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Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), - Gymnasium Othmarschen

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§ 47 Fremdenprüfung<br />

§ 48 Anerkennung von Abschlüssen<br />

Fünfter Abschnitt<br />

Maßnahmen bei Erziehungskonflikten<br />

§ 49 Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen<br />

Fünfter Teil<br />

Schulverfassung<br />

Erster Abschnitt<br />

Grundlagen<br />

§ 50 Schulische Selbstverwaltung<br />

§ 51 Schulprogramm<br />

Zweiter Abschnitt<br />

Schulkonferenz<br />

§ 52 Aufgaben<br />

§ 53 Entscheidungsrechte<br />

§ 54 Anhörungsrechte<br />

§ 55 Zusammensetzung<br />

§ 56 Verfahrensgrundsätze<br />

Dritter Abschnitt<br />

Lehrerkonferenz<br />

§ 57 Aufgaben<br />

§ 58 Zusammensetzung, Sitzungen<br />

§ 59 Abteilungskonferenzen, Fachkonferenzen<br />

§ 60 [Vertrauensausschuss]<br />

Vierter Abschnitt<br />

Klassenkonferenz und Zeugniskonferenz<br />

§ 61 Klassenkonferenz<br />

§ 62 Zeugniskonferenz<br />

Fünfter Abschnitt<br />

Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern<br />

§ 63 Klassensprecherinnen und Klassensprecher,<br />

Schulstufensprecherinnen und<br />

Schulstufensprecher<br />

§ 64 Bildung und Aufgaben des Schülerrats<br />

§ 65 Schulsprecherinnen und Schulsprecher<br />

§ 66 Sitzungen, Vollversammlungen<br />

§ 67 Kreisschülerrat<br />

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