Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG), - Gymnasium Othmarschen
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§ 26 Hansa-Kolleg, Abendgymnasium<br />
(1) Das Hansa-Kolleg führt Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung<br />
abgeschlossen haben oder über eine mindestens dreijährige<br />
berufliche Erfahrung verfügen, im Tagesunterricht zur allgemeinen Hochschulreife.<br />
§ 17 Absatz 4 und Absatz 5 Sätze 1 bis 3 gilt entsprechend.<br />
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Die Aufnahme ist vom<br />
Bestehen einer Prüfung abhängig. Das Nähere regelt der Senat durch<br />
Rechtsverordnung.<br />
(2) Das Abendgymnasium führt Berufstätige, die das 19. Lebensjahr vollendet<br />
und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine<br />
mindestens dreijährige berufliche Erfahrung verfügen, zur allgemeinen<br />
Hochschulreife. Die zuständige Behörde kann von der Voraussetzung der<br />
Berufstätigkeit während des Besuchs des Abendgymnasiums befreien.<br />
Die Ausbildung umfasst die Vorstufe und die Studienstufe; ein Vorbereitungsjahr<br />
kann vorangestellt werden. § 17 Absatz 4 und Absatz 5 Sätze<br />
1 bis 3 gilt entsprechend.<br />
§ 27 Studienkolleg<br />
Das Studienkolleg bereitet Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen<br />
Hochschulzugangsberechtigungen in einem in der Regel einjährigen<br />
Bildungsgang auf die Feststellungsprüfung vor, wenn diese für<br />
die Aufnahme eines Studiums im Geltungsbereich des Grundgesetzes<br />
eine Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife abzulegen haben.