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Vertrag: neckartal GAS fix 2014/4a - Stadtwerke Neckargemünd

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2013 SWN · Stand: Mai 2013 Zertifiziertes Umweltunternehmen<br />

Auftrag/<strong>Vertrag</strong> zur Lieferung von Erdgas<br />

gemäß Sondervertrag <strong>neckartal</strong> <strong>GAS</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/<strong>4a</strong><br />

Zwischen (nachstehend Kunde genannt)<br />

Vorname Name<br />

Straße und Hausnummer<br />

PLZ und Ort<br />

Telefon Mobil für Rückfragen (freiwillige Angabe)<br />

E-Mail (freiwillige Angabe)<br />

HRB-Nr. /Gerichtsort (Nur bei Gewerbekunden)<br />

<strong>Vertrag</strong>skonto Zählernummer<br />

und der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH<br />

– nachstehend SWN genannt –<br />

Verbrauchsstelle<br />

(Nur ausfüllen, falls abweichend von der o. a. Adresse des Kunden)<br />

Straße und Hausnummer ggf. Etage/Wohnung<br />

PLZ und Ort<br />

1. Voraussetzung<br />

<strong>neckartal</strong> <strong>GAS</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/<strong>4a</strong> ist für die Lieferung von Erdgas im jährlichen Mengenbereich<br />

bis 300.001 kWh verfügbar. Für dieses Produkt steht ein Kontingent von 6 Mio.<br />

kWh/Jahr zur Verfügung. Ist das Kontingent ausgeschöpft, kann SWN Ihren Antrag<br />

ablehnen.<br />

2. <strong>Vertrag</strong>sdauer und Preise<br />

Die Lieferung hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.<strong>2014</strong>. Der <strong>Vertrag</strong> endet automatisch<br />

zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. SWN unterbreitet Ihnen<br />

frühzeitig vor <strong>Vertrag</strong>sende ein Angebot für einen neuen Erdgaslieferungsvertrag. Die<br />

Erdgaslieferung beginnt zum nächstmöglichen Termin, frühestens zum 01.07.2013.<br />

SWN weist darauf hin, dass der Erdgaslieferungsvertrag erst zu dem in der<br />

Auftragsbestätigung genannten Termin wirksam wird.<br />

Für die Lieferung von Erdgas, die erforderlichen Netzdienstleistungen und die Messung<br />

werden folgende Preise berechnet:<br />

Preise (ab 01.07.2013)<br />

<strong>neckartal</strong> <strong>GAS</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/<strong>4a</strong> brutto netto netto ohne Erdgassteuer<br />

Arbeitspreis in Cent/kWh 5,89 4,95 4,40<br />

Grundpreis in Euro/Monat 15,21 12,78 12,78<br />

Mindestpreis* in Cent/kWh 6,19 5,20 4,65<br />

* Ab einem Jahresverbrauch von 61.344 kWh wird der Mindestpreis berechnet. Dafür entfällt der<br />

monatliche Grundpreis.<br />

Die angegebenen Bruttopreise beinhalten Netznutzungsentgelte, Erdgassteuer, Konzessionsabgaben,<br />

Entgelte für Messung und Abrechnung sowie die jeweils gültige<br />

gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.<br />

<strong>neckartal</strong> <strong>GAS</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014</strong>/<strong>4a</strong> bietet Ihnen eine Preisgarantie bis zum 31.12.<strong>2014</strong>. Ausgenommen<br />

sind künftige Änderungen der Umsatz-, und/oder Erdgassteuer sowie die<br />

Einführung eventueller neuer Steuern/Abgaben und deren Änderungen. SWN wird Änderungen<br />

aufgrund des vorstehenden Satzes ohne Ankündigungsfrist und ohne dass<br />

Ihnen aus diesem Grunde ein Sonderkündigungsrecht zusteht, an Sie weitergeben.<br />

SWN wird Sie über die solcherart angepassten Preise in geeigneter Weise, z. B. mit<br />

der Rechnung, informieren. SWN kann das Recht zur Weitergabe geänderter bzw. neu<br />

eingeführter Steuern/Abgaben auch vor Lieferbeginn ausüben.<br />

3. Gasversorgungsangaben (nur für Neukunden)<br />

Um Sie möglichst schnell mit unserem preisgünstigen Erdgas versorgen zu können,<br />

bitten wir Sie um Angabe der folgenden Daten und um Zusendung (Kopie) Ihrer letzten<br />

Gasrechnung.<br />

Name Ihres bisherigen Versorgers<br />

Ihre Zählernummer<br />

Ihr letzter Jahresgasverbrauch<br />

Ihr letzter monatlicher Abschlagsbetrag<br />

Bei Neueinzug bitte zusätzlich angeben:<br />

Zählerstand bei Neueinzug Neue Zählernummer<br />

Name des Vormieters<br />

4. Auftragserteilung, Vollmacht und Bonitätsabfrage<br />

Hiermit wird die SWN mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas für die vorgenannte<br />

Verbrauchsstelle beauftragt. Die SWN wird zur Kündigung des bestehenden<br />

Erdgaslieferungsvertrages sowie zur Vornahme aller damit im Zusammenhang erforderlichen<br />

Erklärungen und Handlungen bevollmächtigt. Ferner wird der SWN – falls nötig<br />

– zum Abschluss der erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie<br />

zur Vornahme aller damit im Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Handlungen<br />

Vollmacht erteilt. Die SWN übernimmt die Abrechnung des <strong>Vertrag</strong>es.<br />

Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.<br />

Mit der Beauftragung zur Erdgaslieferung werden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

zur <strong>Vertrag</strong>sabwicklung und zur Pflege der Kundenbeziehung erhoben,<br />

verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur an andere Stellen weitergegeben, soweit<br />

dies zur <strong>Vertrag</strong>serfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.<br />

Dazu gehört der Austausch von Daten für Abrechnungszwecke mit Netzbetreibern und<br />

Dienstleistern der SWN, z. B. dem Kundenservice der <strong>Stadtwerke</strong> Heidelberg GmbH.<br />

Bei neuen Geschäftspartnern holen wir zum Schutz vor eventuellen Zahlungsausfällen<br />

Auskünfte über deren Bonität ein. Die umseitig aufgeführten Besonderen Bedingungen<br />

sind wesentlicher Bestandteil dieses <strong>Vertrag</strong>es.<br />

Ort und Datum<br />

7 Unterschrift Kunde<br />

5. SEPA-Lastschriftmandat für SEPA-Basislastschriften<br />

Ich ermächtige die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH, Zahlungen von meinem<br />

Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die<br />

von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften<br />

einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,<br />

die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem<br />

Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Zahlung erfolgt in Euro.<br />

Kreditinstitut<br />

BIC<br />

D E<br />

IBAN<br />

(Die BIC sowie die IBAN-Nummer finden Sie auf dem aktuellen Kontoauszug Ihrer Bank!<br />

Die IBAN enthält Ihre Bankleitzahl und Kontonummer, diese brauchen daher nicht noch<br />

einmal angegeben zu werden)<br />

Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.<br />

Ort, Datum<br />

7 Unterschrift<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH · Julius-Menzer-Straße 5 · 69151 <strong>Neckargemünd</strong> · Telefon: 0800 513 513 8 · Telefax: 06223 9252-25 · Internet: www.stadtwerke-neckargemuend.de<br />

kundenberatung@stadtwerke-neckargemuend.de · Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Gerhard Barth, Dipl. Ing. (FH) Lorenz Herrmann, Dipl.-Kfm. Jasper Schulz · Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Bürgermeister Horst Althoff · Reg.-Ger. Mannheim HRB 337365 · Steuernummer 32498/60949 · Bank: Sparkasse Heidelberg ·Kto.-Nr. 900 89 77 · BLZ 672 500 20<br />

IBAN: DE11672500200009008977 · BIC: SOLADES1HDB


2013 SWN · Stand: Mai 2013 Zertifi ziertes Umweltunternehmen<br />

Besondere Bedingungen<br />

für die Lieferung von Gas an Sondervertragskunden der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong><br />

GmbH (nachstehend SWN genannt)<br />

Stand 05/2013<br />

1. <strong>Vertrag</strong>sbestandteile<br />

Weitere Bestandteile des <strong>Vertrag</strong>s sind:<br />

> Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden<br />

und die Ersatz versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom<br />

26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung<br />

> Ergänzenden Bedingungen der SWN zur GasGVV in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Die jeweils gültigen Verordnungen/Bedingungen finden Sie unter www.stadtwerkeneckargemuend.de.<br />

2. Haftung<br />

Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist, soweit<br />

es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs handelt, SWN von der Leistungspflicht<br />

und der Haftung befreit. SWN wird dem Kunden im Rahmen der <strong>Vertrag</strong>sbestätigung<br />

den zuständigen Netzbetreiber (Firma, Registergericht, Registernummer und<br />

Adresse) mitteilen. Der jeweilige Netzbetreiber haftet im Rahmen der Verordnung über<br />

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung<br />

im Niederdruck (NDAV). Im Übrigen haftet SWN nur für die Verletzung vertraglicher<br />

Pflichten, wenn SWN die Verletzung zu vertreten hat. Zu vertreten hat SWN Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.<br />

Für einfache Fahrlässigkeit haftet SWN nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Freizeichnung von Haftung wesentliche<br />

Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des <strong>Vertrag</strong>es ergeben, so einschränken<br />

würde, dass die Erreichung des <strong>Vertrag</strong>szweckes gefährdet ist (Kardinalpflichten). SWN<br />

haftet nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden<br />

und Schäden aus entgangenem Gewinn. Dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässige oder<br />

vorsätzliche Schädigung. Im Falle einer von SWN veranlassten, nicht berechtigten Unterbrechung<br />

der Gaslieferung ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />

3. Anfangszählerstand<br />

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der zu <strong>Vertrag</strong>sbeginn erforderliche Zählerstand<br />

durch SWN unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen<br />

aus dem Gesamtjahresverbrauch errechnet wird. Auf Wunsch kann der Kunde aber<br />

auch den von ihm selbst zum <strong>Vertrag</strong>sbeginn abgelesenen Zählerstand SWN unverzüglich<br />

mitteilen.<br />

4. Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen<br />

SWN ist berechtigt, diese <strong>Vertrag</strong>sbedingungen sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />

zur GasGVV einseitig zu ändern. Werden gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses<br />

des Gaslieferungsvertrages neue <strong>Vertrag</strong>sbedingungen festgelegt, so wird SWN den<br />

Kunden von den Änderungen unverzüglich auf geeignete Art und Weise in Kenntnis<br />

setzen. Änderungen der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen erlangen mit Beginn des übernächsten<br />

Monats nach Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und<br />

zukünftigen Rechtsbeziehungen im Rahmen des Gaslieferungsvertrages zwischen SWN<br />

und dem Kunden, sofern bis dahin nicht ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei<br />

SWN eingeht. Daneben ist der Kunde berechtigt, den <strong>Vertrag</strong> ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist zu kündigen (§ 41 Abs. 3 EnWG). SWN wird den Kunden in der Verständigung<br />

von der Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen auf die Tatsache aufmerksam<br />

machen, dass das Stillschweigen des Kunden bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist als<br />

Zustimmung zur Änderung der <strong>Vertrag</strong>sbedingungen gilt.<br />

5. Lieferantenwechsel<br />

SWN wird den Lieferantenwechsel zügig und ohne gesonderte Kosten für den Kunden<br />

abwickeln.<br />

6. Schlussbestimmungen<br />

Dieser <strong>Vertrag</strong> ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen zur Belieferung der umseitig<br />

genannten Verbrauchsstelle des Kunden mit Gas. Regelungen in bisherigen Verträgen<br />

oder Vereinbarungen, welche den Anschluss des Kunden an das (örtliche) Verteilnetz<br />

des Netzbetreibers betreffen, bleiben von diesem <strong>Vertrag</strong> unberührt. Der Wechsel zu<br />

SWN erfolgt unentgeltlich und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen<br />

des Vorlieferanten. Der Kunde bevollmächtigt SWN, bestehende Gaslieferverträge<br />

mit anderen Lieferanten als SWN für die vertragliche Verbrauchsstelle zu kündigen<br />

und die für die Gaslieferung erforderlichen Verträge mit den zuständigen Netzbetreibern<br />

abzuschließen. Der Kunde erhält aktuelle Informationen über geltende Preise und<br />

sonstige Entgelte über die Internet-Seite (www.stadtwerke-neckargemuend.de) und<br />

das Kundenzentrum der SWN. Sämtliche Anlagen zu diesem <strong>Vertrag</strong> sind Bestandteil<br />

des <strong>Vertrag</strong>es.<br />

7. Beschwerdestelle<br />

Sollten Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich an unsere<br />

Beschwerdestelle, die Sie wie folgt erreichen: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH;<br />

Telefon: 0800 513 513 8; Fax.: 06223 92 52-25; E-Mail: kundenberatung@stadtwerkeneckargemuend.de.<br />

Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht binnen vier Wochen abhelfen, können Sie sich an<br />

die dafür eingerichtete neutrale Schlichtungsstelle wenden. Kontakt: Schlichtungsstelle<br />

Energie e. V., Friedrichsstraße 133, 10117 Berlin; Telefon: 030 2757240-0; Internet:<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de; Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de<br />

Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entgegen,<br />

den Sie wie folgt erreichen: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,<br />

Post und Eisenbahnen Verbraucherservice; Postfach 8001; 53105 Bonn;<br />

Telefon: Mo.–Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000<br />

Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)<br />

Fax: 030 22480-323; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

8. Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />

in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser<br />

Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der<br />

wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />

und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2<br />

i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312<br />

g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 34 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt<br />

die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neckargemünd</strong> GmbH, Julius-Menzer-Straße 5, 69151 <strong>Neckargemünd</strong>; E-Mail: kundenbetreuung@stadtwerke-neckargemuend.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können<br />

Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)<br />

nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw.<br />

herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung<br />

von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt<br />

für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Ihre<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH<br />

Übrigens:<br />

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung<br />

und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei<br />

der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter<br />

www.bfee-a.de. Weitere Effizienzprodukte aus unserem Hause können Sie ebenso<br />

unserer Homepage entnehmen.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH · Julius-Menzer-Straße 5 · 69151 <strong>Neckargemünd</strong> · Telefon: 0800 513 513 8 · Telefax: 06223 9252-25 · Internet: www.stadtwerke-neckargemuend.de<br />

kundenberatung@stadtwerke-neckargemuend.de · Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Gerhard Barth, Dipl. Ing. (FH) Lorenz Herrmann, Dipl.-Kfm. Jasper Schulz · Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Bürgermeister Horst Althoff · Reg.-Ger. Mannheim HRB 337365 · Steuernummer 32498/60949 · Bank: Sparkasse Heidelberg ·Kto.-Nr. 900 89 77 · BLZ 672 500 20<br />

IBAN: DE11672500200009008977 · BIC: SOLADES1HDB

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