Lieferanten Lieferanten zügig zügig<br />
zügig<br />
ermöglichen.<br />
ermöglichen.<br />
(2) Wenn Sie umziehen, können sowohl Sie als auch die<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> den <strong>Stromlieferung</strong>svertrag jederzeit jederzeit mit 22-wöchiger<br />
2<br />
wöchiger<br />
Frist, Frist, frühestens jedoch zum Datum Ihres Auszugs,<br />
kündigen. Eine Übertragung des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags<br />
auf Ihre neue Abnahmestelle bedarf der Zustimmung der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>.<br />
(3) ) Wenn Wenn auf auf Ihren Ihren Ihren Wunsch Wunsch hin hin anstelle anstelle Ihres Ihres örtlichen örtlichen<br />
örtlichen<br />
Netzbetreibers Netzbetreibers ein ein Dritter Dritter den den Messstellen<br />
Messstellenbetrieb Messstellen betrieb bzw. die<br />
die<br />
Messdienstleistung Messdienstleistung Messdienstleistung durchführt, durchführt, kann kann dies dies mit mit einer einer<br />
einer<br />
Veränderung Veränderung der der Entgelte Entgelte für für diese diese Leistungen Leistungen Leistungen verbunden<br />
verbunden<br />
sein. sein. In In diesem diesem Fall Fall ist ist ist die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> berechtigt berechtigt und<br />
und<br />
verpflichtet, verpflichtet, die die Preise Preise zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt und und im im Umfang Umfang der<br />
der<br />
Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte für für den Messstellenbetrieb bzw.<br />
die die Messdienstleistung Messdienstleistung Messdienstleistung anzupassen.<br />
anzupassen.<br />
(4) ) ) Erhalten Erhalten Sie Sie eine eine neue neue Messeinrichtung Messeinrichtung im im Sinne Sinne des<br />
des<br />
§ § 21d 21d EnWG EnWG und und werden werden der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> dafür dafür dafür vom<br />
vom<br />
Netzbetreiber Netzbetreiber veränderte veränderte Entgelte Entgelte für für den<br />
den<br />
Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb in in Rechnung Rechnung Rechnung gestellt, gestellt, ist ist die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
berechtigt berechtigt und und verpflichtet, verpflichtet, die die Preise Preise zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt und<br />
und<br />
im im Umfang Umfang der der Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte für für für den<br />
den<br />
Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb anzupassen. anzupassen. Änderungen Änderungen der der Preise<br />
Preise<br />
infolge infolge einer einer solchen solchen Änderung Änderung der der Entgelte Entgelte werden werden erst<br />
erst<br />
nach nach nach brieflicher brieflicher Mitteilung Mitteilung an an den den Kunde Kunden Kunde n wirksam, wirksam, die<br />
die<br />
mindestens mindestens 6 6 Wochen Wochen vor vor der der beabsichtigten beabsichtigten Änderung Änderung<br />
Änderung<br />
erfolgen erfolgen muss. muss. Der Der Vertrag Vertrag kann kann im im Falle Falle einer einer Änderung<br />
Änderung<br />
der der Preise Preise nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt<br />
gekündigt<br />
werden.<br />
werden.<br />
(5) ) Das Das Recht Recht <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Kündigung Kündigung aus aus wichtigem wichtigem Grund Grund<br />
Grund<br />
gemäß gemäß<br />
gemäß<br />
§ § 314 314 des des Bürgerlichen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleibt<br />
erhalten.<br />
erhalten.<br />
(6) Die Kündigung bedarf der Textform (also z. B. per<br />
Brief, Fax oder E-Mail).<br />
3. 3. Wie Wie und und in in welchem welchem Umfang Umfang liefert liefert die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? Für Für<br />
Für<br />
welche welche Zwecke Zwecke dürfen dürfen Sie Sie Sie den den den Strom Strom verwenden? verwenden? Was<br />
Was<br />
gilt gilt bei bei Unterbrechungen Unterbrechungen oder oder Unregelmä Unregelmäßigkeiten Unregelmä ßigkeiten in in der<br />
der<br />
Stromversorgung?<br />
Stromversorgung?<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> schließt die Verträge, die für die<br />
Durchführung der <strong>Stromlieferung</strong> erforderlich sind, mit<br />
dem Netzbetreiber ab. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ergreift die ihr möglichen<br />
Maßnahmen, um Ihnen am Ende des von Ihnen genutzten<br />
Netzanschlusses Strom zu den jeweiligen Preisen und<br />
Bedingungen des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags zu liefern. Ihre<br />
Berechtigung <strong>zur</strong> Nutzung des Netzanschlusses richtet<br />
sich nach der Niederspannungsanschlussverordnung in<br />
der der jeweils jeweils geltenden geltenden Fassung.<br />
Fassung.<br />
(2) Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und<br />
Spannungsart Ihnen geliefert wird, ergibt sich aus den<br />
technischen Gegebenheiten des Netzanschlusses und der<br />
Beschaffenheit Ihrer Anlage.<br />
(3) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Ihren gesamten leitungsgebundenen<br />
Strombedarf im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen<br />
<strong>Stromlieferung</strong>svertrags decken und Ihnen im vertraglich<br />
vorgesehenen Umfang jederzeit Strom <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stellen. Von dieser Pflicht ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> jedoch befreit,<br />
a) soweit im <strong>Stromlieferung</strong>svertrag eine zeitliche<br />
Beschränkung der <strong>Stromlieferung</strong> festgelegt ist,<br />
b) soweit und solange der Netzbetreiber den<br />
Netzanschluss und die Nutzung des Anschlusses nach §<br />
17 oder § 24 Absatz 1, 2 und 5 der<br />
Niederspannungsanschlussverordnung unterbrochen hat<br />
oder<br />
c) soweit und solange die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> an der Erzeugung, dem<br />
Bezug oder der Lieferung des Stroms entweder durch<br />
höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, deren<br />
Beseitigung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nicht möglich ist oder wirtschaftlich<br />
nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. Bei der<br />
Beurteilung der Zumutbarkeit findet § 36 Absatz 1 Satz 2<br />
des <strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetzes entsprechende<br />
Anwendung.<br />
(4) Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten<br />
in der Stromversorgung ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> von der Pflicht,<br />
Strom zu liefern, dann befreit, soweit es sich um die<br />
Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des<br />
Netzanschluss handelt. Das gilt nicht, soweit die<br />
Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nach Punkt 12 dieser Allgemeinen Bestimmungen<br />
beruht.<br />
(5) Hinweis Hinweis der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Haftung Haftung bei bei Versorgungs-<br />
Versorgungs<br />
stö störungen: stö<br />
rungen: Sie können im Falle einer Unterbrechung oder<br />
bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung Ihre Ansprüche<br />
gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen,<br />
soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs<br />
einschließlich des Netzanschlusses handelt. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
wird Ihnen auf Wunsch unverzüglich über die mit der<br />
Schadens-verursachung durch den Netzbetreiber<br />
zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft<br />
geben, als sie der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> bekannt sind oder in zumutbarer<br />
Weise von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> aufgeklärt werden können.<br />
(6) Wenn Ihr Jahresverbrauch größer als 100.000 kWh ist,<br />
können sowohl Sie als auch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in Textform<br />
verlangen, dass über eine Anpassung Ihres Vertrags<br />
verhandelt wird. Sollten wir uns über diese Anpassung<br />
nicht innerhalb eines Monats einigen können, kann<br />
derjenige, der die Anpassung verlangt hat, den Vertrag mit<br />
einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform Textform<br />
kündigen.<br />
(7) Der von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> gelieferte Strom wird nur für die<br />
Zwecke Ihres eigenen Letztverbrauchs <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellt.<br />
4. 4. In In welc welchem welc hem Umfang Umfang beziehen beziehen Sie Sie Ihren Ihren Strom Strom bei bei der<br />
der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>? Was Was müssen müssen Sie Sie beachten, beachten, wenn wenn Sie Sie selbst selbst<br />
selbst<br />
Strom Strom erzeugen?<br />
erzeugen?<br />
(1) Sie beziehen von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren gesamten<br />
leitungsgebundenen Strombedarf.<br />
(2) Davon ausgenommen sind Eigenanlagen <strong>zur</strong> Nutzung<br />
der Kraft-Wärme-Kopplung (mit bis zu 50 Kilowatt<br />
elektrischer Leistung) und aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n,<br />
außerdem Eigenanlagen, die Ihren Bedarf dann decken,<br />
wenn die Stromversorgung durch die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ausfällt<br />
(sogenannte Notstromaggregate). Sie dürfen<br />
Notstromaggregate außerhalb ihrer eigentlichen<br />
Bestimmung nur <strong>zur</strong> Erprobung (maximal 15 Stunden<br />
monatlich) betreiben.<br />
5. 5. Wem Wem Wem müssen müssen Sie Sie Zutritt Zutritt gestatten?<br />
gestatten?<br />
Sie sind verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen<br />
Beauftragten der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>, des Netzbetreibers, des<br />
Messstellenbetreibers Messstellenbetreibers ode oder ode ode r des des des Messdienstleisters Messdienstleisters Zutritt<br />
zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumen zu ermöglichen.<br />
Dabei werden Sie mindestens 1 Woche vorher durch<br />
einen Aushang am oder im Haus oder eine Mitteilung an<br />
Sie informiert. Gleichzeitig wird Ihnen mindestens ein<br />
Ersatztermin angeboten. Das Zutrittsrecht gilt, soweit dies<br />
<strong>zur</strong> Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, <strong>zur</strong><br />
Ablesung der Messeinrichtungen oder nach Maßgabe von<br />
Punkt 12 dieser Allgemeinen Bestimmungen <strong>zur</strong><br />
Unterbrechung der Belieferung erforderlich ist. Sie haben<br />
dafür dafür Sorge Sorge zu zu tragen, tragen, dass dass die die Messeinrichtungen<br />
Messeinrichtungen<br />
zugänglich zugänglich zugänglich sind.<br />
sind.<br />
6. 6. Wer Wer liest liest liest den den Zählerstand Zählerstand ab ab und und was was müssen müssen Sie Sie<br />
Sie<br />
dabei dabei dabei beachten?<br />
beachten?<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt, für Ihre Abrechnung die<br />
Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber,<br />
vom Messstellenbetreiber oder vom Messdienstleister<br />
erhalten hat.<br />
(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann Ihren Zählerstand selbst ablesen oder<br />
von Ihnen verlangen, dass Sie die Ablesung vornehmen,<br />
wenn dies zum Zweck einer Abrechnung, anlässlich eines<br />
Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten<br />
Interesse der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> an einer Überprüfung der Ablesung<br />
erfolgt. Wenn es Ihnen nicht zumutbar ist, den<br />
Zählerstand selbst abzulesen, können Sie dieser<br />
Selbstablesung im Einzelfall widersprechen. Ist dieser<br />
Widerspruch berechtigt, wird die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kein gesondertes<br />
Entgelt für eine eigene Ablesung verlangen.<br />
(3) Wenn der Zutritt <strong>zur</strong> Messeinrichtung nicht möglich ist,<br />
kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihren Verbrauch auf Grundlage der letzten<br />
Ablesung schätzen. Sind Sie Neukunde, erfolgt die<br />
Schätzung nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden<br />
unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen<br />
Verhältnisse. Ihr Verbrauch wird auch dann auf die eben<br />
ausgeführte Art geschätzt, wenn Sie eine Selbstablesung<br />
nicht oder aber verspätet vornehmen, obwohl Sie nach<br />
Punkt 6 Absatz 2 hierzu verpflichtet sind.<br />
7. 7. Dürfen Dürfen Sie Sie Sie die die Messeinrichtungen Messeinrichtungen Messeinrichtungen überprüfen überprüfen lassen?<br />
lassen?<br />
Wer Wer trägt trägt die die Kosten? Kosten?<br />
Kosten?<br />
Sie können jederzeit von von der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ein Nachprüfen der<br />
Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine<br />
staatlich anerkannte Prüfstelle im im im Sinne Sinne des des Eichgese Eichgesetzes<br />
Eichgese tzes<br />
beim Messstellenbetreiber verlangen. Wenn Sie den<br />
Antrag auf Nachprüfung nicht bei der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> stellen,<br />
müssen Sie die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit der Antragstellung informieren.<br />
Die Kosten der Prüfung werden von der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> getragen,<br />
falls die Abweichung die gesetzlichen<br />
Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der Fall,<br />
so tragen Sie die Kosten der Prüfung.<br />
8. 8. Wie Wie werden werden Berechnungsfehler Berechnungsfehler behandelt?<br />
behandelt?<br />
(1) Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein<br />
Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden<br />
Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags<br />
festgestellt, wird Ihnen der Betrag erstattet, den Sie zu viel<br />
bezahlt haben. Sollte der geleistete Betrag zu niedrig sein,<br />
so müssen Sie nachbezahlen. Ist die Größe des Fehlers<br />
nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine<br />
Messeinrichtung nicht an, ermittelt die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> den<br />
Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung<br />
durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit seit der<br />
letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem<br />
Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des<br />
der Feststellung des Fehlers nachfolgenden<br />
Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen<br />
Verbrauchs. Die tatsächlichen Verhältnisse sind<br />
angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern<br />
aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer<br />
Messeinrichtung gilt Folgendes: Grundlage für die<br />
Nachberechnung ist der vom Messstellenbetreiber<br />
ermittelte und Ihnen mitgeteilte korrigierte Verbrauch.<br />
(2) Ansprüche nach Punkt 8 Absatz 1 beschränken sich<br />
auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des<br />
Fehlers. Kann die Auswirkung des Fehlers jedoch über<br />
einen längeren Zeitraum festgestellt werden, sind die<br />
Ansprüche auf längstens 3 Jahre beschränkt.<br />
9. 9. Wie Wie setzen setzen sich sich die die Strompreise Strompreise zusammen? zusammen? Wann<br />
Wann<br />
und und wie wie kommt kommt es es zu zu Preisänderungen?<br />
Preisänderungen?<br />
Preisänderungen?<br />
9.1 9.1 Zusamm Zusammensetzung Zusamm ensetzung der Preise<br />
(1) Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> beliefert beliefert Sie Sie zu zu den den im im Vertragsformular<br />
Vertragsformular<br />
Vertragsformular<br />
genannten genannten Preisen. Preisen. Die Die Preise Preise Preise enthalten enthalten insbesondere<br />
insbesondere<br />
Beschaffungs<br />
Beschaffungs- Beschaffungs und und Vertriebskosten, Vertriebskosten, das an den örtlichen<br />
Netzbetreiber zu zahlende Netznutzungsentgelt, das<br />
das<br />
Entgelt Entgelt für für die die Messu Messung Messu Messung<br />
ng und den Messstellenbetrieb eines<br />
nicht nicht nicht elektronischen elektronischen Zählers Zählers (soweit (soweit beide<br />
beide<br />
Dienstleistungen Dienstleistungen durch durch Ihren Ihren örtlichen örtlichen örtlichen Netzbetreiber<br />
Netzbetreiber<br />
erbracht erbracht werden), werden), die die Abrechnung, Abrechnung, die Stromsteuer und<br />
die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten<br />
Höhe, , , die die Konz Konzessionsabgaben Konz essionsabgaben sowie die Umlagen nach<br />
dem dem dem Erneuerbare<br />
Erneuerbare-<strong>Energie</strong>n<br />
Erneuerbare <strong>Energie</strong>n <strong>Energie</strong>n-Gesetz <strong>Energie</strong>n Gesetz (EEG (EEG-Umlage) (EEG<br />
Umlage) dem<br />
dem<br />
Kraft Kraft-Wärme<br />
Kraft Wärme Wärme-Kopplungs<br />
Wärme Kopplungs Kopplungs-Gesetz Kopplungs Gesetz (KWK (KWK-Umlage) (KWK<br />
Umlage) Umlage) und und der der<br />
der<br />
Stromnetzentgeltverordnung Stromnetzentgeltverordnung (§ (§ (§ 19 19 Absatz Absatz 2 2 StromNEV StromNEV-<br />
StromNEV<br />
Umlage).<br />
Umlage).<br />
(2) Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erhalten Sie unter www.zeag-energie.de.<br />
9.2 9.2 Änderungen Änderungen von von Steuern Steuern und und Abgaben<br />
Abgaben<br />
(1) ) Während Während der der gesamten gesamten Vertragslaufzeit, Vertragslaufzeit, also also auch<br />
auch<br />
während während der der Geltungsdauer Geltungsdauer der der Netto Netto-Preisgarantie,<br />
Netto Preisgarantie,<br />
gelten gelten in in Bezug Bezug auf auf Preisänderungen Preisänderungen Preisänderungen die die die nachfolgenden<br />
nachfolgenden<br />
Absätze.<br />
Absätze.<br />
(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt und verpflichtet, die Preise im<br />
Umfang und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
künftiger Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen.<br />
Dasselbe gilt bei künftigen Änderungen der Stromsteuer.<br />
Der Der Vertrag Vertrag kann kann zum zum Zeitpunkt Zeitpunkt Zeitpunkt des des Wirksamwerdens Wirksamwerdens Wirksamwerdens de der de r<br />
Änderung Änderung Änderung nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt<br />
gekündigt<br />
werden. werden.<br />
werden.<br />
(3) ) Falls Falls nach nach Vertragsschluss Vertragsschluss weitere weitere weitere <strong>Energie</strong>steuern,<br />
<strong>Energie</strong>steuern,<br />
sonstige sonstige die die Beschaffung, Beschaffung, Übertragung, Übertragung, Netznutzung<br />
Netznutzung<br />
oder oder den den Verbrauch Verbrauch von von elektrischer elektrischer elektrischer <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> belastende<br />
belastende<br />
Steuern, Steuern, Abgaben Abgaben Abgaben oder oder vergleichbare vergleichbare sta staatlich sta staatlich<br />
atlich veranlasste<br />
Belastungen Belastungen (z. (z. B. B. eine eine neue neue Umlage Umlage nach nach § § 14a 14a EnWG<br />
EnWG<br />
oder oder im im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit mit dem dem CO2 CO2-Emissionshandel)<br />
CO2 CO2 Emissionshandel)<br />
wirksam wirksam werden, werden, gilt gilt Punkt Punkt 9.2 9.2 Absatz Absatz Absatz 2 2 auch auch während<br />
während<br />
der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Netto Preisgarantie entsprechend.<br />
9.3 9.3 Preise Preise zum zum Ablauf Ablauf der der der Netto Netto-Preisgaranti<br />
Netto Preisgaranti<br />
Preisgarantie<br />
Preisgaranti<br />
Zum Zum Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie gelten dann die zu
diesem diesem Zeitpunkt Zeitpunkt aktuell aktuell auf auf der der Internetseite Internetseite der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
veröffentlichten veröffentlichten Preise Preise Ihres Ihres Produkts. Produkts. Produkts. Demnach Demnach kommen kommen<br />
kommen<br />
also also die die Preise Preise <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Anwendung, Anwendung, wie wie sie sie sich sich ausgehend<br />
ausgehend<br />
von von Ihrem Ihrem ursprünglichen ursprünglichen Preisstand Preisstand bei bei Vertragsschluss<br />
Vertragsschluss<br />
für für Kunden Kunden ohne ohne Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie fortentwickelt haben.<br />
Diese Diese Preisentwicklung Preisentwicklung richtet richtet sich sich nach nach den den Regelungen<br />
Regelungen<br />
<strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Preisänderung Preisänderung gemäß gemäß den den Punkten Punkten 9.2 9.2 9.2 und und 9.4 9.4 der<br />
der<br />
Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen. Bestimmungen. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird wird mindestens mindestens 6 6<br />
6<br />
Wochen Wochen vor vor Ablau Ablauf Ablau Ablauf<br />
f der der Netto Netto-Preisgarantie Netto Preisgarantie eine briefliche<br />
Mitteilung Mitteilung mit mit den den zum zum Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preisgarantie<br />
Netto Netto Preisgarantie<br />
geltenden geltenden geltenden Preisen Preisen an an den den Kunden Kunden versenden. versenden. Eine<br />
Eine<br />
Mitteilung Mitteilung erfolgt erfolgt jedoch jedoch nur, nur, sofern sofern die die auf auf der<br />
der<br />
Internetseite Internetseite der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> veröffentlichten veröffentlichten Preise Preise Preise Ihres Ihres<br />
Ihres<br />
Produkts Produkts von dem Preis, der vor Ablauf Ablauf der Netto Netto- Netto<br />
Preisgarantie Preisgarantie gegolten gegolten hat, hat, abweichen. abweichen. Im Im Falle Falle einer<br />
einer<br />
Änderung Änderung der der Preise Preise kann kann der der Vertrag Vertrag nach nach Maßgabe Maßgabe Maßgabe von<br />
von<br />
Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt gekündigt werden.<br />
werden.<br />
9.4 9.4 Preisänderungen Preisänderungen nach nach Ablauf Ablauf der der Netto Netto-Preis<br />
Netto Preis Preis-garantie<br />
Preis garantie<br />
(1) Preisänderungen du durch du<br />
rch rch die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erfolgen im Wege<br />
der der einseitigen einseitigen Leistungsbestimmung Leistungsbestimmung in in Ausübung Ausübung billigen<br />
billigen<br />
Ermessens Ermessens nach nach nach § § 315 315 BGB. BGB. Hierbei Hierbei sind sind ausschließlich<br />
ausschließlich<br />
Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, berücksichtigen, berücksichtigen, die die für für die<br />
die<br />
Preisermittlung Preisermittlung maßgeblich maßgeblich sind. sind. Die Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist ist dabei<br />
dabei<br />
berechtig berechtigt, berechtig t, Kostensteigerungen weiterzugeben, und<br />
verpflichtet, verpflichtet, Kostensenkungen Kostensenkungen vollumfänglich vollumfänglich bei bei der<br />
der<br />
Preisermittlung Preisermittlung zu zu berücksichtigen. berücksichtigen. Insbesondere Insbesondere ist ist die<br />
die<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> verpflichtet, verpflichtet, Kostensteigerungen Kostensteigerungen nur nur unter<br />
unter<br />
Berücksichtigung Berücksichtigung gegenläufiger gegenläufiger Kostensenkungen Kostensenkungen bei bei der<br />
der<br />
Pr Preisänderung Pr eisänderung zu berücksichtigen und damit bei jeder jeder<br />
Betrachtung Betrachtung der der Kostenentwicklung Kostenentwicklung und und bei bei jeder jeder Preis-<br />
Preis<br />
ermittlung ermittlung eine eine Saldierung Saldierung von von Kostensteigerungen Kostensteigerungen und<br />
und<br />
Kostensenkungen Kostensenkungen vorzunehmen. vorzunehmen. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> hat hat den<br />
den<br />
Umfang Umfang Umfang und und den den Zeitpunkt Zeitpunkt Zeitpunkt einer einer Preisänderung Preisänderung so so zu<br />
zu<br />
bestimmen, bestimmen, bestimmen, dass dass Kostensenkungen Kostensenkungen nach nach denselben<br />
denselben<br />
sachlichen sachlichen und und zeitlichen zeitlichen Maßstäben Maßstäben Rechnung Rechnung getragen<br />
getragen<br />
wird wird wie wie Kostenerhöhungen. Kostenerhöhungen. Insbesondere Insbesondere ist ist ist die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
verpflichtet, verpflichtet, verpflichtet, in in Bezug Bezug auf auf Kostensenkungen Kostensenkungen Kostensenkungen keinen<br />
keinen<br />
längeren längeren zeitlichen zeitlichen Abstand Abstand Abstand zwischen zwischen der der der Betrachtung Betrachtung der<br />
der<br />
Kostenentwicklung Kostenentwicklung und und der der Vornahme Vornahme einer<br />
einer<br />
Preisänderung Preisänderung anzusetzen, anzusetzen, als als dies dies bei<br />
bei<br />
Kostensteigerungen Kostensteigerungen Kostensteigerungen der der Fall Fall ist.<br />
ist.<br />
(2) Änderungen der Preise gemäß Punkt 9.4 Absatz 1<br />
werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Kunden<br />
wirksam, die mindestens 6 Wochen vor der<br />
beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird<br />
zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der<br />
brieflichen Mitteilung an den Kunden die Änderungen auf<br />
ihrer Internetseite veröffentlichen.<br />
(3) ) Punkt Punkt 9.2 9.2 über über Änderungen Änderungen von von Steuern Steuern und und Abga Abgaben Abga ben<br />
bleibt bleibt bleibt unberührt.<br />
unberührt.<br />
(4) Der Vertrag kann kann im im Falle einer Änderung der Preise<br />
nach nach Maßgabe Maßgabe von von Punkt Punkt Punkt 9.5 9.5 gekündigt gekündigt werden.<br />
werden.<br />
9.5 9.5 Kündigungsrecht Kündigungsrecht im im im Falle Falle Falle einer einer Preisänderung<br />
Preisänderung<br />
Ändert Ändert die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die die Preise, Preise, so so so können können Sie Sie den den Vertrag<br />
Vertrag<br />
ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer einer einer Kündig Kündigungsfrist Kündig ungsfrist kündigen. Die<br />
Kündigung Kündigung bedarf bedarf der der Textform. Textform. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> soll soll eine<br />
eine<br />
Kündigung Kündigung unverzüglich unverzüglich nach nach Eingang Eingang in in Textform<br />
Textform<br />
bestätigen. bestätigen.<br />
bestätigen.<br />
9.6 9.6 Abgrenzung Abgrenzung des des Verbrauchs Verbrauchs bei bei Preisänderungen<br />
Preisänderungen<br />
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die<br />
verbrauchsabhängigen Brutto-Preise, so wird der für die<br />
neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig<br />
berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind<br />
auf der Grundlage der für die jeweilige Kundengruppe<br />
maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu<br />
berücksichtigen.<br />
10. 0. 0. Was Was müssen müssen müssen Sie Sie zum zum zum Thema Thema Abrechnung,<br />
Abrechnung,<br />
Zahlungsweise, Zahlungsweise, Abschlagszahlung Abschlagszahlung und und und zu zu den den<br />
den<br />
Zahlungsbedingungen Zahlungsbedingungen wissen?<br />
wissen?<br />
(1) Ihr Stromverbrauch wird jährlich erfasst. Mit diesen<br />
Werten wird die Jahresrechnung erstellt. Bestimmt sich<br />
der zu zahlende Verbrauchspreis pro Kilowattstunde auf<br />
Basis einer Stufeneinteilung und ist der<br />
Abrechnungszeitraum kürzer oder länger als 365 Tage, so<br />
wird die jeweilige Stufe durch eine rechnerische Ermittlung<br />
des Verbrauchs auf 365 Tage bestimmt. Wird der<br />
Verbrauch Verbrauch für für mehrere mehrere Monate Monate aabgerechnet,<br />
a bgerechnet, so kann die<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für für die die die nach nach der der letzten letzten Abrechnung Abrechnung verbrauchte<br />
verbrauchte<br />
verbrauchte<br />
Elektrizität Elektrizität eine eine Abschlagszahlung Abschlagszahlung verlangen. verlangen. Diese Diese ist<br />
ist<br />
anteilig anteilig für für für den den Zeitraum Zeitraum Zeitraum der der der Abschlagszahlung<br />
Abschlagszahlung<br />
entsprechend entsprechend dem dem Verbrauch Verbrauch im im zuletzt zuletzt abgerechneten<br />
abgerechneten<br />
Zeitraum Zeitraum zu zu berechnen. berechnen. IIst<br />
I st eine eine eine solche solche Berechnung Berechnung Berechnung nicht<br />
nicht<br />
möglich, möglich, so so bemisst bemisst sich sich die die Abschlagszahlung Abschlagszahlung nach nach dem<br />
dem<br />
durchschnittlichen durchschnittlichen Verbrauch Verbrauch vergleichbarer vergleichbarer Kunden.<br />
Kunden.<br />
Machen Machen Sie Sie glaubhaft, glaubhaft, dass dass Ihr Ihr Verbrauch Verbrauch erheblich<br />
erheblich<br />
geringer geringer ist, ist, so so ist ist ist dies dies angemessen angemessen angemessen zu zu berücksichtigen.<br />
berücksichtigen.<br />
(2) ) Abwei Abweichend Abwei chend von von Punkt Punkt 10 10 10 Absatz Absatz 1 1 Satz Satz 1 1 kann kann die<br />
die<br />
Rechnungsstellung Rechnungsstellung monatlich, monatlich, vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich oder<br />
oder<br />
halbjährlich halbjährlich erfolgen erfolgen erfolgen (erweiterter (erweiterter Abrechnungsservice),<br />
Abrechnungsservice),<br />
Abrechnungsservice),<br />
wenn wenn wenn Sie Sie diesen diesen erweiterten erweiterten Abrechnungsservice<br />
Abrechnungsservice<br />
bestellen. bestellen. Ein Ein Bestellformular Bestellformular schicken schicken wir wir Ihnen Ihnen gerne gerne zu.<br />
zu.<br />
In In diesem diesem Fall Fall wird wird Ihr Ihr Stromverbrauch Stromverbrauch Stromverbrauch entsprechend entsprechend dem<br />
dem<br />
jeweiligen jeweiligen Abrechnungszeitraum Abrechnungszeitraum erfasst. erfasst. Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann<br />
kann<br />
eine eine Abschlagszahlung Abschlagszahlung verlangen, verlangen, verlangen, sofern sofern sofern der<br />
der<br />
Stromverbrauch Stromverbrauch für für mehrere mehrere Monate Monate abgerechnet abgerechnet wird.<br />
wird.<br />
Die Die Absätze Absätze Absätze 3 3 - 8 8 gelten gelten entsprechend. entsprechend. Die Die Entgel Entgelte Entgel te für für<br />
den den erweiterten erweiterten Abrechnungsservice Abrechnungsservice können können Sie Sie den<br />
den<br />
jeweils jeweils geltenden geltenden ergänzenden ergänzenden Bedingungen Bedingungen <strong>zur</strong><br />
<strong>zur</strong><br />
Stromgrundversorgungs<br />
Stromgrundversorgungs-verordnung Stromgrundversorgungs verordnung entnehmen. Die<br />
jeweils jeweils aktuelle aktuelle Fassung Fassung der der ergänzenden ergänzenden Bedingungen<br />
Bedingungen<br />
ist ist im im Internet Internet abrufbar abrufbar unter unter www.zeag www.zeag-energie.de www.zeag energie.de ooder<br />
o<br />
der<br />
Sie Sie rufen rufen uns uns an. an. Auf Auf Wunsch Wunsch senden senden wir wir Ihnen Ihnen ein<br />
ein<br />
Exemplar Exemplar der der ergänzenden ergänzenden Bedingungen Bedingungen gerne gerne zu. zu. Die<br />
Die<br />
Entgelte Entgelte für für den den erweiterten erweiterten Abrechnungsservice Abrechnungsservice werden<br />
werden<br />
Ihnen Ihnen Ihnen auch auch während während während der der Laufzeit Laufzeit der der Netto Netto-Preisgarantie<br />
Netto Netto Preisgarantie<br />
in in Rechnung Rechnung gestellt. gestellt.<br />
gestellt.<br />
(3) Ändern sich die Brutto-Preise, so können die daraufhin<br />
anfallenden Abschlagszahlungen mit dem<br />
Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend<br />
angepasst werden.<br />
(4) Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von<br />
der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> angegebenen Terminen fällig, frühestens jedoch<br />
2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Die<br />
Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen für das<br />
Folgejahr werden Ihnen in der Jahresabrechnung<br />
mitgeteilt. Als Zahlungsweise können Sie zwischen<br />
Banküberweisung und Erteilung einer<br />
Einzugsermächtigung wählen.<br />
(5) Sollte die Jahresabrechnung ergeben, dass Sie zu<br />
hohe Abschläge bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag<br />
unverzüglich erstattet oder spätestens mit der nächsten<br />
Abschlagszahlung verrechnet. Ist der<br />
<strong>Stromlieferung</strong>svertrag beendet, erhalten Sie zu viel<br />
gezahlte Abschläge unverzüglich <strong>zur</strong>ück.<br />
(6) Wenn Sie Einwände gegen Rechnungen oder<br />
Abschlagsberechnungen haben, dürfen Sie die Zahlung<br />
nur dann aufschieben oder verweigern, wenn<br />
a) die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers<br />
besteht oder<br />
b) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen<br />
Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der<br />
vergleichbare Verbrauch im vorherigen<br />
Abrechnungszeitraum. Darüber hinaus müssen Sie eine<br />
Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt haben, im<br />
Rahmen derer die ordnungsgemäße Funktion des<br />
Messgeräts noch nicht festgestellt wurde. § 315 BGB<br />
bleibt bleibt von von den den Regelungen Regelungen nach nach Satz Satz 1 1 und und 2 2 unberührt. unberührt.<br />
unberührt.<br />
(7) Wenn Sie im Zahlungsverzug sind, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Sie<br />
erneut <strong>zur</strong> Zahlung auffordern oder den Betrag durch<br />
einen Beauftragten einziehen lassen. Die Kosten, die<br />
dabei entstehen, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für strukturell<br />
vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die Pauschale<br />
darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu<br />
erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen<br />
weist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Berechnungsgrundlage der Pauschale<br />
nach.<br />
(8) Gegen Ansprüche der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> können Sie nur mit<br />
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Gegenansprüchen aufrechnen.<br />
11. 11. Wann Wann müssen müssen Sie Sie mit mit Vorauszahlungen Vorauszahlungen oder<br />
oder<br />
Sicherheitsleistungen Sicherheitsleistungen rechnen?<br />
rechnen?<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann Vorauszahlungen verlangen, wenn<br />
Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Ihren<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig<br />
nachkommen. Die Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem dem<br />
Verbrauch Verbrauch Verbrauch des des vorhergehenden vorhergehenden Abrechnungszeitraums<br />
Abrechnungszeitraums<br />
oder oder oder dem dem dem ddurchschnittlichen<br />
d durchschnittlichen<br />
urchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />
Kunden. Kunden. Machen Machen Sie Sie glaubhaft, glaubhaft, dass dass Ihr Ihr Verbrauch<br />
Verbrauch<br />
erheblich erheblich geringer geringer ist, ist, so so ist ist dies dies angemessen angemessen zu zu<br />
zu<br />
berücksichtigen. berücksichtigen. Erstreckt Erstreckt sich sich der der Abrechnungszeitraum<br />
Abrechnungszeitraum<br />
über über mehrere mehrere mehrere Monate Monate und und erhebt erhebt die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
Abschlagszahlungen<br />
Abschlagszahlungen, Abschlagszahlungen<br />
Abschlagszahlungen,<br />
, so so so kann kann sie sie die die die Vorauszahlung Vorauszahlung nur<br />
nur<br />
in in ebenso ebenso vielen vielen Teilbeträgen Teilbeträgen verlangen. verlangen. Die<br />
Die<br />
Vorauszahlung Vorauszahlung ist ist bei bei der der nächsten nächsten Rechnungsstellung Rechnungsstellung zu<br />
zu<br />
verrechnen.<br />
verrechnen. verrechnen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Ihnen den Beginn, die Höhe<br />
und die Gründe der Vorauszahlungen mitteilen und<br />
angeben, unter welchen Voraussetzungen die<br />
Vorauszahlungen wieder entfallen können.<br />
(2) Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder<br />
sonstige vergleichbare Vorkassensysteme einrichten.<br />
(3) Sollten Sie keine Vorauszahlungen leisten oder dies<br />
nicht können, so kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in angemessener Höhe<br />
Sicherheit von Ihnen verlangen. Leisten Sie die Sicherheit<br />
in bar, wird sie zum jeweiligen Basiszinssatz gemäß<br />
§ 247 BGB verzinst.<br />
(4) Sind Sie im Zahlungsverzug und kommen nach<br />
erneuter Aufforderung Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht<br />
unverzüglich nach, so kann die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Ihre<br />
Sicherheitsleistung verwerten. Darauf werden Sie in der<br />
Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim<br />
Verkauf von Wertpapieren gehen zu Ihren Lasten.<br />
(5) Sie erhalten Ihre Sicherheitsleistung <strong>zur</strong>ück, wenn die<br />
Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.<br />
12. 12. Wann Wann Wann kann kann die die <strong>Stromlieferung</strong> <strong>Stromlieferung</strong> unterbrochen unterbrochen werden?<br />
werden?<br />
Wann Wann Wann kommt kommt es es es <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> fristlosen fristlosen fristlosen Kündigung?<br />
Kündigung?<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige<br />
Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu<br />
lassen, wenn Sie einer vertraglichen Bestimmung in nicht<br />
unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln und die<br />
Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von<br />
elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder<br />
vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.<br />
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche<br />
vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der<br />
Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung,<br />
ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> berechtigt, die Belieferung 4 Wochen nach<br />
An-kündigung unterbrechen zu lassen und den<br />
zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der<br />
Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis <strong>zur</strong> Schwere<br />
der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegen, dass<br />
hinreichende Aussicht besteht, dass Sie Ihren<br />
Verpflichtungen nachkommen. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> kann mit der<br />
Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung<br />
ankündigen, sofern dies nicht außer Verhältnis <strong>zur</strong><br />
Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen<br />
Zahlungsverzugs darf die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> eine Unterbrechung unter<br />
genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen,<br />
wenn Sie nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit<br />
Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 € in Verzug<br />
sind. Bei der Berechnung der Höhe dieses Betrags<br />
bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer<br />
Betracht, die Sie form- und fristgerecht sowie schlüssig<br />
begründet beanstandet haben. Ferner bleiben diejenigen<br />
Rückstände außer Betracht, die wegen einer<br />
Vereinbarung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> mit Ihnen noch nicht fällig sind<br />
oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig<br />
entschiedenen Preiserhöhung resultieren.<br />
(3) Der Beginn der Unterbrechung wird Ihnen 3 Werktage<br />
im Voraus angekündigt.<br />
(4) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> hat die Belieferung unverzüglich wiederherstellen<br />
zu lassen, sobald die Gründe für ihre<br />
Unterbrechung entfallen sind und Sie die Kosten der<br />
Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung<br />
ersetzt haben. Die Kosten können für strukturell<br />
vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die<br />
pauschale pauschale Berechnung Berechnung muss muss einfach einfach nachvollziehbar<br />
nachvollziehbar<br />
sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf<br />
der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf<br />
Verlangen weist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Berechnungsgrundlage der<br />
Pauschale nach. Der Nachweis geringerer Kosten ist<br />
Ihnen gestattet.<br />
(5) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist in den Fällen des Punkts 12 Absatz 1<br />
berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen,<br />
wenn die Voraussetzungen <strong>zur</strong> Unterbrechung der<br />
Belieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten<br />
Zuwider-handlungen nach Punkt 12 Absatz 2 ist die<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>zur</strong> fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sie 2<br />
Wochen vorher angekündigt wurde; Punkt 12 Absatz 2<br />
Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<br />
13. 13. Können Können Sie Sie Sie Ihren Ihren <strong>Stromlieferung</strong>svertrag <strong>Stromlieferung</strong>svertrag auf auf Dritte<br />
Dritte<br />
übertragen?<br />
übertragen?<br />
Eine Übertragung dieses Vertrags auf einen Dritten bedarf<br />
der Zustimmung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>.<br />
14. 14. Werden Werden Wartungsdienste Wartungsdienste angeboten?<br />
angeboten?<br />
Wartungsdienste Wartungsdienste Wartungsdienste werden werden nicht nicht angeboten.<br />
angeboten.<br />
15. 15. Was Was geschieht geschieht mit mit Ihren Ihren persönlichen persönlichen Daten? Daten?<br />
Daten?<br />
Ihre <strong>zur</strong> Durchführung des <strong>Stromlieferung</strong>svertrags<br />
erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle<br />
nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
erhoben, verarbeitet und genutzt.<br />
16. 16. Welche Welche Kommunikationswege Kommunikationswege Kommunikationswege stehen stehen stehen Ihnen Ihnen <strong>zur</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>zur</strong><br />
Verfügung?<br />
Verfügung?<br />
Die Die Die Kommunikation Kommunikation bezüglich bezüglich bezüglich der der Vertr Vertragsabwicklung<br />
Vertr agsabwicklung<br />
kann kann über über den den Postweg Postweg (Brief) (Brief) oder oder elektronisch elektronisch erfolgen.<br />
erfolgen.<br />
Falls Falls Sie Sie sich sich sich bei bei Vertragsschluss Vertragsschluss oder oder während während der<br />
der<br />
Vertragslaufzeit Vertragslaufzeit nicht nicht für für für den den elektronischen<br />
elektronischen<br />
Kommunikationsweg Kommunikationsweg Kommunikationsweg entscheiden, entscheiden, entscheiden, so so gilt gilt der der Postweg Postweg als<br />
als<br />
vereinbart. vereinbart. Wichtige Wichtige Wichtige Mitteilung Mitteilungen, Mitteilung en, insbesondere insbesondere die<br />
die<br />
Mitteilung Mitteilung Mitteilung über über über Preisänderungen, Preisänderungen, Mahnungen, Mahnungen, Kündigung<br />
Kündigung<br />
und und Änderungen Änderungen der der Allgemeinen Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen,<br />
Bestimmungen,
erfolgen erfolgen weiterhin weiterhin auf auf dem dem Postwege.16.1 Postwege.16.1 Die<br />
Die<br />
elektronische elektronische Rechnung<br />
Rechnung<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ermöglicht Ihnen nach Ihrem ausdrücklichen<br />
Wunsch, Wunsch, Ihre Ihre <strong>Energie</strong>rechnungen in einem einem gesonderten<br />
Portal Portal der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website Website ab<strong>zur</strong>ufen. ab<strong>zur</strong>ufen. Für Für den den Abruf Abruf der<br />
der<br />
Rechnungsdaten Rechnungsdaten ist ist ein ein persönlicher persönlicher Internetzugang<br />
Internetzugang<br />
erforderlich. erforderlich. Sie Sie sind sind verpflichtet, verpflichtet, stets stets eine eine aktuelle<br />
aktuelle<br />
empfangsbereite empfangsbereite EE-Mail<br />
E Mail Mail-Adresse Mail Adresse anzugeben, deren<br />
elektro elektronischer elektro nischer Briefkasten von Ihnen regelmäßig<br />
abgerufen abgerufen wird. wird. Änderungen Änderungen Ihrer Ihrer EE-Mail<br />
E Mail Mail-Adresse Mail Adresse sind<br />
unverzüglich unverzüglich mitzuteilen. mitzuteilen. Die Die Bereitstellung Bereitstellung der der Rechnung<br />
Rechnung<br />
er er-folgt er<br />
folgt dann dann ausschließlich elektronisch (im Portal der<br />
der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website). Website). Die Die Rechnungsdaten Rechnungsdaten umfassen umfassen alle<br />
alle<br />
Positionen, Positionen, die die auch auch in in in einer einer einer Rechnung Rechnung der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> in in<br />
in<br />
Papierform Papierform enthalten enthalten sind. sind. Der Der Versand Versand auf auf dem dem Postweg<br />
Postweg<br />
erfolgt erfolgt erneut erneut nur nur auf auf auf Ihren Ihren ausdrücklichen ausdrücklichen Wunsch.<br />
Wunsch.<br />
(2) Sie Sie erhalten erhalten mit mit dem dem Zeitpunkt Zeitpunkt der der Abrufbarkeit Abrufbarkeit der<br />
der<br />
Rechnung Rechnung eine eine Benachrichtigung Benachrichtigung per per EE-Mail<br />
E Mail an die von<br />
Ihnen Ihnen angegebene angegebene elektronische elektronische Adresse. Adresse. Nicht<br />
Nicht<br />
abgerufene abgerufene Rechnungen Rechnungen gehen gehen am am am Tag Tag nach<br />
nach<br />
Benachrichtigung Benachrichtigung per per EE-Mail<br />
E Mail Mail über Ihre Bereitstellung im<br />
Portal Portal der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website Website zu. zu. Ein Ein Ausfall Ausfall der der technischen<br />
technischen<br />
Möglichkeiten Möglichkeiten zum zum Empfang Empfang der der Benachrichtigung Benachrichtigung oder oder<br />
oder<br />
zum zum zum Abrufen Abrufen sowie sowie eine eine Änderung Änderung Ihrer Ihrer elektronischen<br />
elektronischen<br />
Adresse Adresse ist ist für für die die die Zugangsfiktion Zugangsfiktion unerheblich.<br />
unerheblich.<br />
(3) Wenn Wenn in in Ihrem Ihrem Vertragskonto Vertragskonto mehrere mehrere Lieferverträge<br />
Lieferverträge<br />
für für verschiedene verschiedene Produkte Produkte Produkte und und <strong>Energie</strong>sparten <strong>Energie</strong>sparten geführt<br />
geführt<br />
werden werden (z. (z. B. B. Strom, Strom, Gas, Gas, Wasser), Wasser), so so gil gilt gil gilt<br />
t ab dem<br />
Zeitpunkt Zeitpunkt der der Umstellung Umstellung auf auf die die elektronische elektronische Rechnung<br />
Rechnung<br />
in in einer einer der der Sparten Sparten diese diese auch auch für für die die übrigen<br />
übrigen<br />
Lieferverträge<br />
Lieferverträge.<br />
Lieferverträge<br />
16.2 16.2 Haftung Haftung und und Haftungsbeschränkung<br />
Haftungsbeschränkung<br />
(1) Für Für die die elektronische elektronische Bereitstellung Bereitstellung von von Mitteilungen<br />
Mitteilungen<br />
Mitteilungen<br />
oder oder oder elektronischen elektronischen Rechnungen Rechnungen haftet haftet die die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nach<br />
nach<br />
den den den gesetzlichen gesetzlichen gesetzlichen Bestimmungen, Bestimmungen, sofern sofern sofern Sie Sie<br />
Sie<br />
Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche geltend geltend geltend machen, machen, die die auf<br />
auf<br />
Vorsatz Vorsatz Vorsatz oder oder grober grober Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit beruhen. beruhen. Weiter Weiter Weiter haftet<br />
haftet<br />
die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nach nach den den gesetzlichen gesetzlichen Bestimmungen, Bestimmungen, wenn<br />
wenn<br />
sie sie sie schuldhaft schuldhaft eine eine wesentliche wesentliche Vert Vertragspflicht Vert ragspflicht verletzt hat.<br />
Wesentliche Wesentliche Wesentliche Vertragspflichten Vertragspflichten Vertragspflichten sind sind solche, solche, deren deren Erfüllung<br />
Erfüllung<br />
die die ordnungsgemäße ordnungsgemäße Durchführung Durchführung des des Vertrages Vertrages<br />
Vertrages<br />
überhaupt überhaupt überhaupt erst erst ermöglicht ermöglicht und und auf auf deren deren Einhaltung Einhaltung der<br />
der<br />
Vertrags Vertrags-partner Vertrags partner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung<br />
der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> aufgr aufgrund aufgr und zwingender gesetzlicher Vorschriften<br />
bleibt bleibt bleibt hiervon hiervon unberührt.<br />
unberührt.<br />
(2) Im Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertrags Vertrags- Vertrags<br />
pflichten, pflichten, welche welche nicht nicht auf auf Vorsatz Vorsatz Vorsatz oder oder grober<br />
grober<br />
Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit beruht, beruht, beschränkt beschränkt sich sich die die Haftung Haftung der<br />
der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> auf auf den den Schaden, Schaden, Schaden, den den beide beide Pa Parteien Pa Pa rteien bei<br />
Vertragsschluss Vertragsschluss als als als mögliche mögliche Folge Folge der<br />
der<br />
Vertragsverletzung Vertragsverletzung vorausgesehen vorausgesehen haben, haben, oder oder unter<br />
unter<br />
Berücksichtigung Berücksichtigung der der Umstände, Umstände, die die sie sie kannten kannten oder oder<br />
oder<br />
kennen kennen mussten, mussten, hätten hätten voraussehen voraussehen müssen.<br />
müssen.<br />
(3) Eine Haftung der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> für für Schäden, die durch den<br />
Missbra Missbrauch Missbra uch des Passworts oder durch fehlerhafte fehlerhafte<br />
Eingaben Eingaben Eingaben im im Portal Portal der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong>-Website <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> Website verursacht werden,<br />
ist ist ausgeschlossen.<br />
ausgeschlossen.<br />
(4) Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> haftet haftet ebenfalls ebenfalls ebenfalls nicht nicht für für die die Leistung Leistung von<br />
von<br />
Internet Internet- Internet oder Serviceprovidern.<br />
(5) Für Datenverlust auf Ihrem Ihrem PC kann die die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ke keine ke<br />
ine<br />
Haftung Haftung übernehmen.<br />
übernehmen.<br />
(6) Das Das Übermittlungsrisiko Übermittlungsrisiko Übermittlungsrisiko (z. (z. B. B. Datenverlust Datenverlust während<br />
während<br />
der der Übermittlung, Übermittlung, Verfälschung, Verfälschung, Verfälschung, Komplettverlust) Komplettverlust) von<br />
von<br />
Erklärungen, Erklärungen, Mitteilungen Mitteilungen und und Dokumenten Dokumenten trägt trägt jede<br />
jede<br />
Vertragspartei Vertragspartei selbst. selbst. Zu Zu besonderen besonderen besonderen Maßnahmen Maßnahmen <strong>zur</strong><br />
<strong>zur</strong><br />
Wahrung Wahrung der der Datensic Datensicherheit Datensic herheit ist ist die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> nicht nicht<br />
verpflichtet.<br />
verpflichtet.<br />
17. 17. Wie Wie erfolgen erfolgen erfolgen Änderungen Änderungen der der Allgemeinen<br />
Allgemeinen<br />
Bestimmungen?<br />
Bestimmungen?<br />
(1) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> ist zu einer Änderung der Allgemeinen Bestimmungen<br />
berechtigt, wenn eine für die<br />
Vertragsparteien unvorhersehbare Veränderung der<br />
rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren<br />
Eintritt sie keinen Einfluss hat, oder wenn eine oder<br />
mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Bestimmungen<br />
durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges<br />
Gerichtsurteil gegen die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> unwirksam geworden sind<br />
oder ein sonstiges rechtskräftiges Gerichtsurteil<br />
unwirksam zu werden drohen und diese Veränderung zu<br />
einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien<br />
bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage –<br />
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Leistung<br />
und Gegenleistung – führt, welche nicht durch die<br />
Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen<br />
werden kann. Geändert werden können da bei jeweils nur<br />
diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne<br />
dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderten<br />
Bestimmungen darf der Vertragspartner der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht<br />
wesentlich benachteiligt werden.<br />
(2) Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> wird Sie auf eine Änderung der Allgemeinen<br />
Bestimmungen in Textform rechtzeitig hinweisen. Die<br />
Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie ihr nicht binnen 6<br />
Wochen in Textform widersprechen. Die geänderte<br />
Fassung der Allgemeinen Bestimmungen wird dann<br />
Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung. Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong><br />
wird Sie bei der Bekanntgabe der Änderung auf diese<br />
Folgen besonders hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn<br />
der Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach<br />
Bekanntgabe abgesandt worden ist.<br />
(3) Ändert Ändert die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> die Allgemeinen Allgemeinen Bestimmungen, so<br />
können können können Sie Sie den den Vertrag Vertrag Vertrag ohne ohne Einhaltung Einhaltung einer<br />
einer<br />
Kündigungsfrist Kündigungsfrist künd kündigen. künd igen. Die Die Die Kündigung Kündigung bedarf bedarf bedarf der<br />
der<br />
Textform. Textform. Die Die Die <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> soll soll soll eine eine eine Kündigung Kündigung unverzüglich<br />
unverzüglich<br />
nach nach Eingang Eingang in in Textform Textform Textform bestätigen.<br />
bestätigen.<br />
Wer Wer ist ist Ihr Ihr Vertragspartner?<br />
Vertragspartner?<br />
Vertragspartner?<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>, Weipertstr. 41, 74076 Heilbronn,<br />
Registergericht Registergericht Stuttgart HRB 100322,<br />
USt-IdNr.: DE 145763543<br />
Vorstand: Eckard Veil<br />
Wie Wie können können Sie Sie den den Kundenservice Kundenservice der der <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> erreichen? erreichen?<br />
erreichen?<br />
Bei Bei Fragen Fragen oder oder Beanstandungen Beanstandungen im im im Zusammenhang Zusammenhang mit<br />
mit<br />
Ihrer Ihrer Belieferung Belieferung mit mit <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> sowie sowie die die Messung Messung der<br />
der<br />
<strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> und und über über den den Anschluss Anschluss an an das das Versorgungsnet<br />
Versorgungsnetz<br />
Versorgungsnet z<br />
können können Sie Sie sich sich an an unseren unseren unseren Kundenservice Kundenservice wenden:<br />
wenden:<br />
Kundencenter <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong>,<br />
Weipertstr. 39, 74076 Heilbronn<br />
Servicezeiten<br />
Montag – Mittwoch 8:00 bis 17:00 Uhr<br />
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr<br />
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr<br />
Servicenummer<br />
Telefon: 0713156-4248<br />
Telefax: 07131 56-3979<br />
E-Mail: kundencenter@zeag-energie.de<br />
Internet: www.willkommendaheim.com<br />
Wie Wie können können Sie Sie den den Verbraucherservice Verbraucherservice Verbraucherservice der der Bundesnetz-<br />
Bundesnetz<br />
agentur agentur für für den den Bereich Bereich Elektrizität Elektrizität und und Gas Gas Gas erreichen?<br />
erreichen?<br />
Der Der Verbraucherservice Verbraucherservice der der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur stellt<br />
stellt<br />
Ihnen Ihnen Informationen Informationen über über das das geltende geltende Recht, Recht, Ihre Ihre Rechte<br />
Rechte<br />
als als als Haushaltskunde Haushaltskunde und und und über über Streitbeilegungsverfahren<br />
Streitbeilegungsverfahren<br />
Streitbeilegungsverfahren<br />
für für die die Bereiche Bereiche Elektrizität Elektrizität und und und Gas Gas <strong>zur</strong> <strong>zur</strong> Verfügung Verfügung und und ist<br />
ist<br />
unter unter unter folgenden folgenden folgenden Kontaktdaten Kontaktdaten erreichbar: erreichbar:<br />
erreichbar:<br />
Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur für für Elektrizität, Elektrizität, Elektrizität, Gas, Gas, Telekommuni-<br />
Telekommuni<br />
kation, kation, kation, Post, Post, Eisenbahnen Eisenbahnen Verbraucherservice, Verbraucherservice, Verbraucherservice, Postfach<br />
Postfach<br />
8001, 8001, 53105 53105 Bonn<br />
Bonn<br />
Telefon: Telefon: Mo. Mo.-Fr. Mo. Fr. Fr. von von 9:00 bis 15:00 15:00 Uhr<br />
030 030 22480 22480-500 22480 500 oder oder 01805 101000 - Bundesweites<br />
Bundesweites<br />
Bundesweites<br />
Infotelefon Infotelefon Infotelefon (Festnetzpreis (Festnetzpreis 14 14 Cent/min; Cent/min; Cent/min; Mobilfunkpreise<br />
Mobilfunkpreise<br />
maximal maximal 42 42 Cent/min)<br />
Cent/min)<br />
Te Telefax: Te<br />
lefax: lefax: 030 030 030 22480 22480-323<br />
22480 323 323<br />
E-Mail: Mail: verbraucherservice<br />
verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
verbraucherservice<br />
energie@bnetza.de<br />
Wie Wie können können Ihre Ihre Fragen Fragen bei bei Beanstandungen Beanstandungen gelöst<br />
gelöst<br />
werden werden und und wie wie können können Sie Sie die die Schlichtungsstelle<br />
Schlichtungsstelle<br />
erreichen?<br />
erreichen?<br />
Zur Zur Beilegung Beilegung von von Streitigkeiten Streitigkeiten zwischen zwischen zwischen Unternehmen<br />
Unternehmen<br />
und und Verbrauchern Verbrauchern über über den den Anschluss an das<br />
Versorgungsnetz, Versorgungsnetz, die die Belieferung Belieferung mit mit <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> sowie sowie die<br />
die<br />
Messung Messung Messung der der <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> kann kann die die anerkannte anerkannte oder<br />
oder<br />
beauftragte beauftragte Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle angerufen angerufen werden. werden. werden. Sofern<br />
Sofern<br />
ein ein Verbraucher Verbraucher Verbraucher eine eine Schlichtung Schlichtung bei bei der<br />
der<br />
Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle beantragt, beantragt, ist ist ist das das das Unte Unternehmen<br />
Unte rnehmen<br />
verpflichtet, verpflichtet, verpflichtet, an an an dem dem Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfahren teilzunehmen.<br />
teilzunehmen.<br />
Der Der Antrag Antrag des des Verbrauchers Verbrauchers auf auf Einleitung Einleitung des<br />
des<br />
Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfahrens ist ist erst erst zulässig, zulässig, wenn wenn das<br />
das<br />
Unternehmen Unternehmen im im Verfahren Verfahren nach nach § § 111a 111a des<br />
des<br />
<strong>Energie</strong>wirtsc<br />
<strong>Energie</strong>wirtschaftsgesetzes <strong>Energie</strong>wirtsc haftsgesetzes (EnWG) der<br />
Verbraucherbeschwerde Verbraucherbeschwerde nicht nicht nicht abgeholfen abgeholfen hat.<br />
hat.<br />
Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfahren sollen sollen regelmäßig regelmäßig innerhalb innerhalb von von 3<br />
3<br />
Monaten Monaten abgeschlossen abgeschlossen werden. werden. werden. Das Das Recht Recht der<br />
der<br />
Beteiligten, Beteiligten, Beteiligten, die die Gerichte Gerichte an<strong>zur</strong>ufen an<strong>zur</strong>ufen an<strong>zur</strong>ufen oder oder oder ein ein anderes<br />
anderes<br />
Verfahren Verfahren nach nach nach dem dem EnWG EnWG zu zu zu bean beantr bean beantr<br />
tragen, tr agen, bleibt<br />
unberührt. unberührt. Sofern Sofern wegen wegen eines eines Anspruchs, Anspruchs, der der durch durch das<br />
das<br />
Schlichtungsverfahren Schlichtungsverfahren betroffen betroffen ist, ist, ein ein Mahnverfahren<br />
Mahnverfahren<br />
Mahnverfahren<br />
eingeleitet eingeleitet wurde, wurde, soll soll der der das das Mahnverfahren Mahnverfahren betreibende<br />
betreibende<br />
Beteiligte Beteiligte auf auf Veranlassung Veranlassung der der Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle das<br />
das<br />
Ruhen Ruhen Ruhen des des des Mahnverfah<br />
Mahnverfahrens Mahnverfah<br />
Mahnverfahrens<br />
rens bewirken. bewirken.<br />
bewirken.<br />
Die Die Kontaktdaten Kontaktdaten der der Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle sind:<br />
sind:<br />
Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> e.V., e.V., e.V., Friedrichstraße Friedrichstraße Friedrichstraße 133, 133,<br />
133,<br />
10117 10117 Berlin<br />
Berlin<br />
Telefon: Telefon: 030 030 27 27 57 57 240 240-0 240 0<br />
Fax: Fax: 030 030 27 27 57 57 240 240-69 240 69 69<br />
Internet: Internet: www.schlichtungsstelle<br />
www.schlichtungsstelle-energie.de<br />
www.schlichtungsstelle energie.de energie.de<br />
E-Mail: Mail: info@schlichtungsstelle<br />
info@schlichtungsstelle-energie.de<br />
info@schlichtungsstelle<br />
energie.de
Stromkennzeichnung<br />
Stromkennzeichnung<br />
<strong>Stromlieferung</strong>en <strong>Stromlieferung</strong>en im im Jahr Jahr 2011 2011 der<br />
der<br />
<strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>ZE<strong>AG</strong></strong> <strong>Energie</strong> <strong>Energie</strong> <strong>AG</strong><br />
<strong>AG</strong>