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Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), - Gymnasium Othmarschen

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§ 26 Hansa-Kolleg, Abendgymnasium<br />

(1) Das Hansa-Kolleg führt Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung<br />

abgeschlossen haben oder über eine mindestens dreijährige<br />

berufliche Erfahrung verfügen, im Tagesunterricht zur allgemeinen Hochschulreife.<br />

§ 17 Absatz 4 und Absatz 5 Sätze 1 bis 3 gilt entsprechend.<br />

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Die Aufnahme ist vom<br />

Bestehen einer Prüfung abhängig. Das Nähere regelt der Senat durch<br />

Rechtsverordnung.<br />

(2) Das Abendgymnasium führt Berufstätige, die das 19. Lebensjahr vollendet<br />

und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine<br />

mindestens dreijährige berufliche Erfahrung verfügen, zur allgemeinen<br />

Hochschulreife. Die zuständige Behörde kann von der Voraussetzung der<br />

Berufstätigkeit während des Besuchs des Abendgymnasiums befreien.<br />

Die Ausbildung umfasst die Vorstufe und die Studienstufe; ein Vorbereitungsjahr<br />

kann vorangestellt werden. § 17 Absatz 4 und Absatz 5 Sätze<br />

1 bis 3 gilt entsprechend.<br />

§ 27 Studienkolleg<br />

Das Studienkolleg bereitet Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen<br />

Hochschulzugangsberechtigungen in einem in der Regel einjährigen<br />

Bildungsgang auf die Feststellungsprüfung vor, wenn diese für<br />

die Aufnahme eines Studiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes<br />

eine Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife abzulegen haben.

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